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| Liebe Leserinnen und Leser,
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| die Flutkatastrophe hatte Ende Juli besonders in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz große Schäden im Bereich der öffentlichen Infrastruktur verursacht und neben privaten Grundstückseigentümern auch Unternehmen erheblich getroffen. Die Bundesregierung hat daraufhin am 21. Juli 2021 ein 400-Millionen Euro-Soforthilfeprogramm beschlossen, welches zu gleichen Teilen von Bund und den Bundesländern finanziert wird. Neben diesen Finanzhilfen wurden zudem – in Anlehnung an die „Katastrophenerlasse 2013“ – weitergehende Erleichterungen bei den steuerlichen Befolgungspflichten durch die betroffenen Landesfinanzverwaltungen geschaffen sowie ein BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Hilfeleistungen von Unternehmen veröffentlicht. Hierüber berichten wir in der aktuellen Ausgabe August 2021 unseres DIHK-Newsletters Steuern|Finanzen|Mittelstand. Zugleich werfen wir einen Blick auf die aktuellen Ereignisse im Internationalen Steuerrecht: Nach langjährigen Diskussionen im sog. OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS hatten sich im Juli 2021 131 Staaten auf die Grundzüge eines neuen internationalen Steuerregimes für große multinationale Unternehmen verständigt. Auf Basis eines Zwei-Säulen-Modelles sollen bereits ab 2023 Markt-bzw. Kundenstaaten stärker auf Unternehmensgewinne zugreifen können und zudem eine globale Mindestbesteuerung von mindestens 15 Prozent eingeführt werden. Obgleich die konkreten Details erst im Oktober 2021 veröffentlicht werden, hat das Münchner ifo-Institut bereits erste Aufkommensberechnungen durchgeführt, welche insbesondere für den deutschen Fiskus von Interesse sein dürften. Welche Auswirkungen diese Umbrüche auf unsere Unternehmen haben werden, wollen wir im November 2021 im Rahmen einer DIHK-Fachtagung mit renommierten Experten erörtern. Angesichts der aktuellen Diskussionen im Bereich der Energie- und Umweltpolitik haben wir auch einen Blick auf die neue EU-Energiesteuerrichtlinie geworfen, welche die EU-Kommission am 14. Juli 2021 im Entwurf vorgestellt hat. Zurück in Deutschland geben wir einen Überblick über die neue „Überbrückungshilfe III Plus“ und die „Neustarthilfe Plus“, für die seit dem 23. Juli 2021 bzw. 16. Juli 2021 Antragstellungen möglich sind. Weiterhin berichten wir über eine wichtige BFH-Entscheidung zur Behandlung von Betriebsveranstaltungen und die BMF-Schreiben zur Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern, zur Verlängerung der Abgabefristen für das Jahr 2020 und zu Cum/Cum-Transaktionen. Und zum Ausklang schauen wir auf die aktuelle Haushaltslage, wobei die Steuereinnahmen des ersten Halbjahres mit einem stabilen Plus abschließen. Wir wünschen Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, wie immer eine anregende Lektüre unseres Newsletters und angenehme, ausklingende Sommertage. Ihr Guido Vogt
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| RA Guido Vogt
| Referatsleiter Internationales Steuerrecht, Verfahrensrecht
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| | Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht |
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| Steuerliche Maßnahmen für Betroffene der Flutkatastrophe | |
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| © Westend61 / Getty Images
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"Katastrophenerlasse" wurden erweitert
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| Die betroffenen Länder der Flutkatastrophe haben sogenannte Katastrophenerlasse mit verschiedenen steuerlichen Erleichterungen herausgegeben. Diese sollen nun ausgeweitet und weiter konkretisiert werden. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt.
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| Beihilferechtliche Einordnung der Hilfen bezüglich der Flutkatastrophe | |
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| ©Zerbor / iStock / Getty Images Plus
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Beihilferechtliche Vorgaben gelten
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| Bei den Zahlungen der kurzfristigen Hilfen an Unternehmen im Rahmen der Flutkatastrophe sind auch EU-beihilferechtliche Vorgaben zu beachten. In der Folge finden Sie einen Überblick über die Hochwasser-Hilfen aus dem Jahr 2013 und einen Vergleich zur aktuellen Rechtslage.
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| Informationen zu Hilfen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe | |
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| ©ollo / E+ / Getty Images
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Umfangreiche finanzielle Hilfen beschlossen
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| Die Flutkatastrophe in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen haben zu erheblichen Schäden geführt. Es wurden bereits zahlreiche Hilfen beschlossen.
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| Keine Umsatzsatzsteuer für Hilfeleistungen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe | |
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| © Westend61 / Getty Images
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BMF-Schreiben vom 23. Juli 2021 ermöglicht umsatzsteuerliche Erleichterungen
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| Öffentliche Hand und private Unternehmen müssen keine umsatzsteuerlichen Nachteile für Hilfeleistungen zur Bewältigung der Flutkatastrophe vom Juli 2021 in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen befürchten. Im Wege einer Billigkeitsregelung wird von der Besteuerung sogenannter unentgeltlicher Wertabgaben sowie einer Vorsteuerkorrektur bzw. einem Vorsteuerausschluss abgesehen.
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| „Überbrückungshilfe III Plus“ gestartet | |
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Anträge seit 23. Juli 2021 möglich
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| Die verlängerte „Überbrückungshilfe III Plus“ kann seit dem 23. Juli 2021 beantragt werden. Die FAQ sind ebenfalls veröffentlicht. Umfassende Informationen und weiterführende Links finden Sie im folgenden Artikel.
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| „Neustarthilfe Plus“ gestartet | |
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| ©Sebastian Condrea / Moment / Getty Images
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Anträge seit 16. Juli 2021 möglich
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| Anträge auf „Neustarthilfe Plus“ natürlicher Personen für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 können seit 16. Juli 2021 zur Überbrückungshilfe gestellt werden. Dies bildet den Auftakt für die Antragstellung zu den Wirtschaftshilfen für das dritte Quartal 2021.
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| BFH urteilt zu Betriebsveranstaltungen | |
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Kosten des Arbeitgebers sind auf anwesende Arbeitnehmer zu verteilen
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| Der BFH hat mit Urteil vom 29. April 2021 zum Aktenzeichen VI R 31/18, das er am 15. Juli 2021 veröffentlicht hat, über die steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen nach dem Recht ab 2015 entschieden. Die danach zu berücksichtigenden Aufwendungen (Gesamtkosten) des Arbeitgebers sind zu gleichen Teilen auf die bei der Betriebsveranstaltung anwesenden Teilnehmer aufzuteilen.
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| Klarstellungen für mehr Sicherheit bei Kassensicherungsverordnung | |
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Spitzenverbände wenden sich an das Bundesfinanzministerium
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| Eine Ergänzung der Orientierungshilfe für die Anwendung des § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung haben der DIHK und weitere Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft beim Bundesfinanzministerium (BMF) angeregt. Lesen Sie hier mehr.
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| Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen des Jahres 2020 | |
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| © Ulrich Baumgarten / Kontributor / Ulrich Baumgarten / Getty Images
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Bundesfinanzministerium äußert sich zu Anwendungsfragen
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| Angesichts der weiterhin andauernden, durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation hatte der Gesetzgeber mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz die Steuererklärungsfristen in beratenen wie in nicht beratenen Fällen sowie die zinsfreien Karenzzeiten (§ 233a AO) um drei Monate verlängert. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat dazu weitere Detailregelungen veröffentlicht.
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| Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern | |
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BMF-Schreiben vom 8. Juli 2021 setzt geänderte BFH-Rechtsprechung um
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| Bislang wurde die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich der Selbständigkeit zugeordnet, was die Umsatzsteuerpflicht der Aufsichtsratsvergütung – bei gleichzeitigem Vorsteuerabzugsrecht – nach sich zog. Das ist künftig nicht mehr der Fall. Lesen Sie hier mehr zu den Hintergründen und Rechtsfolgen.
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| Steuerliche Behandlung von „Cum/Cum-Transaktionen“ | |
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BMF-Schreiben aus 2017 überarbeitet
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| Die verschiedenen Gestaltungen im In- und Ausland und die entsprechenden steuerlichen Beurteilungen von "Cum/Cum-Transaktionen" werden im jüngsten Schreiben des BMF vom 9. Juli 2021 erörtert. Mit dem neuen Schreiben wurde das bisherige Schreiben vom 17. Juli 2017 neu gefasst. Details erfahren Sie hier.
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| Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LohnsteuerRichtlinien (LStR) | |
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Änderung der Pauschalen ab 1. April 2021
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| Mit BMF-Schreiben vom 21. Juli 2021 hat die Finanzverwaltung die neuen und geänderten Pauschalen für berufliche Umzüge ab 1. April 2021 bzw. 1. April 2022 bekannt gegeben. Diese Pauschalen können vom Arbeitgeber steuerfrei an die betreffenden Arbeitnehmer erstattet werden.
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| Das „Amtliche Einkommensteuer-Handbuch 2020“ online | |
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| Die aktuelle Ausgabe des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs ist ab sofort in digitaler Form verfügbar. Auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) finden Sie eine übersichtliche Darstellung aller geltenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes, der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und der Einkommensteuer-Richtlinien für den Veranlagungszeitraum 2020.
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| | Aktuelle Haushaltspolitik |
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| Steuereinnahmen im Juni 2021 – kräftiger Zuwachs von 13 Prozent | |
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| ©Viorika / E+ / Getty Images
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Steuereinnahmen im ersten Halbjahr nun mit einem stabilen Plus von 5,9 Prozent
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| Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) stiegen im Juni 2021 um 12,9 Prozent gegenüber Juni 2020. Die konjunkturellen Auswirkungen der Corona-Krise belasteten weiterhin das Steueraufkommen. Im Vergleich zum Juni 2019 fielen die Steuereinnahmen um 8,6 Prozent niedriger aus. Dennoch ist eine stabile Erholung sichtbar.
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| | Internationale und Europäische Steuerpolitik |
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| G20-Staaten vereinbaren Reform der internationalen Besteuerung | |
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| © Yuichiro Chino / Moment /Getty Images
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Zwei-Säulen-Lösung aus Gewinnumverteilung und Mindeststeuer
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| Auf eine - aus Sicht der beteiligten Staaten - „stabilere und gerechtere internationale Steuerarchitektur“ haben sich die G20-Staaten am 10. Juli 2021 geeinigt. Sie befürworteten demnach die Schlüsselkomponenten der beiden Säulen zur Umverteilung von Gewinnen multinationaler Unternehmen und einer effektiven globalen Mindeststeuer, die vom OECD/G20 Inclusive Framework veröffentlicht wurden.
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| Green Deal-Gesetzespaket vorgestellt | |
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Kommission präsentiert Neufassung der EU-Energiesteuerrichtlinie
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| Am 14. Juli 2021 hat die EU-Kommission den Entwurf für eine überarbeitete Energiesteuer-Richtlinie herausgegeben. Es ist bereits der zweite Anlauf, die im Jahr 2003 geschaffenen Regeln an die geänderten EU-Klimaziele anzupassen. Erfahren Sie hier, was sich ändert.
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| Herausgeber: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29 D-10178 Berlin Telefon +49 30 20308 2608 E-Mail newsletter-wfm@dihk.de
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Verantwortlich für die Endredaktion: Guido Vogt
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