Von der Wirtschaft für die Wirtschaft – Schlaglichter der Handelspolitik
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Ausgabe Nr. 2 / 2026 
Liebe Leserinnen und Leser,
 
anbei die "Trade News" - Ausgabe Februar 2026. Enthalten sind handelspolitische Nachrichten aus Brüssel, Genf und Washington.
 
 
Viel Spaß beim Lesen,
Klemens Kober
Inhalt
Update
Verhandlungsdurchbruch EU-Indien Abkommen
Rat stimmt EU-Mercosur Abkommen zu
EU und Mercosur unterzeichnen Abkommen
EU-Mercosur Abkommen: EuGH soll Vereinbarkeit mit EU-Verträgen prüfen
EU und Ecuador schließen Verhandlungen über ein Abkommen über nachhaltige Investitionen ab
Digitales Handelsabkommen zwischen der EU und Singapur tritt in Kraft
EU-Taskforce zur Stärkung der Einfuhrkontrollen
Kommission veröffentlicht Leitlinien zur Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten
„Enjoy, it’s from Europe!“: Ausschreibung für neue Kampagnen zur Absatzförderung für EU-Produkte
EU-Antidumpingmaßnahmen für Schmelzkorund
WTO
DIHK Positionierung zur Zukunft der Welthandelsorganisation
WTO-Panel urteilt gegen US Inflation Reduction Act
RGIT Corner - News aus Washington
Halbleiterindustrie: Phasenweise Einführung von US-Zöllen geplant
DOC: Kritische Mineralien gefährden US-innere Sicherheit
Rahmenabkommen mit El Salvador und Guatemala
US-Rückzug aus internationalen Organisationen
Zollerhöhungen auf Möbelimporte verschoben
Update
Verhandlungsdurchbruch EU-Indien Abkommen
Am 27.01.2026 erfolgte der Verhandlungsdurchbruch zum bilateralen Abkommen zwischen der EU und Indien. Die Verhandlungen liefen mit Unterbrechungen bereits seit 2007. Verhandlungen zu einem Investitionsabkommen sowie zu einem Abkommen für geografische Schutzangaben laufen noch. Durch das Handelsabkommen sollen laut Angaben der EU-Kommission die Warenexporte der EU nach Indien bis 2032 verdoppelt werden, indem Zölle auf 96,6 % der Warenexporte der EU nach Indien abgeschafft oder gesenkt werden. Insgesamt werden durch die Zollsenkungen jährlich rund 4 Milliarden Euro an Zöllen auf europäische Produkte eingespart. Indien wird der EU Zollsenkungen gewähren, die keiner seiner anderen Handelspartner erhalten hat. So werden beispielsweise die Zölle auf Autos schrittweise von 110 % auf bis zu 10 % gesenkt, während sie für Autoteile nach fünf bis zehn Jahren vollständig abgeschafft werden. Auch Zölle von bis zu 44 % auf Maschinen, 22 % auf Chemikalien und 11 % auf Arzneimittel werden größtenteils abgeschafft. Auch im Agrarbereich werden beispielsweise die indischen Zölle auf Weine bei Inkrafttreten des Abkommens von 150 % auf 75 % und schließlich auf nur noch 20 % gesenkt, die Zölle auf Olivenöl werden innerhalb von fünf Jahren von 45 % auf 0 % sinken, während für verarbeitete Agrarerzeugnisse wie Brot und Süßwaren Zölle von bis zu 50 % abgeschafft werden. Sensible europäische Agrarsektoren werden vollständig geschützt, da Produkte wie Rindfleisch, Hühnerfleisch, Reis und Zucker von der Liberalisierung im Abkommen ausgenommen sind. Das Abkommen gewährt EU-Unternehmen zudem privilegierten Zugang zum indischen Dienstleistungsmarkt, einschließlich wichtiger Sektoren wie Finanzdienstleistungen und Seeverkehr. Das Abkommen sieht außerdem ein hohes Maß an Schutz und Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vor, darunter Urheberrechte, Marken, Geschmacksmuster, Geschäftsgeheimnisse und Sortenschutzrechte. Es baut auf bestehenden internationalen Verträgen zum Schutz des geistigen Eigentums auf und nähert die Rechtsvorschriften Indiens und der EU in diesem Bereich einander an. Das Abkommen enthält ein eigenes Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung. Auf EU-Seite werden die ausgehandelten Entwürfe in Kürze veröffentlicht. Die Texte werden einer rechtlichen Überprüfung unterzogen und in alle Amtssprachen der EU übersetzt. Anschließend wird die Kommission dem Rat ihren Vorschlag zur Unterzeichnung und zum Abschluss des Abkommens vorlegen. Nach der Annahme durch den Rat können die EU und Indien die Abkommen unterzeichnen. Nach der Unterzeichnung bedarf das Abkommen der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Beschlusses des Rates über den Abschluss, damit es in Kraft treten kann. Sobald auch Indien das Abkommen ratifiziert hat, kann es in Kraft treten. Weitere Informationen finden Sie hier.
 
Rat stimmt EU-Mercosur Abkommen zu
Der Rat hat am 09.01.2026 dem Handelsabkommen zwischen der EU und Mercosur zugestimmt. Konkret hat der Rat zwei Beschlüsse zur Genehmigung der Unterzeichnung des Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und dem Mercosur (EMPA) und des Interimsabkommens über den Handel (iTA) zwischen der EU und dem Mercosur angenommen. Die Abkommen bedürfen der Zustimmung des Europäischen Parlaments, bevor sie vom Rat formell geschlossen werden können. Für das Inkrafttreten des EMPA ist außerdem die Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten erforderlich.
 
Das EMPA vereint politischen Dialog, Zusammenarbeit und umfassendes sektorielles Engagement unter einem einzigen Rahmen. Es umfasst auch einen Pfeiler für Handel und Investitionen, der nach Abschluss und Inkrafttreten des Abkommens vollständig anwendbar sein wird. Diese Bestimmungen sollen die Zusammenarbeit in Bereichen wie nachhaltige Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, digitale Transformation, Menschenrechte, Mobilität, Terrorismusbekämpfung und Krisenmanagement stärken. Die Bestimmungen zum politischen Dialog sollen eine engere Koordinierung bei globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Friedenssicherung und Migration fördern. Dieser Rahmen soll auch einen intensiven Austausch zu Themen wie Regierungsführung und technologische Innovation erleichtern. Das EMPA soll zudem die Koordinierung zwischen der EU und dem Mercosur in multilateralen Foren fördern. Gemäß dem Beschluss wird die EU das Abkommen unterzeichnen und große Teile der Kapitel über Politik und Zusammenarbeit vorläufig anwenden, bis die Ratifizierungsverfahren abgeschlossen sind. Das Interimsabkommen über Handel (iTA) spiegelt den Pfeiler „Handels- und Investitionsliberalisierung“ des EMPA wider und wird bis zum Inkrafttreten des vollständigen EMPA als eigenständiges Abkommen fungieren. Sein Ziel ist es, die wirtschaftlichen Vorteile der ausgehandelten Handelsverpflichtungen so früh wie möglich zu realisieren. Das iTA fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der EU und bedarf daher keiner Ratifizierung durch einzelne EU-Mitgliedstaaten. Es wird mit Inkrafttreten des EMPA außer Kraft treten. Das EMPA tritt vollständig in Kraft, sobald alle EU-Mitgliedstaaten und Mercosur-Vertragsparteien die Ratifizierung abgeschlossen haben. Das iTA bleibt in Kraft, bis es durch das Inkrafttreten des vollständigen Partnerschaftsabkommens ersetzt wird.
 
Angesichts des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zu einer speziellen Mercosur-Schutzverordnung führt der Beschluss des Rates spezifische Regelungen ein, die sicherstellen, dass die EU rasch auf Marktstörungen reagieren kann, die durch Einfuhren sensibler Agrarerzeugnisse verursacht werden. Bis zur formellen Verabschiedung des endgültigen Rechtsrahmens nach Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament wird die Kommission ermächtigt, im Rahmen des iTA bilaterale Schutzmaßnahmen für Agrarerzeugnisse anzuwenden, und für Erzeugnisse, die Zollkontingenten unterliegen, gelten verschärfte Überwachungsanforderungen. Die Mitgliedstaaten können die Kommission ersuchen, Schutzmaßnahmenuntersuchungen einzuleiten, und die Kommission ist verpflichtet, den Rat vollständig und rechtzeitig über alle beabsichtigten Schutzmaßnahmen zu unterrichten. Weitere Informationen finden Sie hier.
 
EU und Mercosur unterzeichnen Abkommen
Die Europäische Union und die Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay haben am 17.01.2026 in Paraguay ein Partnerschaftsabkommen (EMPA) und ein Interimshandelsabkommen (iTA) unterzeichnet. Die EU-Kommission geht von einem Anstieg der jährlichen Exporte in den Mercosur um 39 Prozent (im Wert von rund 49 Milliarden Euro) aus. Nach der Unterzeichnung des EMPA werden die EU und der Mercosur nun mit ihren jeweiligen Verfahren zur Ratifizierung des Abkommens beginnen. Auf EU-Seite muss das EMPA von allen Mitgliedstaaten entsprechend ihrer nationalen Verfahren ratifiziert werden. Gleichzeitig wird das iTA dem Ratifizierungsprozess der EU folgen, da es in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt. Dies erfordert die Zustimmung des Europäischen Parlaments und die Annahme durch den Rat, woraufhin es in Kraft treten wird. Das Interimsabkommen über den Handel (iTA) spiegelt die Säule „Liberalisierung von Handel und Investitionen“ des Partnerschaftsabkommen wider und wird bis zu dessen vollständigen Inkrafttreten als eigenständiges Abkommen fungieren. Ziel ist es, den wirtschaftlichen Nutzen der ausgehandelten Handelsverpflichtungen so früh wie möglich zu erzielen. Das Interimsabkommen über den Handel fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der EU und bedarf daher keiner Ratifizierung durch die einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Es tritt mit Inkrafttreten des Partnerschaftsabkommens außer Kraft. Weitere Informationen finden Sie hier.
EU-Mercosur Abkommen: EuGH soll Vereinbarkeit mit EU-Verträgen prüfen
Das Europäische Parlament hat am 21.01.2026 mit 334 Ja-Stimmen, 324 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen beschlossen, den Europäischen Gerichtshof zu ersuchen, zu prüfen, ob das EU-Mercosur Abkommen mit den EU-Verträgen vereinbar ist. Die Rechtsgrundlage des Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und dem Mercosur (EMPA) und des Interimsabkommens (iTA) wird nun vom EuGH geprüft. Erst nach der Prüfung durch den EuGH kann das Parlament darüber abstimmen, ob es dem Abkommen zustimmt oder nicht. Es wird von einer Prüfdauer von 18-24 Monaten ausgegangen. Zur Entschließung gelangen Sie hier.
EU und Ecuador schließen Verhandlungen über ein Abkommen über nachhaltige Investitionen ab
Die Europäische Kommission hat am 23.01.2026 die Verhandlungen mit Ecuador über ein Abkommen zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (Sustainable Investment Facilitation Agreement, SIFA) abgeschlossen. Das SIFA baut auf dem bestehenden Handelsabkommen zwischen der EU und Ecuador auf, das seit 2017 angewendet wird, und ergänzt es. Die EU wird Ecuador auch durch ein mit 8 Mio. EUR ausgestattetes Projekt zur „Verbesserung des Investitionsklimas und der Energiewende in Ecuador“ unterstützen, das unter anderem darauf abzielt, wichtige Investitionsengpässe zu beseitigen und zur Schaffung eines berechenbareren Regelungsumfelds beizutragen. Die EU ist Ecuadors größter Handels- und Investitionspartner mit einem ADI-Bestand der EU von 8,2 Mrd. EUR im Jahr 2023. Zu den Sektoren, die die meisten ausländischen Direktinvestitionen in der EU erhalten, gehören das Baugewerbe, Unternehmensdienstleistungen, Verkehr, Lagerung und Kommunikation sowie das verarbeitende Gewerbe. Die Kommission und Ecuador werden nun ihre jeweiligen Verfahren befolgen, um auf die förmliche Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens hinzuarbeiten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Digitales Handelsabkommen zwischen der EU und Singapur tritt in Kraft
Das digitale Handelsabkommen zwischen der EU und Singapur, das erste eigenständige bilaterale digitale Handelsabkommen der EU, ist zum 1. Februar 2026 in Kraft getreten. Es soll Unternehmen mehr Rechtssicherheit bieten, indem es den papierlosen Handel fördert, die Gültigkeit elektronischer Signaturen, Verträge und Rechnungen gewährleistet und Zölle auf elektronische Übertragungen verbietet. Darüber hinaus fördert es den fairen digitalen Handel, indem es ungerechtfertigte Anforderungen an die Datenlokalisierung und die erzwungene Übertragung von Software-Quellcode verbietet. Weitere Informationen finden Sie hier.
EU-Taskforce zur Stärkung der Einfuhrkontrollen
Die Europäische Kommission hat am 27. Januar 2026 eine Taskforce eingerichtet, um sicherzustellen, dass Einfuhren von Lebens- und Futtermitteln aus Drittländern den EU-Standards entsprechen. Die Taskforce wird sich insbesondere mit der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Pestizidrückständen und koordinierten EU-Überwachungsmaßnahmen für bestimmte eingeführte Erzeugnisse befassen. Weitere Informationen finden Sie hier.
 
Kommission veröffentlicht Leitlinien zur Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten
Die Europäische Kommission hat am 09.01.2026 im Rahmen der Verordnung über drittstaatliche Subventionen Leitlinien veröffentlicht, um für mehr Vorhersehbarkeit und Transparenz für Unternehmen zu sorgen. Die Leitlinien klären mehrere Aspekte der Verordnung über drittstaatliche Subventionen:
 
1. die Bewertung von Verzerrungen,
2. die Bewertung von Verzerrungen insbesondere bei Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge,
3. die Abwägungsprüfung (in den Leitlinien wird das Verfahren der Kommission erläutert, die negativen Auswirkungen einer wettbewerbsverzerrenden drittstaatlichen Subvention gegen etwaige positive Auswirkungen abzuwägen) und
4. die Anwendung des Einforderungsmechanismus bei Zusammenschlüssen und Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge (die Kommission kann die vorherige Anmeldung nicht anmeldepflichtiger Zusammenschlüsse sowie drittstaatlicher finanzieller Zuwendungen bei Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge verlangen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind).
 
Die Kommission war angewiesen, die Leitlinien bis zum 13. Januar 2026 zu veröffentlichen. Gemäß der Verordnung über drittstaatliche Subventionen muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 14. Juli 2026 einen Bericht mit einer Überprüfung ihrer Praxis der Durchführung und Durchsetzung der Verordnung vorlegen. Zu den Leitlinien gelangen Sie hier.
 
„Enjoy, it’s from Europe!“: Ausschreibung für neue Kampagnen zur Absatzförderung für EU-Produkte
Seit dem 22.01.2026 läuft die aktuelle Ausschreibung der Europäischen Kommission für Kampagnen und Veranstaltungen, mit denen hochwertige EU-Agrarerzeugnisse und Lebensmittel innerhalb der EU und weltweit beworben werden sollen. Es stehen 160 Millionen Euro Förderung in Form von Zuschüssen und Kofinanzierung bereit. Im Rahmen der Ausschreibung werden Absatzförderprogramme gesucht, die von Erzeugergemeinschaften und anderen Handelsorganisationen geplant werden, sowohl auf dem EU-Binnenmarkt als auch in wichtigen Nicht-EU-Märkten mit starkem Wachstumspotenzial, darunter das Vereinigte Königreich, Japan, Südkorea, China, Singapur und Nordamerika. Die Ausschreibung läuft noch bis zum 23. April 2026. Am 27. und 28. Januar sind Informationstage (online) für interessierte Erzeugergemeinschaften geplant, mehr dazu hier. Seit 2016 hat die Europäische Kommission unter dem Motto „Enjoy, it's from Europe“ über 650 Kampagnen kofinanziert, die darauf abzielen, das Ansehen der Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse aus der EU in der Union selbst und weltweit zu steigern.
 
 
EU-Antidumpingmaßnahmen für Schmelzkorund
Die Kommission hat am 16.01.2026 Antidumpingzölle auf Einfuhren von Schmelzkorund aus der Volksrepublik China in die EU verhängt. Die endgültigen Antidumpingzölle liegen zwischen 88,7 % und 110,6 %. Neben diesen Zöllen hat die Kommission ein zollfreies Kontingent eingeführt, das es ermöglicht, eine begrenzte Menge chinesischer Einfuhren zollfrei in die EU einzuführen. Alle Einfuhren, die dieses Kontingent überschreiten, unterliegen Antidumpingzöllen, die zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren gelten. Diese Entscheidung wurde im Interesse der EU getroffen, da sowohl die Industrie der Union als auch die nachgelagerte Industrie der Union von außergewöhnlichen Umständen betroffen sind. Die Einführung der Zölle folgt auf eine Untersuchung, in deren Rahmen unlautere Handelspraktiken festgestellt wurden. Die Maßnahmen sollen laut EU-Kommission die Versorgungssicherheit für nachgelagerte Verwender von Schmelzkorund gewährleisten und die Abhängigkeit der EU von China bei diesem Rohstoff verringern. Dies ist das erste Mal, dass wirtschaftliche Sicherheitsaspekte in dieser Weise bei EU-Maßnahmen berücksichtigt werden. Zu den Maßnahmen gelangen Sie hier.
WTO
DIHK Positionierung zur Zukunft der Welthandelsorganisation
Die neue Hochzollpolitik der USA markiert einen Epochenbruch für das Welthandelssystem. Für die exportorientierte deutsche Wirtschaft ist das eine gefährliche Entwicklung: Neben dem WTO-System entsteht eine parallele handelspolitische Realität, geprägt von Unsicherheit, Protektionismus und dem Recht des Stärkeren. Gerade die international eng vernetzte deutsche Wirtschaft ist angewiesen auf offene Märkte, faire und transparente Regeln sowie deren Durchsetzung. Mit Blick auf die anstehende 14. WTO-Ministerkonferenz in Kamerun positioniert sich die Deutsche Industrie- und Handelskammer neu zur Zukunft der Welthandelsordnung. Hier gelangen Sie zum Papier.
 
WTO-Panel urteilt gegen US Inflation Reduction Act
Ein Gremium der Welthandelsorganisation (WTO) hat am 30.01.2026 einer Beschwerde Chinas stattgegeben, die sich gegen Vorgaben des US Inflation Reduction Acts richtete. Zum Panelbericht gelangen Sie hier.
 
RGIT Corner - News aus Washington
Halbleiterindustrie: Phasenweise Einführung von US-Zöllen geplant
Nach Abschluss der nationalen Sicherheitsuntersuchung nach Section 232 zu Importen von Halbleitern und Halbleiterfertigungsausrüstung empfahl das US-Wirtschaftsministerium (DOC) einen zweistufigen Maßnahmenplan. In der ersten Phase wird während der laufenden Verhandlungen der Vereinigten Staaten mit Handelspartnern ein Zollsatz von 25 Prozent ab dem 15. Januar auf eine eng begrenzte Kategorie von Halbleitern erhoben, die als Schlüsselkomponenten für die Industrie der künstlichen Intelligenz gelten. Der Anhang (Annex) enthält eine Liste der betroffenen Produkte, und ein Faktenblatt des Weißen Hauses nennt Nvidias H200-Chip und AMDs MI325X als Beispiele. Die Bekanntmachung sieht Ausnahmen für Chips vor, die für den Einsatz in US-amerikanischen Rechenzentren, in der Forschung, in Verbraucheranwendungen sowie für andere Zwecke importiert werden, die nach Einschätzung des DOCs die inländischen Lieferketten oder die heimische Produktion stärken. Nach Abschluss der Verhandlungen mit Handelspartnern - der Bekanntmachung zufolge möglicherweise bereits innerhalb von 90 Tagen - soll eine zweite Phase der Zölle beginnen. Für diese Ausweitung hat die Regierung bislang weder konkrete Sätze noch den genauen Anwendungsbereich festgelegt, deutete jedoch an, dass die Zölle "signifikant" ausfallen könnten und verwies zugleich auf die Möglichkeit eines Zollausgleichsprogramms zur Förderung der inländischen Produktion.
 
DOC: Kritische Mineralien gefährden US-innere Sicherheit
Das US-Wirtschaftsministerium (DOC) hat die nationale Sicherheitsuntersuchung nach Section 232 zu Importen kritischer Mineralien abgeschlossen und festgestellt, dass Importe verarbeiteter kritischer Mineralien und deren Derivate (wie Seltenerdmagnete) die nationale Sicherheit der USA gefährden. Grund dafür ist die starke Abhängigkeit von ausländischen Quellen bei der Verarbeitung von Rohstoffen sowie die schwache inländische Verarbeitungskapazität. Diese Abhängigkeit führt zu Risiken in den Lieferketten, zu Preisschwankungen und schwächt die US-Industrie. Zur Behebung dieser Risiken weist Präsident Trump den US-Wirtschaftsminister und den US-Handelsbeauftragten an, mit Handelspartnern Vereinbarungen zu treffen, einschließlich der möglichen Einführung von Preisuntergrenzen für den Handel mit kritischen Mineralien. Werden innerhalb von 180 Tagen keine zufriedenstellenden Abkommen erzielt oder erweisen sie sich als unwirksam, kann die Regierung weitere Maßnahmen wie Zölle oder Mindestimportpreise in Betracht ziehen, um die Abhängigkeit von ausländischen Lieferketten zu verringern.
 
Rahmenabkommen mit El Salvador und Guatemala
Die USA haben die im November angekündigten Rahmenabkommen mit El Salvador und Guatemala unterzeichnet. Während die USA einen Zollsatz von 10 % auf die meisten Waren aus El Salvador und Guatemala beibehalten, entfallen Zölle auf mehrere Produkte, die in den USA nicht angebaut oder hergestellt werden, sowie auf weitere ausgewählte Waren. Für einige Produktkategorien gelten Einschränkungen, etwa nur für zivile Flugzeugteile oder für nicht in den USA patentierte Erzeugnisse zur Verwendung in der Pharmaindustrie.
 
El Salvador verpflichtet sich, nichttarifäre Handelshemmnisse abzubauen, indem es Genehmigungsverfahren vereinfacht, US-Standards für Fahrzeuge, Medizinprodukte und Arzneimittel anerkennt und Beschränkungen für Agrarimporte lockert. Zudem dürfen US-Hersteller agrarische Bezeichnungen (etwa für bestimmte Käse- und Fleischprodukte) ohne Einschränkungen beim Marktzugang verwenden.
 
Guatemala wird den digitalen Handel unterstützen, indem es diskriminierende Digitalsteuern vermeidet, grenzüberschreitende Datenflüsse ermöglicht und ein WTO-Moratorium für Zölle auf elektronische Übertragungen unterstützt. Zudem stärkt das Land den Arbeitnehmerschutz, verbietet Importe aus Zwangsarbeit und verbessert die Durchsetzung des Arbeitsrechts.
 
US-Rückzug aus internationalen Organisationen
Präsident Trump hat ein Memorandum unterzeichnet, das den Rückzug der USA aus 66 internationalen Organisationen anordnet, die sich laut Regierung entgegen das Interesse der USA stellen. Die Entscheidung folgt einer Überprüfung des US-Außenministeriums zur Beteiligung an internationalen Gremien. US-Behörden sollten ihre Kooperationen mit und Finanzierungen von diesen Organisationen so schnell wie möglich beenden. Dazu zählt auch die UN-Handels- und Entwicklungsorganisation UNCTAD, die 1964 zur Unterstützung von Entwicklungsländern im Welthandel gegründet wurde. Das Weiße Haus will dadurch Steuergelder für Organisationen einsparen, die aus deren Sicht ineffizient arbeiteten oder "globalistische Agenden" beschäftigten. Ausgenommen von der neuen Anordnung ist die Welthandelsorganisation WTO, deren US-Finanzierung im vergangenen Jahr wieder aufgenommen wurde. Die Überprüfung weiterer internationaler Organisationen steht laut US-Regierung noch aus.
 
Zollerhöhungen auf Möbelimporte verschoben
Die geplanten Zollerhöhungen auf Polstermöbel, Küchenschränke und Waschtische sind von der Trump-Administration um ein Jahr verschoben worden. Die Beibehaltung der aktuellen Zölle von 25 Prozent wurde mit "konstruktiven Verhandlungen" mit den Handelspartnern begründet. Die ausgesetzten Erhöhungen hätten die derzeitigen 25-Prozent-Zölle auf bis zu 30 Prozent für Polstermöbel und bis zu 50 Prozent für Küchenschränke und Waschtische angehoben. Dennoch betonte die Administration, dass ausländische staatliche Subventionen die Wettbewerbsfähigkeit der US-Holzproduktindustrie untergraben und "eine übermäßige Abhängigkeit von ausländischen Holz, Schnittholz, und daraus hergestellten Erzeugnissen könnte die Verteidigungsfähigkeit, die Bauwirtschaft und die wirtschaftliche Stärke der Vereinigten Staaten gefährden." Holzprodukte mit Ursprung in der Europäischen Union unterliegen gemäß der Bekanntmachung von September einem Zollsatz von höchstens 15 Prozent.
 
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News International
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RGIT Washington News
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