Standpunkt der Kantone
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Newsletter KdK: Standpunkt der Kantone
Sehr geehrte Damen und Herren
 
Die Umsetzung von Art. 121a der Bundesverfassung nähert sich der Zielgeraden: Die Kantone unterstützen die vom Bundesrat vorgelegten Verordnungen im Grossen und Ganzen – sie lassen den Kantonen im Vollzug den nötigen Spielraum. Allerdings ist eine gestaffelte Einführung der geplanten Stellenmeldepflicht vorzusehen. Zu klären ist zudem noch die Frage der Finanzierung der neu entstehenden Aufwendungen.
 
Mit Sorge verfolgen die Kantone die Diskussionen im Gesundheitsbereich, wo der Ruf nach einem Wechsel auf eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Behandlungen (Monismus) immer lauter wird. Dass ein solcher Umbau des Finanzierungssystems nicht helfen wird, die steigenden Kosten im Gesundheitswesen einzudämmen, zeigt die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) im Fokusbeitrag.
 
Herbstliche Grüsse,
 
Regierungsrat Benedikt Würth
Präsident KdK
Plenarversammlung vom 29. September 2017
Umsetzung Art. 121a BV/AuG auf Verordnungsstufe: Stellungnahme der Kantone
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Umsetzung stützt sich auf das bewährte System der öffentlichen Arbeitsvermittlung ab und respektiert den föderalen Aufbau des Vollzugs. Die Einführung der neuen Stellenmeldepflicht muss nach Auffassung der Kantone aber gestaffelt erfolgen. Zudem sind eine ganze Reihe von praktischen Vollzugsfragen wie auch grundsätzlich die Frage der Finanzierung der Umsetzung der Vorlage noch zu klären.
 
 » Medienmitteilung KdK vom 29.  September 2017
 
 » Stellungnahme KdK vom 29.  September 2017
Nationale Menschenrechtsinstitution: Stellungnahme der Kantone
Die Kantone messen dem Schutz der Menschenrechte eine grosse Bedeutung zu. Aus diesem Grund befürworten sie den Beschluss des Bundesrates, eine nationale Menschenrechtsinstitution im Sinne einer Nachfolge und Weiterentwicklung des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) zu schaffen. Aus Sicht der Kantone muss die künftige nationale Menschenrechtsinstitution auf die schweizerischen Gegebenheiten ausgerichtet sein, wobei das Verständnis für den föderalen Staatsaufbau unerlässlich ist. Eine Delegation von staatlichen Aufgaben an die künftige Institution lehnen die Kantone entschieden ab. Sie begrüssen daher den klar definierten Aufgabenbereich der Institution. In der Schweizerischen Rechtsordnung obliegt der Schutz der Menschenrechte den Behörden; der Fokus der neuen Institution sollte daher auf der Erbringung von Dienstleistungen liegen.
 
 » Stellungnahme KdK vom 29.  September 2017
Optimierung Finanzausgleich Bund - Kantone
Die kontroverse Debatte in den eidgenössischen Räten über die Dotierung des Ressourcenausgleichs hat im Jahre 2015 den bundesstaatlichen Finanzausgleich erheblichen Spannungen ausgesetzt. In der Folge haben die Kantone konkrete Vorschläge zur Optimierung des Finanzausgleichs vorgelegt. Die Plenarversammlung der KdK vom 17. März 2017 stimmte dem von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Franz Marty, ehem. Finanzdirektor des Kantons Schwyz, erarbeiteten Optimierungsvorschlag im Sinne eines Gesamtpakets zu.
 
Am 6. September 2017 hat der Bundesrat dieses Paket insgesamt als sinnvoll beurteilt. Er will den KdK-Vorschlag einer gesetzlich garantierten Mindestausstattung des ressourcenschwächsten Kantons von 86,5% des schweizerischen Durchschnitts in den nächsten Wirksamkeitsbericht zuhanden der eidgenössischen Räte aufnehmen. Weiter ist er bereit, mit der KdK in einen Dialog bezüglich der frei werdenden Bundesmittel einzutreten. Die Entscheide des Bundesrates gehen in die richtige Richtung. Aus Gründen der bundesstaatlichen Kohäsion ist die Entlastung des Bundes vollumfänglich zugunsten der Kantone einzusetzen. Der Bund muss den verfassungsmässigen Vorgaben Rechnung tragen, wonach er den Kantonen ausreichende Finanzierungsquellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben überlässt. Die von den Kantonen beantragte gemeinsame Arbeitsgruppe ist rasch einzusetzen.
 
 » Medienmitteilung Bundesrat vom 6.  September 2017
 
 » Medienmitteilung KdK vom 6.  September 2017
Fokus
Gesundheitskosten eindämmen statt Geld verschieben
Die sogenannte einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) wird aktuell von zahlreichen Wirtschaftsakteuren und Politikern in verschiedenen Varianten propagiert. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) hat die Vor- und Nachteile eines entsprechenden Systemwechsels gegeneinander abgewogen und kommt zum eindeutigen Schluss: Die EFAS bringt nur einen Finanzierungsumbau, hat aber keinerlei dämpfende Wirkung auf die steigenden Kosten im Gesundheitswesen und schränkt die Steuerungsmöglichkeiten der Kantone ein. Gefragt wären aus Sicht der GDK stattdessen Massnahmen, welche die Kosten rasch senken und einfach umzusetzen sind.
 
 » Fokusbeitrag GDK
 
 » Präsentation GDK-Präsident vom 18.  September 2017
Aktuelles in Kürze
Föderalismus und Wettbewerbsfähigkeit
Die Schweiz belegt in internationalen Länderrankings zur Wettbewerbsfähigkeit regelmässig Spitzenpositionen. Wie eine neue Studie zeigt, ist der wirtschaftliche Erfolg der Schweiz auch auf ihren föderalen Staatsaufbau zurückzuführen. Ein ausgeprägter Föderalismus mit weitgehend eigenständigen Gliedstaaten begünstigt gesunde Staatsfinanzen, fördert das Wirtschaftswachstum, sorgt für Stabilität und kann zu einer gerechteren Einkommensverteilung führen.
 
 » Medienmitteilung ch Stiftung vom 31.  August 2017
 
 » Überblick über die Studie «Föderalismus und Wettbewerbsfähigkeit in der Schweiz»
Monitoringbericht Föderalismus 2014-2016
Die ch Stiftung hat den neuen Monitoringbericht Föderalismus 2014-2016 publiziert. Die Kantone sehen weiterhin Handlungsbedarf bei der zunehmenden Zentralisierung sowie bei der Tendenz zu Lastenverschiebungen auf die Kantone.
 
 » Medienmitteilung ch Stiftung vom 6.  Juli 2017
 
 » Monitoringbericht Föderalismus 2014-2016
Interna
Wiederwahl Leitender Ausschuss der KdK
Staatsrat Norman Gobbi (TI) wurde an der Plenarversammlung vom 29. September 2017 für eine weitere zweijährige Amtszeit als Vertreter der italienischsprachigen Schweiz in den Leitenden Ausschuss der KdK gewählt.
Wechsel an der Spitze des Generalsekretariates KdK
Die KdK hat an ihrer Plenarversammlung vom 29. September 2017 vom Rücktritt von Sandra Maissen Kenntnis genommen. Nach 9-jähriger Tätigkeit als Generalsekretärin der KdK und Geschäftsführerin der ch Stiftung wird sie per Ende April 2018 von ihren Funktionen zurücktreten, um sich neuen Herausforderungen zu stellen.
Eidgenössische AHV/IV-Kommission
Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard (ZG) wurde vom Leitenden Ausschuss der KdK als Vertreterin der Kantone in der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission ernannt.
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