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| Sehr geehrte Damen und Herren
Im Rahmen einer ausserordentlichen Plenarversammlung haben sich die Kantone mit zwei Themen befasst, die für die Zukunft der Schweiz von grosser Bedeutung sind: Beim Nationalen Finanzausgleich (NFA) stehen wir vor wichtigen politischen Entscheidungen: Es gilt, die Spannungen der letzten Zeit zu überwinden und sich auf eine gemeinsame Haltung zu verständigen, die wir gegenüber dem Bundesrat und den Eidgenössischen Räten, aber auch in der Öffentlichkeit vertreten können. Ein konkreter Lösungsvorschlag liegt auf dem Tisch. Dieser wird nun in den nächsten Wochen in jeder Kantonsregierung diskutiert. Die Kantone haben ausserdem Stellung bezogen zur bundesrätlichen Botschaft zur Umsetzung von Art. 121a BV. Aus Sicht der Kantone vermag die Vorlage nicht zu überzeugen, da sie in wichtigen Punkten den Handlungsspielraum für eine föderalistische Umsetzung unnötig einschränkt. Eine einseitige Schutzklausel für EU/EFTA Bürger stellt zudem eine ernsthafte Gefährdung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) mit der EU dar. Für die Kantonsregierungen bleibt der Erhalt der bestehenden bilateralen Abkommen das übergeordnete strategische Ziel. Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre. Staatsrat Jean-Michel Cina Präsident KdK
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| | | | Ausserordentliche Plenarversammlung vom 15. April 2016 | | | | |
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| Steuerung der Zuwanderung: Standpunkt der Kantone | | | |
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| Optimierung NFA | | Die Kantone wollen den Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen optimieren. Eine politische Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von alt Regierungsrat Franz Marty hat einen entsprechenden Vorschlag ausgearbeitet. Angesetzt werden soll beim sogenannten Ressourcenausgleich, der dazu dient, Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen den Kantonen zu reduzieren und jedem Kanton minimale Ressourcen zu gewähren. Neu sollen sich ressourcenschwache Kantone auf eine gesetzlich garantierte Mindestausstattung von 86% verlassen können. Mit dem nun präsentierten Vorschlag wären die Einzahlungen der ressourcenstarken Kantone und des Bundes nur noch vom Ausgleichsbedarf abhängig und nicht mehr von anderen Einflüssen. Für ressourcenschwache Kantone sollen zudem künftig Anreize gesetzt werden, die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit zu verbessern. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe wurden an der ausserordentlichen Plenarversammlung der KdK erstmals präsentiert und diskutiert. Sie werden nun bei den Kantonen in Konsultation gegeben mit dem Ziel, an der Plenarversammlung vom 24. Juni 2016 eine gemeinsame Haltung festzulegen. » Fokusbeitrag » Bericht der politischen Arbeitsgruppe
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