    | | Liebe Leserinnen und Leser,
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| anbei die "Trade News" - Ausgabe Juli 2026. Enthalten sind handelspolitische Nachrichten aus Brüssel, Genf und Washington.
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| Viel Spaß beim Lesen, Klemens Kober
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|  | | DIHK Papier Digitale Souveränität |  |
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| Deutschland und Europa verfügen über starke industrielle und wissenschaftliche Kompetenzen, scheitern aber systematisch an der Skalierung digitaler Technologien. Deutschlands digitale Abhängigkeiten gefährden die wirtschaftliche Resilienz Deutschlands. Zentrale Bereiche des digitalen Ökosystems werden weitgehend von außereuropäischen Anbietern kontrolliert. Die DIHK hat in ihrer aktuellen Position "Digitale und technologische Souveränität – Potenziale nutzen, Wohlstand sichern, Geopolitik gestalten" konkrete Forderungen formuliert, wie Deutschland und Europa diesen strukturellen Rückstand aufholen können – ohne dabei Innovation durch überbordende Regulierung auszubremsen.
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| |  | | Neues DIHK CBAM-Papier |  |
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| Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus der EU (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) betrifft viele deutsche Unternehmen. Die DIHK sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf – und legt in einem Impulspapier Forderungen zur Weiterentwicklung des Instrumentes vor. Die DIHK fordert von Bundesregierung und EU-Kommission insbesondere, Standardwerte realitätsnah auszugestalten, Zertifizierungsfristen zu verlängern und Nachweisketten grundlegend einfacher zu gestalten. Künftige Erweiterungen des Systems müssten mittelstandfreundliche, praxisnahe Prozesse als Grundlage haben. Vor allem braucht es schnell eine tragfähige Lösung für Exporte. Vielen Dank für Ihren Input. Wir stimmen derzeit noch Unternehmensbeispiele ab. Hier gelangen Sie zum Papier.
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|  | | EU-US Deal tritt in Kraft |  |
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| Heute ist die Umsetzung des EU-US Deals im EU-Amtsblatt veröffentlicht, sodass dieser am 01.07.2026 in Kraft tritt. Hier gelangen Sie zum Text.
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| |  | | EU-China Dialog vereinbart |  |
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| Am 29.06.2026 haben die EU und China auf Ministerebene neue EU-China Trade and Investment Consultations (TIC) vereinbart. Folgende vier Themenbereiche stehen dabei im Fokus: Trade and investment balancing, Export controls, IPR und WTO reform. Die nächste Sitzung ist im Herbst 2026 geplant. Zudem wurde ein gemeinsamer Monitoring-Mechanismus etabliert, der den Austausch und die Analyse von Handelsdaten vorsieht. Weitere Informationen finden Sie hier.
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|  | | Stahlmaßnahmen EU und UK |  |
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| Die bisherigen EU-Stahlschutzmaßnahmen sind am 30. Juni ausgelaufen und zum 1. Juli durch neue Maßnahmen ersetzt worden. Zur Verordnung gelangen Sie hier. Die Gesamtkontingentsmenge beläuft sich auf 18.345.922 Tonnen, aufgeteilt auf 28 Warenkategorien. Innerhalb der Kontingente sind die Einfuhren zollfrei. Für Einfuhren außerhalb der Kontingente gilt ein Zollsatz von 50 Prozent. Dieser gilt zusätzlich zu den regulären Zöllen auf Einfuhren aus Drittländern. Die Schutzmaßnahmen gelten für Einfuhren aus allen Drittländern. Die Kontingentsmenge wird jährlich festgelegt und gilt jeweils vom 1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres. Die Verwaltung der Kontingente erfolgt quartalsweise. Die zuständigen Behörden vergeben die Kontingentsmengen nach dem Windhundprinzip. Ab 1. Oktober 2026 müssen Importeure bei der Einfuhr Angaben zum Schmelz- und Gießland der Ware machen. Innerhalb der nächsten Monate prüft die EU-Kommission zudem die Ausweitung der Stahlmaßnahmen auf weitere Produkte. Am 1. Juli führte auch das UK neue Beschränkungen im Stahlhandel ein. Weitere Informationen finden Sie hier.
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| |  | | EU-Stahlquoten veröffentlicht |  |
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| Eine neue Verordnung, die den Stahlsektor der EU vor den schädlichen Auswirkungen globaler Überkapazitäten schützt, trat am 1. Juli 2026 in Kraft. Im Rahmen dieser neuen Vorschriften hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung veröffentlicht, in der die Aufteilung der Zollkontingente auf die Handelspartner der EU festgelegt ist. Die Hälfte des jährlichen EU-Einfuhrkontingents – das durch die Stahlverordnung auf 18,3 Mio. Tonnen festgesetzt wurde – ist ausschließlich Präferenzhandelspartnern vorbehalten. Ein größerer Anteil des Teils, der ausschließlich Freihandelsabkommen zur Verfügung steht, sind länderspezifische Zuweisungen. Diese werden Ländern gewährt, die in der Vergangenheit mindestens 5 % der Einfuhrmengen gehalten haben (basierend auf einem durchschnittlichen Anteil der Einfuhren in den Jahren 2022-2024). Die verbleibenden Mengen stehen allen FHA-Partnern auf Wettbewerbsbasis für Ausfuhren zur Verfügung. Nach Artikel 28 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) kann ein WTO-Mitglied seine gebundenen Zollsätze ändern oder zurückziehen. Um dies legal zu tun, muss das Land Verhandlungen mit den betroffenen Handelspartnern aufnehmen, um Ausgleichsanpassungen anzubieten, um das Gesamtgleichgewicht der Handelszugeständnisse aufrechtzuerhalten. Seit dem Vorschlag ihrer Stahlmaßnahme im Oktober 2025 hat die EU konstruktive Verhandlungen über Artikel 28 mit mehr als zwanzig Handelspartnern bei der WTO geführt. Für die EWR-Länder gelten keine Zollkontingente oder Zölle im Rahmen der Stahlmaßnahme. Um jedoch zu vermeiden, dass Hersteller aus Drittländern versuchen, diesen Ausschluss in Zukunft als Schlupfloch zu nutzen, müssen Importeure abgedeckter Stahlerzeugnisse aus dem EWR ebenso wie alle anderen betroffenen Unternehmen die Anforderungen an Schmelze und Beweismittel erfüllen. Da die Quoten ab dem 1. Juli aufgeteilt werden müssen, sieht die Stahlverordnung die Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens vor. Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, innerhalb von 14 Tagen nach Annahme der Durchführungsverordnung durch das Kollegium der Kommissionsmitglieder abzustimmen, und dass die Durchführungsverordnung für höchstens sechs Monate in Kraft sein wird. Zur Verordnung gelangen Sie hier.
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|  | | Abgaben für E-Commerce-Sendungen |  |
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| Ab dem 1. Juli 2026 unterliegen Waren, die in kleinen Sendungen in die EU eingeführt werden und einen Wert von weniger als 150 EUR haben, einem festen Zollsatz von 3 EUR. Die Zollgebühr wird pro Artikel in einer Sendung entsprechend ihrer Tarifposition erhoben. Der Satz gilt für alle Waren, die in die EU eingeführt werden und für die Nicht-EU-Verkäufer für Mehrwertsteuerzwecke im Import One-Stop-Shop (IOSS) der EU registriert sind. Diese Maßnahme bleibt bis zur Abschaffung der Zollbefreiungsschwelle von 150 € in Kraft, danach gelten die normalen Zollsätze. Weitere Informationen finden Sie hier.
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| |  | | EU-Abkommen mit Ostafrika |  |
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| Die EU und vier Staaten des östlichen und südlichen Afrikas (Komoren, Madagaskar, Mauritius und Seychellen) haben am 10.06.2026 die Verhandlungen über ein verstärktes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) abgeschlossen. Das WPA verbessert die Rechtssicherheit und die Bedingungen für Unternehmen, die Dienstleistungen auf dem Markt des jeweils anderen erbringen. Es bietet auch eine größere Vorhersehbarkeit für Investoren und sorgt für eine faire und diskriminierungsfreie Behandlung. Mit dem erweiterten WPA wird ein moderner und berechenbarer Rahmen für alle wichtigen Kategorien geistigen Eigentums geschaffen und die Durchsetzungsinstrumente zur Unterstützung der innovativen und kreativen Industrie in den ESA-Staaten gestärkt. Außerdem werden 135 geografische Angaben (g. A.) der EU in Madagaskar, Mauritius und den Seychellen nach einer Übergangszeit geschützt. Auf EU-Seite sollen die ausgehandelten Textentwürfe in Kürze veröffentlicht werden. Das erweiterte WPA soll auch für andere ESA-Staaten zum Beitritt offen bleiben, wobei die Verhandlungen mit Simbabwe noch nicht abgeschlossen sind.
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|  | | EU-Korea Digitalabkommen |  |
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| Die EU und die Republik Korea haben am 10.06.2026 ein Abkommen über den digitalen Handel unterzeichnet. Das Abkommen ergänzt das seit 2011 bestehende Freihandelsabkommen durch verbindliche Regeln für den digitalen Handel. Dazu gehören beispielsweise die Anerkennung der Rechtsgültigkeit und Durchsetzbarkeit elektronischer Verträge und die Ermöglichung der Verwendung elektronischer Signaturen. Darüber hinaus erleichtert das Abkommen den grenzüberschreitenden Datenverkehr und verbietet die obligatorische Übertragung von Quellcode. Auf Seiten der EU bedarf die Ratifizierung der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Das Abkommen wird anschließend vom Rat förmlich geschlossen. Der Text des Abkommens ist öffentlich zugänglich.
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| |  | | Rat für engere EU-Nachbarschaftsbeziehungen |  |
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| Der Rat hat am 16.06.2026 Schlussfolgerungen zu einem einheitlichen erweiterten Binnenmarkt sowie zu den Beziehungen der EU zu den westeuropäischen Nicht-EU-Ländern angenommen. Ziel ist es, die Beziehungen zu den Nachbarländern der EU weiterzuentwickeln und zu stärken. Die Schlussfolgerungen des Rates enthalten eigene Kapitel zu den Beziehungen der EU zu Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Fürstentum Andorra, der Republik San Marino und dem Fürstentum Monaco. Der Rat hat zudem den Stand der Beziehungen der EU zu den Färöern als selbstverwaltetes Land innerhalb des Königreichs Dänemark bewertet. Zu den Ratsschlussfolgerungen gelangen Sie hier.
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|  | | EU startet Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldawien |  |
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| Am 15.06.2026 hat die EU die Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldawien gestartet. Der erste Verhandlungsblock umfasst die wichtigsten Bestandteile des EU-Acquis in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte, das Funktionieren der demokratischen Institutionen, die Reform der öffentlichen Verwaltung sowie wirtschaftliche Kriterien. Weitere Informationen finden Sie hier und hier.
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| |  | | Australien rückt näher an Horizon Europe |  |
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| Die EU und Australien haben die Verhandlungen über eine Assoziierung an Horizon Europe erfolgreich abgeschlossen. Künftig soll Australien am zweiten Programmpfeiler teilnehmen, der zentrale Bereiche wie Industrie, Digitalisierung, Klima und Energie umfasst. Ab Januar 2027 sollen australische Einrichtungen Zugang zu Fördermitteln erhalten und gleichberechtigt an Projekten mitwirken können. Bereits heute sind sie an 239 Projekten beteiligt. Die Assoziierung soll die Zusammenarbeit weiter stärken und Innovationen fördern. Weitere Informationen finden Sie hier.
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|  | | Kommission verhängt Antidumpingzölle auf BDO-Einfuhren aus drei Ländern |  |
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| Am 24.06.2026 hat die Europäische Kommission eine Verordnung veröffentlicht, mit der endgültige Antidumpingzölle auf Einfuhren von 1,4-Butandiol („BDO“) mit Ursprung in der Volksrepublik China, Saudi-Arabien und den Vereinigten Staaten von Amerika eingeführt werden. Die endgültigen Antidumpingzölle liegen für China zwischen 105,6 % und 113,7 %, für Saudi-Arabien bei 52,4 % und für die Vereinigten Staaten zwischen 135,7 % und 142,5 %. Die Einführung der endgültigen Zölle folgt auf eine Untersuchung, bei der festgestellt wurde, dass BDO-Einfuhren aus den drei untersuchten Ländern zu Dumpingpreisen in die EU gelangten. Dies fügt der BDO-Industrie in der EU, die in Deutschland, den Niederlanden und Italien ansässig ist, Schaden zu. Zu den Maßnahmen gelangen Sie hier.
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| |  | | EU-Exportkontrollbericht 2026 |  |
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| Am 25.06.2026 hat die EU-Kommission ihren jährlichen Exportkontrollbericht veröffentlicht. Im Jahr 2024 genehmigten die EU-Mitgliedstaaten Ausfuhren von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck im Wert von 77,6 Milliarden Euro, was 3 % der gesamten Warenexporte außerhalb der EU entspricht. Dies entspricht einem leichten Anstieg gegenüber den 71 Milliarden Euro des Vorjahres. Gleichzeitig wurden 487 Transaktionen mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck von den Mitgliedstaaten aufgrund von Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit deren Endverwendung abgelehnt. Der Bericht zeigt, dass die fünf wichtigsten Bestimmungsländer für EU-Exporte von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, gemessen am Wert und auf der Grundlage von Einzel- und allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen, China (25 %), die Vereinigten Staaten von Amerika (21 %), das Vereinigte Königreich (7 %), Südkorea (7 %) und die Ukraine (3 %) waren. In der ersten Julihälfte plant die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zu den EU-Exportkontrollen zu starten. Zum Bericht gelangen Sie hier.
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|  | | EU-Zollerleichterungen für Armenien |  |
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| Die EU-Kommission hat am 02.07.2026 autonome Handelsmaßnahmen angekündigt, die durch einseitige Zollsenkungen rund 80 % der armenischen Exporte in die EU liberalisieren sollen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, armenische Exporteure bei der Diversifizierung hin zum EU-Markt zu unterstützen. Sie sollen insbesondere Exporte von frischem Obst, Gemüse und Pflanzen sowie Getränke und Spirituosen abdecken. Vor Inkrafttreten müssen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union zustimmen. Weitere Informationen finden Sie hier.
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|  | | Handelspolitische Überprüfung Uruguays |  |
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| Am 10.06.2026 fand die sechste handelspolitische Überprüfung Uruguays in der WTO statt. Weitere Informationen finden Sie hier.
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| |  | | Handelspolitische Überprüfung der Philippinen |  |
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| Am 24.06.2026 fand die sechste handelspolitische Überprüfung der Philippinen in der WTO statt. Weitere Informationen finden Sie hier.
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|  | | WTO veröffentlicht World Tariff Profiles 2026 |  |
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| Die WTO veröffentlichte am 29. Juni die Ausgabe 2026 der „World Tariff Profiles“, einer jährlichen Publikation, die umfassende Informationen zu Zöllen und nichttarifären Maßnahmen von über 150 Volkswirtschaften enthält. Es handelt sich um eine gemeinsame Veröffentlichung mit dem Internationalen Handelszentrum (ITC) und der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD). Zum Bericht gelangen Sie hier.
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 | | | RGIT Corner - News aus Washington |
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|  | | Section-301-Untersuchung zu deutschen Arzneimittelpreisregelungen |  |
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| Das Büro des U.S. Trade Representative (USTR) hat eine Section-301-Untersuchung zu deutschen Arzneimittelpreisregelungen eingeleitet. Laut einer Ankündigung im Federal Register enthält ein vom deutschen Bundesgesundheitsministerium Anfang des Jahres vorgelegter Gesetzentwurf aus Sicht der US-Regierung unfaire Preisregelungen für innovative Arzneimittel.
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| |  | | Verhandlungen zur Verlängerung des USA-Mexiko-Kanada-Abkommens (USMCA) |  |
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| Die USA haben im Rahmen der sechsjährigen Überprüfung des USMCA einer automatischen Verlängerung des Abkommens um weitere 16 Jahre zunächst nicht zugestimmt. Nach Angaben des Büros des US-Handelsbeauftragten (USTR) soll das Abkommen zwar zunächst in Kraft bleiben, während die Verhandlungen mit Kanada und Mexiko fortgesetzt werden. Die Trump-Regierung hält sich jedoch die Möglichkeit eines vorzeitigen Austritts aus dem USMCA offen. Die US-Regierung begründet ihre Entscheidung damit, dass das Abkommen das Ziel einer Verringerung der US-Handelsdefizite gegenüber Kanada und Mexiko bislang nicht erreicht habe. Künftige Verhandlungen sollen sich unter anderem auf strengere Ursprungsregeln und mögliche US-Wertschöpfungsanforderungen für weitere Industriesektoren konzentrieren. Die Reaktionen fielen unterschiedlich aus. Im Kongress besteht grundsätzlich parteiübergreifende Unterstützung für den Erhalt des USMCA. Demokratische Abgeordnete kritisierten die Entscheidung und forderten eine engere Einbindung des Kongresses, während einige Republikaner den Schritt als Chance für eine stärkere Durchsetzung des Abkommens begrüßten. Wirtschaftsverbände warnten vor anhaltender Unsicherheit und drängten auf eine schnelle Einigung, während Gewerkschaften die Entscheidung unterstützten und Verbesserungen der Arbeitnehmerstandards vor einer Verlängerung forderten.
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| | | Herausgeber: DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer Breite Straße 29 D-10178 Berlin Telefon 030 20308-0 Fax 030 20308-1000 E-Mail info[a]dihk.de
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