Ausgabe Nr. 4 / 2020 
Titelbild Steuern Finanzen Mittelstand
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
 
die Corona-Pandemie bestimmt nach wie vor das Leben der Menschen in der ganzen Welt. In Deutschland wurden von Bund und Ländern eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die gesundheitlichen Folgen in den Griff zu bekommen und den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu begegnen. In unseren Sonder-Newslettern zu Corona berichteten wir bis Ostern im wöchentlichen Rhythmus im Detail über die Maßnahmen mit direktem Wirtschaftsbezug. Vor allem beschäftigten wir uns damit, wie diese Maßnahmen in der Praxis umgesetzt werden, wo Nachjustierungsbedarf besteht und welche zusätzlichen Maßnahmen aus Sicht der IHK-Organisation noch erforderlich sind.
 
Als notwendig erweist es sich dabei, die Maßnahmen passgenau für die entsprechende Phase der dynamischen Entwicklung der Pandemie umzusetzen und weitere Maßnahmen zu fordern, die aus Sicht der Unternehmen noch dringend erforderlich sind. Aktuell setzen wir uns zum Beispiel dafür ein, dass die Vorschriften zur Verlustverrechnung an die Krise angepasst werden. Es würde Unternehmen in der aktuellen Situation helfen, wenn sie die in diesem Jahr erwarteten Verluste bereits jetzt an ihre Finanzämter melden könnten und so noch eine Verrechnung mit den geleisteten Vorauszahlungen aus 2019 vorgenommen würde. Diese Maßnahme würde vor allem auch deshalb Sinn machen, weil sie zielgenau den Unternehmen helfen würde, die in diesem Jahr Corona bedingt erhebliche Verluste einfahren werden.
 
Finanzielle Belastungen von Bund und Ländern steigen erheblich
 
Die gesamtstaatliche Verschuldung wird im Zuge der Corona-Pandemie deutlich steigen. Nach der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 war der Anteil der Staatsschulden am nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland auf einen Rekordwert von 82,4 Prozent gestiegen. Ende 2019 konnte diese Schuldenquote erstmals wieder knapp unter den „Maastricht-Wert“ von 60 Prozent reduziert werden. Deutschland treffen die aktuellen finanziellen Herausforderungen also in einer Zeit, in der sich die öffentlichen Haushalte insgesamt in einer guten Verfassung befinden.
 
Die ersten Anpassungen bei der Planung auf Bundesebene zeigen, dass die Finanzierung der bereits beschlossenen Maßnahmen den Bund vor erhebliche Herausforderungen stellen wird. Die bisherigen Maßnahmen des Bundes erfordern eine Kreditaufnahme in Höhe von rd. 156 Mrd. Euro. Die nach der Schuldenbremse zulässige Obergrenze der Verschuldung wird damit um fast 100 Mrd. Euro überschritten. Ermöglicht wird diese Überschreitung der Kreditaufnahmebegrenzung durch den Bezug auf eine in der Verfassung vorgesehenen „außergewöhnliche Notsituation“, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt.
 
Voraussetzung dafür, dass die jetzt aufgenommenen Lasten dann auch zukünftig getragen werden können, werden erfolgreiche Unternehmen und eine hohe Beschäftigung sein.
 
 
Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
 
Rainer Kambeck
Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand
Inhalt
Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht
Überarbeiteter BMF-Entwurf zum ATAD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht
BMF-Diskussionsentwurf für BMF-Schreiben zur Anzeigepflicht von Steuergestaltungen veröffentlicht
BMF-Schreiben zu weiteren steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene (Spenden) veröffentlicht
Investmentsteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise veröffentlicht
Externer Datenschutzbeauftragter gewerblich tätig
Antrag nach § 8d KStG auch noch während des Einspruchsverfahrens
Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Übertragung einer Pensionsverpflichtung auf einen Pensionsfonds
Aktuelle Haushaltspolitik
Bund: Nachtragshaushalt 2020 verabschiedet
Unter Vorbehalt: Eckwerte für den Bundeshaushalt 2021 und den Finanzplan bis 2024
Deutsche Staatsschulden 2019 um 16 Mrd. gesunken
Steuereinnahmen im Februar 2020 um 6,6 Prozent gestiegen
Bewältigung der Corona-Pandemie - Finanzpolitischer Ausblick Anfang April 2020
Bürokratieabbau
Bürokratieabbau: Praxisnahe Regelungen vor, in und nach der Krise
Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht
Überarbeiteter BMF-Entwurf zum ATAD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht
Das BMF hatte am 24. März 2020 einen überarbeiteten Referentenentwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes in die Ressortabstimmung mit den beteiligten Ministerien gegeben. Die ursprünglich für den 8. April 2020 angestrebte Kabinettsbefassung konnte jedoch nicht zuletzt aufgrund der Intervention des DIHK vertagt werden.
 
 
   
BMF-Diskussionsentwurf für BMF-Schreiben zur Anzeigepflicht von Steuergestaltungen veröffentlicht
Das BMF hat am 4.März 2020 den Diskussionsentwurf eines BMF-Schreibens zur Anwendung der neuen Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (insbes. der §§ 138d – 138k AO) veröffentlicht. Der DIHK hat gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft am 3. April 2020 hierzu Stellung genommen.
 
 
   
BMF-Schreiben zu weiteren steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene (Spenden) veröffentlicht
Das BMF hat mit Schreiben vom 9. April 2020 weitere steuerliche Maßnahmen veröffentlicht, die sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen zu Gute kommen, die sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie und für diejenigen, für die die Erledigungen des Alltags plötzlich mit zuvor nie dagewesenen Gefährdungen verbunden sind, engagieren. Zur Förderung und Unterstützung dieses gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder weitere Verwaltungsregelungen im Rahmen der Spenden, Betriebsausgaben, Lohnsteuer (Arbeitslohnspenden) und Umsatzsteuer sowie der Vereine getroffen.
 
 
   
Investmentsteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise veröffentlicht
Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein Schreiben vom 9. April 2020 zu investmentsteuerlichen Maßnahmen Berücksichtigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie veröffentlicht.
 
 
   
Externer Datenschutzbeauftragter gewerblich tätig
Auch ein Rechtsanwalt ist gewerblich tätig, wenn er für andere Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter tätig ist.
 
 
   
Antrag nach § 8d KStG auch noch während des Einspruchsverfahrens
Ein Antrag zur Fortführung des Verlustvortrages nach § 8d KStG kann auch noch während des Einspruchsverfahrens gestellt werden.
 
 
   
Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Übertragung einer Pensionsverpflichtung auf einen Pensionsfonds
Die Weiterbeschäftigung des Gesellschafter-Geschäftsführers nach Eintritt ins Rentenalter ist nicht in jedem Fall eine verdeckte Gewinnausschüttung.
 
 
   
Aktuelle Haushaltspolitik
Bund: Nachtragshaushalt 2020 verabschiedet
Zur Finanzierung von Maßnahmen im Zuge der Bewältigung der Corona-Pandemie hat der Bundestag einen Nachtragshaushalt in Höhe von 122,5 Mrd. Euro für 2020 beschlossen. In den Planungen für den Nachtragshaushalt geht die Bundesregierung von Steuermindereinnahmen infolge der Corona-Pandemie und des Rückgangs des BIP von 33,5 Mrd. Euro aus.
 
 
   
Unter Vorbehalt: Eckwerte für den Bundeshaushalt 2021 und den Finanzplan bis 2024
Ende März hatte das Bundeskabinett die Eckwerte für den Haushalt 2021 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2024 beschlossen. Dabei verfolgte die Bundesregierung den Ansatz, die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihre Finanzierung zunächst außen vor zu lassen. Angesichts der hohen Unsicherheiten über den weiteren Verlauf hat sich die Bundesregierung nun aber entschieden, den bisherigen Zeitplan aufzugeben.
 
 
   
Deutsche Staatsschulden 2019 um 16 Mrd. gesunken
Die deutschen Staatsschulden sind im Jahr 2019 in der Abgrenzung des Maastricht-Vertrages um 16 Mrd. Euro gesunken. Zum Jahresende betrugen sie 2,053 Billionen Euro. Die Schuldenquote – der Schuldenstand im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) – fiel von 61,9 Prozent Ende 2018 auf 59,8 Prozent. Die Schuldenquote nahm damit zum siebten Mal in Folge ab. Zudem unterschritt sie erstmals seit 2002 wieder den Referenzwert des Maastricht-Vertrages von 60 Prozent.
 
 
   
Steuereinnahmen im Februar 2020 um 6,6 Prozent gestiegen
Im Februar 2020 sind die Steuereinnahmen von Bund und Ländern um 6,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat gestiegen. Die Einnahmen aus den gemeinschaftlichen Steuern stiegen um 5,7 Prozent. Die Einnahmen aus den Bundessteuern lagen ebenfalls deutlich über dem Niveau des Vorjahresmonats (+9,9 Prozent). Die Einnahmen aus den Ländersteuern wiesen einen beträchtlichen Anstieg um 13,5 Prozent auf. Kumuliert sind die Steuereinnahmen in den ersten zwei Monaten des Jahres 2020 sehr kräftig um 7,1 Prozent gestiegen. Dann erreichte die Corona-Pandemie auch Deutschland.
 
 
   
Bewältigung der Corona-Pandemie - Finanzpolitischer Ausblick Anfang April 2020
Die finanzpolitische Reaktion auf die Corona-Pandemie ist für Deutschland beispiellos. Ein wesentlicher Teil sind Kredit-, Bürgschafts- und Beteiligungsprogramme des Bundes und der Länder. Sie allesamt haben langfristige Folgen für die finanzielle Ausstattung der Gebietskörperschaften ebenso wie auf zu erwartende zurückgehende Steuereinnahmen in 2020. Die sehr guten Ausgangsbedingungen, vor allem die finanziellen Überschüsse auf allen staatlichen Ebenen, aber auch bei den Sozialversicherungen, lassen Stand Anfang April 2020 aber Zuversicht aufkommen, dass der Staat zu jeder Zeit handlungsfähig bleibt und es gelingen kann, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu begrenzen.
 
 
   
Bürokratieabbau
Bürokratieabbau: Praxisnahe Regelungen vor, in und nach der Krise
Bild zum Bürokratieabbau
Kurz vor dem Ausbruch der Pandemie haben wir ein Forschungsprojekt abgeschlossen. Der Titel des Projekts lautete: "Bürokratie bremsen in der Praxis". Wir hatten in einer besonders stark regulierten Branche, dem Gastgewerbe, die tatsächliche Belastung mit Bürokratie gemessen. Die Ergebnisse diskutierten Vertreter aus Verwaltungen, Politik, Verbänden und Unternehmen unter dem Motto „Weniger Bürokratie, Mehr Unternehmen“ am 20. Februar 2020 in Berlin. Dieser Artikel fasst diese Ergebnisse aus Projekt und Kongress zusammen. Wir sind überzeugt, dass sie nach der Krise von Relevanz sein werden.
 
 
   
 
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