    | | Liebe Leserinnen und Leser,
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| anbei die "Trade News" - Ausgabe September 2025. Enthalten sind handelspolitische Nachrichten aus Brüssel, Genf, und Washington.
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| Viel Spaß beim Lesen, Klemens Kober
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|  | EU-Legislativvorschläge zur Umsetzung des Handelsabkommens mit den USA |  |
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| Am 29.08.2025 hat die EU-Kommission zwei Legislativvorschläge vorlegt, die im Rahmen der EU-US Verhandlungen vereinbart wurden, damit die USA ab dem 01.08.2025 rückwirkend die Zölle im Automobilbereich senken. Der erste Rechtsakt betrifft einen Vorschlag zur Abschaffung der Zölle auf US-Industriegüter und zur Gewährung eines präferenziellen Marktzugangs für eine Reihe von US-Meeresfrüchten und nicht sensiblen Agrargütern. Mit dem zweiten Vorschlag wird vorgeschlagen, die Zollfreiheit für Hummer zu verlängern, die nun auch für verarbeiteten Hummer gilt. Das Parlament und der Rat müssen die beiden Vorschläge nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens genehmigen, bevor die Zollsenkungen der EU in Kraft treten können. Die USA haben sich außerdem verpflichtet, ab dem 1. September für bestimmte Warenkategorien, für die nur der Meistbegünstigungszollsatz gilt, keine oder nahezu keine Zölle zu erheben (nicht verfügbare natürliche Ressourcen, einschließlich Kork, alle Flugzeuge und Flugzeugteile, generische Arzneimittel und ihre Bestandteile sowie chemische Grundstoffe). Beide Seiten haben sich darauf geeinigt, diese Liste weiter auszudehnen.
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 | EU-Kommission schlägt Mercosur- und Mexiko-Abkommen zur Annahme vor |  |
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| Die EU-Kommission hat dem Rat die Handelsabkommen mit Mercosur und Mexiko zur Ratifizierung vorgelegt. Das Abkommen mit den Mercosur-Ländern Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay kann laut EU-Angaben die jährlichen Ausfuhren der EU in den Mercosur um bis zu 39 Prozent (49 Milliarden Euro) steigern und mehr als 440.000 Arbeitsplätze in ganz Europa schaffen. Dabei werden etwa die oft prohibitiv hohen Mercosur-Zölle für EU-Ausfuhren gesenkt, auch für wichtige Industrieprodukte wie Autos (derzeit 35 Prozent), Maschinen (14-20 Prozent) und Arzneimittel (bis zu 14 Prozent). Das Abkommen mit Mexiko baut den Marktzugang aus, den das bestehende Handelsabkommen bereits seit 2000 bietet. Hiervon profitierten insbesondere der Agrarhandel und der Dienstleistungsbereich. Das Abkommen erweitert auch den Schutz vor Nachahmung auf 568 traditionelle europäische Lebensmittel- und Getränkeprodukte. Neben dem Rat muss auch das Europaparlament den Abkommen zustimmen. Die Vorschläge der EU-Kommission umfassen zwei parallele Rechtsinstrumente für jedes Abkommen: Das Partnerschaftsabkommen mit Mercosur und das Globalabkommen mit Mexiko müssen zusätzlich von den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Die zwei Interims-Handelsabkommen, die nur handelspolitische Teile abdecken, treten nach ihrer Ratifizierung auf EU-Ebene in Kraft und erlöschen, sobald die umfassenden Abkommen in allen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Somit können europäische Unternehmen rascher von den neuen Handelsvorteilen profitieren. Hier gelangen Sie zu den Handelsabkommen mit Mercosur und Mexiko.
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|  | EU geht gegen algerische Handelsbeschränkungen vor |  |
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| Am 15.07.2025 hat die EU die Einrichtung eines Streitbeilegungspanels beantragt, um gegen algerische Handels- und Investitionsbeschränkungen vorzugehen, die gegen das EU-Algerien Assoziierungsabkommen verstoßen. Diese Maßnahme folgt wiederholten erfolglosen Verhandlungsversuchen. Im Fokus stehen dabei insbesondere ein Importlizensierungssystem, das in vielen Bereichen einem Importverbot gleichkommt, das komplette Importverbot von Keramikprodukten sowie Beschränkungen für ausländische Investitionen. Das Urteil des Streitbeilegungspanels wird für beide Seiten binden sein. Weitere Informationen finden Sie hier.
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 | EU-Bericht zu Handelsschutzmaßnahmen |  |
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| Die EU-Kommission hat am 28.07.2025 den Jahresbericht 2024 zu den Handelsschutzmaßnahmen veröffentlicht. Ende 2024 waren in der EU 199 Handelsschutzmaßnahmen in Kraft. Die EU-Kommission hat 2024 33 neue Handelsschutzmaßnahmen gestartet -ein neuer Höchststand seit 2006. Neben dem Stahlsektor rückt inzwischen zunehmend der Chemiesektor in den Fokus. Laut EU-Kommission haben die Maßnahmen 625.000 Arbeitsplätze geschützt. Zum Bericht gelangen Sie hier.
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|  | EU-Moldawien Handelsabkommen überarbeitet |  |
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| Am 24.07.2025 haben sich die EU und Moldawien auf eine Überarbeitung des bilateralen Handelsabkommens aus dem Jahr 2014 geeinigt. Moldau wird nun die Kontingente für Schweinefleisch und Geflügel erhöhen, und neue Zollkontingente für gefrorenes Fleisch ohne Knochen, Milch und Butter einführen. Der EU-Marktzugang für moldauische Erzeugnisse hängt von der schrittweisen Angleichung Moldaus an die einschlägigen EU-Produktionsstandards wie den Einsatz von Pestiziden ab. Die Vereinbarung enthält eine für 2027 geplante Überprüfung. Weitere Informationen finden Sie hier.
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 | EU-Antidumpingmaßnahmen gegen Epoxidharze aus China, Taiwan und Thailand |  |
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| Am 28.7.2025 hat die EU-Kommission Antidumpingzölle in Höhe von bis zu 33% auf Importe aus China, Taiwan und Thailand eingeführt. Weitere Informationen finden Sie hier.
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|  | Europaparlament stimmt CBAM-Entbürokratisierung zu |  |
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| Das Europaparlament hat am 10.09.2025 der CBAM-Entbürokratisierung zugestimmt. So wird etwa die De Minimis-Schwelle für Importe von 150€ Warenwert auf 50 Tonnen angehoben. Somit werden 90% der EU-Importeure von CBAM ausgenommen. Den CBAM-Änderungen muss noch der Rat zustimmen, bevor sie in Kraft treten können. Zur angenommenen Parlamentsresolution gelangen Sie hier.
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|  | EU gewinnt WTO-Verfahren gegen China |  |
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| Die EU hat am 21.07.2025 ein WTO-Verfahren gegen China gewonnen. Die EU hatte gegen chinesische Vorgaben im Bereich Geistiges Eigentum geklagt, die China nun ändern muss (DS611). Zur WTO-Entscheidung gelangen Sie hier.
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 | | RGIT Corner - News aus Washington |
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|  | US-EU-Handelseinigung |  |
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| Die USA und die EU haben eine gemeinsame Erklärung zur Handelseinigung veröffentlicht. Sie präzisiert einige Maßnahmen, lässt aber die Frage von Stahl und Aluminium offen. • die USA werden auf EU-Waren entweder den höheren der US-Meistbegünstigtenzollsatz (MFN) oder einen Zollsatz von 15 % anwenden. Für Pharmazeutika, Halbleiter und Holz gilt nach Abschluss der 232-Untersuchungen ein Höchstsatz von 15 %. • US-Zölle auf Autos und Autoteile sollen auf 15 % sinken, sobald die EU eine Gesetzgebung zur Abschaffung der Zölle auf US-Industriegüter einführt. Die US-Zollsenkung würde (rückwirkend) ab dem ersten Tag desselben Monats gelten, in dem die EU den Gesetzesvorschlag einführt. • Ab 1. September gilt der US-MFN-Zoll auf folgende Produkte aus der EU: nicht verfügbare natürliche Ressourcen (wie Kork), Flugzeuge und Flugzeugteile, Generika sowie deren Inhaltsstoffe und chemische Vorprodukte. Weitere Sektoren könnten folgen. • Über Stahl und Aluminium wurde keine Einigung erzielt; es bleibt bei vagen Hinweisen auf Kooperation und mögliche Quoten. Die EU beabsichtigt, US-Meeresfrüchten und Agrarprodukten einen bevorzugten Marktzugang zu gewähren und ihre Beschaffung von US-Militär- und Verteidigungsgütern zu erhöhen. Zudem plant sie Energieimporte aus den USA im Wert von 750 Mrd. USD bis 2028, während europäische Firmen 600 Mrd. USD in strategische Sektoren investieren sollen. Beide Seiten kündigen weitere Arbeit an nichttarifären Handelshemmnissen an, etwa bei Normenanerkennung und EU-Regulierungen (Entwaldungsverordnung, CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), Sorgfaltspflichten (CSDDD)). Digitale Handelshemmnisse sollen behandelt werden, die EU-Gesetze DSA und DMA wurden aber nicht erwähnt.
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 | Section 232 Zölle auf Stahl und Aluminium |  |
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| Das Wirtschaftsministerium hat Hunderte von Stahl- und Aluminiumderivatprodukten zur Liste der Einfuhren hinzugefügt, die gemäß Section 232 einem Zollsatz von 50 % unterliegen. Der Nichtmetallanteil dieser Derivatprodukte wird mit den jeweils für jedes Land festgelegten reziproken Zollsätzen belegt. Die Erweiterung ergibt sich aus dem neuen Aufnahmeverfahren, das entwickelt wurde, um den Anwendungsbereich der Zölle auszuweiten. Das nächste Zeitfenster für Anträge auf Aufnahme beginnt am 1. September
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| Herausgeber: DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer Breite Straße 29 D-10178 Berlin Telefon 030 20308-0 Fax 030 20308-1000 E-Mail info[a]dihk.de
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