Von der Wirtschaft für die Wirtschaft – Schlaglichter der Handelspolitik
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Ausgabe Nr. 6 / 2026 
Liebe Leserinnen und Leser,
 
anbei die "Trade News" - Ausgabe Juni 2026. Enthalten sind handelspolitische Nachrichten aus Brüssel, Genf und Washington.
 
 
Viel Spaß beim Lesen,
Klemens Kober
Inhalt
Update
DIHK-Impulspapier EU-UK Handelsbeziehungen stärken
EU-Mexiko Abkommen unterzeichnet
Rat stellt vollständige Anwendung des EU-Syrien Abkommens wieder her
EU setzt Importzölle für Dünger aus
Rat verabschiedet verschärfte Vorschriften zu Handelspräferenzen für Entwicklungsländer
EU-UK SPS Abkommen
Forum EU-Zentralamerika Abkommen 17.06.2026
Prüfung ausländischer Investitionen: Rat billigt aktualisierten EU-Rahmen
Rat stimmt EU-Stahlschutzmaßnahmen zu
Neue EU‑Verordnung zur Digitalisierung von Lieferantenerklärungen
WTO
Handelspolitische Überprüfung Japans
RGIT Corner - News aus Washington
Section-232-Zölle auf Stahl, Aluminium und Kupfer angepasst
USTR veröffentlicht Ergebnisse der Section-301-Untersuchung zu Zwangsarbeit
Donald Trump unterzeichnet Executive Order zur Stärkung der Zollkontrolle
Trump-Regierung legt Berufung gegen CIT-Entscheidung zu IEEPA-Zollerstattungen ein
Update
DIHK-Impulspapier EU-UK Handelsbeziehungen stärken
Zehn Jahre nach dem Brexit-Referendum belastet der EU-Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) den Handel auf beiden Seiten des Kanals noch immer spürbar. Im Vorfeld des für Juli geplanten EU-UK-Gipfels 2026 hat die DIHK zusammengefasst, worauf es aus Sicht der Unternehmen jetzt ankommt. Handelsbeziehungen EU-UK weiterentwickeln – DIHK-Impulspapier.
 
EU-Mexiko Abkommen unterzeichnet
Mit zwei Beschlüssen hat der Rat am 11.05.2026 die Unterzeichnung von zwei Abkommen zwischen der EU und Mexiko genehmigt: Dabei handelt es sich um das Abkommen über eine strategische Partnerschaft in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Zusammenarbeit (Modernisiertes Globalabkommen, MGA) und das Interimshandelsabkommen (iTA). Das Europäische Parlament muss den beiden Abkommen zustimmen, bevor sie vom Rat förmlich geschlossen werden können. Das iTA soll den Marktzugang verbessern, indem noch bestehende Zölle abgeschafft, Märkte für öffentliche Aufträge leichter zugänglich und Dienstleistungs- und Investitionsmöglichkeiten eröffnet werden. Das Abkommen wurde beim Gipfeltreffen EU-Mexiko am 22. Mai 2026 unterschrieben. Weitere Informationen finden Sie hier.
 
Rat stellt vollständige Anwendung des EU-Syrien Abkommens wieder her
Der Rat hat am 11.05.2026 einen Beschluss zur Aufhebung der teilweisen Aussetzung der Anwendung des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien angenommen. Mit dem Beschluss wird der Beschluss 2011/523/EU des Rates aufgehoben, mit dem die Aussetzung eingeführt wurde. Durch die Beendigung der teilweisen Aussetzung stellt der Rat die vollständige Anwendung des Kooperationsabkommens wieder her. Die 2011 eingeführte und 2012 verlängerte teilweise Aussetzung bezog sich auf spezifische handelsbezogene Bestimmungen des Abkommens. Sie betraf Bestimmungen zur Aufhebung mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen für bestimmte syrische Erzeugnisse, darunter Erdöl, Erdölerzeugnisse, Gold, Edelmetalle und Diamanten. Der Beschluss wird am Tag seiner Annahme in Kraft treten. Die wieder in Kraft gesetzten Bestimmungen des Kooperationsabkommens werden ab dem ersten Tag des ersten Monats nach dieser Unterrichtung anwendbar. Weitere Informationen finden Sie hier.
EU setzt Importzölle für Dünger aus
Am 22.05.2026 hat der Rat beschlossen, die Zölle auf wichtige stickstoffhaltige Düngemittel, die in der landwirtschaftlichen Produktion in der EU verwendet werden, einschließlich Düngemittelrohstoffen wie Harnstoff und Ammoniak, für ein Jahr auszusetzen. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Kosten für die Landwirte und die Düngemittelindustrie in der EU zu senken – laut der Europäischen Kommission werden dadurch schätzungsweise 60 Millionen Euro an Einfuhrzöllen eingespart. In der Praxis gilt die Aussetzung nur für Waren, die nicht bereits zollfrei aus Ländern in die EU eingeführt werden, die Präferenzzugang im Rahmen der Meistbegünstigungsklausel (MFN) genießen. Um jedoch die Interessen der EU-Hersteller zu wahren, ist die Maßnahme auf ein Kontingent begrenzt, das dem Volumen der MFN-Einfuhren im Jahr 2024 zuzüglich 20 % der im selben Jahr aus Russland und Belarus eingeführten Mengen entspricht. Die Aussetzung gilt nicht für Produkte, die aus Russland und Belarus importiert werden. Die Maßnahme tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und gilt für ein Jahr. Es wird erwartet, dass die EU-Kommission den Düngemittelmarkt beobachtet und gegebenenfalls eine Verlängerung oder Änderung der Aussetzung vorschlägt. Die EU importiert bereits einen erheblichen Teil der Stickstoffdünger zollfrei aus Ländern, die von einem präferenziellen Zugang zum Unionsmarkt profitieren. Dennoch führt die Union nach wie vor große Mengen dieser Waren aus Ländern ein, die dem Gemeinsamen Zolltarif unterliegen, wobei die Zollsätze derzeit zwischen 5,5 % und 6,5 % liegen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Rat verabschiedet verschärfte Vorschriften zu Handelspräferenzen für Entwicklungsländer
Am 22.05.2026 hat der Rat die überarbeitete Verordnung über das Allgemeine Präferenzsystem (APS) förmlich angenommen, mit der Entwicklungsländern Handelspräferenzen der EU gewährt werden; damit wird der Zusammenhang zwischen dem präferenziellen Zugang zum EU-Markt und der Achtung der Menschenrechte, der Arbeitnehmerrechte, des Umweltschutzes und der guten Regierungsführung gestärkt. Der überarbeitete Rahmen verstärkt die Überwachung und erweitert die Liste der internationalen Übereinkommen, die die begünstigten Länder einhalten müssen. Er führt ein schnelleres Verfahren zur Aussetzung von Handelspräferenzen bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Übereinkommen ein, insbesondere gegen internationale Abkommen zum Klimawandel und zum Umweltschutz. Die Verordnung stellt zudem erstmals eine Verbindung zwischen Handelspräferenzen und der Zusammenarbeit in den Bereichen Migration und Rückübernahme her. Die überarbeitete Verordnung stärkt zudem die Schutzmaßnahmen zum Schutz der EU-Erzeuger im Falle eines plötzlichen Anstiegs der Einfuhren aus begünstigten Ländern, einschließlich eines spezifischen Schutzmechanismus für Reiseinfuhren. Um schwerwiegende Störungen des EU-Reismarktes zu vermeiden, kann die EU, falls die Reiseinfuhren deutlich über das normale Niveau steigen, vorübergehend Zölle auf diese Einfuhren wieder einführen. Die Verordnung wird nun unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Zur Verordnung gelangen Sie hier.
EU-UK SPS Abkommen
Am 28.05.2026 hat die britische Regierung Informationen für Unternehmen zum geplanten EU-UK SPS-Abkommen veröffentlicht, das den bilateralen Lebensmittelhandel erleichtern soll. Zu den Informationen gelangen Sie hier.
Forum EU-Zentralamerika Abkommen 17.06.2026
Am 17.06.2026 von 16:00-19:00 findet in Brüssel ein hybrides Forum zum EU-Zentralamerika Abkommen mi Vertretern der EU sowie den sechs zentralamerikanischen Staaten statt. Weitere Informationen finden Sie hier.
 
Prüfung ausländischer Investitionen: Rat billigt aktualisierten EU-Rahmen
Der Rat hat am 08.06.2026 eine Verordnung zur Überarbeitung des EU-Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (ADI) angenommen.Die neuen Vorschriften ersetzen den bestehenden Rahmen für die Prüfung ausländischer Direktinvestitionen, der seit 2020 in Kraft ist. Die überarbeitete Verordnung verpflichtet alle Mitgliedstaaten, Überprüfungsmechanismen einzurichten, die einen gemeinsamen Mindestumfang an sensiblen Sektoren, Technologien und Infrastrukturen (wie Güter mit doppeltem Verwendungszweck und militärische Ausrüstung, kritische Rohstoffe, künstliche Intelligenz, Energie, Verkehr und digitale Infrastruktur) abdecken, einschließlich ausländischer Investitionen, die über in der EU ansässige Tochtergesellschaften getätigt werden. Die Verordnung wird im Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die neuen Vorschriften gelten 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung. Weitere Informationen finden Sie hier.
 
Rat stimmt EU-Stahlschutzmaßnahmen zu
Der Rat hat am 08.06.2026 eine Verordnung verabschiedet, mit der ein neuer Rahmen zum Schutz des EU-Stahlmarktes vor globalen Überkapazitäten geschaffen wird. Die neuen Vorschriften werden die derzeitige EU-Schutzmaßnahme für Stahl ersetzen, die am 30. Juni 2026 ausläuft. Die Verordnung führt ein überarbeitetes Zollkontingentsystem ein, das darauf abzielt, den negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler struktureller Überkapazitäten entgegenzuwirken, einschließlich einer Verringerung der Einfuhrkontingente und höherer Zölle auf Einfuhren, die diese Kontingente überschreiten. Um Umgehungen zu verhindern, führt die Verordnung zudem Bestimmungen zur „Melt-and-Pour“-Anforderung ein, die das Land identifiziert, in dem der Stahl erstmals geschmolzen und in seine ursprüngliche feste Form gegossen wurde. Die Verordnung wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie hier.
 
Neue EU‑Verordnung zur Digitalisierung von Lieferantenerklärungen
Die Verordnung (EU) 2026/1183 modernisiert den UZK‑IA und legt besonderen Fokus auf die Lieferantenerklärung: Sie wird durch ein standardisiertes, strukturiertes Datenmodell mit verpflichtenden und optionalen Angaben EU‑weit vereinheitlicht und digital nutzbar gemacht. Ziel sind bessere Prüfungen und automatisierter Austausch. Die Verordnung gilt ab 23.12.2027, zentrale Regelungen zur Lieferantenerklärung ab 23.06.2028.
 
WTO
Handelspolitische Überprüfung Japans
Am 27.05.2026 fand die 16. handelspolitische Überprüfung Japans in der WTO statt. Weitere Informationen finden Sie hier.
 
RGIT Corner - News aus Washington
Section-232-Zölle auf Stahl, Aluminium und Kupfer angepasst
Mit einer Presidential Proclamation werden die jüngsten Änderungen der Section-232-Zölle auf Stahl, Aluminium und Kupfer für den Zeitraum vom 8. Juni 2026 bis zum 31. Dezember 2027 weiter angepasst. Die Regelung senkt den Zollsatz von 25 auf 15 Prozent für bestimmte landwirtschaftliche Maschinen sowie bestimmte Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen für den private Gebrauch (Anhang III) und passt zudem die Zölle auf bestimmte mobile Industrieanlagen und Maschinen (Anhang I-C) an, die als wichtig für die wirtschaftliche Aktivität in den USA angesehen werden. Für Waren des Anhangs I-C aus Argentinien, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Japan, Südkorea, Liechtenstein, der Schweiz, Taiwan, dem Vereinigten Königreich oder der Europäischen Union gilt künftig ein Gesamtzollsatz von mindestens 15 Prozent: Liegt der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) unter 15 Prozent, wird ein zusätzlicher Section-232-Zoll erhoben, bis insgesamt 15 Prozent erreicht werden; liegt der MFN-Zollsatz bereits bei 15 Prozent oder höher, fällt kein zusätzlicher Section-232-Zoll an. Für USMCA-konforme Produkte aus Kanada und Mexiko wird der 25-prozentige Zoll nur auf den nicht-US-amerikanischen Wertschöpfungsanteil erhoben, wobei die effektive Gesamtzollbelastung nicht unter 15 Prozent liegen darf. Für importierte Industrieerzeugnisse, die vollständig aus US-amerikanischem Stahl oder Aluminium hergestellt wurden, gilt ein Zollsatz von 10 Prozent. Zudem wird die Schwelle für als US-Ursprung anerkannten Stahl („melted and poured“) sowie Aluminium und Kupfer („smelted and cast“) von 95 auf 85 Prozent gesenkt.
 
USTR veröffentlicht Ergebnisse der Section-301-Untersuchung zu Zwangsarbeit
Nach Abschluss ihrer Section-301-Untersuchung zu Maßnahmen von Handelspartnern gegen den Import von mit Zwangsarbeit hergestellten Produkten kam das Büro des U.S. Trade Representative (USTR) zu dem Ergebnis, dass 54 Volkswirtschaften kein entsprechendes Importverbot eingeführt oder durchgesetzt haben und sechs Volkswirtschaften – darunter die Europäische Union – bestehende Verbote nicht wirksam durchsetzen. Als Gegenmaßnahme empfiehlt USTR, auf Importe aus Ländern, die ein Verbot von Zwangsarbeitsprodukten eingeführt, entsprechende Verpflichtungen in Handelsabkommen mit den USA aufgenommen oder andere Maßnahmen gegen solche Importe ergriffen haben, einen Zollsatz von 10 Prozent zu erheben. Für alle übrigen betroffenen Volkswirtschaften soll ein Zollsatz von 12,5 Prozent gelten. Die Zölle würden grundsätzlich auf alle Importe erhoben, mit Ausnahme der in Anhang A aufgeführten Produkte, darunter Waren, die bereits Section-232-Zöllen unterliegen, kritische Rohstoffe, Produkte, deren Zollbelastung zu wirtschaftlichen Störungen oder Lieferengpässen führen könnte, bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Bücher, Spenden und persönliches Reisegepäck. Für Textilien und Bekleidung schlägt USTR zudem einen Mechanismus mit reduzierten Zollsätzen vor, bei dem ein bestimmtes Importvolumen von niedrigeren Section-301-Zöllen profitieren könnte, wenn die betreffenden Länder US-amerikanische Textilvorprodukte oder Baumwolle beziehen. Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen können bis zum 6. Juli eingereicht werden.
 
Donald Trump unterzeichnet Executive Order zur Stärkung der Zollkontrolle
Präsident Trump hat per Executive Order eine umfassende Verschärfung der US-Zollkontrollen angeordnet. Im Mittelpunkt stehen eine stärkere Haftung von Importeuren, erweiterte Offenlegungspflichten, Einschränkungen für ausländische Importer of Record (IOR) sowie zusätzliche Befugnisse für die U.S. Customs and Border Protection (CBP) bei Durchsetzung und Sanktionierung. Künftig sollen Importeure detailliertere Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Vermögenswerten und Lieferketten machen müssen; zudem soll ein neuer „Good Standing“-Status für Importeure eingeführt werden. Gleichzeitig sollen Verstöße wie Zollumgehung, Umladungen zur Verschleierung des Ursprungs, Zwangsarbeit, Unterbewertung und falsche Tarifierung konsequenter verfolgt und mit höheren Strafen belegt werden. Die Executive Order tritt jedoch nicht unmittelbar in Kraft. Stattdessen werden das Heimatschutzministerium (DHS) und CBP angewiesen, innerhalb der nächsten 45 Tage bis zu einem Jahr entsprechende Regelsetzungs- und Umsetzungsverfahren einschließlich öffentlicher Konsultationen einzuleiten, bevor viele der Maßnahmen wirksam werden können.
 
Trump-Regierung legt Berufung gegen CIT-Entscheidung zu IEEPA-Zollerstattungen ein
Das US-Justizministerium (DOJ) hat Berufung gegen eine Entscheidung des Court of International Trade (CIT) eingelegt, die die Regierung zur Rückerstattung sämtlicher auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) erhobenen Zölle verpflichten würde. Das DOJ argumentiert, dass solche Rückerstattungen nicht automatisch auch für Importeure gelten sollten, deren Zollzahlungen bereits endgültig abgewickelt wurden, sofern diese nicht selbst Klage erhoben haben. Während die U.S. Customs and Border Protection weiterhin Erstattungen für noch nicht endgültig abgewickelte Einfuhren sowie für erfolgreiche Kläger bearbeiten wird, bestreitet die Regierung die Befugnis des Gerichts, pauschale Rückzahlungen an alle Importeure anzuordnen. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stehen potenziell milliardenschwere Rückerstattungen, insbesondere für kleinere Importeure, die sich nicht an dem Verfahren beteiligt haben, deren Einfuhren jedoch bereits endgültig veranlagt wurden.
 
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News International
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RGIT Washington News
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