Von der Wirtschaft für die Wirtschaft – Schlaglichter der Handelspolitik
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Ausgabe Nr. 8 / 2026 
Liebe Leserinnen und Leser,
 
anbei die "Trade News" - Ausgabe August 2026. Enthalten sind handelspolitische Nachrichten aus Brüssel, Genf und Washington.
 
 
Viel Spaß beim Lesen,
Klemens Kober
Inhalt
Update
Neues DIHK-Papier: EU und CPTPP - Starke Allianz gegen Protektionismus schmieden
Europaparlament stimmt EU-Mexiko Abkommen zu
Handels- und Technologierat EU-Indien
Rat gibt grünes Licht für EU-Abkommen mit Andorra und San Marino
EU-Kommission verhängt Antidumpingzölle auf Pkw- und Leicht-Lkw-Reifen aus China
EU-Bericht und Reformpläne zur Verordnung über ausländische Subventionen
EU-Jahresbericht zum Handel mit Entwicklungsländern
EU-Import Monitoring
WTO
Neue EU-Reformvorschläge für die WTO
Handelspolitische Überprüfung Indiens
Bhutan nimmt WTO-Beitrittsgespräche wieder auf
RGIT Corner - News aus Washington
USA führen neue Section-301-Zölle wegen Zwangsarbeit ein – Ausnahmen für Handelspartner
50 % Zölle auf kanadische Waren als Reaktion auf Handelsbeschränkungen 
Zollanreize für den Ausbau der US-Aluminiumproduktion 
Untersuchung nach Section 232 zu Flugzeugimporten
Section-301-Zölle auf Importe aus Brasilien
Update
Neues DIHK-Papier: EU und CPTPP - Starke Allianz gegen Protektionismus schmieden
Das Welthandelssystem steht unter enormem Druck. Wachsender Protektionismus, Hochzollpolitik und das Recht des Stärkeren bedrohen offene Märkte und damit die Grundlagen des deutschen Außenhandels. Die Europäische Union und die Transpazifische Partnerschaft CPTPP repräsentieren gemeinsam mehr als 37 Prozent des Welthandels. Sie könnten eine mächtige "Koalition der Willigen" für offene Märkte bilden. Die DIHK zeigt in einem neuen Papier, wie eine enge Zusammenarbeit konkret aussehen sollte. Vielen Dank für Ihren Input hierzu. Hier gelangen Sie zum Papier.
Europaparlament stimmt EU-Mexiko Abkommen zu
Am 08.07.2026 hat das Europaparlament dem modernisierten Globalabkommen der EU mit Mexiko zugestimmt, das das seit dem Jahr 2000 geltende Regelwerk ersetzen wird. Das Europaparlament stimmte zudem einem Interimsabkommen (iTA) zu, das die Handelsaspekte des MGA abdeckt, die in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen, wie z. B. Zölle, der Schutz von geistigem Eigentum sowie der Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen in Mexiko. Dadurch können die aktualisierten Handelsregelungen früher in Kraft treten, ohne dass abgewartet werden muss, bis alle EU-Mitgliedstaaten zusätzlich in den Nationalparlamenten das multilaterale Abkommen ratifiziert haben. Das Interims-Handelsabkommen läuft aus und wird durch das MGA ersetzt, sobald es vollständig in Kraft tritt. Nun steht noch die Ratifizierung des Abkommens durch den Rat an. Das Abkommen muss dann von allen EU-Mitgliedstaaten und Mexiko ratifiziert werden, bevor es vollständig in Kraft tritt. Der Rat wird auch in Kürze über das iTA abstimmen, das dann am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Tag in Kraft tritt, an dem die EU und Mexiko einander den Abschluss ihrer internen Verfahren notifizieren. Weitere Informationen finden Sie hier.
Handels- und Technologierat EU-Indien
Die Europäische Union und Indien haben am 15.07.2026 in Brüssel die dritte Tagung ihres Handels- und Technologierates (TTC) abgehalten. Konkret kamen die EU und Indien überein,
 
förmliche Verhandlungen über die Assoziierung Indiens mit dem Programm Horizont Europa aufzunehmen, damit diese vor Ende 2026 abgeschlossen werden können;
das erste Innovationszentrum EU-Indien für Ladetechnologien für Elektrofahrzeuge und deren Erprobung einzurichten;
eine Start-up-Partnerschaft EU–Indien mit Schwerpunkt auf technologieintensiven sauberen Technologien ins Leben zu rufen;
die Zusammenarbeit in den Bereichen Halbleiter, Hochleistungsrechnen, Quantentechnik, künstliche Intelligenz und 6G zu intensivieren;
die Arbeit an resilienten Wertschöpfungsketten im Agrar- und Lebensmittelsektor, bei pharmazeutischen Wirkstoffen und bei Technologien für saubere Energie zu verstärken.
 
Weitere Informationen finden Sie hier.
Rat gibt grünes Licht für EU-Abkommen mit Andorra und San Marino
Der Rat hat am 16.07.2026 die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der EU und Andorra und San Marino genehmigt. Es handelt sich um ein umfassendes Assoziierungsabkommen, das mehrere Politikbereiche abdeckt. Das Assoziierungsabkommen umfasst folgende Schlüsselelemente:
 
Teilnahme der beiden Länder an einem homogenen erweiterten Binnenmarkt unter gleichen Wettbewerbsbedingungen und unter Einhaltung derselben Regeln wie die EU-Mitgliedstaaten;
Finanzdienstleistungen: der Zugang zum Binnenmarkt wird in diesem Bereich schrittweise gewährt und hängt letztlich von einer erfolgreichen Prüfung der Robustheit der Regulierungs- und Aufsichtsrahmen der beiden Länder ab, wobei die Europäischen Aufsichtsbehörden bei der Bewertung und Überwachung eine Rolle spielen werden.
 
Neben der Unterzeichnung steht noch die Zustimmung des Europaparlaments aus, bevor das Abkommen in Kraft treten kann. Weitere Informationen finden Sie hier.
EU-Kommission verhängt Antidumpingzölle auf Pkw- und Leicht-Lkw-Reifen aus China
Am 7. Juli 2026 veröffentlichte die EU-Kommission eine Verordnung zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf Einfuhren von Pkw- und Leicht-Lkw-Reifen mit Ursprung in der Volksrepublik China. Die festgesetzten endgültigen Antidumpingzölle liegen zwischen 4,3 % und 45,3 %. Derzeit läuft eine parallele Antisubventionsuntersuchung, die denselben Warensatz betrifft und im Dezember dieses Jahres abgeschlossen werden soll. Zu den Maßnahmen gelangen Sie hier.
EU-Bericht und Reformpläne zur Verordnung über ausländische Subventionen
Die erste Überprüfung der Verordnung über ausländische Subventionen (FSR) durch die Europäische Kommission hat ergeben, dass die Verordnung geeignet ist, durch ausländische Subventionen verursachte Verzerrungen im Binnenmarkt zu beseitigen. Die Verfahren zur Überprüfung von Unternehmenszusammenschlüssen und ausländischen Finanzbeiträgen bei öffentlichen Vergabeverfahren sind wichtige Bestandteile des FSR-Rahmens und ermöglichen es der EU-Kommission, potenziell wettbewerbsverzerrende ausländische Subventionen zu erkennen und zu bekämpfen, bevor ein Zusammenschluss vollzogen oder ein hochpreisiger öffentlicher Auftrag vergeben wird.
 
Die Kommission hat mit der Ausarbeitung der gezielten Anpassungen begonnen. Der Entwurf der gezielten Anpassungen wird im Herbst veröffentlicht, sodass die Möglichkeit besteht, Stellungnahmen einzureichen. Auf der Grundlage der Rückmeldungen wird die EU-Kommission die gezielten Anpassungen im Jahr 2027 verabschieden. Zum EU-Bericht gelangen Sie hier.
EU-Jahresbericht zum Handel mit Entwicklungsländern
Die EU-Kommission hat am 16.07.2026 einen gemeinsamen Bericht über die Umsetzung des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) veröffentlicht. In dem Bericht werden die Umsetzung und die Auswirkungen des APS im Zeitraum 2023-2025 im Rahmen seiner drei Regelungen (Standard-APS, APS+ und Alles außer Waffen (EBA)) behandelt. Im Jahr 2024 führte die EU Waren im Wert von fast 60 Mrd. EUR im Rahmen der APS-Präferenzen ein. Die APS-begünstigten Länder erhielten eine Zollpräferenzbehandlung, was zu Einsparungen in Höhe von schätzungsweise 5 Mrd. EUR führte. Die größte Kategorie von Begünstigten waren nach wie vor die am wenigsten entwickelten Länder, die von mehr als 3 Mrd. EUR des Gesamtbetrags im Rahmen des Instruments „Alles außer Waffen“ (EBA) profitierten. Insgesamt waren Bangladesch, Indien und Pakistan die größten Nutznießer der Regelung, und Bekleidung war mit 59% des gesamten Handels, der APS-Präferenzen in Anspruch nahm, der wichtigste Sektor. Dem Bericht liegen neun länderspezifische Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen für jeden der derzeit acht APS+-Begünstigten (Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, die Mongolei, Pakistan, die Philippinen, Sri Lanka und Usbekistan) und eines für die drei EBA-Länder mit verstärktem Engagement (Bangladesch, Kambodscha und Myanmar) bei. Die neue APS-Verordnung der EU für den Zeitraum 2027-2036 wurde am 17. Juni 2026 angenommen und am 22. Juni 2026 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. Januar 2027. Zum Bericht gelangen Sie hier.
EU-Import Monitoring
Um auf die zunehmenden Ungleichgewichte im Welthandel zu reagieren, erweitert die Europäische Kommission ihr Instrumentarium zur Überwachung der Einfuhren durch eine Neugestaltung ihres „Importbarometers“, das aktuelle Einfuhrdaten erfasst und ursprünglich im Jahr 2025 eingerichtet wurde. Auf der Grundlage von Eurostat-Daten soll das neu gestaltete Importbarometer dazu beitragen, langfristige Trends in den Handelsströmen zu erfassen. Unternehmen sind eingeladen dazu beizutragen, indem sie ihre eigenen Marktinformationen und Daten zur Verfügung stellen. Zum Import-Barometer gelangen Sie hier.
WTO
Neue EU-Reformvorschläge für die WTO
Die Europäische Union hat am 13.07. der Welthandelsorganisation (WTO) drei Papiere zur Reform ihrer Arbeitsweise vorgelegt. Zu den Vorschlägen gelangen Sie hier, hier und hier.
 
Die neuen Dokumente konzentrieren sich auf die folgenden Bereiche:
 
Was das Gleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten angeht, fordert die EU Diskussionen, die den heutigen globalen wirtschaftlichen Realitäten Rechnung tragen. Das bedeutet, dass sich die WTO-Mitglieder mit dem Kern der zentralen Probleme der Organisation auseinandersetzen und mögliche Wege zur Weiterführung dieser Arbeit aufzeigen sollten, einschließlich der Frage, ob bestehende Ausnahmeregelungen genügend Spielraum bieten, um Erwägungen der wirtschaftlichen Sicherheit einzubeziehen.
Im Hinblick auf die Wiederherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen schlägt die EU eine Aktualisierung der WTO-Regeln vor, um wettbewerbsverzerrende staatliche Eingriffe durch mehr Transparenz, strengere Disziplinen und wirksamere Abhilfemaßnahmen besser anzugehen. Dies würde den Mitgliedern auch dabei helfen, Herausforderungen im Zusammenhang mit der Widerstandsfähigkeit zu bewältigen. Diese Fragen betreffen alle Mitglieder und erfordern eine gemeinsame globale Antwort.
Zur Verbesserung der Governance und der Entscheidungsfindung hat die EU institutionelle Reformen vorgeschlagen, um strukturelle Schwächen in der Funktionsweise der WTO zu beheben, und Ideen für Werkzeuge und Instrumente vorgelegt, die die Entscheidungsfindung erleichtern und Blockaden überwinden sollen.
 
Handelspolitische Überprüfung Indiens
Am 21.07.2026 fand die achte handelspolitische Überprüfung Indiens in der WTO statt. Weitere Informationen finden Sie hier.
 
Bhutan nimmt WTO-Beitrittsgespräche wieder auf
Bhutan hat am 09.07.2026 nach 18-jähriger Pause die Gespräche zu einem WTO-Beitritt wieder auf. Bhutan hatte bereits 1999 einen Beitrittsantrag gestellt. Weitere Informationen finden Sie hier.
 
RGIT Corner - News aus Washington
USA führen neue Section-301-Zölle wegen Zwangsarbeit ein – Ausnahmen für Handelspartner
Die US-Regierung hat neue Section-301-Zölle auf Einfuhren aus 60 Volkswirtschaften eingeführt. Eine Untersuchung des Büros des US-Handelsbeauftragten (USTR) kam zu dem Ergebnis, dass diese Länder kein wirksames Verbot für die Einfuhr von Waren aus Zwangsarbeit eingeführt oder durchgesetzt haben. Für Länder, die (i) ein Einfuhrverbot für Waren aus Zwangsarbeit eingeführt haben, (ii) sich im Rahmen eines Abkommens über gegenseitigen Handel (Agreement on Reciprocal Trade) zur Einführung und Durchsetzung eines solchen Verbots verpflichtet haben oder (iii) bereits ein teilweises Regelwerk anwenden, das die Einfuhr bestimmter Waren aus Zwangsarbeit verhindert, gilt ein zusätzlicher Zollsatz von 10 Prozent. Dazu gehören Argentinien, Bangladesch, Kambodscha, Kanada, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Indien, Indonesien, Jordanien, Malaysia, Mexiko, Pakistan, Sri Lanka, das Vereinigte Königreich sowie Trinidad und Tobago.
 
Für Produkte aus der EU und Taiwan, deren Meistbegünstigungszollsatz (MFN) unter 10 Prozent liegt, werden zusätzliche Section-301-Zölle erhoben, sodass der kombinierte Zollsatz 10 Prozent erreicht. Liegt der bestehende MFN-Zollsatz bereits bei 10 Prozent oder darüber, werden keine zusätzlichen Section-301-Zölle erhoben. Für Produkte aus Japan, Südkorea und der Schweiz gilt derselbe Ansatz bis zu einem kombinierten Zollsatz von 12,5 Prozent. Laut einem Präsidialmemorandum stehen diese Zollobergrenzen im Einklang mit den Bestimmungen der mit den Handelspartnern ausgehandelten Abkommen. Einfuhren aus den übrigen von der Untersuchung erfassten Volkswirtschaften unterliegen grundsätzlich einem zusätzlichen Zollsatz von 12,5 Prozent.
 
Die Maßnahme gilt nicht für Waren, die bereits Section-232-Zöllen unterliegen. Die Regelung enthält zudem umfangreiche Produktausnahmen (Anhänge I und II). Diese betreffen unter anderem kritische Rohstoffe, nicht ausreichend verfügbare Produkte sowie Waren, bei denen Zölle voraussichtlich keine Änderungen der beanstandeten Praktiken bewirken würden. Zusätzlich werden Zollkontingente für bestimmte Baumwoll- und Textileinfuhren aus Bangladesch, Kambodscha, Indonesien und Malaysia eingerichtet.
 
Um die Auswirkungen möglicher rechtlicher Anfechtungen zu begrenzen, nahm USTR eine Salvatorische Klausel auf. Sollte ein Gericht einzelne der neuen Section-301-Zölle oder bestimmte Bestandteile der Maßnahme für rechtswidrig erklären, sollen nur die unmittelbar betroffenen Bestimmungen außer Kraft treten. Die übrigen Zölle und Regelungen sollen weiterhin gelten.
 
Die Zölle traten am 24. Juli 2026 in Kraft – am selben Tag, an dem die weltweit geltenden Zölle in Höhe von 10 % nach Section 122 ausliefen.
 
50 % Zölle auf kanadische Waren als Reaktion auf Handelsbeschränkungen 
Präsident Trump hat drei Proklamationen nach Section 338 des Trade Act von 1930 unterzeichnet. Darin werden neue Zölle als Reaktion auf drei Arten kanadischer Handelsbeschränkungen angekündigt: (1) Verbote einzelner kanadischer Provinzen von alkoholischen Getränken aus den USA, (2) landesweite Zollkontingente für in den USA hergestellte Fahrzeuge sowie (3) Zollkontingente für US-Milchprodukte.
 
Es ist das erste Mal, dass ein Präsident Section 338 nutzt. Diese Bestimmung erlaubt es dem Weißen Haus, Zölle von bis zu 50 Prozent zu verhängen, um gegen eine angebliche Diskriminierung US-amerikanischer Exporte vorzugehen. Section 338 sieht eine 30-tägige Wartefrist vor.
 
Sollten die Verhandlungen zwischen den USA und Kanada den Handelsstreit nicht beilegen, treten ab dem 19. August 2026 Zölle von 50 Prozent auf Importe von Fahrzeugen, Alkohol und Milchprodukten aus Kanada in Kraft. Für Waren, die unter das USMCA Abkommen fallen, gibt es keine Ausnahmen. Die Section-338-Zölle gelten jedoch nicht für Energie, Kali, Produkte, die bereits Section-232-Zöllen unterliegen, sowie bestimmte andere Waren, darunter beispielsweise kritische Mineralien.
 
Diese Zollmaßnahmen erschweren die Gespräche zwischen den USA und Kanada über die Sechsjahresüberprüfung des USMCA Abkommens zusätzlich. Die USA und Mexiko haben am 21. Juli eine dritte bilaterale Verhandlungsrunde zur Überprüfung des USMCA begonnen. USTR lobte dabei Fortschritte Mexikos unter anderem in den Bereichen geistiges Eigentum, Zoll, wirtschaftliche Sicherheit und Umwelt. Mit Kanada haben bislang noch keine formellen bilateralen Verhandlungen zur Neuverhandlung oder Verlängerung des Abkommens stattgefunden.
 
Zollanreize für den Ausbau der US-Aluminiumproduktion 
Präsident Trump hat das US-Wirtschaftsministerium (DOC) angewiesen, ein Programm einzurichten, das Unternehmen, die sich bis zum Ende seiner Amtszeit zur Verlagerung von Produktionskapazitäten für Aluminium in die USA verpflichten, eine Halbierung der Section-232-Zölle auf Primäraluminium ermöglicht. Die Proklamation begründet die Maßnahme mit dem begrenzten Angebot an Primäraluminium aus US-amerikanischer Produktion. Das bestehende Zollsystem müsse daher angepasst werden, um die Ausweitung der heimischen Aluminiumproduktion stärker zu fördern.
 
Um sich zu qualifizieren, müssen Unternehmen Pläne für den Aufbau von Produktionskapazitäten in den USA vorlegen. Diese müssen unter anderem die Verpflichtung enthalten, bei Genehmigung des Plans eine Anlage zur Herstellung von Primäraluminium in den USA zu bauen, zu modernisieren oder zu erweitern. Außerdem muss sich das Unternehmen verpflichten, bis zum 20. Januar 2029 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Wird der Plan genehmigt, darf das Unternehmen jährlich so viel Primäraluminium importieren, wie die US-Anlage nach Abschluss des Projekts voraussichtlich jährlich produzieren wird. Für diese Importe gilt der jeweils anwendbare Section-232-Zollsatz zur Hälfte.
 
Untersuchung nach Section 232 zu Flugzeugimporten
Eine Untersuchung nach Section 232 kam zu dem Ergebnis, dass die US-Luftfahrtindustrie aufgrund starker Abhängigkeit von ausländischen Lieferketten anfällig für externe Schocks, Sicherheitsrisiken und ausländische Einflussnahme ist. Unmittelbare Zölle sind zunächst nicht vorgesehen. Stattdessen sollen der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer und US-Wirtschaftsminister Howard Lutnick Verhandlungen mit Handelspartnern aufnehmen, um die Einfuhren ausländischer Flugzeuge, Triebwerke und Flugzeugteile zu reduzieren. Sollten innerhalb von 180 Tagen keine Vereinbarungen erzielt werden oder diese sich als unwirksam erweisen, könnten weitere Maßnahmen folgen.
 
Section-301-Zölle auf Importe aus Brasilien
Das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) erhebt nach einer Untersuchung brasilianischer Handelspraktiken zusätzliche Zölle von 25 Prozent seit dem 22. Juli dieses Jahres auf brasilianische Waren. Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass unter anderem Brasiliens Digitalpolitik und bevorzugte Zölle für andere Länder US-Unternehmen benachteiligen. Ausnahmen gelten unter anderem für wirtschaftlich wichtige oder in den USA nicht ausreichend verfügbare Waren wie Kaffee, Rindfleisch und Öl. Auch zivile Flugzeuge und andere Waren, die bereits separaten Zöllen aus Gründen der nationalen Sicherheit unterliegen, sind ausgenommen.
 
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News International
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RGIT Washington News
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