Ausgabe Nr. 9 / 2021 
Titelbild Steuern Finanzen Mittelstand
Liebe Leserinnen und Leser,
 
wir berichten über eine gute Nachricht für alle Soloselbständigen und Betriebe, die nach wie vor von der Corona-Pandemie belastet sind: Die Laufzeit für die Hilfszahlungen wird nochmals bis Ende des Jahres verlängert. Ebenfalls berichten wir darüber, dass Bundestag und Bundesrat sich auf die Einrichtung eines Fonds „Aufbauhilfe 2021“ geeinigt haben, aus dem die Hilfsgelder an von der Hochwasserkatastrophe im Juli betroffene Privathaushalten, Unternehmen und andere Einrichtungen ausgezahlt werden sollen. Zudem sollen aus dem Fonds Mittel zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den betroffenen Regionen eingesetzt werden. Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und den betroffenen Ländern zur Umsetzung von Auszahlungen werden derzeit erarbeitet. Die Ausstattung des Fonds in Höhe von bis zu 30 Mrd. Euro soll durch den Bund erfolgen, die Gesamtheit der Länder beteiligt sich hälftig an der Refinanzierung des Fonds. Weitere Informationen zur Umsetzung der „Fluthilfe“ finden Sie ebenfalls in diesem Newsletter.
 
Ausführliche Informationen bietet der aktuelle Newsletter zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen. Das Verfassungsgericht hat den Zinssatz von 6 Prozent p.a. für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, bis Ende Juli 2022 eine Neuregelung auf den Weg zu bringen.
 
Details zum Gründungsstandort Deutschland bietet der Report Unternehmensgründung 2021, den der DIHK aktuell veröffentlicht hat. Nach einem für Gründungen vor allem Corona-bedingt sehr schwierigen Jahr 2020 sieht es im laufenden Jahr wieder etwas besser aus. Immerhin 43 Prozent der IHK-Gründungsexpertinnen und -experten rechnen für dieses Jahr mit mehr Gründungen. Fast 80 Prozent der von den IHKs befragten Gründer/innen wünschen sich schnellere und einfachere Gründungsvorgänge.
 
News aus dem Steuerbereich betreffen ein neues BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung, eine Kurzinformation des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein zur Bewertungsmethode von Fahrten mit Dienstwagen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und ein BMF-Schreiben zur geänderten Verwaltungsauffassung zum Leistungsort bei Präsenzveranstaltungen bei der Umsatzsteuer. Wie gewohnt berichten wir auch über die Entwicklung von Steuereinnahmen und Staatsverschuldung im laufenden Jahr. Ausführliche Informationen finden Sie ferner zum aktuellen Subventionsbericht der Bundesregierung, der vor allem zeigt, dass die direkten Finanzhilfen für Klima und Umwelt deutlich erhöht wurden.
 
Auf dem Laufenden halten wir Sie auch bei der Umsetzung des EU-Wiederaufbauprogramms „NextGeneration“. Wir berichten darüber, dass die EU-Kommission jüngst einen „Rahmen für grüne Anleihen“ konkretisiert hat. Mit den Anleihen sollen Mittel in Höhe von bis zu 250 Mrd. Euro (bzw. 30 Prozent des gesamten Volumens des Aufbaufonds) erzielt werden. Ende August hat die Kommission aus dem Fonds 2,25 Mrd. Euro als Vorfinanzierung an Deutschland ausgezahlt. Insgesamt soll Deutschland bis Ende 2026 Mittel aus dem Fonds in Höhe von 25,6 Mrd. Euro erhalten.
 
 
Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
 
Rainer Kambeck
Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik Mittelstand
Inhalt
Für die Fluthilfe stehen 30 Milliarden Euro zur Verfügung
Bundesregierung regelt Umsetzung der Fluthilfe
Bundesverfassungsgericht: Steuerlicher Zinssatz von sechs Prozent p.a. verfassungswidrig
Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit Dienstwagen
Übergangsfrist für geänderte Verwaltungsauffassung zum Leistungsort bei Präsenzveranstaltungen
Gründungsstandort Deutschland hat viel Luft nach oben
Chancen entstehen, Vielfalt wächst
Corona-Zuschüsse: Verlängerung der Überbrückungshilfe und Neustarthilfe Plus bis Ende 2021
Corona-Wiederaufbauhilfe „NextGenerationEU“
Steuereinnahmen im Juli 2021: Kräftiger Zuwachs von 12,5 Prozent
Hohes Staatsdefizit in der ersten Jahreshälfte
Subventionen des Bundes legen zu
Für die Fluthilfe stehen 30 Milliarden Euro zur Verfügung

© Westend61 / Getty Images

Bund und Länder tragen gemeinsam die Finanzierung 
 
Bundestag und Bundesrat haben sich auf die Einrichtung eines Fonds „Aufbauhilfe 2021“ geeinigt, der als Sondervermögen des Bundes errichtet wird. Die Umsetzung der Mittel wird über eine Rechtsverordnung sowie noh ausstehenden Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und den betroffenen Ländern sowie in Förderrichtlinien der Länder geregelt. Ebenfalls beschlossen wurde eine temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sowie Änderungen beim Pfändungsschutz.
 
 
   
Bundesregierung regelt Umsetzung der Fluthilfe

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Unternehmen können bis zu 80 Prozent der Schäden ersetzt bekommen 
 
Die Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung des Fonds “Aufbauhilfe“ für die Geschädigten der Flutkatastrophe regelt die Verteilung der Mittel auf die einzelnen betroffenen Regionen. Private Haushalte und Unternehmen können bis zu 80 Prozent ihrer Schäden ersetzt bekommen. Zur endgültigen Umsetzung bedarf es noch einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den betroffenen Ländern.
 
 
   
Bundesverfassungsgericht: Steuerlicher Zinssatz von sechs Prozent p.a. verfassungswidrig

© Peter Dazeley / The Image Bank / Getty Images

Gesetzgeber muss Änderung bis Ende 2022 verabschieden 
 
Die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen mit monatlich 0,5 Prozent (§ 238 AO) ab dem 1. Januar 2014 ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das geltende Recht für Verzinsungszeiträume bis einschließlich 2018 weiter anwendbar bleibt, jedoch muss der Gesetzgeber bis spätestens 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung für alle Zeiträume ab 2019 treffen.
 
 
   
Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung

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Neues BMF-Schreiben veröffentlicht 
 
Am 12. August 2021 wurde ein neues BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung veröffentlicht.
 
 
   
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit Dienstwagen

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Wechsel der Bewertungsmethode auch grundsätzlich möglich 
 
Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein hat sich in einer Kurzinformation vom 21. Mai 2021 (VI 302 - S 2334 – 372) zur unterjährigen Änderung der Bewertungsmethode bei Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit einem Firmenwagen geäußert. Dies entspricht einem Beschluss der obersten Behörden der Finanzverwaltung von Bund und Ländern.
 
 
   
Übergangsfrist für geänderte Verwaltungsauffassung zum Leistungsort bei Präsenzveranstaltungen

©Luis Alvarez / DigitalVision / Getty Images

BMF-Schreiben vom 19. August 2021 enthält Nichtbeanstandungsregelung bis zum 1. Januar 2022 
 
Für vor dem 1. Januar 2022 ausgeführte Leistungen zur Einräumung der Eintrittsberechtigung zu Veranstaltungen nach § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG, die nicht für die Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind, können die bis zum 8. Juni 2021 geltenden Regelungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) zur Ortsbestimmung weiter angewendet werden. Der Ausschluss von Onlineveranstaltungen bleibt hingegen in allen offenen Fällen anwendbar.
 
 
   
Gründungsstandort Deutschland hat viel Luft nach oben

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DIHK-Report Unternehmensgründung 2021 veröffentlicht 
 
Für Unternehmensgründungen sieht es nach dem Corona-Einbruch inzwischen wieder besser aus. 43 Prozent der IHK-Gründungsexpertinnen und -experten rechnen für dieses Jahr mit mehr oder viel mehr Gründungen. Doch fast 80 Prozent der Gründerinnen und Gründer wünschen schnellere und einfachere Gründungsvorgänge.
 
 
   
Chancen entstehen, Vielfalt wächst

© Luis Alvarez/DigitalVision/Getty Images

Global Entrepreneurship Monitor (GEM) - Veröffentlichung des Länderberichts Deutschland 2020/21 
 
Deutschland belegt bei der Gründungsneigung im Ranking der Länder mit vergleichsweise hohem Einkommen nur den drittletzten Platz. Manche Entwicklungen machen aber auch Hoffnung. Das zeigt der neue Global Entrepreneurship Monitor Länderbericht 2020/2021 der Leibniz Universität Hannover und des RKW Kompetenzzentrums.
 
 
   
Corona-Zuschüsse: Verlängerung der Überbrückungshilfe und Neustarthilfe Plus bis Ende 2021

©Justin Sullivan/Getty Images News/Getty Images

Details zur Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Jahresende geeint 
 
Während es für die meisten Bereiche der Wirtschaft wieder bergauf geht, dauern die Corona-bedingten Einschränkungen in einigen Branchen weiter an. Die Bundesregierung verlängert deshalb die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021. Die Details für die Verlängerung bis Jahresende sind nun geeint und finalisiert. Dabei werden die bewährten Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus weitgehend beibehalten. Ebenfalls verlängert wird die Neustarthilfe Plus, mit der von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen betroffene Soloselbstständige unterstützt werden.
 
 
   
Corona-Wiederaufbauhilfe „NextGenerationEU“

© Stefan Cristian Cioata / Moment / Getty Images

Deutschland erhält 2,25 Milliarden Euro als Vorfinanzierung 
 
Die EU-Kommission hat am 26. August 2,25 Milliarden Euro aus dem Wiederaufbau-Fonds als Vorfinanzierung an Deutschland ausgezahlt. Das entspricht neun Prozent der Mittel, die das Land insgesamt aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) erhalten soll. Erst Mitte Juli hatte Deutschlands Plan grünes Licht vom Rat der EU bekommen.
 
 
   
Steuereinnahmen im Juli 2021: Kräftiger Zuwachs von 12,5 Prozent

©Viorika / E+ / Getty Images

Stabiles Plus von 6,8 Prozent nach den ersten sieben Monaten 
 
Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) stiegen im Juli 2021 um 12,5 Prozent gegenüber Juli 2020. Die konjunkturellen Auswirkungen der Corona-Krise sind weiterhin spürbar. Im Vergleich zum Juli 2019 fielen die Steuereinnahmen im Juli 2021 nur noch um 1,7 Prozent niedriger aus. Eine stabile Erholung ist erkennbar.
 
 
   
Hohes Staatsdefizit in der ersten Jahreshälfte

©urbazon / iStock / Getty Images Plus

Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie belasten die Staatsfinanzen weiterhin stark 
 
Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen gaben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im 1. Halbjahr 2021 insgesamt 80,9 Milliarden Euro mehr aus als sie einnahmen. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in jeweiligen Preisen errechnet sich für das 1. Halbjahr 2021 eine Defizitquote von 4,7 Prozent.
 
 
   
Subventionen des Bundes legen zu

© Andriy Onufriyenko / Moment / Getty Images

Starker Anstieg vor allem beim Klima- und Umweltschutz 
 
Das Volumen der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes wird von 24,6 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf 47,2 Milliarden Euro im Jahr 2022 steigen. Darin sind als temporäre Maßnahmen weder die Corona-Hilfen noch die Soforthilfen für die vom Hochwasser betroffenen Regionen enthalten.
 
 
   
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