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| Liebe Leserinnen und Leser,
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| alle warten derzeit gespannt auf die konkreten Maßnahmen, die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag für die Unternehmen in den kommenden Jahren formulieren werden. Rückenwind für die Finanzierung von Vorhaben hat die aktuelle Steuerschätzung ergeben, über die wir berichten. Der Finanzierungsspielraum ist deutlich größer als noch im Sommer angenommen, denn das einsetzende Wirtschaftswachstum wird dem Staat insgesamt in den kommenden Jahren mehr Einnahmen bringen als bisher geschätzt. Allein der Bund wird bis einschließlich 2026 rund 80 Milliarden mehr zur Verfügung haben. Die Einnahmen des gesamten Staates werden von gut 812 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 988 Milliarden Euro im Jahr 2026 steigen. Neben einem deutlichen Zuwachs bei den Einnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer sowie der Umsatzsteuer – also der Steuerarten, die allein gut 60 Prozent des gesamtstaatlichen Steueraufkommens ausmachen – trägt eine deutliche Erholung bei den Gewinnsteuern der Unternehmen zu dieser positiven Entwicklung bei. Auch die Einnahmen der Länder und Gemeinden profitieren vom Wirtschaftsaufschwung. Insbesondere steigen nach dem Pandemie-bedingten Einbruch auch die Gewerbesteuerzahlungen der Unternehmen in den kommenden Jahren wieder kontinuierlich. Die Steuerschätzer prognostizieren hier einen Anstieg von knapp 56 Milliarden Euro in 2021 auf fast 70 Milliarden Euro in 2026. Hierzu – und zur Entwicklung der Steuereinnahmen dieses Jahres – finden Sie weitere Informationen in unserem Newsletter. Ferner berichten wir über die DIHK-Vorschläge zur aus unserer Sicht überfälligen Reform der Verzinsung von Steuerforderungen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die seit über 50 Jahren geltende Zinshöhe von 6 Prozent p.a. für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Anpassung bis Ende Juli 2022 aufgetragen. Angemessene Zinssätze spielen auch für konzerninterne Finanzierungen eine zentrale Rolle. Wir berichten hierzu über das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus Mai diesen Jahres. Der BFH hat darüber entschieden, welche Methode bei der Ermittlung des Vergleichspreises für konzerninterne Finanzierungen anzuwenden ist. Wie gewohnt halten wir Sie auch zu den Entwicklungen bei der Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung auf dem Laufenden. Sie finden in diesem Newsletter Informationen zu den aktuellen Beschlüssen der G20-Staats- und Regierungschefs sowie der OECD-Staaten gemeinsam mit einem größeren Staatenverbund.
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| Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
| Rainer Kambeck
| Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik Mittelstand
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| | Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht |
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| Keine Umsatzsteuer für bestimmte Flut-Hilfeleistungen bis Ende 2021 | |
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| © Westend61 / Getty Images
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Finanzverwaltung verlängert Billigkeitsmaßnahmen bei der Umsatzsteuer
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| Die ursprünglich bis zum 31. Oktober 2021 befristeten Billigkeitsmaßnahmen für bestimmte Hilfeleistungen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom Juli 2021 werden bis 31. Dezember 2021 verlängert. Für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen wird von der Besteuerung sog. unentgeltlicher Wertabgaben sowie einer Vorsteuerkorrektur bzw. einem Vorsteuerausschluss abgesehen.
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| Angemessene Zinssätze für konzerninterne Finanzierungen | |
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| ©alicat / E+ / Getty Images
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Preisaufschlagmethode ist primär anzuwenden
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| Mit Urteil vom 18. Mai 2021 (Aktenzeichen I R IV/17) hat der Bundesfinanzhof (BFH) darüber entschieden, welche Methode bei der Ermittlung des Vergleichspreises für konzerninterne Finanzierungen anzuwenden ist.
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| Verzinsung von Steuerforderungen muss reformiert werden | |
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| © Matthias Kulka / The Image Bank / Getty Images
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DIHK legt Reformvorschläge vor
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| Das Bundesverfassungsgericht hatte die seit über 50 Jahren geltende Zinshöhe von sechs Prozent p.a. für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Anpassung bis spätestens 31. Juli 2022 aufgetragen. Damit wurde eine langjährige Forderung des DIHK aufgegriffen. Und auch bei der gerichtlich geforderten Anpassung wirkt der DIHK tatkräftig mit.
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| | Aktuelle Haushaltspolitik |
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| Mehr Spielraum für die neue Bundesregierung durch aktuelle Steuerschätzung | |
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Steuer-Mehreinnahmen für Investitionen in die Zukunft nutzen
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| Das einsetzende Wirtschaftswachstum wird dem deutschen Staat in den kommenden Jahren voraussichtlich mehr Einnahmen bringen als bisher geschätzt. Nach den jüngsten Prognosen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" sollen die Steuereinnahmen kräftig zulegen. Nun gilt es, diese Mehreinnahmen zielgenau zu investieren, um die Unternehmen in ihrem Transformationsprozess hin zur Digitalisierung und zur Klimaneutralität zu unterstützen.
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| Steuereinnahmen im September 2021 – kräftiger Zuwachs von 23,1 Prozent | |
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Steigende Beschäftigung und Konsum sorgen für hohe Einnahmezuwächse
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| Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) stiegen im September 2021 um 23,1 Prozent gegenüber September 2020. Neben der einsetzenden wirtschaftlichen Erholung ist auch der statistische Effekt einer sehr geringen Vorjahresbasis für das kräftige Wachstum verantwortlich. Und dennoch – zum ersten Mal liegen die Steuereinnahmen über dem Vorkrisenniveau des vergleichbaren Zeitraums 2019.
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| Nachhaltigkeit öffentlicher Maßnahmen auf dem Prüfstand - per "Zukunftsquote" | |
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ZEW stellt Studie zu alternativer Steuerung der öffentlichen Haushalte vor
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| Die erstmalig vom ZEW entwickelte und für den Bundeshaushalt berechnete Zukunftsquote gibt an, in welchem Umfang der Haushalt Mittel für Ziele bereitstellt, die erst in der mittleren oder ferneren Zukunft einen Nutzen stiften werden.
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| | Internationale und Europäische Steuerpolitik |
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| Steuerliche Probleme beim mobilen Arbeiten aus dem Ausland | |
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DIHK adressiert wichtige Probleme von deutschen Unternehmen bei der Fachkräftesicherung
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| Mobiles Arbeiten oder auch „remote working“ hat insbesondere in der Corona-Krise an Bedeutung gewonnen und wird auch in der Zukunft eine wichtige Rolle bei der betrieblichen Fachkräftesicherung/-gewinnung am Standort Deutschland einnehmen. Dieses kann jedoch verschiedene steuerrechtliche Probleme und insbesondere die unbeabsichtigte Begründung einer steuerlichen Betriebsstätte des Unternehmens im Ausland auslösen.
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| Internationale Mindestbesteuerung von Konzernen | |
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G20-Staats- und Regierungschefs einigen sich auf Eckpunkte
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| Die Staats- und Regierungschefs der 20 wichtigsten Industrienationen haben sich auf ihrem Gipfeltreffen am 31. Oktober 2021 in Rom auf die wichtigsten Grundzüge der zukünftigen Besteuerung von internationalen Konzernen verständigt. Neben einer Neuverteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Staaten ist auch die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung in Höhe von 15 Prozent ab dem Jahr 2023 vorgesehen.
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| Europäischer Innovationsrat investiert in elf Erfindungen aus Deutschland | |
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Insgesamt 363 Millionen Euro für 65 europäische Start-ups und KMU
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| Europa in Sachen Innovationen und neue Technologien an die Spitze bringen - das ist das Ziel des Europäischen Innovationsrats oder European Innovation Council der EU-Kommission. Daher fördert er bahnbrechende Innovationen in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Digitales, Weltraum, Energie und Biotechnologie. Diesmal kommen viele deutsche Unternehmen in den Genuss der Förderung.
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| Herausgeber: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29 D-10178 Berlin Telefon +49 30 20308 2608 E-Mail newsletter-wfm@dihk.de
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Verantwortlich für die Endredaktion: Jens Gewinnus
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