News und Fakten aus Politik, Verwaltung und Rechtsprechung
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Ausgabe Nr. 4 / 2024 
Titelbild Steuern Finanzen Mittelstand
Liebe Leserinnen und Leser,
 
eigentlich sollte man sich freuen, wenn der Staat die eingeplanten Mittel nicht in vollem Umfang benötigt. Beim „Klima- und Transformationsfonds“, einem der großen Sondervermögen des Bundes, wirft das allerdings auch Fragen auf. Der KTF ist einer der größten Investitionsnebenhaushalte des Bundes. Die Mittel sollen zur Förderung des Übergangs in eine klimaneutrale Wirtschaft eingesetzt werden. Die Abrechnung für 2023 hat jetzt ergeben, dass lediglich 55 Prozent der ursprünglich geplanten Verwendungen umgesetzt wurden. Infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mussten aus dem KTF immerhin 60 Milliarden Euro gestrichen werden. In diesem Newsletter beschreiben wir, warum deutlich weniger als vorgesehen ausgegeben wurde und fragen, was das für die aktuelle Planung bedeutet. Für 2024 sind Ausgaben aus dem KTF in Höhe von gut 49 Milliarden Euro vorgesehen.
 
Ferner berichten wir über das Jahressteuergesetz 2024, das in einer vorläufigen Fassung die Runde macht. Änderungen sind hier zum Beispiel im Umsatzsteuergesetz bei der Ist-Besteuerung angekündigt. Zudem soll die Kleinunternehmergrenze im Umsatzsteuergesetz angehoben werden. Wie immer berichten wir über öffentliche Haushalte, aktuell über den von der Bundesregierung vorgelegten Tragfähigkeitsbericht. Der Bericht zeigt, dass die öffentlichen Finanzen in Deutschland noch stärker als bisher angenommen von der demografischen Entwicklung bestimmt werden. Ferner informieren wir über die Fakten des Länderfinanzausgleichs 2023. Informationen bietet der Newsletter auch zu einer Verwaltungsanweisung des BMF zu Betriebsstätten und zum Ort der Geschäftsleitung sowie zu der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu den Anforderungen an elektronische Fahrtenbücher.
 
 
Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
 
Rainer Kambeck
Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik Mittelstand
Inhalt
Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht
Erste Hinweise zum Jahressteuergesetz 2024
Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch
Aktuelle Haushaltspolitik
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zukünftig noch stärker vom demographischen Wandel geprägt
Länderfinanzausgleich hatte 2023 Umfang von mehr als 18 Milliarden Euro
Weiterhin langsamer Mittelabfluss beim Klima- und Transformationsfonds
Internationale und Europäische Steuerpolitik
Zukunft der Kapitalmarktunion
EU-Vorschriften zur Beilegung grenzüberschreitender Steuerstreitigkeiten
Neue Verwaltungsanweisungen zu Betriebsstätten und zum Ort der Geschäftsleitung
Gewusst
Webinare zum HOT-Vorschlag für ein erleichtertes Steuerverfahren im grenzüberschreitenden Bereich
Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht
Erste Hinweise zum Jahressteuergesetz 2024

©gece33 / E+ / Getty Images

Aus der laufenden Ressortabstimmung zum JStG 2024 sind erste Details bekannt geworden 
 
Erhebliche Änderung im Umsatzsteuergesetz bei sogenannten Ist-Versteuerern geplant.
 
 
   
Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch

©Mark Hochleitner / iStock / Getty Images Plus

Auch ein elektronisches Fahrtenbuch muss in geschlossener Form geführt werden 
 
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung bestätigt, dass ein elektronisches Fahrtenbuch nur dann anerkannt werden kann, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in der Datei selbst dokumentiert und offengelegt werden.
 
 
   
Aktuelle Haushaltspolitik
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zukünftig noch stärker vom demographischen Wandel geprägt

©Santje09 / iStock / Getty Images Plus

Trotz günstigerer Bevölkerungsprognose steigen die alterungsbedingten Ausgaben deutlich 
 
Der 6. Tragfähigkeitsbericht der Bundesregierung zeigt die demographischen Herausforderungen für die öffentlichen Haushalte, denn selbst unter günstigen Bedingungen werden die alterungsbedingten öffentlichen Ausgaben in den kommenden Jahrzehnten auf über 30 Prozent des Bruttoinlandsproduktes steigen.
 
 
   
Länderfinanzausgleich hatte 2023 Umfang von mehr als 18 Milliarden Euro

©urbazon / iStock / Getty Images Plus

Anteil des Bundes am Umsatzsteueraufkommen geringer als das der Länder 
 
Der hochkomplexe bundesstaatliche Finanzausgleich umfasst neben dem Länderfinanzausgleich weitere elf Milliarden Euro an Ergänzungszuweisungen des Bundes an die Länder. Zahler im Länderfinanzausgleich waren 2023 Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Rheinland-Pfalz.
 
 
   
Weiterhin langsamer Mittelabfluss beim Klima- und Transformationsfonds

©no_limit_pictures / iStock / Getty Images Plus

Förderung erreicht in 2023 nur 55 Prozent der ursprünglichen Planung 
 
Die Abrechnung des Sondervermögens des Bundes „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) für 2023 zeigt erneut, dass sich viele Förderprogramme des Fonds nur zögerlich umsetzen lassen.
 
 
   
Internationale und Europäische Steuerpolitik
Zukunft der Kapitalmarktunion

©Nikolay Pandev /E+ / Getty Images

Eurogruppe äußert Erwartungen zur zukünftigen Entwicklung 
 
Auf ihrem Treffen am Montag, den 11. März, haben die europäischen Finanzminister eine Erklärung über die Zukunft der Kapitalmarktunion (Capital Markets Union oder CMU) mit Handlungsanweisungen an die EU-Kommission für die nächste Amtsperiode formuliert.
 
 
   
EU-Vorschriften zur Beilegung grenzüberschreitender Steuerstreitigkeiten

©Daenin Arnee / iStock / Getty Images Plus

Europäische Kommission konsultiert öffentlich 
 
Am 12. März 2024 hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zur Richtlinie (EU) 2017/1852 über Verfahren zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten (Dispute Resolution Mechanism oder DRM) in der Europäischen Union gestartet.
 
 
   
Neue Verwaltungsanweisungen zu Betriebsstätten und zum Ort der Geschäftsleitung

©Klaus Vedfelt / DigitalVision / Getty Images

BMF aktualisiert AEAO 
 
Das Bundeministerium der Finanzen (BMF) hat durch eine Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) weitere Ausführungen zur Begründung von Betriebsstätten und zum Ort der Geschäftsleitung aufgenommen – und sich dabei auch zu den Auswirkungen von Tätigkeiten im Homeoffice geäußert.
 
 
   
Gewusst
Webinare zum HOT-Vorschlag für ein erleichtertes Steuerverfahren im grenzüberschreitenden Bereich
Die EU-Kommission bietet am 17. April und am 19. Juni jeweils ein Webinar an zu ihrem Vorschlag für ein System der Sitzlandbesteuerung Head Office Taxation, HOT an. Der Richtlinienvorschlag würde es KMU, die Betriebsstätten in mehr als einem Mitgliedstaat der EU unterhalten, ihre Steuererklärung bei nur einer Steuerverwaltung abzugeben - der ihres Hauptsitzes, ermöglichen. Die Seminare erklären die vorgeschlagenen Regeln. Sie beginnen jeweils um 10 Uhr.
 
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