InfoRecht - Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht
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Ausgabe Nr. 08 | 2026 
Bericht aus Brüssel
Liebe Leserinnen und Leser,
 
anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe des Newsletters "InfoRecht". Enthalten sind aktuelle Nachrichten aus dem Wirtschaftsrecht.
 
Viel Spaß beim Lesen,
 
Konstantin Kutscher
Inhalt
Privates Wirtschaftsrecht
Eröffnung der Innovation-Roadshow am 27.08.2026
Ausblick auf die zweite Jahreshälfte im privaten Wirtschaftsrecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht
DIHK-Webinar "Geldwäsche-Verordnung - neue Herausforderungen und Handlungsbedarf für Unternehmen" am 21.10.2026
Ausblick auf die zweite Jahreshälfte im öffentlichen Wirtschaftsrecht
Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht
Konsultation der EU-Kommission zum Schutz und zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechten in Drittstaaten
DIHK veröffentlicht Stellungnahme zu den Leitlinien der EU-Kommission zur Einstufung als Hochrisiko-KI-Systemen
EU-Kommission eröffnet öffentliche Konsultation für neue Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten
Öffentliche Konsultation der EU-Kommission zur „Counterfeit and Piracy Watchlist“ für das Jahr 2027
Ausblick auf die zweite Jahreshälfte im europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht
Zusätzliche Newsletter
Privates Wirtschaftsrecht
Eröffnung der Innovation-Roadshow am 27.08.2026
Am 27.08.2026 findet im Haus der Wirtschaft in Berlin die Eröffnungsveranstaltung der Innovations-Roadshow statt. Ziel dieser Veranstaltungsreihe ist es, das Thema Geistiges Eigentum insbesondere KMUs näherzubringen, um Innovationen in Zeiten des Strukturwandels und digitaler Märkte zu stärken und ein gemeinsames Signal für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu senden. Hierfür haben sich IHKs und die DIHK mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Netzwerk der Patentinformationszentren (PIZnet) und der Vereinigung von Fachleuten des Gewerblichen Rechtsschutzes (VPP) zusammengeschlossen.
 
Die Tour für Praxiswissen zu Patent, Marke, Gebrauchsmuster und Design startet am 27.08.2026 in Berlin und führt diesen Sommer in acht deutsche Städte.
 
Nach dem Auftakt am 27.08.2026 in Berlin geht es weiter am
01.09. in Rostock,
02.09. in Kiel,
03.09. in Hamburg (ausgebucht),
07.09. in Bremen,
08.09. in Hannover,
09.09. in Dortmund und am
10.09. in Aachen.
 
Im kommenden Jahr geht es mit dem Veranstaltungsformat im Süden und Osten Deutschlands weiter. Unternehmen können im Rahmen der Veranstaltungen direkt voneinander lernen. Podiumsgespräche mit Unternehmen, die bereits mit gewerblichen Schutzrechten wie zum Beispiel Patenten und Marken arbeiten, sind das Herzstück der Veranstaltungen. Die Roadshow ist ein Vernetzungsangebot, das in vielfacher Hinsicht über den Veranstaltungstag hinaus wirken kann. Studien zeigen, dass KMU, die ihre Innovationen rechtlich schützen lassen, umsatzstärker und erfolgreicher unterwegs sind. Derzeit nutzen allerdings nur zehn Prozent der KMU in Europa Schutzrechte des geistigen Eigentums. Viel Potenzial also für Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Souveränität Deutschlands in wichtigen Technologiebereichen. Zumal Erhebungen zeigen: Gerade technologiegetriebene Start-ups können besonders von Schutzrechten profitieren. Und bei Schlüsseltechnologien, etwa im Digitalbereich oder in der Quantentechnologie, kommen Innovationen besonders häufig von kleinen oder mittelgroßen Unternehmen.
 
Ausblick auf die zweite Jahreshälfte im privaten Wirtschaftsrecht
Die Zeit nach der parlamentarischen Sommerpause wird im privaten Wirtschaftsrecht geprägt sein von der Umsetzung europäischer Richtlinien in nationales Recht:
 
Umsetzung der Produkthaftungsrichtlinie
Bei der Umsetzung der Produkthaftungsrichtlinie in nationales Recht liegt das Augenmerk auf den Regelungen zu Software, künstlicher Intelligenz und vernetzten Produkten. Ziel ist neben dem Verbraucherschutz mehr Rechtssicherheit für Unternehmen in einem zunehmend digitalen Marktumfeld. Die DIHK hat Nachbesserungen beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen, die Vermeidung zusätzlicher nationaler Verschärfungen ("Gold-Plating") und eine ausgewogene Ausgestaltung der Beweislastregelungen gefordert.
 
Umsetzung der Designrichtlinie
Die Modernisierung des Designrechts soll den Schutz von Gestaltungen vereinfachen, an die digitale Praxis anpassen und die Wettbewerbsfähigkeit kreativer Branchen stärken. Im Fokus der nationalen Umsetzung stehen insbesondere die neuen Vorgaben zu digitalen und animierten Designs, zur Rechtsdurchsetzung im Zusammenhang mit 3D-Druck sowie zur Vereinfachung von Anmeldeverfahren.
Die DIHK setzt sich für einen starken und praxistauglichen Schutz geistigen Eigentums ein und begrüßt insbesondere Regelungen, die den Schutz von Innovationen und digitalen Designs stärken sowie Rechtsdurchsetzung und Wettbewerbsfähigkeit verbessern.
 
Abschluss der CSRD-Umsetzung in nationales Recht
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Abschluss der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht. Mit den neuen Nachhaltigkeitsberichtspflichten werden die Anforderungen an die Transparenz von Unternehmen im Bereich Umwelt, Soziales und Governance (ESG) weiter konkretisiert. Die jeweiligen Regeln bleiben aus Sicht der DIHK trotz der Entlastungen durch das sogenannte Omnibus-Verfahren dennoch insgesamt komplex und herausfordernd für die direkt sowie indirekt betroffenen Unternehmen (Trickle-down-Effekt).
 
Überarbeitung des Genossenschaftsrechts
Bundestag und Bundesrat beraten über den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform. Nach Vorarbeiten in Form eines Referentenentwurfs in 2025 sowie diversen Diskussionspapieren sind folgende Schwerpunkte vorgesehen: Beschleunigung der Gründung von Genossenschaften mit einer 20-tägigen Gründungsgarantie, Förderung der Digitalisierung, Aufhebung von nicht erforderlichen Schriftformerfordernisse sowie Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften. Hierfür sollen Prüfungsrechte- und -pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände ausgeweitet werden. Zudem soll die staatliche Aufsicht über die Prüfungsverbände gestärkt werden.
 
Öffentliches Wirtschaftsrecht
DIHK-Webinar "Geldwäsche-Verordnung - neue Herausforderungen und Handlungsbedarf für Unternehmen" am 21.10.2026
Durch das EU-Geldwäschepaket besteht Handlungsbedarf für Unternehmen. Es gibt neue europäische Vorgaben für das Transparenzregister, und ab dem 10.07.2027 gilt insbesondere die neue Geldwäsche-Verordnung. Die DIHK bietet ein für IHK-Mitgliedsunternehmen kostenfreies Webinar an, das einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen sowie praktische Hinweise im Zusammenhang mit den neuen Pflichten für Unternehmen geben wird. Rechtsanwalt Till Komma aus dem Frankfurter Büro der Kanzlei CMS gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen sowie praktische Hinweise im Zusammenhang mit den neuen Pflichten für Unternehmen.
 
Das Webinar findet am Mittwoch, 21.10.2026, von 9:30 bis ca. 11:00 Uhr virtuell statt. Die Anmeldung ist ab sofort unter diesem Link möglich.
 
Die Teilnehmerzahl ist technisch begrenzt, die Teilnahmemöglichkeit richtet sich nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Der Teilnahmelink wird kurz vor der Veranstaltung an die angemeldeten Personen versendet.
 
Ausblick auf die zweite Jahreshälfte im öffentlichen Wirtschaftsrecht
Gründungsbeschleunigungsgesetz
Noch sind keine Einzelheiten bekannt, aber aller Voraussicht nach wird das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) bald nach der parlamentarischen Sommerpause einen Entwurf für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz veröffentlichen. Damit soll der Weg für eine vollständig digitale Unternehmensgründung frei gemacht werden. Zielbild ist die sogenannte „24-Stunden-Gründung“, bei der Verwaltungsverfahren automatisiert und medienbruchfrei abgewickelt werden können. Das Vorhaben soll die Attraktivität des Standorts Deutschland für Gründerinnen und Gründer stärken und bestehende bürokratische Hemmnisse abbauen. Die IHK-Organisation bringt sich mit Erfahrungen aus den Gründungsberatungen, den IHK-Unternehmenswerkstätten und einzelnen Pilotprojekten zur digitalen Gründung ein und setzt sich im Austausch mit Bund und Ländern für einen praxisnahen, bundesweit einheitlichen sowie vollständig digitalen Gründungsprozess ein.
 
Kabinettsbeschluss und parlamentarisches Verfahren zur 12. GWB-Novelle
Mit der 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sollen insbesondere Fusionskontrollverfahren vereinfacht, Verwaltungsverfahren digitalisiert und kartellrechtliche Verfahren beschleunigt werden. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur besseren Aufdeckung von Wettbewerbsverstößen im öffentlichen Beschaffungswesen vorgesehen. Die DIHK kritisiert, dass die im Schatten der sog. „Benzinpreisbremse“ eingeführten Eingriffsmöglichkeiten des Bundeskartellamts nicht wieder rückgängig gemacht werden sollen, wonach Eingriffe auch gegen Unternehmen möglich sind, denen kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist.
 
Verabschiedung der VwGO-Novelle im Deutschen Bundestag
Mit dem 7. VwGO-Änderungsgesetz sollen verwaltungsgerichtliche Verfahren modernisiert und beschleunigt werden. Im Fokus stehen dabei beispielsweise der verstärkte Einsatz von Einzelrichtern und kleineren Kammerbesetzungen sowie der Wegfall des Schriftformerfordernisses für den Widerspruch.
Die DIHK unterstützt die Reform grundsätzlich, da kürzere Verfahrensdauern die Planungs- und Investitionssicherheit der Unternehmen stärken können.
 
Abschluss des Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung
Die Änderung der Gewerbeordnung dient insbesondere der Anpassung an europäische Vorgaben sowie dem Bürokratieabbau in verschiedenen gewerberechtlichen Bereichen. Gleichzeitig werden einzelne Erlaubnis- und Aufsichtsvorschriften neu gefasst und modernisiert.
Die DIHK begrüßt den eingeschlagenen Weg des Bürokratieabbaus, fordert jedoch eine konsequente Fortsetzung der Entlastungsagenda sowie eine möglichst wirtschaftsfreundliche Umsetzung neuer europäischer Anforderungen.
 
 
Mögliche Reform der Datenschutzaufsicht
Die Bundesregierung prüft derzeit verschiedene Modelle zur Neuordnung der Datenschutzaufsicht. Im Zentrum der Diskussion stehen eine stärkere Harmonisierung der Aufsichtspraxis in Deutschland, schnellere Verfahren und eine Verringerung von Rechtsunsicherheiten für Unternehmen. Die DIHK spricht sich seit Jahren für eine stärker harmonisierte Aufsichtspraxis aus, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten.
 
Beratung des Digitale-Identitäten-Gesetzes (EUDI-Wallet)
Mit dem Digitale-Identitäten-Gesetz werden die nationalen Voraussetzungen für die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) geschaffen. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen sich über die Wallet künftig europaweit digital identifizieren, Nachweise vorlegen und elektronische Signaturen nutzen können. Die IHK-Organisation sieht in digitalen Identitäten und Wallet-Lösungen einen wichtigen Baustein für effizientere digitale Verwaltungs- und Geschäftsprozesse sowie für die Stärkung des europäischen Binnenmarkts.
 
Neue Regeln für Darlehensvermittler ab dem 20.11.2026
Ab dem 20.11.2026 tritt mit § 34k GewO ein neuer gewerberechtlicher Erlaubnistatbestand für die Vermittlung von Verbraucherdarlehen in Kraft. Künftig sind eine Erlaubnis, ein Registereintrag sowie der Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch Prüfung oder gleichgestellte Berufsqualifikationen erforderlich. Zudem werden Weiterbildungsanforderungen eingeführt.
Die IHK-Organisation begleitet die Einführung des neuen Berufsrechts aktiv und hat hierfür einen bundeseinheitlichen Sachkundestandard entwickelt, um Rechtssicherheit und eine hohe Beratungsqualität sicherzustellen.
 
Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht
Konsultation der EU-Kommission zum Schutz und zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechten in Drittstaaten
Im Rahmen der Strategie der EU-Kommission zum Schutz und zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechten (IPR) in Drittländern hat die Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission (GD Handel) eine gezielte Konsultation eröffnet, um Informationen über den Stand des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in Drittstaaten zu sammeln.
 
Das primäre Ziel dieser Konsultation besteht darin, Drittländer zu identifizieren, in denen der Schutz und die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (Intellectual Property Rights, IPR) die meisten Defizite aufweisen, sodass die Generaldirektion Handel ihre Anstrengungen und Ressourcen zukünftig auf diese Länder und die dortigen spezifischen Problemfelder fokussieren kann.
 
Konkret interessiert sich die EU-Kommission für:
- Spezifische Rechtsvorschriften, die mit internationalen Normen und Standards auf dem Gebiet des Rechts des geistigen Eigentums unvereinbar sind oder Probleme im Hinblick auf Rechte des geistigen Eigentums verursachen.
- Praktische Herausforderungen, Einschränkungen oder Hemmnisse oder Unstimmigkeiten (z. B. Verfahren, Verfahrensrückstände, mangelnde Abschreckungswirkung von Sanktionen, fehlende Fachkenntnisse, Korruption, mangelnder politischer Wille etc.), die den Schutz und die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums beeinträchtigen.
- Systemische Defizite auf dem Gebiet des Rechts des geistigen Eigentums in dem betreffenden Drittstaat, einschließlich Informationen über das Ausmaß von Produktfälschungen und Markenpiraterie oder Unzulänglichkeiten bei der Zusammenarbeit zwischen Durchsetzungsbehörden und Rechteinhabern.
- Praktische Beispiele zur Veranschaulichung.
- Konkrete Vorschläge für Maßnahmen, die die Europäische Union ergreifen sollte oder die in internationalen Abkommen integriert werden sollten.
 
Unternehmen können noch bis zum 11.09.2026 den Fragebogen zur Konsultation ausfüllen und unter dem folgenden Link der Generaldirektion Handel der EU-Kommission ihre Erfahrungsberichte zu einzelnen Drittstaaten als Rückmeldungen zur Verfügung stellen:
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/ThirdCountryReport2027Survey
 
DIHK veröffentlicht Stellungnahme zu den Leitlinien der EU-Kommission zur Einstufung als Hochrisiko-KI-Systemen
Am 19.05.2026 hat die EU-Kommission einen Entwurf der Leitlinien zur Klassifizierung von KI-Systemen als „Hochrisiko-KI-Systemen“ vorgelegt und hierzu eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Die DIHK hat am 20.07.2026 hierzu in englischer Sprache den vorgegebenen Fragebogen der EU-Kommission ausgefüllt und fristgerecht, unter Ausschöpfung der vorgegebenen Zeichenbegrenzung, eingereicht.
 
Zu den Kernforderungen der DIHK in der Stellungnahme zählen:
 
- Stärkere Eingrenzung des Anwendungsbereichs von KI-Systemen mit hohem Risiko:
Die Einstufung als Systeme mit hohem Risiko sollte sich auf tatsächlich sicherheitskritische und autonome KI-Systeme beschränken. Werkzeuge zur Produktivitätssteigerung, entscheidungsunterstützende Systeme, Anwendungen für die prädikative Wartung, Cybersicherheitswerkzeuge und andere assistive Technologien, die unter sinnvoller menschlicher Aufsicht stehen, sollten grundsätzlich nicht als Hochrisiko-KI-Systeme eingestuft werden.
 
- Stärkere Differenzierungen zwischen KI-Systemen anhand ihres Autonomiegrades:
Die Leitlinien sollten zwischen verschiedenen Arten von KI-Systemen unterscheiden und dabei deren Autonomiegrad berücksichtigen, wenn es darum geht, festzustellen, ob sie ein hohes Risiko darstellen.
 
- Klare Unterscheidung zwischen Zweckbestimmung und vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen:
Die Leitlinien sollten die Zweckbestimmung eines KI-Systems klar von einer vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung abgrenzen und praktische Beispiele, Vorlagen, Checklisten sowie Musterformulierungen hinzufügen, um Unternehmen dabei zu helfen, die geforderten Selbstbewertungen rechtssicher durchzuführen.
 
- Verringerung des Verwaltungsaufwands und die Bereitstellung KMU-freundlicher Unterstützung bei der Umsetzung:
Die Kommission sollte insbesondere für KMU einen verhältnismäßigen, risikobasierten Ansatz gewährleisten, indem sie standardisierte Vorlagen und flexiblere Konformitätsbewertungsverfahren anbietet, um übermäßige Verwaltungskosten zu vermeiden.
 
EU-Kommission eröffnet öffentliche Konsultation für neue Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten
Am 24.07.2026 hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation für neue Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen eröffnet.
 
Den Hintergrund hierfür bildet das unionsrechtliche Beihilfeverbot. Hiernach sind staatliche Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete nur dann mit dem europäischen Binnenmarkt vereinbar, wenn sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändern, die den gemeinsamen (Unions-)Interessen zuwiderlaufen. In den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien, die den Gegenstand der jetzigen öffentlichen Konsultation bilden, werden die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen ausnahmsweise nicht gegen das unionsrechtliche Beihilfeverbot verstoßen. Um festzustellen, ob die Leitlinien anwendbar sind, wird in ihnen der Begriff „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert. Nur Unternehmen, die die Kriterien der Begriffsbestimmung erfüllen, können nach den Leitlinien Beihilfen erhalten. Bislang kamen dabei alle Sektoren mit Ausnahme des Steinkohlesektors, des Stahlsektors und des Finanzsektors für eine Förderung auf der Grundlage der Leitlinien infrage.
 
Zu den bedeutendsten Anpassungen, die der Entwurf der EU-Kommission für neue Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen vorsieht, zählen daher unter:
 
- Die Einbeziehung des Stahlsektors in den sektoralen Anwendungsbereich der Leitlinien, um den Mitgliedstaaten mehr Spielraum für die Unterstützung angeschlagener Stahlwerke zu gewähren.
- Die Streichung bestimmter Arten innovativer Start-up-Unternehmen aus der Solvenzprüfung im Rahmen der Definition des „Unternehmens in Schwierigkeiten“, um zu berücksichtigen, dass anfängliche kumulierte Verluste für innovative Start-ups nichts Ungewöhnliches sind und nicht notwendigerweise auf ein unmittelbares Ausfallrisiko hindeuten.
- Die Einbeziehung einiger Arten von hybriden Finanzinstrumenten bei der Ermittlung des Eigenkapitals im Rahmen der Beurteilung, ob sich ein Unternehmen in Schwierigkeiten befindet.
 
Bis zum 04.09.2026 nimmt die EU-Kommission Stellungnahmen zum Leitlinienentwurf entgegen.
 
 
Öffentliche Konsultation der EU-Kommission zur „Counterfeit and Piracy Watchlist“ für das Jahr 2027
Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Fortschreibung der „Counterfeit and Piracy Watchlist“ eröffnet. Die Watchlist soll dabei helfen, Websites und Plattformen aus Drittstaaten zu identifizieren, die im Verdacht stehen mit Produkten zu handeln, die gegen Rechte des geistigen Eigentums verstoßen oder die verdächtigt werden, Produkt- und Markenpiraterie zu unterstützen oder hiervon zu profitieren.
 
Außerdem sollen die Anbieter aus den Drittstaaten sowie die Gesetzgebungsorgane und Behörden der Mitgliedstaaten durch die Veröffentlichung der Watchlist dazu ermutigt werden, Maßnahmen zu ergreifen, um die Verfügbarkeit von Waren oder Dienstleistungen, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, einzuschränken. Darüber hinaus soll die Watchlist auch einen Beitrag zur Sensibilisierung der Verbraucher leisten.
 
Bis zum 11.09.2026 können Unternehmen, Verbände und weitere Interessenträger konkrete Hinweise zu Online-Plattformen, sozialen Netzwerken, physischen Märkten oder zu neuen Geschäftsmodellen aus Drittstaaten einreichen, die Produktpiraterie, Markenfälschungen oder Urheberrechtsverletzungen fördern. Die Beiträge fließen dann in die Watchlist 2027 ein, die im Frühjahr 2027 veröffentlicht werden soll.
 
Ausblick auf die zweite Jahreshälfte im europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht
Auch auf europäischer Ebene stehen in der zweiten Jahreshälfte 2026 zahlreiche Vorhaben an, die erhebliche Auswirkungen auf Digitalisierung, Binnenmarkt, Wettbewerb und Unternehmensregulierung haben dürften. Im Mittelpunkt stehen die Umsetzung des AI Acts, die weitere Vereinfachung regulatorischer Vorgaben sowie Initiativen zur Stärkung des europäischen Binnenmarkts und der digitalen Infrastruktur.
 
EU-Leitlinien zur Einstufung von Hochrisiko-KI
Die Europäische Kommission wird ihre Leitlinien zur Klassifizierung von Hochrisiko-KI-Systemen nach dem AI Act finalisieren. Die Leitlinien sollen Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung zwischen regulierter Hochrisiko-KI und nicht regulierten Anwendungen geben. Von besonderer Bedeutung sind die Erläuterungen zu KI-Systemen im Bereich Beschäftigung, kritischer Infrastruktur, Bildung und industrieller Anwendungen. Die DIHK setzt sich für eine praxistaugliche, innovationsfreundliche und möglichst klare Auslegung der Hochrisiko-Kriterien ein, um unnötige Rechtsunsicherheiten und Bürokratielasten für Unternehmen zu vermeiden.
 
Beratung des Data-Omnibus im Europäischen Parlament
Der sogenannte Digital- bzw. Data-Omnibus verfolgt das Ziel, die europäische Digitalregulierung zu vereinfachen und Überschneidungen zwischen verschiedenen Rechtsakten abzubauen. Vorgesehen sind unter anderem Anpassungen im Datenschutz-, Daten- und Cybersicherheitsrecht sowie die Zusammenführung einzelner digitalpolitischer Regelwerke. Die DIHK unterstützt grundsätzlich den Ansatz einer regulatorischen Konsolidierung und fordert eine spürbare Reduzierung von Doppelregulierungen und Berichtspflichten für Unternehmen.
 
Beratungen von Europäischem Parlament und Rat zum Digital Networks Act (DNA)
Mit dem Digital Networks Act soll der europäische Rechtsrahmen für Telekommunikations- und Konnektivitätsmärkte grundlegend modernisiert werden. Ziel sind ein stärker integrierter Binnenmarkt für digitale Infrastruktur, erleichterte grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten sowie zusätzliche Investitionsanreize für Glasfaser-, 5G- und künftige 6G-Netze.
 
Kommissionsentwurf einer EU-Vergabeverordnung
Die Europäische Kommission plant eine grundlegende Reform des europäischen Vergaberechts. Nach bisherigem Stand könnten die drei Vergaberichtlinien von 2014 durch eine unmittelbar geltende EU-Verordnung ersetzt werden. Diskutiert werden unter anderem Vereinfachungen der Verfahren, stärkere Nachhaltigkeitsanforderungen sowie Elemente einer europäischen Beschaffungspräferenz („Buy European“).
Die DIHK befürwortet einfachere, schnellere und stärker digitalisierte Vergabeverfahren, warnt jedoch vor zusätzlicher Komplexität durch neue strategische oder industriepolitische Anforderungen.
 
 
Beratung im Europäischen Parlament und Abschluss der Verordnung zur Einführung der EU Business Wallet (EBW)
Die Wallet soll Unternehmen die digitale Kommunikation mit Behörden und Geschäftspartnern erleichtern sowie grenzüberschreitende Nachweis-, Melde- und Signaturprozesse vereinfachen. Zu den Funktionen sollen neben Identitätsnachweis- und Signaturfunktion auch die Bereitstellung von Nachweisen und Vertretungsberechtigungen gehören. Die IHK-Organisation sieht hierin einen wichtigen Baustein für den digitalen Binnenmarkt und erwartet erhebliche Vereinfachungen bei grenzüberschreitenden Verwaltungs- und Geschäftsprozessen.
 
Kommissionsentwurf für einen Digital Fairness Act
Für das vierte Quartal 2026 wird der Entwurf eines Digital Fairness Act erwartet. Er soll Verbraucher besser vor manipulativen Online-Praktiken schützen, insbesondere vor Dark Patterns, problematischen Personalisierungsmechanismen, Abonnementfallen und süchtig machenden Designelementen digitaler Dienste.
Die DIHK unterstützt wirksamen Verbraucherschutz, fordert jedoch eine kohärente Regulierung und die Vermeidung zusätzlicher Belastungen, sofern die adressierten Sachverhalte bereits durch bestehende EU-Rechtsakte geregelt sind.
 
Kommissionsentwurf für eine überarbeitete Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Mit der umfassenden Überarbeitung der AGVO sollen staatliche Beihilfen künftig einfacher, schneller und mit geringerem Verwaltungsaufwand gewährt werden können. Insbesondere KMU, Forschungs- und Innovationsvorhaben sowie Transformationsprojekte sollen von den neuen Regelungen profitieren.
Die DIHK begrüßt die angestrebte Vereinfachung des EU-Beihilferechts und setzt sich für rechtssichere, praxistaugliche und innovationsfördernde Förderinstrumente ein.
 
Zusätzliche Newsletter
 
Aktuelle Steuerinformationen
finden Sie unter: Steuern | Finanzen | Mittelstand (dihk.de)
 
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