Von der Wirtschaft für die Wirtschaft – Schlaglichter der Handelspolitik
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Ausgabe Nr. 9 / 2025 
Liebe Leserinnen und Leser,
 
anbei die "Trade News" - Ausgabe Oktober 2025. Enthalten sind handelspolitische Nachrichten aus Brüssel, Genf, Washington und Singapur.
 
Viel Spaß beim Lesen,
Klemens Kober
Inhalt
Update
EU-Indonesien FTA
EU-Mercosur Schutzklauseln
Verhandlungsmandat EU-Kanada Digitalabkommen
EU-Kommission schlägt Aussetzung von Handelszugeständnissen mit Israel vor
EU-Indien Strategie
Neue EU-Stahlschutzmaßnahmen
CBAM-Erleichterungen
Antidumpingmaßnahmen im Stahlbereich
Antidumpingmaßnahmen gegen Glyoxylsäure aus China
Neue EU-Plattform für Rohstofflieferketten
Neue Eskalation im US-China-Technologiekonflikt
WTO
WTO-Fischereiabkommen in Kraft
WTO Welthandelsbericht 2025
Handelspolitische Überprüfung Zambias
Handelspolitische Überprüfung Sri Lankas
RGIT Corner - News aus Washington
Zollsenkungen für EU-Produkte werden umgesetzt
Section 232 Zölle auf Holz, Schnittholz und Holzwerkstoffe
Section 301 Untersuchung zum chinesischen Schiffbau
US-Wirtschaftsministerium erweitert Ausfuhrkontrollen auf Tochtergesellschaften
Asia Corner - News aus Singapur
Indonesien und Kanada unterzeichnen Freihandelsabkommen
Update
EU-Indonesien FTA
Am 23.09.2025 haben die EU und Indonesien die Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und ein Investitionsschutzabkommen abgeschlossen. Laut EU-Angaben werden europäische Exporteure jährlich 600 Millionen Euro an Zöllen einsparen, da die Einfuhrzölle auf 98,5 Prozent der Zolltarifpositionen abgeschafft werden. Außerdem werden 221 geografische Angaben für die EU und 72 geografische Angaben für indonesische Produkte geschützt. Nach der Rechtsförmlichkeitsprüfung müssen der Rat und das Europaparlament dem Abkommen zustimmen, bevor es in Kraft treten kann. Das Ziel beider Seiten ist ein in Krafttreten bis zum 01.01.2027. Weitere Informationen finden Sie hier.
EU-Mercosur Schutzklauseln
Am 08.10.2025 hat die EU-Kommission Schutzklauseln gegen einen schädlichen Anstieg von Agrareinfuhren aus den Mercosur-Staaten oder einen übermäßigen Preisverfall für die EU-Erzeuger vorgeschlagen.
 
Die vorgeschlagenen Schutzklauseln ergänzen die Garantien, die EU-Landwirten bereits im Rahmen des Rechtsvorschlags zum Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur gegeben werden. Die Schutzklauseln sollen EU-Landwirten eine zusätzliche Sicherheit bieten, die über die schrittweise Einführung gezielter Quoten hinausgeht, die mit dem Mercosur für Einfuhren in sensiblen Sektoren vereinbart wurden. Dies umfasst besondere Bestimmungen für bestimmte empfindliche Agrarerzeugnisse wie Rindfleisch, Geflügel, Reis, Honig, Eier, Knoblauch, Ethanol und Zucker.
 
Die EU-Kommission wird die Marktentwicklung bei der Einfuhr bestimmter empfindlicher landwirtschaftlicher Erzeugnisse systematisch überwachen. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wird die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament alle sechs Monate einen Bericht vorlegen, in dem die Auswirkungen dieser Einfuhren auf die EU-Märkte bewertet werden.
 
In der Regel leitet die EU-Kommission eine Untersuchung ein, wenn die Einfuhrpreise aus dem Mercosur mindestens 10 Prozent unter den Preisen derselben oder konkurrierender EU-Waren liegen und wenn
 
a) die jährlichen Einfuhren einer Ware aus dem Mercosur zu Präferenzbedingungen um mehr als 10 Prozent zunehmen oder
 
b) die Einfuhrpreise der betreffenden Ware aus dem Mercosur im Vergleich zum Vorjahr um 10 Prozent sinken.
 
Kommt die Untersuchung zu dem Schluss, dass eine ernsthafte Schädigung (oder die Gefahr einer solchen) vorliegt, könnte die EU die Zollpräferenzen für die Waren, die eine Schädigung verursachen, vorübergehend aufheben.
 
Gemäß dem Vorschlag verpflichtet sich die Kommission, auf Antrag eines Mitgliedstaates unverzüglich eine Untersuchung einzuleiten, wenn ausreichende Gründe vorliegen. Zudem will die EU-Kommission in den dringendsten Fällen innerhalb von 21 Tagen nach Eingang des Antrags vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn ein ausreichendes Schadensrisiko besteht und die Untersuchungen innerhalb von 4 Monaten abzuschließen.
 
Die Verordnung muss vom Europäischen Parlament und vom Rat in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens angenommen werden, bevor sie in Kraft treten kann. Zum Verordnungsentwurf gelangen Sie hier.
Verhandlungsmandat EU-Kanada Digitalabkommen
Die EU-Kommission hat dem Rat vorschlagen Verhandlungen mit Kanada zu einem Digitalabkommen zu starten. Der Rat muss dem Mandatsvorschlag zustimmen, bevor die EU-Kommission mit Kanada die Verhandlungen starten kann. Zum Verhandlungsmandat gelangen Sie hier.
EU-Kommission schlägt Aussetzung von Handelszugeständnissen mit Israel vor
Am 17.09.2025 hat die EU-Kommission die Aussetzung bestimmter handelsbezogener Bestimmungen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel vorgeschlagen. Weitere Informationen finden Sie hier.
EU-Indien Strategie
Die EU hat am 17.09.2025 eine neue Indien-Strategie vorgelegt. Fokus dabei liegt auf Handel, Investitionen und Mobilität von Fachkräften sowie der gemeinsamen wirtschaftlichen Sicherheit. Zur Strategie gelangen Sie hier.
Neue EU-Stahlschutzmaßnahmen
Am 07.10.2025 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zum Schutz des Stahlsektors der EU vor unlauteren Auswirkungen globaler Überkapazitäten vorgelegt. Dieser sieht vor, die zollfreien Einfuhrmengen auf 18,3 Mio. Tonnen pro Jahr zu begrenzen (eine Verringerung um 47 % gegenüber den Stahlkontingenten 2024). Zudem soll der Nichtquotenzollsatz auf 50 % verdoppelt werden (gegenüber 25 % im Rahmen der bisher bestehenden Schutzmaßnahme). Schließlich soll die Rückverfolgbarkeit der Stahlmärkte durch Einführung einer Schmelze- und Gießen-Anforderung gestärkt werden, um Umgehungen zu verhindern.
 
Der Vorschlag wird die bis Juni 2026 auslaufende Stahlschutzmaßnahme ersetzen. Die vorgeschlagene Maßnahme ist laut EU-Kommission WTO-konform. Nach Erhalt eines Mandats des Rates wird die EU-Kommission im Rahmen des Verfahrens nach Artikel XXVIII des GATT rasch mit den betroffenen EU-Handelspartnern über diese Änderung der WTO-Zölle der EU in Kontakt treten, um ihnen länderspezifische Zuteilungen anzubieten.
 
Angesichts der engen Integration in den EU-Binnenmarkt im Rahmen des EWR-Abkommens werden für Ausfuhren aus Norwegen, Island und Liechtenstein keine Zollkontingente oder -zölle gelten. Der Vorschlag der Kommission wird nun dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren folgen und nach Zustimmung des Rats und des Europaparlaments in Kraft treten. Zu den Stahlmaßnahmen gelangen Sie hier.
CBAM-Erleichterungen
Der Rat hat am 29.09.2025 eine Verordnung angenommen, mit der das CO2‑Grenzausgleichssystem CBAM vereinfacht werden soll. So wird etwa anstelle des derzeitigen Schwellenwerts für die Befreiung von CBAM-Waren mit geringem Wert ein neuer „De-minimis“-Massenschwellenwert eingeführt, wonach Einfuhren von bis zu 50 Tonnen pro Einführer und Jahr nicht den CBAM-Vorschriften unterliegen. Zur Verordnung gelangen Sie hier.
Antidumpingmaßnahmen im Stahlbereich
Am 26.09.2025 hat die EU-Kommission Antidumpingzölle gegen Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in Ägypten, Japan und Vietnam eingeführt. Die eingeführten Antidumpingzölle reichen von 11,7 % für Ägypten, 6,9 % bis 30 % für Japan und 12,1 % für Vietnam. Die seit dem 7. April 2024 vorläufig erhobenen Zölle werden nicht rückwirkend erhoben. Auch die Einfuhren aus Indien wurden untersucht, aber diese Untersuchung wurde ohne Einführung von Zöllen eingestellt, da nicht festgestellt wurde, dass die Einfuhren aus Indien gedumpt waren. Zur Durchführungsverordnung gelangen Sie hier.
Antidumpingmaßnahmen gegen Glyoxylsäure aus China
Am 26.09.2025 hat die EU-Kommission Antidumpingzölle gegenüber den Einfuhren von Glyoxylsäure aus China eingeführt. Die Zölle liegen zwischen 29,2 % und 124,9 %. Zur Durchführungsverordnung gelangen Sie hier.
Neue EU-Plattform für Rohstofflieferketten
Die EU-Kommission hat eine neue Webseite unter dem Namen ReMIS (Responsible Mineral Information System) gestartet, bei dem sich Unternehmen anmelden können, die ihre Anstrengungen für verantwortungsvolle Lieferketten veröffentlichen wollen. Zur Webseite gelangen Sie hier.
Neue Eskalation im US-China-Technologiekonflikt
Der schwelende Handels- und Technologiekonflikt zwischen den USA und China hat sich in den vergangenen Wochen nochmals verschärft. Am 9. Oktober hat das chinesische Handelsministerium (MOFCOM) seine Exportkontrollen für Seltene Erden erneut ausgeweitet. Neu betroffen sind unter anderem Holmium, Erbium, Thulium, Europium und Ytterbium. Die Maßnahmen gelten für Metalle, Legierungen, Oxide und Funktionsmaterialien wie Permanentmagnete. Künftig sollen bereits Produkte mit einem Anteil von 0,1 % chinesischer Materialien unter die Exportgenehmigungspflicht fallen. Dies gilt auch, wenn sie im Ausland weiterverarbeitet werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Ankündigung Nr. 61 des MOFCOMs. Als Reaktion drohte US-Präsident Trump am 10. Oktober mit Zöllen von bis zu 100 % auf chinesische Importe und prüft zusätzliche Exportbeschränkungen für US-Software. Bereits am 30. September hatte das Bureau of Industry and Security (BIS) seine Regeln verschärft: Die neue „50-%-Regel“ sorgt dafür, dass Tochterunternehmen von Firmen auf der US-Entity List denselben Beschränkungen unterliegen. Weitere Informationen zur BIS-50% Regel finden Sie in der Interim Final Rule des BIS.
 
WTO
WTO-Fischereiabkommen in Kraft
Am 15.09.2025 ist das WTO-Fischereiabkommen in Kraft getreten, nachdem 111 WTO-Mitglieder -darunter die EU, USA und China- das Abkommen ratifiziert haben. Wichtige Fischereinationen wie Indien, Indonesien und Mexiko fehlen noch. Das Abkommen beinhaltet ein Verbot von Subventionen für illegale, unregulierte und verdeckte Fischerei. Mehr Informationen finden Sie hier.
 
WTO Welthandelsbericht 2025
Die Welthandelsorganisation hat am 17.09.2025 ihren jährlichen Welthandelsbericht veröffentlicht. Der Fokus des Berichts liegt auf Künstlicher Intelligenz. Laut WTO-Berechnungen kann KI den Welthandel bis 2040 um bis zu 40% steigern. Zum Bericht gelangen Sie hier.
 
Handelspolitische Überprüfung Zambias
Am 23.09.2025 fand die fünfte handelspolitische Überprüfung Zambias in der WTO statt. Weitere Informationen finden Sie hier.
 
Handelspolitische Überprüfung Sri Lankas
Am 15.10.2025 fand die fünfte handelspolitische Überprüfung Sri Lankas in der WTO statt. Weitere Informationen finden Sie hier.
 
RGIT Corner - News aus Washington
Zollsenkungen für EU-Produkte werden umgesetzt
Das US-Wirtschaftsministerium (DOC) und das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) haben im Federal Register bekannt gegeben, dass die im Juli angekündigten Zollsenkungen für aus der EU stammende Autos, Luft- und Raumfahrtimporte, Generika und bestimmte natürliche Ressourcen gemäß dem EU-US-Handelsabkommen umgesetzt werden. Die Ministerien bestätigen, dass die EU die Anforderungen des Rahmenabkommens erfüllt hat, indem sie den Gesetzesvorschlag zur Einführung von Zollsenkungen für US-Industriegüter vorgelegt hat. Infolgedessen werden die USA rückwirkend zum 1. August 2025 den höheren der beiden folgenden Zollsätze anwenden: Entweder den US-Meistbegünstigungszollsatz (MFN) oder einen Zollsatz von 15 Prozent auf Artikel, die gemäß der Proklamation 10908 (Anpassung der Einfuhren von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen in die Vereinigten Staaten) und in Anhang II Teil A aufgeführt sind. Produkte der Europäischen Union, die in Anhang I und Anhang II Teil B aufgeführt sind und den festgelegten Anwendungsbeschränkungen entsprechen, sind von den gegenseitigen Zöllen mit rückwirkendem Inkrafttreten zum 1. September 2025 ausgenommen.
 
Section 232 Zölle auf Holz, Schnittholz und Holzwerkstoffe
Nach einer Untersuchung gemäß Section 232 kam das US-Wirtschaftsministerium (DOC) zu dem Schluss, dass die derzeitigen Mengen und Umstände der Einfuhren von Holzprodukten die nationale Sicherheit zu beeinträchtigen drohen. Mit Wirkung zum 14. Oktober wird ein Zollsatz von 10 % auf Weichholz und Schnittholz, 25 % auf bestimmte gepolsterte Holzprodukte (Erhöhung auf 30 % am 1. Januar 2026) und 25 % auf Küchenschränke und Waschtische (Erhöhung auf 50 % am 1. Januar) erhoben. Handelspartner, die Rahmenhandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten geschlossen haben, werden vorteilhafter behandelt: Für die Europäische Union und Japan gilt eine Obergrenze von 15 % (einschließlich des Meistbegünstigungssatzes) für Holzprodukte. Der zusätzliche Zollsatz für Holzprodukte aus dem Vereinigten Königreich beträgt höchstens 10 %. Die Regierung beabsichtigt, der möglichen Unterbewertung von Holzprodukten durch die Einrichtung eines Verfahrens zur Feststellung solcher Fälle entgegenzuwirken. Der US-Wirtschaftsminister wurde außerdem angewiesen, ein Verfahren für weiterverarbeitete Produkte einzuführen, wie es bereits für andere sektorale Zölle besteht.
 
Section 301 Untersuchung zum chinesischen Schiffbau
Nach zwei öffentlichen Konsultationen kündigte das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) Änderungen bei bestimmten Aspekten der am 17. April 2025 beschlossenen Maßnahmen zur Wiederbelebung des US-amerikanischen Schiffbaus an und bat um öffentliche Stellungnahmen zu mehreren vorgeschlagenen weiteren Änderungen dieser Maßnahmen. Zu den wesentlichen Aspekten der angekündigten Änderungen gehören: (1) Änderung der Berechnungsgrundlage für Dienstleistungsgebühren für Betreiber von im Ausland gebauten Fahrzeugtransportschiffen (Annex III) und Festsetzung der Gebühr auf 46 USD (statt 14 USD) pro Nettotonne ab dem 14. Oktober 2025 (diese Dienstleistungsgebühr wird maximal fünf Mal pro Jahr und Schiff erhoben); (2) die rückwirkende Aufhebung einer Bestimmung vom 17. April 2025, die die Aussetzung von Exportlizenzen für Flüssigerdgas (LNG) erlaubt, wenn bestimmte Beschränkungen für die Verwendung von im Ausland gebauten Schiffen nicht eingehalten werden; und (3) die Einführung von Zöllen in Höhe von 100 Prozent auf bestimmte Schiff-zu-Land-Kräne und Frachtumschlaggeräte. Das USTR schlägt außerdem weitere Änderungen an den im April ergriffenen Gegenmaßnahmen vor und bittet um öffentliche Stellungnahmen zu folgenden Punkten: (1) Ergänzung einer Ausnahmeregelung von den Gebühren für bestimmte Ethan- und Flüssiggas (LPG)-Tanker unter Langzeitcharter; und (2) Einführung zusätzlicher Zölle von bis zu 150 Prozent auf bestimmte Frachtumschlaggeräte (z. B. Gummireifen-Portalkräne) und Komponenten solcher Geräte. China kündigte an, seine eigenen Hafengebühren anzuheben, um sich der von der Trump-Regierung geplanten Erhöhung anzupassen. Weniger als ein Prozent der US-Schiffe, die jedes Jahr in China anlegen, fahren unter US-Flagge. Daher wird dieser Schritt als weitgehend symbolisch angesehen und signalisiert, dass Peking auf alle Maßnahmen der USA gegen China mit Gegenmaßnahmen reagieren wird. Die Handelsbeziehungen zwischen den USA und China eskalierten weiter, nachdem Peking neue Exportkontrollen für strategische Mineralien und verwandte Produkte eingeführt hatte. Präsident Trump reagierte mit einem Beitrag auf der Social-Media-Plattform Truth Social und drohte mit neuen Zöllen in Höhe von 100 Prozent für China.
 
US-Wirtschaftsministerium erweitert Ausfuhrkontrollen auf Tochtergesellschaften
Das Bureau of Industry and Security (BIS) im US-Wirtschaftsministerium hat eine Regelung zur Vergabe von Ausfuhrgenehmigungen veröffentlicht. Darin sollen die Anforderungen auf alle Unternehmen ausgeweitet werden, die mindestens zur Hälfte im Besitz einer oder mehrerer Organisationen sind, die auf der sogenannten Entity Liste oder der Listen für Military End-User (MEU) oder Specially Designated Nationals and Blocked Persons (SDN) des US-Finanzministeriums stehen. Das BIS weist in der Verordnung darauf hin, dass eine ähnliche 50-Prozent-Schwelle für die SDN-Liste bereits besteht, was einigen Unternehmen einschlägige Erfahrungen mit der Einhaltung von Vorschriften verschaffen dürfte. Unternehmen oder Organisationen mit bedeutender Mindestbeteiligung an einer auf den oben genannten Listen aufgeführten Firma, könnten aufgrund des Risikos einer Umleitung von Exporten an eine aufgeführte Firma ebenfalls vom BIS verwarnt werden. Um ihre Güter weiter exportieren oder transferieren zu können, müssen diese Unternehmen sich entweder den Anforderungen des BIS beugen oder eine Sondergenehmigung einholen. Die Regelung trat am 29. September in Kraft. Eine befristete allgemeine Genehmigung für Exporte in bestimmte Länder von nicht aufgelisteten Unternehmen, die nun unter die 50-Prozent-Beteiligungsregel fallen, läuft am 1. Dezember aus.
 
Asia Corner - News aus Singapur
Indonesien und Kanada unterzeichnen Freihandelsabkommen
Kanada und Indonesien haben am 24. September 2025 in Ottawa ein bilaterales Freihandelsabkommen unterzeichnet. Unter anderem sieht das Abkommen einen Abbau von 90% der Zölle auf indonesische Exporte nach Kanada vor. Der erfolgreiche Abschluss der im Juni 2021 begonnen Verhandlungen wurde von den unterzeichnenden Parteien als historisch bezeichnet, da es sich um das erste Freihandelsabkommen Kanadas mit einem ASEAN-Staat handelt.
 
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