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| Liebe Leserinnen und Leser,
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| der Bundesrat hatte bei seiner vorletzten Sitzung in dieser Legislaturperiode eine umfangreiche Tagesordnung. Unter anderem wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung der Körperschaftsteuer das sog. Optionsmodell verabschiedet. Partnerschafts- und Personenhandelsgesellschaften erhalten hiermit die Möglichkeit, dieselben steuerlichen Regelungen in Anspruch zu nehmen wie Kapitalgesellschaften. Das Gesetz erweitert zudem den räumlichen Anwendungsbereich des Umwandlungsteuergesetzes über den Europäischen Wirtschaftsraum hinaus und beseitigt Unwuchten bei der
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steuerlichen Behandlung von Währungskursgewinnen und -verlusten bei Gesellschafterdarlehen. Verabschiedet wurde auch das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer. Wir berichten ferner darüber, dass der Bundesfinanzhof das Bundesverfassungsgericht angerufen hat, weil er Regelungsbedarf bei der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste sieht. Kurze Infos finden Sie auch zu einem BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen und vergleichbarer Blockheizkraftwerke. Bei der Umsatzbesteuerung ändert sich die Verwaltungsauffassung zum Leistungsort bei Präsenzveranstaltungen. Mit einem BMF-Schreiben zur Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung bei Veranstaltungen im Business-to-Business-Bereich ergeben sich einige Änderungen für Unternehmen. Unser Blick auf die aktuelle Haushaltspolitik zeigt, dass sich die Steuereinnahmen vom Vorjahrestief erholen. Allein im Mai wurde ein Zuwachs von 19 Prozent verzeichnet. Seit Beginn des Jahres gab es ein Plus gegenüber dem Vorjahr in Höhe von gut 4 Prozent (ohne Einnahmen der Kommunen). Für den Bundeshaushalt im kommenden Jahr hat die Bundesregierung Ausgaben in Höhe von 443 Milliarden Euro beschlossen. Mehr Geld ist für Klimaschutz, Industriepolitik, Gesundheit, Verteidigung und Unternehmenshilfen sowie Innovationsförderung eingeplant. Für 2022 wird mit einer Nettokreditaufnahme in Höhe von fast 100 Milliarden Euro kalkuliert. Ab 2023 soll die Schuldenbremse wieder eingehalten werden. Ebenfalls finden Sie im aktuellen Newsletter Informationen zu den Eckpunkten der Reform des internationalen Steuersystems. Auch berichten wir kurz über die Empfehlungen der Bundesbank zu einer stärkeren Nachhaltigkeit der Kommunalfinanzen. Zum Schluss erhalten Sie Informationen zu einem der wichtigsten Themen für den Mittelstand: Wir berichten vom traditionell am längsten Tag des Jahres stattfindenden bundesweiten IHK-Tag zur Unternehmensnachfolge. Unter dem Motto „Fortsetzung folgt!" hat der erfolgreiche Aktionstag wieder einmal den hohen Bedarf an Informationen zur Unternehmensnachfolge gezeigt. Wie immer viel Freude bei der Lektüre und Ihnen einen möglichst unbeschwerten Sommer.
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| Rainer Kambeck
| Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik Mittelstand
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| | Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht |
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| Bundesrat stimmt Optionsmodell zu | |
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| ©Hans-Peter Merten / The Image Bank / Getty Images
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Bundesrat hat am 25. Juni dem Gesetzentwurf zur Modernisierung der Körperschaftsteuer zugestimmt
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| Partnerschafts- und Personenhandelsgesellschaften erhalten die Möglichkeit, dieselben steuerlichen Regelungen in Anspruch zu nehmen wie Kapitalgesellschaften (Option zur Körperschaftsteuer).
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| Vereinfachungsregelung für kleine PV-Anlagen und Blockheizkraftwerke | |
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| © Sebastian Rothe / EyeEm / Getty Images
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BMF-Schreiben vom 2. Juni regelt Einzelheiten der ertragsteuerlichen Behandlung
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| Die Finanzverwaltung sieht für kleine Photovoltaik (PV) -Anlagen und Blockheizkraftwerke (BHKW) eine Vereinfachungsregelung für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht vor.
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| Geänderte Verwaltungsauffassung zum Leistungsort bei Präsenzveranstaltungen | |
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| © Thananit Suntiviriyanon / EyeEm / Getty Images
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BMF-Schreiben vom 9. Juni legt Einzelheiten fest
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| Unabhängig davon, ob die Veranstaltung öffentlich zugänglich ist oder sich an einen geschlossenen Teilnehmerkreis richtet, gilt nunmehr der Veranstaltungsort als Leistungsort. Online-Seminare werden ausdrücklich von der besonderen Ortsregelung ausgenommen.
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| Bundesrat verabschiedet Abzugsteuerentlastungs-Modernisierungsgesetz | |
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| ©utah778 / iStock / Getty Images Plus
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Zahlungsfrist für Corona-Zuschuss an Arbeitnehmer bis 31. März 2022 verlängert
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| Der Bundesrat hat am 28. Mai dem Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (AbzStEntModG) zugestimmt. Durch das Gesetz wird auch die Auszahlungsfrist für Corona-Sonderzahlungen an Arbeitnehmer in Höhe von maximal 1.500 Euro bis 31. März 2022 verlängert.
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| BFH ruft das BVerfG zur Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste an | |
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Möglicher Verstoß gegen Gleichheitsrechte
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| Der BFH hat mit Beschluss vom 17. November 2020 zum Aktenzeichen VIII R 11/18, der am 4. Juni 2021 veröffentlicht wurde, das BVerfG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (jetzt § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG) angerufen. Es soll geklärt werden,
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| ob § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 (jetzt Satz 4) insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, als Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen.
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| | Aktuelle Haushaltspolitik |
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| Steuereinnahmen im Mai 2021 – kräftiger Zuwachs von 19 Prozent | |
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Steuereinnahmen für die ersten fünf Monate nun mit einem stabilen Plus von 4,2 Prozent
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| Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) stiegen im Mai 2021 um 19,1 Prozent gegenüber Mai 2020. Hierzu trug ein beträchtliches Plus im Aufkommen der Steuern vom Umsatz bei. Die konjunkturellen Auswirkungen der Corona-Krise belasteten weiterhin das Steueraufkommen, wenngleich eine stabile Erholung sichtbar wird.
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| Regierung beschließt 443-Milliarden-Euro-Haushalt für 2022 | |
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| ©Kemter / E+ / Getty Images
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Bund plant mehr Geld für Klimaschutz, Industriepolitik und Unternehmenshilfen ein
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| Die geplanten Ausgaben des Bundes im Jahr 2022 belaufen sich auf 443 Milliarden Euro. Das sind 23 Milliarden Euro mehr als noch im März 2021 vorgesehen. Mehr Geld soll vor allem in die Bereiche Gesundheit, Klima und Verteidigung fließen. Außerdem werden Unternehmenshilfen und Innovationsförderung aufgestockt.
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| Schuldenbremse soll auch 2022 außer Kraft gesetzt werden | |
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Mit Wirtschaftswachstum aus den Schulden herauswachsen
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| Im Jahr 2023 plant die Bundesregierung, die Schuldenbremse wieder einzuhalten. Die Nettoneuverschuldung soll dann 5,4 Milliarden Euro betragen, im Jahr darauf 12 Milliarden Euro und 2025 dann 11,8 Milliarden Euro. Gestützt werden soll diese Entwicklung vor allem durch die Auflösung der bisherigen allgemeinen Rücklage in
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| Höhe von 48 Milliarden Euro sowie höhere Steuereinnahmen aufgrund eines stärkeren Wirtschaftswachstums.
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| Kommunalfinanzen: Bundesbank empfiehlt Maßnahmen für nachhaltige Haushalte | |
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| ©vuk8691 / E+ /Getty Images
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Ansätze zur Begrenzung von Kassenkrediten und zur Vermeidung von Haushaltsschieflagen
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| Die Bundesbank spricht sich für eine Reform der Kommunalfinanzen aus. Außerdem sollten die Länder besonders stark verschuldeten Kommunen über Entschuldungsprogramme einen Neustart ermöglichen. Für die zukünftige Sicherung nachhaltiger Kommunalfinanzen kommt es
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| der Studie der Bundesbank zufolge vor allem auf eine stringentere Kommunalaufsicht an.
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| | Internationale und Europäische Steuerpolitik |
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| Internationale Unternehmensbesteuerung: Die Eckpunkte stehen | |
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| ©Thomas Barwick / Stone / Getty Images
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130 Länder einigen sich auf Zwei-Säulen-Modell
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| Nach einem über fünfjährigen Prozess haben sich 130 Staaten auf die wichtigsten Eckpunkte für eine Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung verständigt. Vereinbart wurde ein Zwei-Säulen-Modell: Zum einen sollen Gewinne von Konzernen mit mehr als 20 Milliarden Euro Jahresumsatz dort zusätzlich
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| besteuert werden, wo ihre Kunden die Waren und Dienstleistungen kaufen, zum anderen soll eine weltweite effektive Steuerbelastung von 15 Prozent sichergestellt werden.
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| "Fortsetzung folgt!" - 1.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim bundesweiten IHK-Tag zur Unternehmensnachfolge am 21. Juni 2021 | |
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| © Luis Alvarez / DigitalVision / Getty Images
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Aktionstag zeigt hohen Bedarf an Informationen zur Unternehmensnachfolge
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| 1.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, und das trotz der Fußball-EM – der bundesweite IHK-Aktionstag Unternehmensnachfolge am 21. Juni war ein großer Erfolg! Im Schnitt nahmen 31 Interessierte pro IHK an den vielfältigen Aktionen im Rahmen von „Fortsetzung folgt!“ teil. Der hohe Zuspruch zeigt auch die Brisanz der Herausforderung der Nachfolge im Mittelstand.
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| Herausgeber: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29 D-10178 Berlin Telefon +49 30 20308 2608 E-Mail newsletter-wfm@dihk.de
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Verantwortlich für die Endredaktion: Guido Vogt
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