Neuigkeiten aus der Redaktion Modul Betriebsrat
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Modul Betriebsrat
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Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 29.02.2024
 
Sehr geehrter Herr Mustermann,
 
endlich findet man draußen in der Natur die ersten bunten Farbtupfer in Form von Krokussen, während in den Supermärkten die Schokohasen schon ganz ungeduldig auf ihren Einsatz warten. Passend dazu finden Sie bei uns einen Frühlingsstrauß an Neuigkeiten:
 
In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um die Frage, ob der Einsatz von Künstlicher Intelligenz - wie z.B. ChatGPT - mitbestimmungspflichtig ist.
 
Außerdem erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, ausländischen Kollegen mit Hilfe von Job-Berufssprachkursen den Einstieg ins deutsche Arbeitsleben zu erleichtern.
 
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
 
Ass. jur. Sandra Eden
Redaktion Modul Betriebsrat
 
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Wünsche, Anregungen, Kritik? Dann schicken Sie uns eine E-Mail:
Redaktion-Modul-Betriebsrat@beck.de

Inhaltsverzeichnis
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
»Einsatz von ChatGPT über Privataccounts nicht mitbestimmungspflichtig
»VW-Betriebsrat gewinnt erneut Klage gegen Lohnkürzung
»"Dienstlicher" Käseklau führt zur Entlassung
»Massenentlassung ohne Anzeige wirksam oder nicht?
»Kündigung nach Kirchenaustritt: Jetzt muss EuGH entscheiden
NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
»Neue Job-Berufssprachkurse für Geflüchtete
»Neue Geringfügigkeitsrichtlinien vom 14.12.2023
AUS DEM BECK-BLOG
»Oh, wie schön ist Panama, äh... Potsdam
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Einsatz von ChatGPT über Privataccounts nicht mitbestimmungspflichtig
 
Ein Hersteller von Medizintechnik wollte seinen Mitarbeitenden ChatGPT als neues Werkzeug zur Unterstützung ihrer Arbeit zur Verfügung stellen. Das Programm sollte allerdings nicht über die Firma, sondern nur über private Accounts der Mitarbeiter nutzbar sein. Der Betriebsrat wollte dagegen erreichen, dass die Firma ihren Mitarbeitern den Einsatz von ChatGPT und anderen Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI) verbietet.
 
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Regeln für den Einsatz von ChatGPT über private Accounts der Mitarbeiter nicht mitbestimmungspflichtig sind. Beim Einsatz über einen persönlichen Zugang erhalte der Arbeitgeber keinen Zugriff auf Daten der Arbeitnehmer.
 
ArbG Hamburg, Beschluss vom 16.1.2024 - 24 BVGa 1/24
 
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VW-Betriebsrat gewinnt erneut Klage gegen Lohnkürzung
 
Der VW-Konzern hatte den Mitarbeiter, der seit 2002 in Wolfsburg als freigestelltes Mitglied im Betriebsrat sitzt, im Februar 2023 rückwirkend um zwei Entgeltgruppen heruntergestuft und das Gehalt um rund 650 Euro pro Monat gekürzt. Das sei unzulässig gewesen, urteilte nun auch das LAG und schloss sich damit dem ArbG Braunschweig an, gegen dessen Entscheidung VW Berufung eingelegt hatte.
 
VW muss die Kürzung zurücknehmen und dem Betriebsrat den Ausfall mit Zinsen nachzahlen. Insgesamt gab es bei VW bisher 38 Urteile in erster Instanz, von denen 36 zugunsten der klagenden Betriebsräte ausgingen.
 
LAG Niedersachsen, Urteil vom 8.2.2024 - 6 Sa 559/23
 
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"Dienstlicher" Käseklau führt zur Entlassung
 
Die Szene hätte aus dem Film "Bernhard und Bianca - Die Mäusepolizei" stammen können: Ein Polizeibeamter in Uniform und mit Dienstwaffe verlangte nach dem Unfall eines Lkw, aus der verunfallten Ladung neun Packungen Käse à 20 kg herauszugeben. Der Mitarbeiter einer Bergungsfirma gab dem Beamten ohne weitere Nachfrage die Ware, die noch makellos im beschädigten Container gelegen hatte.
 
Der Beamte teilte zwar einen Teil seiner Beute mit den Kollegen seiner Dienststelle, das nutzte ihm letztlich jedoch nichts. Der Streifenpolizist wurde nach Ansicht des Gerichts zurecht aus dem Beamtenverhältnis entlassen.
 
VG Trier, Urteil vom 18.1.2024 - 3 K 1752/23
 
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Massenentlassung ohne Anzeige wirksam oder nicht?
 
Machen fehlende Massenentlassungsanzeigen Kündigungen unwirksam oder nicht? Diese Streitfrage ist ein Dauerbrenner bei deutschen Gerichten.
 
Auch innerhalb des BAG herrscht Uneinigkeit über diese Frage. Deshalb hat das BAG nun den EuGH gebeten, einige Fragen zum Verfahren bei Massenentlassungen zu klären. Die (hoffentlich) klärende Entscheidung des EuGH wird allerdings voraussichtlich erst nächstes Jahr ergehen.
 
BAG, Beschluss vom 1.2.2024 - 2 AS 22/23
 
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Kündigung nach Kirchenaustritt: Jetzt muss EuGH entscheiden
 
Seit 2006 war eine Frau bei der katholischen Kirche in der Schwangerschaftsberatung beschäftigt. Während ihrer Elternzeit trat sie im Oktober 2013 aus der katholischen Kirche aus. Nach Beendigung der Elternzeit wurde ihr fristlos, hilfsweise ordentlich zum 31.12.2019 gekündigt. In der Einrichtung arbeiteten zu der Zeit vier katholische und zwei evangelische Arbeitnehmerinnen.
 
Das BAG lässt nun vom EuGH prüfen, ob die Kirche das Arbeitsverhältnis wegen des Kirchenaustritts kündigen durfte. Besonders spannend ist die Frage, ob die Kündigung eine Diskriminierung gegenüber den Mitarbeitern darstellt, die nie Mitglied der katholischen Kirche waren.
 
BAG, Beschluss vom 1.2.2024 - 2 AZR 196/22 (A)
 
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NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
Neue Job-Berufssprachkurse für Geflüchtete
 
Viele Geflüchtete könnten mit ihren Fachkenntnissen unseren Arbeitsmarkt bereichern, scheitern aber leider an mangelnden Deutschkenntnissen.
 
Deshalb startet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein neues Kursangebot, mit dem Geflüchtete leichter neben dem Beruf Deutsch lernen können. Diese Job-Berufssprachkurse sollen mit interessierten Unternehmen erprobt werden. Erste Kurse sind bereits zum Ende des ersten Quartals 2024 geplant.
 
Weitere Einzelheiten finden Sie in der Pressemitteilung des BMAS vom 31.1.2024
 
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Neue Geringfügigkeitsrichtlinien vom 14.12.2023
 
Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben am 14.12.2023 neue Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeitsrichtlinien) veröffentlicht.
 
Diese stehen unter anderem auf der Homepage der Minijob-Zentrale zum Download bereit.
 
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Lexikon/Wörterbuch 
 
Mit diesem Lexikon erfahren Sie leicht verständlich, was Sie vom Arbeitsrecht wissen sollten. Dargestellt ist das gesamte Arbeitsrecht von der Begründung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zusätzlich werden viele Randgebiete behandelt, wie zum Beispiel Arbeitsvermittlung, Arbeitslosenversicherung, Ausbildungsförderung, Lohnpfändung und Lohnsteuerrecht.
 
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Recht besonderer Gruppen von Arbeitnehmern, etwa von Jugendlichen, schwerbehinderten Menschen und Heimarbeitern.
 
Für die Neuauflage haben die Autoren neue Stichworte ergänzt und die bestehenden hinsichtlich Rechtsprechung und Gesetzgebung komplett überarbeitet. Alle bisher umgesetzten arbeitsrechtlichen Änderungen aus dem Koalitionsvertrag sind berücksichtigt.
 
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Diese neue "Arbeitshilfe für Betriebsräte" beschäftigt sich mit den Möglichkeiten der Digitalisierung von Betriebsratsarbeit. Sie erläutert den Einsatz digitaler Technologien und ihre Zulässigkeit für Kommunikation, virtuelle Sitzungen und Sprechstunden.
 
Außerdem behandelt sie die damit zusammenhängenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Fragen.
 
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Bell/Bauer, Familie und Betrieb - jetzt in 2. Auflage!
 
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Diese Broschüre beschäftigt sich mit allen wichtigen Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Behandelt werden insbesondere die Themen Mutterschutz und Elternzeit, Teilzeitarbeit, Jobsharing, Kinderkrankengeld, (Familien-)Pflegezeit sowie familienfreundliche Arbeitsplatzgestaltung. Darüber hinaus werden einschlägige Mitbestimmungsrechte erläutert.
 
Die Neuauflage wurde inhaltlich umfassend aktualisiert und thematisch deutlich erweitert.
 
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AUS DEM BECK-BLOG
Oh, wie schön ist Panama, äh... Potsdam
 
Zwei neu gewählte Betriebsratsmitglieder eines in Düsseldorf ansässigen Luftfahrtunternehmens benötigten die Grundlagenschulung "Betriebsverfassungsrecht I". Ursprünglich sollte es dafür nach Binz auf Rügen gehen. Das Unternehmen wies darauf hin, dass es auch im Rheinland solche Seminare gebe, bei manchen Anbietern sogar als Videoschulung.
 
Die Betriebsräte entschieden sich für einen Kompromiss zwischen Rügen und Rheinland, nämlich für Potsdam. Die damit verbundenen Reisekosten wollte das Unternehmen nicht tragen.
 
Das BAG bestätigte jetzt die Entscheidung des LAG Düsseldorf, dass der Betriebsrat einen Ermessensspielraum bei der Wahl der Schulung hat, und der Arbeitgeber die Kosten auch dann tragen muss, wenn die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung teurer ist.
 
BAG, Beschluss. vom 7.2.2024 - 7 ABR 8/23
 
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NUTZER-TIPPS
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