Ausgabe Nr. 6 / 2020 
Titelbild Steuern Finanzen Mittelstand
Liebe Leserinnen und Leser,
 
es geht Schlag auf Schlag. Mit dem vorgelegten „Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz“ sollen konjunkturelle Stützungsmaßnahmen schnell umgesetzt werden, damit die Wirtschaft wieder an Schwung gewinnen kann. Mit dem Gesetz werden viele Forderungen der IHK-Organisation aufgegriffen – auch wenn nicht immer mit der Konsequenz, mit der wir uns das gewünscht hätten. Das betrifft die Verbesserung bei der Verlustverrechnung ebenso wie die Einführung einer degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. Vor allem vermissen wir eine Anhebung der Grenze bei der Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern, die insbesondere vielen kleinen Betrieben in der aktuellen Lage geholfen hätte. Positiv sehen wir, dass auch durch eine Verbesserung bei der steuerlichen Forschungszulage zusätzliche Investitionsanreize gesetzt werden.
 
Mit einer Entlastung von 20 Mrd. Euro ist die temporäre Reduzierung der Mehrwertsteuer einer der zentralen Maßnahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungs-pakets. Der Regelsatz wird vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Steuersatz von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Diese Maßnahme kann einen wichtigen Impuls für den Binnenkonsum geben. Die Steuersenkung wird allerdings in der aktuellen Debatte um das Paket auch kritisch gesehen, weil für die Unternehmen erhebliche Umstellungskosten entstehen. Kassen bzw. Kassensysteme, Buchhaltungsprogramme, Rechnungssysteme etc. müssen umprogrammiert werden. Es sind eine Reihe von komplizierten zeitlichen und inhaltlichen Abgrenzungsproblemen zu lösen. Die Unternehmen erwarten diesbezüglich zeitnah Übergangsregelungen durch die Finanzverwaltung, die die Umstellungen praktikabel machen. Auch die IHK-Organisation ist bereits in einem intensiven Austausch mit der Finanzverwaltung, um möglichst einfache und zugleich rechtssichere Lösungen zu finden.
 
Ausführlich berichten wir in diesem Newsletter auch über die in Brüssel beschlossenen und vorgeschlagenen Hilfspakete. Über die weitere Entwicklung auf EU-Ebene werden wir in den kommenden Ausgaben des Newsletters immer wieder berichten.
 
 
Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
 
Rainer Kambeck
Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand
Inhalt
Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht
Umsetzung Konjunkturpaket
Corona-Steuerhilfegesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen
Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene
Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten
Internationale und Europäische Steuerpolitik
Sonderregelungen für Grenzpendler nach Frankreich
Verlängerung der Vereinbarung zwischen Deutschland und Belgien für Grenzpendler
Nationale Digitalsteuern erneut im Visier der US-Regierung
Aktuelle Haushaltspolitik
Der vorgeschlagene Wiederaufbau-Fonds der EU und seine Verbindung mit dem EU-Haushaltsrahmen (MFR)
Steuereinnahmen im April zeigen deutliche Corona-Spuren
Länderhaushalte im April im Zeichen der Corona-Ausgaben
Mai-Steuerschätzung unter großer Unsicherheit
Mittelstand
Beratungsförderung: Corona-Modul gestoppt
Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht
Umsetzung Konjunkturpaket
Aktuelle Meldung (siehe auch Sondernewsletter vom 5.6.2020): Das im Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 beschlossene Konjunkturpaket wird in verschiedenen Gesetzespaketen umgesetzt. Die Bundesregierung will die allgemeine vorübergehende Absenkung der Umsatzsteuersätze und die weiteren steuerlichen Themen bereits am 12. Juni auf einer außerplanmäßigen Kabinettssitzung mit einem 2. Steuerhilfegesetz Corona auf den Weg bringen. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende Juni angeschlossen werden. Bezüglich der Umsatzsteuersenkung soll vermutlich ebenfalls bis Ende Juni ein BMF-Schreiben veröffentlicht werden. Der DIHK leitet die aktuell bestehenden Umsetzungsfragen an das BMF zur Berücksichtigung im Schreiben weiter. Das Bundesfinanzministerium hat zudem seine FAQ zum 1. SteuerhilfeG Corona ergänzt und aktuell mit Stand 5. Juni 2020 veröffentlicht. Die Änderungen betreffen vor allem Aussagen zum pauschalen Verlustrücktrag.
 
 
Corona-Steuerhilfegesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen
In seiner Sitzung am 28. Mai 2020 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zum Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf am 7. Juni 2020 zugestimmt. Neben den bereits im Regierungsentwurf vorgesehenen Änderungen wurden noch drei Vorschläge des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages aufgenommen.
 
 
 
   
Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene
Das BMF hat mit einem Schreiben vom 26. Mai 2020 eine Ergänzung über die Aufstockung von Kurzarbeitergeld für gemeinnützige Organisationen und die Fortsetzung der Zahlung von Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale zum BMF-Schreiben vom 9. April 2020 veröffentlicht.
 
 
   
Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten
Das BMF hat sein Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Abs. 2 LStR aktualisiert. Mit dem Schreiben vom 20. Mai 2020 wurden die Umzugskostenpauschalen ab 1. Juni 2020 geändert.
 
 
   
Internationale und Europäische Steuerpolitik
Sonderregelungen für Grenzpendler nach Frankreich
Das BMF hat mit Schreiben vom 25. Mai 2020 eine Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 13. Mai 2020 veröffentlicht. Die Vereinbarung regelt die Besteuerung von Grenzpendlern nach Frankreich und bedeutet eine Entlastung für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.
 
 
   
Verlängerung der Vereinbarung zwischen Deutschland und Belgien für Grenzpendler
Die am 6. Mai 2020 mit dem Königreich Belgien abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 11. April 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern wurde verlängert.
 
 
   
Nationale Digitalsteuern erneut im Visier der US-Regierung
Nachdem die US-Regierung die von einigen Staaten avisierte Einführung von Digitalsteuern bereits im Vorfeld erheblich kritisiert hatte, wurde nunmehr ein weiteres offizielles Untersuchungsverfahren durch den US-Handelsbeauftragten eingeleitet. Die USA sind der Ansicht, dass jegliche Digitalsteuern, die Unternehmen erst ab einer gewissen Umsatzschwelle (z.B. 750 Mio. Euro pro Jahr), prinzipiell gegen die Vereinigten Staaten gerichtet sein, weil die größten Unternehmen, die den Vertrieb von immateriellen Wirtschaftsgütern zu ihrem Geschäftsmodell gemacht haben, dort ihren Sitz haben. Sollten die Untersuchungen ergeben, dass derartige Digitalsteuern gegen internationale Vereinbarungen verstoßen und US-amerikanische Unternehmen diskriminieren, wäre der Weg für Handelsrestriktionen oder die gezielte Erhebung von Sonderzöllen gegen diese Staaten eröffnet.
 
 
   
Aktuelle Haushaltspolitik
Der vorgeschlagene Wiederaufbau-Fonds der EU und seine Verbindung mit dem EU-Haushaltsrahmen (MFR)
Markieren Anleihen im Umfang von 750 Mrd. Euro und über 38 Jahre Laufzeit den Weg in die Schuldenunion? Um die Folgen der Corona-Krise zu beseitigen, hat die Europäische Kommission am 27. Mai 2020 ein mit 750 Mrd. Euro dotiertes neues Instrument zur Konjunkturbelebung namens „Next Generation EU“ vorgeschlagen. Dieses soll über die üblichen EU-Programme ausgezahlt werden und fest mit dem langfristigen EU-Haushalt (MFR 2021-2027) verbunden sein. Letzterer soll einen Umfang von 1.100 Mrd. Euro haben. Damit weicht er vom ursprünglichen Kommissionsvorschlag aus dem Mai 2018 nur geringfügig ab. Einige Politikbereiche wie die Kohäsion (+50) und – in geringerem Umfang – die ländliche Entwicklung (+15), Bildung (+3) und Forschung (+33 Mrd. Euro) sollen finanziell besser ausgestattet werden.
 
 
   
Steuereinnahmen im April zeigen deutliche Corona-Spuren
Erwartungsgemäß sind die Steuereinnahmen (ohne Gemeindesteuern) im April gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken – und zwar um 25,3 Prozent. Das gute erste Quartal 2020 hält den Rückgang bisher noch in Grenzen – von Januar bis April sind die Steuereinnahmen um 3,1 Prozent gesunken.
 
 
   
Länderhaushalte im April im Zeichen der Corona-Ausgaben
Der Finanzierungssaldo der Ländergesamtheit fällt Ende April 2020 aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich schlechter aus als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Er betrug Ende April etwa -12,4 Mrd. Euro und verringerte sich im Vergleich zum Vorjahreswert um rund -16,6 Mrd. Euro.
 
 
   
Mai-Steuerschätzung unter großer Unsicherheit
Die Corona-Pandemie stoppt eine tolle Entwicklung: Anders als zuvor rund zehn Jahre in Folge meldet der Arbeitskreis Steuerschätzung von Bund und Ländern in diesem Mai keinen neuen Rekord bei den Steuereinnahmen. Zum ersten Mal seit 2009, als die Finanzkrise einschlug, werden die Steuereinnahmen deutlich sinken – auf breiter Front, in nahezu allen Steuerarten. Das bedeutet weniger Geld für Bund, Länder und Gemeinden. Die Zahlen sind dramatisch. Sie verdeutlichen aber auch, wie eng wirtschaftliche Entwicklung und Steuereinnahmen miteinander verknüpft sind. Die Erfahrung aus der letzten Krise zeigt, dass sich solche riesigen Finanzlöcher dennoch durch eine wieder in Fahrt kommende Wirtschaft auch wieder stopfen lassen.
 
 
   
Mittelstand
Beratungsförderung: Corona-Modul gestoppt
Nun ist es amtlich: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat das Beratungsförderprogramm für Corona betroffene Unternehmen gestoppt. Die Nachfrage war außerordentlich hoch. Das Programm war vom Antragsvolumen her in Relation zu den dafür vorgesehenen Mitteln mehrfach überzeichnet. Unternehmen können nun ein anderes Modul der Beratungsförderung beantragen. Damit ist auch weiterhin sichergestellt, dass Unternehmen gefördert vom Bund wichtiges Know-how zur Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen erhalten können. Informationen erhalten Sie unter www.dihk.de/beratungsfoerderung
 
 
   
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