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Ausgabe Nr. 12 / 2024 
Titelbild Steuern Finanzen Mittelstand
Liebe Leserinnen und Leser,
 
2025 wird viele Veränderungen bringen. Im Februar wird ein neuer Bundestag gewählt, aus dem eine neue Bundesregierung hervorgehen wird. Die neue EU-Kommission hat ihre Arbeit aufgenommen und wird gleich zu Beginn des Jahres konkretere Maßnahmen auf den Weg bringen. Der für „Klima und Steuern“ zuständige Kommissar Wopke Hoekstra hat die Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit und den Abbau von Steuerbürokratie angekündigt. Der ehemalige Finanz- und Außenminister der Niederlande ist aus Sicht der Wirtschaft sicherlich einer der Hoffnungsträger der neuen Kommission. Ziel bleibe es, so Hoekstra, den Reporting-Aufwand für kleine und mittlere Unternehmen um 35 Prozent und für alle übrigen Unternehmen um 25 Prozent zu senken. Wir berichten im Newsletter dazu.
 
Eine andere Richtung hat jüngst die brasilianische G20-Präsidentschaft eingeschlagen. Sie hat Gabriel Zucman, Direktor des EU-Tax Observatory (EUTO) in Paris, beauftragt, ein Konzept für eine weltweit umzusetzende „Milliardärssteuer“ zu entwickeln. Herausgekommen ist eine Mindestbesteuerung von „Superreichen“ mit einem Vermögen von mindestens einer Milliarde US-Dollar mit zwei Prozent ihres Vermögens. Die Staats- und Regierungschefs haben lediglich eine Absichtserklärung verfasst. Dass sich hier eine Reihe von Fragen aufdrängen, zeigen wir im aktuellen Newsletter.
 
Auch berichten wir über die aus unserer Sicht jetzt gut umgesetzte Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen ab 2025 und die ab Januar 2025 gültige Kleinunternehmerregelung. Ab Januar gilt ferner die Pflicht zur Annahme von E-Rechnungen. In unserem Newsletter beschreiben wir die in den Unternehmen hierzu erforderlichen Anpassungen.
 
Dass das Unternehmertum derzeit in Deutschland einen schweren Stand hat, zeigen auch unsere aktuellen Daten zu Unternehmensgründungen. Immer weniger Menschen wollen ihr eigenes Unternehmen gründen. Erklärungen dieser negativen Entwicklung liefert unser Bericht.
 
Zum Schluss noch eine positive Nachricht: Die ersten Wirtschafts-Identifikationsnummern wurden Unternehmen zugeteilt. Sie dient der eindeutigen und dauerhaften Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen im Besteuerungsverfahren und soll die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden sowie zwischen den Behörden im Besteuerungsverfahren vereinfachen. Ein wichtiger Schritt zur weiteren Digitalisierung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren.
 
Wir wünschen allen Lesern eine angenehme Lektüre, erholsame Feiertage und alles Gute für ein erfolgreiches Jahr 2025.
 
Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
 
Rainer Kambeck
Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik Mittelstand
Inhalt
Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht
Umsatzsteuerliche Änderungen zum Jahreswechsel
E-Rechnungspflicht in Deutschland
Teilbetriebserfordernis bei gemeinsamer Nutzung von IT-Infrastruktur
Jahressteuergesetz 2024 ändert Regelungen zur Kapitalertragsteuer
Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) gestartet
Durchführungsverordnung der EU-Kommission für den länderbezogenen Ertragsteuerinformationsbericht
Aktuelle Haushaltspolitik
Steuereinnahmen im Oktober 2024 weiterhin im Plus
Stabilitätsrat trifft keine Einschätzung zum Defizit
Das Europäische Semester und die neuen EU-Schuldenregeln
Wiederaufbau-Finanzierung mittels NextGenerationEU und Aufbau- und Resilienzfazilität
Europäische Semester gemäß den neuen Schuldenregeln
Internationale und Europäische Steuerpolitik
Anhörung des designierten Klima- und Steuerkommissars
EU-Kommission verklagt Deutschland
Billionaire’s Tax in der Diskussion
Mittelstand
Maues Interesse an Unternehmensgründungen
Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht
Umsatzsteuerliche Änderungen zum Jahreswechsel

©baona / iStock / Getty Images Plus

Wichtige Neuregelungen durch Jahressteuergesetz 2024 
 
Eines der letzten Steuergesetze der Ampel-Regierung stellt die Unternehmen zum Jahresende noch vor Herausforderungen: einige Änderungen im Jahressteuergesetz 2024 treten bereits am 6. Dezember 2024 in Kraft. Das gilt etwa für den Pauschalsteuersatz für landwirtschaftliche Produkte – und damit vielleicht auch den Weihnachtsbaum! Welche Änderungen das Gesetz noch enthält, erfahren Sie hier.
 
 
   
E-Rechnungspflicht in Deutschland

©Yuichiro Chino / Moment / Getty Images

Finanzverwaltung schaltet Visualisierungstool frei 
 
Mit Einführung der E-Rechnungspflicht in Deutschland müssen Unternehmen Rechnungen, die gegebenenfalls nur aus strukturierten elektronischen Daten bestehen, verarbeiten. Um diese Daten für das menschliche Auge sichtbar zu machen und gegebenenfalls prüfen zu können, ist ein so genannter Viewer erforderlich. Die DIHK hat sich vehement dafür eingesetzt, dass ein kostenfreies staatliches Tool zur Verfügung gestellt wird.
 
 
   
Teilbetriebserfordernis bei gemeinsamer Nutzung von IT-Infrastruktur

©EThamPhoto / The Image Bank / Getty Images

Zugriffsrechte können den Unterschied machen 
 
Das Finanzgericht (FG) Nürnberg entschied am 12. September 2023 (1 K 985/22, Revision beim BFH: X R 22/23) zur Reichweite des doppelten Teilbetriebserfordernisses bei Abspaltungen.
 
 
   
Jahressteuergesetz 2024 ändert Regelungen zur Kapitalertragsteuer

©pcess609 / iStock / Getty Images Plus

Erstanwendung der Meldungen zur Identität der Aktionäre verschoben 
 
Mit Artikel 3 des Jahressteuergesetzes wurden die Formulierungen in § 45b Abs. 2 bis 7 EStG zu Angaben zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer geändert.
 
 
   
Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) gestartet

©alengo/E+/GettyImages

Erste Zuteilungsphase erfolgte zum 3. Dezember 2024 
 
Die Zuteilung der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) erfolgte zum 3. Dezember 2024 für solche Unternehmen, denen bis zum 30. November 2024 eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugeteilt wurde. Allen anderen Unternehmen wird die W-IdNr. in einem zeitlich gestaffelten Verfahren zugewiesen und gesondert mitgeteilt.
 
 
   
Durchführungsverordnung der EU-Kommission für den länderbezogenen Ertragsteuerinformationsbericht

©Johner Images /Johner Images Royalty-Free / Getty Images

Muster und Berichtsformate des Berichts geregelt 
 
Die Europäische Kommission hat einen Durchführungsrechtsakt zur länderbezogenen Ertragsteuerinformationsberichterstattung (Public Country-by-Country-Reporting, Richtlinie (EU) 2021/2101) veröffentlicht. Der Durchführungsrechtsakt besteht aus einer Durchführungsverordnung (C(2024) 8363 final) mit vier Anhängen und konkretisiert die Form und das Format der Berichterstattung.
 
 
   
Aktuelle Haushaltspolitik
Steuereinnahmen im Oktober 2024 weiterhin im Plus

©jayk7/Moment/Getty Images

Einige Sondereffekte bestimmen das Bild 
 
Die Steuereinnahmen stiegen im Oktober 2024 um acht Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Damit liegen die Gesamtsteuereinnahmen leicht über der aktuellen Schätzung von Oktober 2024. Weitere Details finden Sie hier.
 
 
   
Stabilitätsrat trifft keine Einschätzung zum Defizit

©urbazon / iStock / Getty Images Plus

Unabhängiger Beirat kritisiert erneut fehlende Umsetzung der neuen europäischen Fiskalregeln 
 
Der Stabilitätsrat hat auf seiner letzten Sitzung in diesem Jahr keine Einschätzung zur Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits getroffen. Insofern kommt der Stabilitätsrat seinem in §7 Stabilitätsratsgesetz festgelegten Überwachungsauftrag wie bereits im Herbst 2023 erneut nicht nach.
 
 
   
Das Europäische Semester und die neuen EU-Schuldenregeln

©Shutthiphong Chandaeng /iStock / Getty Images Plus

Kritische Bewertung der vorläufigen Haushaltspläne Deutschlands 
 
Nachdem im April 2024 der neue EU-Rahmen zur wirtschaftspolitischen Steuerung in Kraft getreten ist, hat die Kommission am 26. November ihr erstes "Herbstpaket" nach den neuen Regeln vorgelegt.
 
 
   
Wiederaufbau-Finanzierung mittels NextGenerationEU und Aufbau- und Resilienzfazilität

©metamorworks / iStock / Getty Images Plus

Vorläufige Zustimmung der Kommission 
 
Die EU-Kommission bewertete den am 13. September eingegangenen zweiten Zahlungsantrag Deutschlands positiv: Die Zahlungsvoraussetzungen, das Erreichen von 16 zuvor vereinbarten Etappenzielen und 26 weiteren Zielwerten sieht die EU-Kommission als gegeben an.
 
 
   
Europäische Semester gemäß den neuen Schuldenregeln

©Alexandros Michailidis / iStock Editorial / Getty Images Plus

EU-Kommission prüft Haushalte und mittelfristige Planung kritisch 
 
Nachdem im April 2024 der neue EU-Rahmen zur wirtschaftspolitischen Steuerung in Kraft getreten ist, hat die EU-Kommission am 26. November ihr erstes "Herbstpaket" nach den neuen Regeln vorgelegt. Im Herbstpaket wurden die haushaltspolitischen Pläne Deutschlands, aber auch von 21 anderen Mitgliedstaaten bewertet. Aufgrund innenpolitischer Schwierigkeiten hatten nicht alle 27 Mitgliedstaaten ihre mittelfristigen Planungen nach Brüssel übermittelt. Alle Budgets bis auf eines hat die Kommission bewertet.
 
 
   
Internationale und Europäische Steuerpolitik
Anhörung des designierten Klima- und Steuerkommissars

©Europäische Kommission

Hoekstra bekennt sich zu wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit und Abbau von Steuerbürokratie 
 
Anfang November wurde der Niederländer Wopke Hoekstra, der zur Zeit EU-Kommissar für Klima ist, von Abgeordneten des Europäischen Parlaments für sein neues Aufgabengebiet angehört. Die Ausschüsse für Umwelt, Industrie und Wirtschaft hatten dabei die Federführung. Die Ausschüsse für Beschäftigung, für Transport und der Unterausschuss für Steuerfragen waren mitberatend.
 
 
   
EU-Kommission verklagt Deutschland

©Santiago Urquijo / Moment / Getty Images

Mögliche Grundfreiheitsverletzung im Zusammenhang mit bestimmten reinvestierten Veräußerungsgewinnen 
 
Die EU-Kommission sieht den freien Kapitalverkehr bei einem Steueraufschub durch die deutsche Finanzverwaltung für reinvestierte Immobiliengewinne dadurch als eingeschränkt an, dass der Grundbesitz von nach deutschem Recht gegründeten Unternehmen automatisch dem Betriebsvermögen zugerechnet wird, bei anderen Unternehmen aber nicht.
 
 
   
Billionaire’s Tax in der Diskussion

©bgblue / DigitalVision Vectors / Getty Images

G20-Staaten beraten über Steuer für Superreiche 
 
Die Staats- und Regierungschefs der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) haben in Rio de Janeiro eine Absichtserklärung verfasst, eine wirksame Besteuerung von vermögenden Privatpersonen vorzunehmen. Keine Einigkeit bestand hinsichtlich der im Auftrag der brasilianischen G20-Präsidentschaft erarbeiteten „Milliardärssteuer“, welche eine jährliche Mindestbesteuerung von Personen mit einem Vermögen von mindestens 1 Milliarde USD mit 2 Prozent ihres Vermögens vorsieht.
 
 
   
Mittelstand
Maues Interesse an Unternehmensgründungen

©alvarez / E+ / Getty Images

Hoher Anteil von Frauen an der IHK-Gründungsberatung macht Hoffnung 
 
Die Zahl der von den Industrie- und Handelskammern (IHKs) geführten Gespräche zur Unternehmensgründung ist so gering wie nie zuvor. Hoffnung macht der hohe Frauenanteil an den Gründungsberatungen.
 
 
   
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