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| Sehr geehrte Damen und Herren
Die Umsetzung von Art. 121a der Bundesverfassung nähert sich der Zielgeraden: Die Kantone unterstützen die vom Bundesrat vorgelegten Verordnungen im Grossen und Ganzen – sie lassen den Kantonen im Vollzug den nötigen Spielraum. Allerdings ist eine gestaffelte Einführung der geplanten Stellenmeldepflicht vorzusehen. Zu klären ist zudem noch die Frage der Finanzierung der neu entstehenden Aufwendungen. Mit Sorge verfolgen die Kantone die Diskussionen im Gesundheitsbereich, wo der Ruf nach einem Wechsel auf eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Behandlungen (Monismus) immer lauter wird. Dass ein solcher Umbau des Finanzierungssystems nicht helfen wird, die steigenden Kosten im Gesundheitswesen einzudämmen, zeigt die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) im Fokusbeitrag. Herbstliche Grüsse, Regierungsrat Benedikt Würth Präsident KdK
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| | | | Plenarversammlung vom 29. September 2017 | | | | |
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| Umsetzung Art. 121a BV/AuG auf Verordnungsstufe: Stellungnahme der Kantone | | Die vom Bundesrat vorgeschlagene Umsetzung stützt sich auf das bewährte System der öffentlichen Arbeitsvermittlung ab und respektiert den föderalen Aufbau des Vollzugs. Die Einführung der neuen Stellenmeldepflicht muss nach Auffassung der Kantone aber gestaffelt erfolgen. Zudem sind eine ganze Reihe von praktischen Vollzugsfragen wie auch grundsätzlich die Frage der Finanzierung der Umsetzung der Vorlage noch zu klären. » Medienmitteilung KdK vom 29. September 2017 » Stellungnahme KdK vom 29. September 2017
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| Nationale Menschenrechtsinstitution: Stellungnahme der Kantone | | Die Kantone messen dem Schutz der Menschenrechte eine grosse Bedeutung zu. Aus diesem Grund befürworten sie den Beschluss des Bundesrates, eine nationale Menschenrechtsinstitution im Sinne einer Nachfolge und Weiterentwicklung des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) zu schaffen. Aus Sicht der Kantone muss die künftige nationale Menschenrechtsinstitution auf die schweizerischen Gegebenheiten ausgerichtet sein, wobei das Verständnis für den föderalen Staatsaufbau unerlässlich ist. Eine Delegation von staatlichen Aufgaben an die künftige Institution lehnen die Kantone entschieden ab. Sie begrüssen daher den klar definierten Aufgabenbereich der Institution. In der Schweizerischen Rechtsordnung obliegt der Schutz der Menschenrechte den Behörden; der Fokus der neuen Institution sollte daher auf der Erbringung von Dienstleistungen liegen. » Stellungnahme KdK vom 29. September 2017
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| Optimierung Finanzausgleich Bund - Kantone | | Die kontroverse Debatte in den eidgenössischen Räten über die Dotierung des Ressourcenausgleichs hat im Jahre 2015 den bundesstaatlichen Finanzausgleich erheblichen Spannungen ausgesetzt. In der Folge haben die Kantone konkrete Vorschläge zur Optimierung des Finanzausgleichs vorgelegt. Die Plenarversammlung der KdK vom 17. März 2017 stimmte dem von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Franz Marty, ehem. Finanzdirektor des Kantons Schwyz, erarbeiteten Optimierungsvorschlag im Sinne eines Gesamtpakets zu. Am 6. September 2017 hat der Bundesrat dieses Paket insgesamt als sinnvoll beurteilt. Er will den KdK-Vorschlag einer gesetzlich garantierten Mindestausstattung des ressourcenschwächsten Kantons von 86,5% des schweizerischen Durchschnitts in den nächsten Wirksamkeitsbericht zuhanden der eidgenössischen Räte aufnehmen. Weiter ist er bereit, mit der KdK in einen Dialog bezüglich der frei werdenden Bundesmittel einzutreten. Die Entscheide des Bundesrates gehen in die richtige Richtung. Aus Gründen der bundesstaatlichen Kohäsion ist die Entlastung des Bundes vollumfänglich zugunsten der Kantone einzusetzen. Der Bund muss den verfassungsmässigen Vorgaben Rechnung tragen, wonach er den Kantonen ausreichende Finanzierungsquellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben überlässt. Die von den Kantonen beantragte gemeinsame Arbeitsgruppe ist rasch einzusetzen. » Medienmitteilung Bundesrat vom 6. September 2017 » Medienmitteilung KdK vom 6. September 2017
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| Gesundheitskosten eindämmen statt Geld verschieben | | Die sogenannte einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) wird aktuell von zahlreichen Wirtschaftsakteuren und Politikern in verschiedenen Varianten propagiert. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) hat die Vor- und Nachteile eines entsprechenden Systemwechsels gegeneinander abgewogen und kommt zum eindeutigen Schluss: Die EFAS bringt nur einen Finanzierungsumbau, hat aber keinerlei dämpfende Wirkung auf die steigenden Kosten im Gesundheitswesen und schränkt die Steuerungsmöglichkeiten der Kantone ein. Gefragt wären aus Sicht der GDK stattdessen Massnahmen, welche die Kosten rasch senken und einfach umzusetzen sind. » Fokusbeitrag GDK » Präsentation GDK-Präsident vom 18. September 2017
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| Föderalismus und Wettbewerbsfähigkeit | | | |
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| Monitoringbericht Föderalismus 2014-2016 | | | |
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| Wiederwahl Leitender Ausschuss der KdK | | Staatsrat Norman Gobbi (TI) wurde an der Plenarversammlung vom 29. September 2017 für eine weitere zweijährige Amtszeit als Vertreter der italienischsprachigen Schweiz in den Leitenden Ausschuss der KdK gewählt.
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| Wechsel an der Spitze des Generalsekretariates KdK | | Die KdK hat an ihrer Plenarversammlung vom 29. September 2017 vom Rücktritt von Sandra Maissen Kenntnis genommen. Nach 9-jähriger Tätigkeit als Generalsekretärin der KdK und Geschäftsführerin der ch Stiftung wird sie per Ende April 2018 von ihren Funktionen zurücktreten, um sich neuen Herausforderungen zu stellen.
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| Eidgenössische AHV/IV-Kommission | | Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard (ZG) wurde vom Leitenden Ausschuss der KdK als Vertreterin der Kantone in der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission ernannt.
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| Konferenz der Kantonsregierungen Haus der Kantone Speichergasse 6 Postfach 3001 Bern | | Kontaktieren Sie uns: Tel. +41 31 320 30 00 Fax +41 31 320 30 20 » Kontakt » Website | |
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