    | | Die Woche in Brüssel: Ein Jahr Omnibus +++ Mercosur ratifiziert +++ Industrial Accelerator Act angekündigt
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Liebe Leserinnen und Leser,
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| Ein Jahr nach dem Start der EU-Vereinfachungsagenda sieht die deutsche Wirtschaft weiterhin erheblichen Handlungsbedarf. „Ein Jahr nach dem Start der EU Vereinfachungsagenda fällt die Zwischenbilanz enttäuschend aus. Allein im Jahr 2025 hat die EU mehr als tausend neue Rechtsvorgaben vorgelegt, im Schnitt über vier pro Arbeitstag. Jede einzelne Regelung erzeugt zusätzlichen Umsetzungsaufwand in den Betrieben. Wertvolle Zeit und Ressourcen fließen in Dokumentations und Berichtspflichten, statt in Innovationen und Wachstum“, betont DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov. Die Omnibuspakete gingen grundsätzlich in die richtige Richtung, seien aber nicht ausreichend. „Der bestehende europäische Regelungsbestand muss systematisch auf Widersprüche, Doppelungen und unverhältnismäßige Belastungen überprüft werden. Gleichzeitig gilt: Gute Rechtsetzung beginnt am Anfang. Neue Gesetze müssen auf einer belastbaren Datengrundlage beruhen und von Anfang an praxisnah ausgestaltet sein“, fordert Melnikov. Uruguay und Argentinien haben als erste Mercosur-Länder das Freihandelsabkommen mit der EU ratifiziert. Somit könnte das Freihandelsabkommen vorläufig angewendet werden. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat die vorläufige Anwendung angekündigt. Es wird Unternehmen in der EU und zunächst aus Uruguay und Argentinien schon vor dem formellen Inkrafttreten des Abkommens ermöglichen, von den neuen Zollregeln zu profitieren. Das ist vor allem deswegen relevant, weil das formelle Inkrafttreten wegen des Europäischen Parlaments, dass im Januar mit knapper Mehrheit für eine Überprüfung des Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestimmt hatte, noch Monate oder länger auf sich warten lassen könnte. DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier plädiert dafür das Abkommen „schnell und pragmatisch für die Unternehmen wirksam werden zu lassen.“ Das gemeinsame Abkommen der EU mit Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay sei ökonomisch wie geostrategisch von erheblicher Tragweite. „Während Wettbewerber aus den USA und vor allem aus China in der Region längst Fakten schaffen, verliert sich Europa seit Jahren in Debatten. Andere machen Nägel mit Köpfen – wir diskutieren“, warnt Treier. Angesichts der aktuellen geopolitischen Risiken erwägt die EU-Kommission, europäische Unternehmen im Wettbewerb zu bevorzugen. Dafür soll diese Woche, nach einigen Verschiebungen, der Industrial Accelerator Act (IAA) vorgestellt werden. Mit diesem Gesetzesvorschlag will die EU-Kommission die industrielle Dekarbonisierung beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stärken. Er zielt darauf ab, die Nachfrage nach „Made in Europe"-Produkten in strategischen Sektoren durch verbesserte Rahmenbedingungen und schnellere Genehmigungsverfahren zu erhöhen. Die DIHK sieht eine breite Anwendung von „Made in Europe“-Vorgaben dagegen kritisch. Sie fürchtet mehr Bürokratie für die Unternehmen sowie negative Folgen für die exportorientierte deutsche Wirtschaft. Ihre Freya Lemcke Leiterin der DIHK Brüssel
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| | Rat stimmt EU-Schweiz Abkommen zu |  |
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|  ©meshmerize / Getty Images
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| | Der Rat hat am 25. Februar grünes Licht für die Unterzeichnung eines umfassenden Pakets von Abkommen zwischen der EU und der Schweiz gegeben.
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| | EU-Handelsabkommen mit Südostasien im Blick |  |
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|  ©Ozbalci / iStock / Getty Images Plus
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| | Südostasien zählt zu den dynamischsten Wirtschaftsregionen der Welt. Die DIHK unterstützt daher nachdrücklich Verhandlungen der EU mit Thailand, Malaysia und den Philippinen über ehrgeizige Handelsabkommen. Ein Positionspapier skizziert die Erwartungen der deutschen Unternehmen.
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| | Minister treffen sich zum EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat |  |
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|  ©stormwatch153 / iStock / Getty Images Plus
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| | Am 26. Februar haben die Minister für Binnenmarkt, Industrie und Handel den Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit der EU-Kommission vom 30. Januar diskutiert. Sie betonten zentrale Herausforderungen wie Bürokratie, Überregulierung, hohe Energiepreise, Kosten für CO2-Zertifikate und Abhängigkeiten bei Rohstoffen. Viele forderten, die Strategien noch 2026 in konkrete Maßnahmen umzusetzen.
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| | Änderung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Amtsblatt veröffentlicht |  |
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|  ©Andrzej Rostek / iStock / Getty Images Plus
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| | Das Verfahren des sogenannten Omnibus I zur Nachhaltigkeit mit Änderung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist abgeschlossen.
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| | Webinarreihe zur EU-Verpackungsverordnung |  |
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| Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung und dem in Folge noch zu ändernden Verpackungsgesetz kommen auf viele Unternehmen in Deutschland erhebliche neue Anforderungen zu. Die umfassenden Nachhaltigkeitsvorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle müssen ab August 2026 umgesetzt werden. Eine dreiteilige Webinarreihe im März hilft dabei. Mehr Informationen finden Sie hier.
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| | Webinar zu Access2Markets |  |
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| Die EU-Kommission bietet am 24. März ein Webinar mit ausführlichen Erläuterung der Access2Markets-Plattform zur Nutzung ihrer verschiedenen Ein- und Ausfuhrabschnitte an. U. a. werden das Instrument zur Selbstbewertung von Ursprungsregeln (ROSA), Assistenten für Einkauf, Dienstleistungen und Investitionen (My Trade Assistant for Procurement, MyTradeAssistant for Services and Investment), sowie der KMU-Helpdesk für Handelsschutzinstrumente (TDI) erläutert. Hier können Sie sich anmelden.
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| | Deutsche Anlaufstelle des Global Gateway Investment Hub vorgestellt |  |
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| Im Februar wurde im Rahmen der Veranstaltung „Global Gateway als Chance für die deutsche Wirtschaft: Gemeinsamer Austausch von EU-Kommissar Jozef Síkela und Bundesregierung mit Unternehmen“ in der DIHK die nationale Anlaufstelle des Global Gateway Investment Hub gelauncht. Der Global Gateway Investment Hub ist ein Angebot der EU-Kommission, um privatwirtschaftliche Investitionen in Subsahara-Afrika, Asien und Lateinamerika zu unterstützen.
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| | DIHK-Stellungnahme zur Umsetzung des Rechts auf Reparatur |  |
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| Bei der Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben zum Anspruch auf ein Recht auf Reparatur ("Right to Repair") aus der Richtlinie (EU) 2024/1799 in deutsches Recht sollte aus Sicht der DIHK ein angemessenes Verhältnis von Kosten und Nutzen gewahrt bleiben. Andernfalls können die Unternehmen mit überbordenden und rechtlich unklaren Anforderungen überfordert werden, warnt sie in ihrer Stellungnahme vom 13. Februar 2026.
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| | EU und Vereinigtes Königreich vereinbaren enge Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen |  |
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| Am 25. Februar haben die Europäische Kommission und das Vereinigte Königreich ein Abkommen zur Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen unterzeichnet. Das Abkommen schafft einen klaren Rahmen für die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen der EU-Kommission und den Wettbewerbsbehörden der EU-Mitgliedstaaten einerseits sowie der Wettbewerbsbehörde des Vereinigten Königreichs (Competition and Markets Authority) andererseits. Es ist das erste themenspezifische Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich seit dem Brexit. Zukünftig werden die EU und das Vereinigte Königreich über wichtige kartell- und fusionsrechtliche Prüfverfahren informieren und bei Bedarf ihr Vorgehen abstimmen. Das Abkommen über die Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen ergänzt das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich als sogenanntes Zusatzabkommen. Letzteres enthält die allgemeinen Grundlagen für eine Zusammenarbeit und Koordinierung in Wettbewerbsfragen. Das Abkommen tritt in Kraft, sobald die EU und das Vereinigte Königreich ihre Ratifizierungsverfahren abgeschlossen haben. Darüber hinaus hat die EU weitere wettbewerbsrechtliche Kooperationsabkommen mit den USA (1991), Kanada (1999), Japan (2003), Südkorea (2009) und der Schweiz (2013) geschlossen.
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| | Senkung der Kosten für Düngemittel: Kommission schlägt Aussetzung von Zöllen vor |  |
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| Am 24. Februar hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die Meistbegünstigungszölle (MFN) auf Einfuhren mehrerer wichtiger Stickstoffdüngemittel und Vorprodukte für deren Herstellung (Ammoniak, Harnstoff) für ein Jahr auszusetzen. Damit werden schätzungsweise 60 Millionen Euro an Einfuhrzöllen eingespart. Ziel ist es, den Agrar- und Lebensmittelsektor der EU zu unterstützen und die Kosten für Landwirtinnen und Landwirte und die Düngemittelindustrie zu senken. Die Aussetzung der Meistbegünstigungszölle soll dazu beitragen, die Abhängigkeit der EU von Russland und Belarus zu verringern und die Diversifizierung der Versorgung zu fördern. Die vorgeschlagene Maßnahme ist durch die Einführung eines Kontingentsystems auf die Bedürfnisse des EU-Marktes abgestimmt. Einfuhren, die über diese Kontingente hinausgehen, unterliegen den MFN-Standardzöllen. Die Aussetzung der Zölle wird für alle Länder außer Russland und Belarus durch zollfreie Zollkontingente umgesetzt.
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| | EU und Nigeria verhandeln über ein bilaterales Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit |  |
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| Die EU und Nigeria haben am 23. Februar Verhandlungen über ein bilaterales Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit aufgenommen. Im Rahmen von „Horizont Europa“ wurden bislang 55 Projekte mit nigerianischer Beteiligung gefördert, vor allem in den Bereichen Gesundheit, Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt. Die EU hat bilaterale Wissenschafts- und Technologieabkommen mit 20 Ländern weltweit geschlossen, darunter fünf mit afrikanischen Ländern: Algerien, Ägypten, Marokko, Südafrika und Tunesien.
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| | Trilog-Verhandlungen über Stahlmaßnahmen |  |
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| Am 24. Februar fanden die ersten Trilog-Verhandlungen über eine EU-Stahlschutzmaßnahme statt. Die neue EU-Verordnung soll die Stahlindustrie der EU vor globalen Überkapazitäten schützen, indem sie die zollfreien Einfuhrmengen auf 18,3 Millionen Tonnen pro Jahr reduziert (eine Kürzung um 47 Prozent gegenüber den Kontingenten für 2024); die Zölle außerhalb der Kontingente auf 50 Prozent verdoppelt; alle Herkunftsländer (mit Ausnahme der EWR-Länder) abdeckt und eine „Melt & Pour”-Anforderung einführt, um die Rückverfolgbarkeit und Transparenz der Stahlversorgungskette der EU zu verbessern. Die EU-Kommission, das Europäischen Parlament und der Rat wollen die Verhandlungen rasch abschließen, damit die Maßnahme bis zum 01. Juli 2026, wenn die derzeitige Schutzmaßnahme ausläuft, vollständig in Kraft treten kann.
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| | Agenda zu den Sitzungen der EU-Institutionen |  |
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| Die Termine von Montag, 02. März bis Freitag, 06. März 2026.
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| | Zahl der Woche |  |
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| ...Prozent beträgt der Anteil der Satellitennavigation am Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU. Mit der Satellitennavigation und Erdbeobachtung wurde im Jahr 2023, laut EU-Kommission, ein weltweiter Umsatz von über 225 Milliarden Euro erwirtschaftet.
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| Herausgeber: Vertretung der Deutschen Industrie- und Handelskammer bei der Europäischen Union 19 A-D, Avenue des Arts B–1000 Bruxelles Telefon +32 2 286-1611 Fax +32 2 286-1605
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| | Verantwortlich für die Endredaktion: Susanne Schraff
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