| |
| Liebe Leserinnen und Leser,
|
| die staatlichen Corona-Maßnahmen und die Auswirkungen des Lockdowns bestimmen den Inhalt unseres ersten Newsletters des Jahres 2021. Sie finden in diesem Newsletter u.a. Erläuterungen zu den EU-Beihilferegelungen im Zusammenhang mit den Corona-Unternehmenshilfen. Ferner aktualisieren wir die bereits in der Dezemberausgabe präsentierten steuerrechtlichen Änderungen zum Jahreswechsel. Wichtig für die Unternehmen sind vorgenommene Fristverlängerungen für die Abgabe von Steuererklärungen, die Verlängerung der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen und das ergänzende BMF-Schreiben zu Steuerstundungen und -vollstreckungen in der Corona-Krise. Wie gewohnt informieren wir Sie auch über die Entwicklung der Steuereinnahmen und das Finanzierungsdefizit in den öffentlichen Haushalten. Die nationale Umsetzung des EU-Wiederaufbaufonds, der „Deutsche Aufbau- und Resilienzplan“ (DARP), befindet sich im parlamentarischen Verfahren.
|
| Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
| Rainer Kambeck
| Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik Mittelstand
| |
| | |
|
| |
|
|
| | Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht |
| |
| |
| Aktualisierung der Änderungen zum Jahreswechsel | |
|
| Im letzten Newsletter zum Jahreswechsel haben wir über anstehende steuerliche Änderungen berichtet. Hierzu gab es nach Redaktionsschluss des Newsletters noch folgende Änderungen.
|
| |
| |
|
|
|
|
| |
|
| EU-Beihilferegelungen im Zusammenhang mit den Corona-Unternehmenshilfen | |
|
| Nationale Hilfsmaßnahmen einzelner Mitgliedstaaten für ihre Unternehmen müssen in Brüssel genehmigt werden. Dazu wurde bereits im März 2020 von der EU-Kommission ein rechtlicher Rahmen geschaffen – das sog. Temporary Framework. In diesem Rahmen wurden seitdem mehrere Ergänzungen vorgenommen, um in den Mitgliedstaaten auf den Weg gebrachte neue Hilfsprogramme abzudecken. Beihilferechtlich abgedeckt werden so unterschiedliche Unterstützungsmaßnamen wie Zuschüsse, Darlehen, Rekapitalisierungsmaßnahmen und Beteiligungen. Aktuell gilt der Rahmen bis Ende Juni 2021. Zusätzliche nationale Unterstützungsmaßnahmen, die durch den beschriebenen Rahmen abgedeckt sind, bedürfen somit keiner gesonderten Notifizierung durch die EU-Kommission. Es reicht lediglich eine Anmeldung der Maßnahme. Wird auf nationaler Ebene der Beihilferahmen eingehalten, wozu insbesondere die Einhaltung der Obergrenzen gehört, kann der nationale Gesetzgeber eigene Antragsvoraussetzungen festlegen.
|
| |
| |
|
|
|
| |
|
| BMF-Schreiben zur elektronischen Anzeige einer Betriebseröffnung / Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit | |
|
| Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 4.12.2020 weitere Einzelheiten zur Anzeigepflicht bei der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit bzw. der Betriebseröffnung festgelegt, wobei für bestimmte Fallgruppen ab dem 1.1.2021 eine elektronische Übermittlung erforderlich wird.
|
| |
| |
|
|
|
| |
| Steuerliche Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwand und Unterkunftskosten bei Auslands(praxis)semestern | |
|
| Mit Urteil vom 14.05.2020 zum Aktenzeichen VI R 3/18 (veröffentlicht am 3.12.2020) hat der BFH entschieden, dass Studierende Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Auslandsemester als vorab entstandene Werbungskosten geltend machen können.
|
| |
| |
|
|
|
| |
| Teilnahme an einem Firmenfitnessprogramm kann steuerfrei sein | |
|
| Mit Urteil vom 7.7.2020 zum Aktenzeichen VI R 14/18 hat der BFH entschieden, dass die 44 Euro-Freigrenze für Sachbezüge auch gilt, wenn Arbeitnehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmenfitnessprogramm teilnehmen können. Gegenstand des Verfahrens war ein Firmenfitnessprogramms, dass den Arbeitnehmern ermöglichte, in verschiedenen Fitnessstudios zu trainieren.
|
| |
| |
|
|
|
| |
|
| Fristverlängerung für Abgabe der Steuererklärungen 2019 | |
|
| Am 17.12.2020 beschlossen die SPD- und die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, dass die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 von steuerberatenen Steuerpflichtigen bis zum 31.8.2021 verschoben werden soll. Damit würden Steuerberater, die gerade jetzt in der Krise viele zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Beantragung von Hilfen wahrgenommen haben, mehr Zeit bekommen, ohne dass Verspätungszuschläge drohen. Der entsprechende Gesetzentwurf, der am 6.1.2021 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, wird am 13.1.2021 vom Deutschen Bundestag in 1. Lesung behandelt.
|
|
|
|
|
| |
|
| Ergänzendes BMF-Schreiben zu Stundung/Vollstreckung etc. in der Corona-Krise | |
|
| Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Einvernehmen mit den Ländern eine Verlängerung der Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen, sofern diese Steuern von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden.
|
| |
| |
|
|
|
| |
| Verlängerung der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen für das 2021 wegen der Corona-Krise | |
|
| Mit Schreiben vom 18.12.2020 hat die Finanzverwaltung die BMF-Schreiben vom 9.4.2020 (vereinfachter Nachweis von Spenden) und vom 26.5.2020 (Aufstockung von Kurzarbeitergeld und Fortsetzung der Zahlung von Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale bei steuerbefreiten Körperschaften) bis 31.12.2021 verlängert und erweitert.
|
| |
| |
|
|
|
| |
| Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2021 | |
|
| Das BMF hat mit Schreiben vom 3.12.2020 die Pauschalen für Auslandsreisen bekannt gegeben. Die Änderungen sind wie immer im Fettdruck hervorgehoben. Die neuen Pauschalen gelten für alle Auswärtstätigkeiten im Ausland ab 1.1.2021. Sie sind unter folgendem Link abrufbar:
|
|
|
|
|
| |
| Behandlung von unentgeltlichen und verbilligten Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2021 | |
|
| Das BMF hat mit Schreiben vom 28.12.2020 die Tageswerte der unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgegebenen Mahlzeiten ab dem Kalenderjahr 2021 bekannt gegeben.
|
| |
| |
|
|
|
| |
| | Aktuelle Haushaltspolitik |
| |
| |
| Die Entwicklung der Steuereinnahmen bis November 2020 | |
|
| Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) sanken im November 2020 um 7,0 Prozent gegenüber dem November 2019. Das Aufkommen wurde u.a. beeinflusst durch die bis Jahresende gültige Absenkung der Mehrwertsteuersätze sowie geringerer Einnahmen in der Lohnsteuer durch einen Anstieg der Kurzarbeit.
|
| |
| |
|
|
|
|
| |
|
| Finanzierungsdefizit in den öffentlichen Haushalten – Stand Drittes Quartal 2020 | |
|
| Hohe Ausgaben für den Kampf gegen die Corona-Krise bei gleichzeitig fallenden Einnahmen stellen die öffentlichen Haushalte vor große Herausforderungen. Das Finanzierungsdefizit des öffentlichen Gesamthaushalts – also von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen – hat sich in den ersten drei Quartalen 2020 auf 157,1 Mrd. Euro summiert, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Im Vorjahreszeitraum wurde noch ein Überschuss von 18,8 Mrd. realisiert. Ein Minus zu diesem Zeitpunkt gab es zuletzt 2016, das allerdings mit 100 Mio. Euro sehr gering ausfiel.
|
| |
| |
|
|
|
| |
|
| Deutscher Aufbau- und Resilienzplan (DARP) befindet sich im parlamentarischen Verfahren | |
|
| Die Bundesregierung möchte das neue EU-Aufbauinstrument (Recovery and Resilience Facility, RRF) nutzen, um schnell aus der Pandemiekrise zu kommen und die Transformation voranzubringen. Mit diesem Ziel wurde noch vor Weihnachten der Entwurf eines DARP beschlossen. Dieser soll bis Ende April an die EU-Kommission übersandt werden.
|
| |
| |
|
|
|
| |
| | Internationale und Europäische Steuerpolitik |
| |
| |
| DIHK-Fachtagung zu OECD-Steuerplänen mit großer Resonanz | |
|
| Der DIHK befasst sich aktiv mit den aktuellen Steuerplänen der OECD für eine neue internationale Unternehmensbesteuerung und hatte hierzu am 5.11.2020 eine Online-Fachtagung mit hochkarätigen Fachleuten aus Unternehmen, Wissenschaft und Politik veranstaltet.
|
| |
| |
|
|
|
| |
| Steuerpolitik im Programm der portugiesischen EU-Ratspräsidentschaft | |
|
| Portugal hat zum Jahreswechsel die sechsmonatige Ratspräsidentschaft der EU von Deutschland übernommen. Das gut 30 Seiten starke Programm – wahlweise in der Landessprache, auf Englisch oder Französisch – enthält auch einige Absätze zur Steuer- und zur Haushaltspolitik.
|
| |
| |
|
|
|
|
| |
|
| Herausgeber: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29 D-10178 Berlin Telefon +49 30 20308 2608 E-Mail newsletter-wfm@dihk.de
|
Verantwortlich für die Endredaktion: Jens Gewinnus
|
|
| |
| Um die Bilder und Infografiken unseres Newsletters direkt angezeigt zu bekommen, fügen Sie die Absender-Adresse zu Ihren Kontakten hinzu.
| |
| Sollten Sie kein Interesse an weiteren Newslettern haben, können Sie sich hier abmelden.
| |
|
|
|