InfoRecht - Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht
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Ausgabe Nr. 06 | 2025 
Bericht aus Brüssel
Liebe Leserinnen und Leser,
 
anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe des Newsletters "InfoRecht". Enthalten sind aktuelle Nachrichten aus dem Wirtschaftsrecht.
 
Viel Spaß beim Lesen,
 
Konstantin Kutscher
Inhalt
Sonderbeitrag
Ergebnisse der Justizministerkonferenz
Privates Wirtschaftsrecht
Referentenentwurf zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung vorgelegt 
Geplantes Gesetz für Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit
Neuer Referentenentwurf zur Stärkung der Genossenschaftlichen Rechtsform
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Kabinettsbeschluss: Mit „NOOTS“ auf dem Weg zur Verwaltungsdigitalisierung?
Referentenentwurf zur Umsetzung des E-Evidence-Pakets der EU
Referentenentwurf zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie
Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Workshop des EUIPO zu geografischen Angaben für Handwerkserzeugnisse und gewerbliche Erzeugnisse
Omnibus I zur Nachhaltigkeit – Einigung im Rat
Programm der dänischen Ratspräsidentschaft: Anpassung und Modernisierung des Binnenmarktes zum Freischalten seines Wachstumspotentials
Verbraucheragenda 2025-2030 und Aktionsplan für Verbraucher im Binnenmarkt: Sondierung und öffentliche Konsultation der EU-Kommission gestartet
EU verschiebt Entscheidung zu Datenübermittlungen in das Vereinigte Königreich
Beschleunigung grenzüberschreitender Datenschutzverfahren
Zum Schluss
BMJV legt Gesetzentwurf zur Stärkung der Amtsgerichte vor
Zusätzliche Newsletter
Sonderbeitrag
Ergebnisse der Justizministerkonferenz
Die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern fand am 5. und 6. Juni im sächsischen Bad Schandau statt. Wesentlicher, auch für die Wirtschaft relevanter Bestandteil der Konferenz war der Bund-Länder-Digitalgipfel. Kern der Konferenz waren die Vorstellung des Abschlussberichts der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“, eine gemeinsame Erklärung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Justiz sowie Beschlüsse zur Fortführung und Ergänzung des Pakts für den Rechtsstaat.
 
Zivilprozess der Zukunft
Der Abschlussbericht der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“, veröffentlicht im Januar 2025, enthält umfassende Empfehlungen zur Modernisierung des Zivilprozesses in Deutschland. Ziel des Modernisierungsprozesses müsse es sein, digitale Werkzeuge systematisch in den Zivilprozess zu integrieren, um Verfahren für die Parteien schneller, transparenter und einfacher zugänglich zu machen.
Dazu bedürfe es in erster Linie klare Verfahrensregeln und eine einheitliche digitale Infrastruktur.
 
 
Kernempfehlungen der Kommission sind:
 
- Digitale Kommunikationsplattform
Einführung einer bundesweit einheitlichen Plattform für die Kommunikation zwischen Gerichten, Anwälten und Parteien mit dem Ziel einer medienbruchfreien Kommunikation und effizienteren Abläufen.
 
- Digitales Justizportal
Der Aufbau eines gemeinsamen Bund-Länder-Portals soll den Zugang zu Gerichten, Akten und Verfahren erleichtern. Bürger sollen Verfahren online einleiten und verfolgen können.
 
- Digitaler Parteienvortrag und Beweisverzeichnis
Es sollen standardisierte Formate für Schriftsätze und Beweismittel eingeführt werden. Einheitliche Beweisverzeichnisse sollen die Übersichtlichkeit erhöhen.
 
- Verfahrensvereinfachung
Klarere Regeln und mehr Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung sollen die Gerichtsverfahren entlasten.
 
- Pilotprojekte und Evaluierung
Es wird empfohlen, neue digitale Verfahren in Modellprojekten zu erproben. Diese sollen wissenschaftlich begleitet und ihre Wirksamkeit evaluiert werden.
 
 
Die Kommission setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesjustizministeriums, der Landesjustizverwaltungen, der Anwaltschaft, Wissenschaft und Praxis zusammen. Sie tagte viermal zwischen Juli und Dezember 2024 und legte im Januar 2025 ihren Abschlussbericht vor.
 
Gemeinsame Erklärung zum Einsatz von KI in der Justiz
Die Justizministerinnen und -minister haben in einer gemeinsamen Erklärung Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI in der Justiz festgehalten. Dazu gehört das Bekenntnis zu einem „menschenzentrierten, verantwortungsvollen und transparenten“ Einsatz von KI-Systemen. Richterliche und staatsanwaltliche Entscheidungen müssten immer von einem Menschen getroffen werden – KI dürfe hier allenfalls unterstützend bei routinemäßigen Vorbereitungshandlungen eingesetzt werden, wie z. B. der Aktenführung oder der Bürgerkommunikation. Hingewiesen wird auf die neue KI-Verordnung der EU, die es zu beachten gelte. Zudem enthält die Erklärung die Ankündigung, eine KI-Plattform für die Justiz aufzubauen und ein Reallabor für KI-Test in der Justiz einzurichten.
 
 
Erneuerung des Pakts für den Rechtsstaat
Die Justizministerinnen und -minister haben ausdrücklich die im Koalitionsvertrag angekündigte Neuauflage des „Pakts für den Rechtsstaat“ begrüßt, der auf drei wesentlichen Säulen fußen soll:
 
1. Personeller Ausbau der Justiz
Der Bund solle sich an der Finanzierung von mind. 2.000 weiteren Stellen im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst sowie den dazugehörigen Stellen an Justizangestellten beteiligen.
 
2. Digitalisierung der Justiz
Die Ende 2026 auslaufende Digitalisierungsinitiative solle ebenso fortgeführt werden wie die Arbeit des E-Justice-Rates und die jährliche Durchführung des Digitalgipfels von Bund und Ländern. Auch die Forderungen der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“ sollten umgesetzt werden, v. a. Einrichtung und Betrieb einer bundeseinheitlichen Justizcloud, einer Kommunikationsplattform inklusive digitalem Parteivortrag und unterstützender KI-Anwendungen. Gefordert wird eine Beteiligung des Bundes i. H. v. mind. 200 Mio. Euro, gegebenenfalls unter Rückgriff auf das neue Sondervermögen „Infrastrukturinvestitionen“.
 
3. Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen
Verfahrensabläufe, so die Ministerinnen und Minister, sollten verschlankt und beschleunigt werden, wobei auch insoweit auf die Vorschläge der Reformkommission Bezug genommen wird.
 
 
Sonstige Beschlüsse der JuMiKo mit Relevanz für die Wirtschaft:
 
- Effizienzsteigerung in der Justiz: Echtdaten-Tests und Verfahrens-E-Akte
Die Ministerinnen und Minister sprechen sich für die Nutzung von Echtdaten in der Justiz zu Testzwecken aus, z. B. bei der Erprobung von KI-Tools für die Justiz. Sie haben zudem den E-Justice-Rat gebeten, auf der nächsten Frühjahrs-JuMiKo 2026 über den Zwischenstand der Arbeiten an einer gemeinsamen elektronischen Verfahrensakte und einem digitalen Ökosystem für die Justiz zu berichten.
 
- Beschlussmängelrecht der GmbH
Die Ministerinnen und Minister fordern die Regelung eines gesonderten Beschlussmängelrechts für die GmbH.
 
- Kommanditistenhaftung
Die 2024 in Kraft getretene Regelung zur Haftung des Kommanditisten nach Eintritt in die Gesellschaft, aber vor Eintragung ins Handelsregister (§ 176 Abs. 2 HGB), soll im Hinblick auf Teilübertragungen in diesem Stadium präzisiert werden.
 
- Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Die Ministerinnen und Minister haben die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz dazu aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag für eine neue Rechtsform „Gesellschaft mit verbundenem Vermögen“ vorzulegen.
 
- KI und Urheberrecht
Die Ministerinnen und Minister haben die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die den gesetzgeberischen Handlungsbedarf in Hinblick auf urheberrechtliche Fragen bei der Nutzung von KI ausloten soll.
 
- Reform der Kammer für Handelssachen
Beschlossen wurde die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für eine Reform der Kammer für Handelssachen in gerichtsverfassungsrechtlicher, organisatorischer und personeller Hinsicht.
 
- No-Show-Klauseln in AGBs
Die Ministerinnen und Minister haben das BMJV um Prüfung einer gesetzlichen Regelung für die Verwendung von No-Show-Klauseln in AGB gebeten. Gemeint sind Klauseln, durch die der Kunde zur Zahlung einer Gebühr verpflichtet wird, wenn er die Buchung eines Termins oder die Reservierung eines Tisches ohne vorherige Absage nicht wahrnimmt.
 
- Unternehmenssanktionsrecht
Die Ministerinnen und Minister haben die Bundesjustizministerin zur Vorlage eines Gesetzesentwurfs über die Einführung eines Unternehmenssanktionsrechts aufgefordert.
Privates Wirtschaftsrecht
Referentenentwurf zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung vorgelegt 
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der Beurkundungen künftig generell auch in elektronischer Form ermöglichen soll. Bislang sind Beurkundungen vor allem mittels Videokommunikation im notariellen Online-Verfahren zulässig. 
 
Der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung soll die bisher erforderliche Niederschrift auf Papier durch digitale Möglichkeiten ersetzen: Elektronische Niederschriften zur Beurkundung von Willenserklärungen in Gegenwart der Urkundsperson.
 
Darüber hinaus soll die Beglaubigung von eigenhändigen elektronischen Unterschriften und eine vereinfachte Zugangsbewirkung von beurkundeten und beglaubigten Erklärungen möglich werden.
 
Link zum Referentenentwurf des BMJV.  
Geplantes Gesetz für Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit
Mit dem Gesetzentwurf zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (OVErpG) möchte die Bundesregierung die Digitalisierung der Justiz vorantreiben. Ziel des Gesetzes ist es, Bürgerinnen und Bürgern künftig zu ermöglichen, zivilrechtliche Ansprüche mit geringem Streitwert einfach, barrierefrei und vollständig digital geltend zu machen.
 
Das neue Online-Verfahren soll bei Massenverfahren sowie generell bei Geldforderungen vor Amtsgerichten zum Einsatz kommen. Es soll eine effiziente Bearbeitung durch digitale Eingabesysteme, durch strukturierte Erfassung des Prozessstoffes und durch moderne Kommunikationsplattformen ermöglichen. Bürgerinnen und Bürger sollen über das Portal Mein Justizpostfach, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), eingebunden werden.
 
Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Erprobung des Verfahrens in sogenannten Reallaboren, um neue Technologien unter realen Bedingungen bundeseinheitlich zu testen und unter Berücksichtigung der Herausforderung unterschiedlicher föderaler Strukturen und Standards Erkenntnisse für die erforderliche Regulierung zu gewinnen.
Neuer Referentenentwurf zur Stärkung der Genossenschaftlichen Rechtsform
Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat einen Referentenentwurf zur Stärkung der Genossenschaftlichen Rechtsform vorgelegt.
 
Verschiedene Änderungen im Genossenschaftsgesetz sollen die Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform steigern. Dies soll u. a. durch eine Beschleunigung der Gründung erfolgen. Über die bereits erfolgten Formatänderungen im Bürokratieentlastungsgesetz hinaus soll die Digitalisierung der Genossenschaften gefördert werden. Dies soll durch weitere Formatänderungen aber auch digitale Sitzungen und Beschlussfassungen sowie die digitale Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder erfolgen.
Weitere Maßnahmen sollen unseriöse Genossenschaften bekämpfen, Rechte und Pflichten des Prüfungsverbandes erweitern sowie die Staatsaufsicht stärken.
Darüber hinaus soll der vorliegende Entwurf die Regelungen für investierende Mitglieder ändern, Regelungen zum Ruhen der Vorstandstätigkeit bei Mutterschutz, Elternzeit, Pflege oder Krankheit einführen sowie die Eintragung durch das Registergericht beschleunigen.
 
Den Link zum aktuellen Referentenentwurf und Synopse finden Sie hier.
 
 
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Kabinettsbeschluss: Mit „NOOTS“ auf dem Weg zur Verwaltungsdigitalisierung?
Das Bundeskabinett hat mit Beschluss vom 28. Mai den ersten Schritt zur Ratifizierung des Staatsvertrags über die Einrichtung des Nationalen Once-Only Technical Systems (NOOTS) vollzogen.
 
Das NOOTS ist ein zentrales Element der Verwaltungsmodernisierung:
Behörden sollen über das System Informationen sicher und datenschutzkonform untereinander austauschen können. Dadurch soll es möglich werden, dass Bürgerinnen und Bürger wie auch Unternehmen ihre Daten künftig nur noch einmal an staatliche Stellen übermitteln („Once-Only-Prinzip“), die dann von anderen Behörden weiterverwendet werden können.
Das zuständige Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung spricht in diesem Zusammenhang bildlich von einer „Datenautobahn“, die die Verwaltung von Kommunen, Ländern und Bund miteinander vernetze und künftig auch EU-weit zum Einsatz kommen könne. Das NOOTS stellt jedoch zunächst nur eine technische Verbindungsmöglichkeit zur Verfügung. In einem weiteren Schritt müssen dann die dezentralen Register angeschlossen werden – dies dürfte zunächst noch eine gewisse Herausforderung darstellen.
 
Der NOOTS-Staatsvertrag wurde bereits am 11.12.2024 von der Bundesregierung und den Ländern unterzeichnet. Mit dem aktuellen Kabinettsbeschluss beginnt nun das Gesetzgebungsverfahren zur Ratifizierung auf Bundesebene. Die erste Lesung ist für den 27.06.2025 angesetzt. Danach folgt die Beratung im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung, bevor dann der Bundestag in 2. und 3. Lesung entscheidet. Parallel dazu müssen auch die einzelnen Länderparlamente dem Vertrag zustimmen.
Referentenentwurf zur Umsetzung des E-Evidence-Pakets der EU
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 20. Juni einen Referentenentwurf zur Umsetzung des E-Evidence-Pakets der EU vorgelegt.
Das EU-Paket besteht aus einer Richtlinie und einer Verordnung, mit denen die EU das Ziel verfolgt, die grenzüberschreitende Strafverfolgung im digitalen Raum zu erleichtern.
 
Betroffen sind Unternehmen, die über das Internet Dienste im europäischen Binnenmarkt anbieten. Diese sollen künftig von Ermittlungsbehörden aus jedem EU-Mitgliedstaat unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet werden können, IP-Adressen, E-Mail-Inhalte oder Kundendaten entweder direkt herauszugeben (Herausgabeanordnung) oder zumindest vorübergehend zu sichern (Sicherungsanordnung). Diensteanbieter müssen zudem einen Adressaten als Ansprechpartner in der EU benennen.
 
Bis zum 01.08.2025 kann nun zum Referentenentwurf Stellung genommen werden.
Referentenentwurf zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem die EU-Verbraucherkredit-Richtlinie ((EU) 2023/2225) umgesetzt werden soll. Die Richtlinie soll ein höheres Verbraucherschutzniveau bei der Vergabe von Krediten von Unternehmern an Verbraucher schaffen und durch den Ansatz der Vollharmonisierung den Binnenmarkt für Verbraucherkredite fördern.
 
In Umsetzung der Richtlinie sieht der Entwurf im Kern vor allem Folgendes vor:
- Der Anwendungsbereich des Allgemein-Verbraucherdarlehensrechts soll erweitert werden;
- Die Vorgaben für die verpflichtend vor dem Vertragsabschluss durchzuführende Kreditwürdigkeitsprüfung sollen verschärft werden;
- Die bereits für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge geltenden Vorgaben sollen im Wesentlichen auch auf Allgemein-Verbraucherdarlehen angewendet werden.
 
Der Entwurf für das Umsetzungsgesetz sieht zum einen Anpassungen im BGB, EGBGB, UWG, BDSG, UklaG, VVG, KWG, der Preisangaben-VO und der Institutsvergütungs-VO vor.
 
 
Wesentliche Änderungen betreffen aber auch die Gewerbeordnung (GewO):
 
Mit Verlagerung des Darlehensvermittlers vom § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 in einen neuen eigenständigen § 34k GewO werden die gewerberechtlichen Anforderungen an die Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen und Finanzierungshilfen verschärft.
 
In ihrer Struktur ähnelt die neue Vorschrift dem § 34i GewO (Immobiliar-Darlehensvermittler). Es gelten mithin ähnliche Erlaubnis-, Registrierungs-, Sachkunde- und Weiterbildungspflichten. Im Einzelnen gibt es jedoch auch Unterschiede, v. a. in Hinblick auf die Versagungsgründe der Erlaubnis. So ist den Allgemein-Darlehensvermittlern im Unterschied zu den Immobiliar-Darlehensvermittlern die Erlaubnis nicht von Gesetzes wegen zu untersagen, wenn diese den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, einer abgelegten IHK-Sachkundeprüfung oder einer Hauptniederlassung im Inland nicht erbringen.
 
Jedoch wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) im Rahmen eines neuen § 34l Ref-E GewO dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung zu erlassen, durch die Einzelheiten des Erlaubnisverfahrens, der Sachkundeprüfung oder auch der Ausübung der Darlehensvermittlung konkretisiert werden können.
 
Darlehensvermittler, die bislang eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 hatten und weiterhin Darlehensverträge vermitteln wollen, müssen laut Referentenentwurf bis zum 19.11.2026 die Erlaubnis nach § 34k GewO erwerben und sich entsprechend registrieren lassen. Bis dahin gilt ihre §34c-Erlaubnis noch fort.
Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Workshop des EUIPO zu geografischen Angaben für Handwerkserzeugnisse und gewerbliche Erzeugnisse
Das EUIPO, das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, bietet Online-Workshops zur Vorbereitung auf das neue EU-System für geografische Angaben für Handwerkserzeugnisse und gewerbliche Erzeugnisse (CI GI, vgl. Verordnung (EU) 2023/2411) an.
Ein Online-Workshop in deutscher Sprache für Produzenten und Produzentengruppen von geografischen Angaben für Handwerkserzeugnisse und gewerbliche Erzeugnisse (CI GI) findet am 04.07.2025, 10:00 bis 13:00 Uhr (MEZ), statt.
 
Den Entwurf des Programms sowie die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter nachfolgendem Link: EUIPO
Omnibus I zur Nachhaltigkeit – Einigung im Rat
Der Rat hat sich am 23.06.2025 auf eine allgemeine Ausrichtung zum sog. Omnibus I geeinigt. Der sog. Omnibus I enthält Vorschläge der EU-Kommission u. a. zur Änderung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) sowie der sog. Lieferkettenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1760).
 
Vgl. hierzu die Information des Rates: Link.
 
Mit dieser Position und diesen Änderungswünschen kann der Rat nun in Verhandlungen mit dem EU-Parlament eintreten. Im federführenden Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI) wird derzeit der Berichtsentwurf des Berichterstatters diskutiert. Nach Einreichung der Änderungsanträge der Abgeordneten wird der Berichterstatter versuchen Kompromissanträge zu erarbeiten. Das EU-Parlament plant bisher bis Ende Oktober sich auf eine Position zu einigen.
 
Zu den Vorschlägen zur Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM – ebenfalls Teil des sog. Omnibus I – haben sich Rat und EU-Parlament bereits einigen können. Die Einigung enthält als Kernelement die neue Freigrenze für CBAM-Meldungen von 50 Tonnen im Jahr. Nach Fassung der formalen Beschlüsse bedarf es noch der Ausfertigung im Amtsblatt der EU.
Programm der dänischen Ratspräsidentschaft: Anpassung und Modernisierung des Binnenmarktes zum Freischalten seines Wachstumspotentials
Am 01.07.2025 wird Dänemark für sechs Monate die rotierende Präsidentschaft des Rates der EU übernehmen. Zu den übergreifenden Prioritäten für das nächste Halbjahr hat der dänische Vorsitz im Rat zwei Themenkomplexe gewählt. Neben einem sicheren, soll es vor allem um ein wettbewerbsfähiges und grünes Europa gehen.
Insbesondere der Binnenmarkt wird im Programm der dänischen Ratspräsidentschaft als zentrales Element für die Wettbewerbsfähigkeit der Union verstanden und soll weiter gestärkt werden.
 
Binnenmarkt:
Einsetzen möchte sich der dänische Vorsitz für die Weiterführung der Verhandlungen bezüglich einer freiwilligen digitalen Entsendemeldung, um so zur Reduktion der bürokratischen Lasten für Unternehmen beizutragen, die vorübergehend Arbeitnehmer in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsenden. Um den Wettbewerb zu schützen, werde zudem ein Fokus auf die Schließung von Schlupflöchern im Bereich der Fusionskontrolle gelegt werden. Im Bereich des Gesellschaftsrechts beabsichtigt die Ratspräsidentschaft, sich mit Fragen eines 28. Regimes zu beschäftigen.
 
Verbraucherpolitik:
Auch kündigt die dänische Ratspräsidentschaft an, die Diskussion zur bevorstehenden Verbraucheragenda 2025-2030 einleiten zu wollen, mit ambitionierten Visionen bezüglich der Stärkung von Verbraucherrechten sowie eines verbesserten Schutz- sowie Durchsetzungsniveaus. Ein besonderer Fokus werde auf den Schutz Minderjähriger gelegt, da diese im Online-Umfeld besonders vulnerabel seien. Als weiteres Ziel hat sich die dänische Ratspräsidentschaft den Abschluss der Trilogverhandlungen über die von der EU-Kommission vorgeschlagene Änderung der Richtlinie über die alternative Beilegung von Streitigkeiten gesetzt.
 
Vereinfachungspakete: Omnibus I und Omnibus IV:
Auch beabsichtige die dänische Ratspräsidentschaft die Vereinfachungsagenda fortzuführen. U. a. solle dem ersten Omnibuspaket mit einem Schwerpunkt auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung große Aufmerksamkeit geschenkt werden. Das gleiche gelte für den vierten Omnibus, welcher mit den sog. small-mid-caps eine neue Unternehmenskategorie einführe und Änderungen bezüglich der DSGVO vorsehe.
 
 
Verbraucheragenda 2025-2030 und Aktionsplan für Verbraucher im Binnenmarkt: Sondierung und öffentliche Konsultation der EU-Kommission gestartet
 
Bereits in ihrem im Februar vorgestellten Arbeitsprogramm für 2025 hat die EU-Kommission ihre Absicht angekündigt, im 4. Quartal 2025 eine Verbraucheragenda 2025-2030 vorzustellen, welche Unternehmen nicht mit zu viel Bürokratie belasten solle. Mit der neuen, an die Verbraucheragenda von 2020 anknüpfenden Agenda, soll nach Angaben der EU-Kommission ein gemeinsamer Rahmen für die Verbraucherpolitik bis 2030 entwickelt werden, inklusive der Festlegung der wichtigsten Prioritäten. Beinhalten werde die Verbraucheragenda 2025-2030 eine Liste verbraucherbezogener Maßnahmen und Initiativen mit konkretem Zeitplan, unter Nutzung verschiedener politischer Instrumente der Union.
 
Darunter sollen Maßnahmen für besonders schutzbedürftige (sog. vulnerable Verbraucher) fallen; die Stärkung „einer fairen grünen und digitalen Wirtschaft“; die Sicherstellung, dass Verbrauchern die Vorteile des Binnenmarktes zugutekämen sowie eine bessere Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften. In den Fokus soll auch das Thema der digitalen Fairness gestellt werden.
 
Integraler Bestandteil der Verbraucheragenda werde nach den Sondierungsunterlagen der EU-Kommission ein Aktionsplan für Verbraucher im Binnenmarkt sein. So solle sichergestellt werden, dass Verbraucher keiner ungerechtfertigten Diskriminierung ausgesetzt würden, dass Verbraucher grenzüberschreitend von Vorteilen profitieren könnten und beim Kauf von Dienstleistungen und Waren geschützt seien. Bedeutend ist zudem, dass die Prüfung der Möglichkeit zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands ein zentraler Aspekt der Verbraucheragenda 2025-2030 sein werde – wobei die EU-Kommission das derzeitige Verbraucherschutzniveau nicht absenken wolle.
 
Aus Sicht der EU-Kommission werde die Verbraucheragenda andere Initiativen im Verbraucherbereich ergänzen, u. a. den erwarteten Digital Fairness Act (DFA). Mit diesem Rechtsakt zur digitalen Fairness sollen nach Angaben der EU-Kommission unethische und manipulative Geschäftspraktiken im digitalen Raum bekämpft werden. Zudem sollen mit dem Digital Fairness Act Rechtsunsicherheiten für Unternehmen verringert, eine Fragmentierung der Rechtsvorschriften vermieden und deren Durchsetzung erleichtert werden. Auch ziehe die EU-Kommission eine Überarbeitung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz in Erwägung. Damit solle insbesondere in Anbetracht weitverbreiteter illegale Praktiken und unabhängig davon, ob die Täter innerhalb oder außerhalb der EU ansässig seien, die Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts gestärkt werden, mit dem Ziel, für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.
 
Mittlerweile hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation in der Form eines auch in deutscher Sprache verfügbaren Fragebogens sowie eine Sondierung zur Verbraucheragenda 2025-2030 und dem Aktionsplan für Verbraucherinnen und Verbraucher im Binnenmarkt gestartet. Rückmeldungen können bis zum 31.08.2025 direkt gegenüber der EU-Kommission abgegeben werden.
 
EU verschiebt Entscheidung zu Datenübermittlungen in das Vereinigte Königreich
Die Europäische Kommission hat ihre Entscheidung über die Fortführung der Angemessenheitsbeschlüsse für den Datentransfer zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich auf den 27.12.2025 verschoben.
 
Hintergrund ist das neue britische Datenschutzgesetz („Data (Use and Access) Bill“), das kürzlich verabschiedet wurde. Die Kommission prüft derzeit, ob dieses neue Gesetz weiterhin ein angemessenes Datenschutzniveau gemäß der DSGVO gewährleistet.
 
Der Aufschub der Entscheidung wurde nach Zustimmung des Europäischen Datenschutzausschusses und der EU-Mitgliedstaaten offiziell angenommen.
 
Beschleunigung grenzüberschreitender Datenschutzverfahren
Die EU hat sich auf neue Verfahrensregeln geeinigt, um Datenschutzverfahren gegen große Tech-Unternehmen zu beschleunigen. Ziel ist es, aufwendige grenzüberschreitende Ermittlungen unter der DSGVO effizienter zu gestalten.
 
Künftig sollen die Verfahren grundsätzlich innerhalb von 15 Monaten abgeschlossen werden – mit einer möglichen Verlängerung um weitere 12 Monate bei besonders komplexen Fällen. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen nationalen Datenschutzbehörden vereinfacht.
 
Die neuen Regeln sollen die Durchsetzung der DSGVO stärken und die Rechte der Betroffenen besser schützen
 
 
Zum Schluss
BMJV legt Gesetzentwurf zur Stärkung der Amtsgerichte vor
 
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf veröffentlicht, der die Zuständigkeiten von Amts- und Landgerichten neu regelt. Ziel ist eine bürgernahe und leistungsfähige Justiz.
 
Künftig sollen Amtsgerichte zivilrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro verhandeln können – bisher lag die Grenze bei 5.000 Euro. Zudem sollen Nachbarschaftsstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert den Amtsgerichten zugewiesen werden. Komplexe Verfahren, etwa im Presserecht, Vergaberecht oder Arzthaftungsrecht, sollen künftig generell vor den Landgerichten verhandelt werden, um Spezialisierung zu fördern.
 
Zudem soll durch eine Reglung in der ZPO die nachträgliche Änderung der im Urteil festgesetzten Kostenentscheidung ermöglicht werden, wenn im entsprechenden Verfahren die Festsetzung des Streitwerts nachträglich geändert werden musste.
 
Der Entwurf wurde am 24.06.2025 veröffentlicht. Länder und Verbände können bis zum 11.07.2025 Stellung nehmen.
 
Zusätzliche Newsletter
 
Aktuelle Steuerinformationen
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