Standpunkt der Kantone
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Newsletter KdK: Standpunkt der Kantone
Sehr geehrte Damen und Herren
 
Bei der Umsetzung von Art. 121a BV ist die Schweiz auf die Zielgerade eingebogen: Die eidgenössischen Räte haben sich auf ein Umsetzungsmodell geeinigt, das primär beim Inländervorrang ansetzt. Aus Sicht der Kantone ist das ein gangbarer Weg, zumal wir so keine Kündigung des FZA riskieren. Aus föderalistischer Sicht hat das Modell dennoch Schwachstellen: Das Antragsrecht der Kantone für weitere Massnahmen bezieht sich insbesondere auf die Grenzgängerfrage. Zudem sollen Massnahmen auf nicht weiter definierte Wirtschaftsregionen beschränkt werden können. Das Modell birgt zudem die Gefahr, bei den Kantonen und Unternehmen einen grossen bürokratischen Zusatzaufwand zu verursachen. Um das zu verhindern, sollte der Bundesrat die Umsetzung des neuen Modells unbedingt gemeinsam mit den Kantonen an die Hand nehmen.
 
In Sichtweite ist eine weitere zentrale Weichenstellung für die Schweiz: Am 2. Februar 2017 stimmen wir über die Unternehmenssteuerreform III ab. Die Kantone stehen überzeugt hinter dieser Vorlage, da eine Ablehnung Steuerausfälle in Milliardenhöhe und einen Verlust von über hunderttausend Arbeitsplätzen nach sich ziehen würde. Weitere Argumente für ein JA zu dieser Vorlage finden Sie im Fokusbeitrag des aktuellen Newsletters.
 
Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre und uns allen eine frohe Weihnachtszeit.
 
Staatsrat Jean-Michel Cina
Präsident KdK
Plenarversammlung vom 16. Dezember 2016
Umsetzung von Art. 121a BV
Das Parlament hat in der heute abgelaufenen Session die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen unter Art.121a BV beschlossen. Die Kantonsregierungen haben in diesem Zusammenhang stets an drei zentralen Forderungen festgehalten.
Aus übergeordnetem Interesse begrüssen die Kantonsregierungen die nun beschlossene Umsetzung hinsichtlich ihrer grundsätzlichen FZA-Konformität. Hingegen bedauern die Kantonsregierungen eine gewisse Zentralisierungstendenz, da sich das Antragsrecht der Kantone auf Erlass weiterer Massnahmen insbesondere auf Probleme mit Grenzgängerbewilligungen beziehen soll. Zudem weisen die Kantonsregierungen darauf hin, dass die vom Parlament beschlossene Terminologie der Wirtschaftsregionen keine Grundlage in der Verfassung findet, den kantonalen Gegebenheiten nicht gerecht wird und vollzugstechnisch etliche Fragen aufwirft. Was die Vollzugsbelastung generell betrifft, so begrüssen die Kantonsregierungen, dass die Begründungspflicht im Falle einer Nichtanstellung fallengelassen wurde. Dennoch birgt die nun beschlossene Umsetzung die Gefahr einer stark ansteigenden Bürokratie.
Aus diesem Grund fordern die Kantonsregierungen, dass die Kantone eng und privilegiert in die Umsetzung der Gesetzesbestimmungen miteinbezogen werden, sowohl was die Verordnung betrifft als auch in Bezug auf praktische Fragen in der Umsetzung.
Kantonsregierungen unterstützen die Unternehmenssteuerreform III
Die Kantonsregierungen stehen überzeugt hinter der Unternehmenssteuerreform (USR) III. Diese ist für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz von zentraler Bedeutung, sorgt sie doch dafür, dass wir international wettbewerbsfähig bleiben. Wird die Vorlage nicht angenommen, stehen über 100'000 Arbeitsplätze auf dem Spiel. Zu rechnen ist zudem mit Steuerausfällen von jährlich mindestens 5,4 Milliarden Franken. Deshalb empfehlen die Kantonsregierungen ein JA zur USR III.
 
 » Positionsbezug der KdK vom 16.  Dezember 2016
Ausländerintegration: Programmvereinbarungen Bund - Kantone 2018-2021
Seit 2014 verfügt jeder Kanton über ein kantonales Integrationsprogramm (KIP). Grundlage sind Programmvereinbarungen, welche die Kantone mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) für die Jahre 2014-2017 abgeschlossen hatten. Bund und Kantone hatten sich im Vorfeld auf ein gemeinsames strategisches Grundlagenpapier geeinigt, das acht Förderbereiche festlegt, in denen spezifische Integrationsmassnahmen in der ganzen Schweiz mit denselben Zielsetzungen umgesetzt werden.
 
Nach rund drei Jahren ziehen Bund und Kantone nun eine positive Zwischenbilanz: Der eingeschlagene Weg hat sich bewährt, die Programme erweisen sich als flexibles Instrument, um situativ angepasst die Integrationsförderung in der Schweiz voranzutreiben. Die Kantonsregierungen sprechen sich deshalb dafür aus, das bisherige System auch für eine nächste Programmperiode (2018-2021) weiterzuführen. Angepasst werden müssen aber die Finanzierungsmodalitäten: Die Auszahlung der so genannten Integrationspauschale soll nicht mehr wie bisher für vier Jahre fixiert werden, sondern neu aufgrund der effektiven Entscheide zwei Mal jährlich erfolgen. Ausserdem wünschen die Kantonsregierungen, dass die Kantone in Zukunft frei über die Aufteilung der finanziellen Mittel auf die acht Förderbereiche entscheiden dürfen. Nur so kann der Situation vor Ort maximal Rechnung getragen werden.
 
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich im Januar 2017 mit den vorgeschlagenen Änderungen zum strategischen Grundlagenpapier befassen. Ziel ist, dass Bund und Kantone im Spätherbst nächsten Jahres die neuen Programmvereinbarungen unterzeichnen können.
Kosten der Integration von vorläufig aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen
Aufgrund der aktuell hohen Anzahl Asylgesuche sowie der hohen Schutzquote sind die Kosten im Integrationsbereich in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die bisherigen pauschalen Bundesabgeltungen tragen diesen Tendenzen zu wenig Rechnung. Im Sommer 2016 haben die KdK, die SODK und die EDK deshalb entschieden, Kostenschätzungen zur Integration von anerkannten Flüchtlingen (FL), vorläufig aufgenommenen Personen (VA) sowie spät zugewanderten Jugendlichen vorzunehmen. Auch die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich (MNA) sollen genauer analysiert werden.
 
Inzwischen liegen erste Ergebnisse vor: Diese machen deutlich, dass die Kantone heute im Rahmen ihrer Regelstrukturen, allen voran im Bildungsbereich, für jeden VA/FL durchschnittlich mehr als doppelt so viel in die Integration investieren, als sie vom Bund über die Integrationspauschale (CHF 6'000.-) erhalten. Hinzu kommt, dass die Kantone und Gemeinden auch im Bereich der spezifischen Integrationsförderung nach Art. 55 Abs. 3 AuG deutlich mehr Geld zur Verfügung stellen als der Bund. Schliesslich entstehen bei der Unterbringung und Betreuung der MNA für die Kantone jährlich ungedeckte Kosten von mindestens CHF 60 bis 70 Mio.
 
In den nächsten Wochen diskutieren die Vorstände der EDK, SODK sowie der Leitende Ausschuss der KdK die Ergebnisse der Erhebungen nun im Detail. Danach soll das Gespräch mit dem Bundesrat aufgenommen werden.
Von der Tripartiten Agglomerationskonferenz zur Tripartiten Konferenz
Die Kantonsregierungen wollen die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden im Rahmen der bisherigen Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) fortsetzen. Dabei sollen in Zukunft aber auch die ländlichen Räume miteinbezogen werden. Die TAK soll deshalb in eine Tripartite Konferenz (TK) überführt werden, um der engen Verflechtung zwischen städtischen und ländlichen Räumen besser Rechnung zu tragen. Die neue TK wird einen regelmässigen Informations- und Meinungsaustausch der drei staatlichen Ebenen zu aktuellen Themen ermöglichen. Thematische Schwerpunkte sind in den nächsten vier Jahren beim Raumkonzept Schweiz, bei der kohärenten Raumentwicklung Stadt - Land sowie bei der Ausländer- und Integrationspolitik zu setzen.
Fokus
Gastbeitrag der FDK zur Unternehmenssteuerreform III
Die Unternehmenssteuerreform III ermöglicht den Kantonen, massvoll, massgeschneidert und vom Bund unterstützt den unausweichlichen Umbau der Unternehmensbesteuerung anzugehen. Diese Chance wollen die Kantone am Schopf packen: Sie wollen weit über hundertausend Arbeitsplätze sichern. Sie wollen Investitionen und Forschung in der Schweiz behalten und fördern. Sie wollen grössere Löcher in den Kassen von Kantonen und Gemeinden vermeiden. Der Wohlstand der Schweiz fällt nicht vom Himmel. Er muss erarbeitet werden und braucht Investitionen.
 
 » Gastbeitrag FDK
Aktuelles in Kürze
Stammtisch der Kantone vom 5. Dezember 2016
Neben der Umsetzung von Art. 121a BV diskutierten Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertreter mit Mitgliedern der Eidgenössischen Räte über mögliche Reformen bei der Steuerung und Finanzierung der Gesundheitsversorgung zwecks Verbesserung der Effizienz und Reduktion von Fehlanreizen. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) hat Kriterien formuliert, an denen sich Reformvorschläge und allfällige neue Steuerungs- und Finanzierungsmodelle messen lassen müssen. Auf dieser Grundlage wird die GDK die derzeit zur Diskussion stehenden Finanzierungsmodelle prüfen und ggf. eigene Vorschläge ausarbeiten.
Die Erhöhung der Effizienz im Gesundheitssystem muss nach Ansicht der GDK aber insbesondere auch durch Massnahmen im Bereich der Tarifstrukturen (SwissDRG, TARMED), durch eine Verbesserung der Koordination bei den Leistungserbringern (integrierte Versorgung) sowie durch eine Verstärkung der Prävention angestrebt werden.
 
 » Faktenblatt GDK
Der Föderalismuspreis 2016 geht an das Neuenburger Projekt PRIMA
Das Bildungsprojekt PRIMA ist nach Ansicht der Jury einzigartig: Kein anderer monolingualer Kanton setzt in den öffentlichen Schulen derart früh und konsequent auf das Lernen einer zweiten Landessprache wie der Kanton Neuenburg. Das im Schuljahr 2011/2012 lancierte Projekt will den Kindern die Landesspra-che Deutsch spielerisch, vielseitig und möglichst alltagsnah vermitteln. Angesetzt wird dabei bereits im Kin-dergarten, wo der Unterricht je zur Hälfte in Französisch und Deutsch erfolgt. PRIMA entspricht offensicht-lich auch einem Bedürfnis. Das Interesse der Eltern ist gross, zurzeit übersteigt die Nachfrage das Angebot.
 
Mit dem Föderalismuspreis ehrt die ch Stiftung jeweils eine Person oder Institution, die sich über ihre Arbeit oder ihr Werk mit Überzeugung für den schweizerischen Föderalismus einsetzt, dessen Entwicklung auf innovative Weise fördert oder zu dessen Stärkung beiträgt. Der Preis wurde erstmals im Jahr 2014 an alt Bundesrat Arnold Koller verliehen, 2015 wurde der Kabarettist Emil Steinberger ausgezeichnet.
 
 » Medienmitteilung vom 10.  November 2016
Fünfte nationale Föderalismuskonferenz 2017
"Wird die Schweiz in 50 Jahren immer noch föderalistisch sein?" Diese Frage steht im Zentrum der 5. nationalen Föderalismuskonferenz, die am 26. und 27. Oktober 2017 in Montreux stattfinden wird. Organisiert wird die Konferenz durch den Kanton Waadt. Das detaillierte Programm wird im Mai 2017 bekanntgegeben.
 
Nationale Föderalismuskonferenzen finden jeweils alle drei Jahre statt. Träger sind die Konferenz der Kantonsregierungen, der Ständerat und der Bundesrat.
 
 » Website Föderalismuskonferenz 2017
Swiss eGovernment Forum 2017
Am 7. und 8. März findet in der BERNEXPO das Swiss eGovernment Forum 2017 statt. Leitthemen der Tagung sind: «eGovernment zwischen Innovation und Regulierung» und «Mehrwert durch Zusammenarbeit». Die KdK ist Patronats-Partner dieser Veranstaltung.
 
Weitere Informationen zum Kongress finden Sie unter w w w. infosocietydays. ch/eGovernment.
Interna
Wiederwahl Leitender Ausschuss KdK
Regierungsrat Ernst Stocker (ZH) wurde für zwei weitere Jahre als Vertreter des Kantons Zürich im Leitenden Ausschuss der KdK bestätigt.
Neue Präsidien EDK und KöV
Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat eine neue Präsidentin: Gewählt wurde die Zürcher Regierungsrätin Silvia Steiner. Sie tritt am 1. Januar 2017 die Nachfolge von Christoph Eymann (BS) an.
 
Auch bei der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) gab es einen Wechsel an der Spitze: Neu präsidiert Regierungsrat Hans-Peter Wessels (BS) die Konferenz. Er löst Regierungsrat Matthias Michel (ZG) ab.
Neuer Präsident Tripartite (Agglomerations) Konferenz
Staatsrat Laurent Favre (NE) wird Präsident der Tripartiten (Agglomrations) Konferenz. Er übernimmt das Amt von Regierungspräsident Guy Morin (BS), der aus der Basler Regierung zurücktritt.
Neue Generalsekretärinnen EDK und EnDK
Susanne Hardmeier wurde zur neuen Generalsekretärin der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) gewählt. Sie tritt am 1. April 2017 die Nachfolge von Hans Ambühl an, der das Generalsekretariat über 17 Jahre geleitet hat und nun in den Ruhestand treten wird.
 
Caterina Mattle wird ab 1. Januar 2017 neue Generalsekretärin der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK). Sie löst alt Regierungsrat Lorenz Bösch ab, der die Funktion bisher ad interim ausgeübt hat.
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