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| Liebe Leserinnen und Leser,
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| auch der Jahresbeginn 2022 ist für viele Unternehmen durch die Corona-Pandemie geprägt. Trotz der Tatsache, dass mittlerweile rund drei Viertel der Bevölkerung zweifach und knapp die Hälfte aller Bürger/innen dreifach gegen Corona geimpft sind, breitet sich die Omikron-Variante des Virus aus und erzwingt neue Restriktionen, um eine weitere Ausbreitung zu stoppen und negative Folgen zu begrenzen. Diese Entwicklung belastet die Wirtschaft auch zu Beginn dieses Jahres erheblich. Hinzu kommen Herausforderungen für die hiesigen Unternehmen, die lediglich zum Teil auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind, wie Störungen internationaler Lieferketten. Die neue Bundesregierung startet in einer Zeit großer Herausforderungen. Wir beschreiben in unserem ersten Newsletter 2022 deren Vorgehensweise beim Bundeshaushalt und der finanziellen Ausstattung des Energie- und Klimafonds. Den Fonds will die neue Bundesregierung zu einem Klima- und Transformationsfonds weiterentwickeln. Dabei gehen wir auch auf die verfassungsrechtlichen Bedenken ein, die bei einer Anhörung im Bundestag diskutiert wurden. Die Einnahmen des Fonds waren bereits im vergangenen Jahr gestiegen, weil die Preise der CO2-Zertifikate deutlich zugelegt haben. Ergänzend zum EU-Emissionshandel startete 2021 das nationale Emissionshandelssystem für die Bereiche Wärme und Verkehr, mit dem ebenfalls bereits erhebliche Einnahmen erzielt wurden. Aus dem Fonds sollen zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Transformation der deutschen Wirtschaft finanziert werden. Schon vor Corona wurden in vielen mittelständischen Betrieben in Deutschland Nachfolger/innen gesucht. Wir berichten über eine Studie des Instituts für Mittelstandsforschung, nach der in diesem Jahr rd. 38.000 Übergaben anstehen. Beim Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), für viele Unternehmen eine wichtige Unterstützung der Innovationsaktivitäten, besteht seit einigen Monaten ein Antragsstopp. Laut Koalitionsvertrag sollen Förderprogramme wie das ZIM bedarfsgerecht und flexibel ausgestattet und dynamisch fortgeschrieben werden. Wir berichten über die diesbezüglichen Perspektiven der neuen Bundesregierung. Informationen bieten wir zum eingeführten ermäßigten Umsatzsteuersatz für digitale Medien und zur Umsatzsteuer bei Nutzung eines Konsignationslagers im EU-Ausland. Unser Blick nach Brüssel: Die EU konkretisiert die jüngsten OECD-Vereinbarungen zur Mindestbesteuerung. Wir erläutern den Richtlinienentwurf der EU-Kommission zu einer globalen effektiven Mindeststeuer, mit dem die Beschlüsse des Inclusive Framework on BEPS (IF) umgesetzt werden sollen. Grundlage für die Richtlinie sind die von der OECD vorgelegten Musterregelungen zur Umsetzung einer effektiven Mindestbesteuerung. Ferner berichten wir über das Programm der französischen EU-Ratspräsidentschaft in der ersten Hälfte des Jahres und die Einrichtung einer Online-Plattform, auf der regelmäßig über die Jahresberichte der EU-Kommission zur Aufbau- und Resilienzfazilität berichtet werden soll. Zudem erläutern wir in diesem Newsletter die Empfehlungen der EU-Kommission für die Mitgliedstaaten, wie die missbräuchlichen Nutzungen von sog. Briefkastenfirmen aufgedeckt werden können.
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| Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
| Rainer Kambeck
| Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand
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| | Aktuelle Haushaltspolitik |
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| Bundesregierung stockt mit neuen Schulden Klimafonds auf | |
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60 Milliarden Euro für den Energie- und Klimafonds
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| Kurz vor Jahresende 2021 hat die neue Bundesregierung den Entwurf für ein zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 (BT-Drs. 20/300) eingebracht: Der Gesetzentwurf sieht vor, dem Energie- und Klimafonds (EKF), einem Sondervermögen des Bundes, 60 Milliarden Euro zuzuführen. Ein umstrittenes Vorhaben.
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| Energie- und Klimafonds erzielt 2021 Rekordeinnahmen | |
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| © Manfred Muenzl / EyeEm / Getty Images
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Sondervermögen des Bundes profitiert vom Preisanstieg bei CO2-Zertifikaten
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| Die Einnahmen aus dem Verkauf von CO2-Zertifikaten sind 2021 in Deutschland mit 5,3 Milliarden Euro doppelt so hoch ausgefallen wie 2020 (2,66 Milliarden Euro). Neben diesen Einnahmen über das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) kamen weitere 7,2 Milliarden Euro durch die neue nationale Abgabe (nEHS) auf Sprit, Heizöl und Gas dazu. Die Gesamteinnahmen in Höhe von 12,5 Milliarden Euro fließen dem Energie- und Klimafonds (EKF), einem Sondervermögen des Bundes, zu und dienen der Umsetzung verschiedener Maßnahmen und Förderprogramme zum Klimaschutz.
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| Steuereinnahmen im November 2021 verzeichnen weiterhin Zuwachs | |
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Steigende Beschäftigung und Konsum sorgen für hohe Einnahmezuwächse
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| Die Steuereinnahmen in Deutschland (ohne Gemeindesteuern) stiegen im November 2021 um 15,4 Prozent gegenüber November 2020. Neben der wirtschaftlichen Erholung ist auch der statistische Effekt einer geringen Vorjahresbasis für das kräftige Wachstum verantwortlich. Die Einnahmen liegen mit 3,8 Milliarden Euro über Niveau des Novembers 2019. Das ist der dritte Monat in Folge, in dem das Steueraufkommen über dem Vorkrisenniveau liegt.
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| | Internationale und europäische Steuerpolitik |
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| Programm der französischen EU-Ratspräsidentschaft vorgestellt | |
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Konkrete Pläne für die Bereiche Haushalt, Steuern, Finanzmarkt und Wirtschaftspolitik
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| Unter dem Titel "Wiederaufschwung, Stärke, Zugehörigkeit" hat die französische Ratspräsidentschaft der EU ihr Arbeitsprogramm veröffentlicht. Mit ihm möchten sie einerseits die europäische Souveränität stärken – Sicherung des Schengenraums, mehr Verantwortung für die eigene Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit – sowie andererseits das europäische Wachstumsmodell neu auflegen und das europäische Menschenbild stärker prägen.
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| Vorgehen gegen Briefkastenfirmen ohne ausreichende wirtschaftliche Aktivität | |
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EU-Kommission stellt Vorschlag zur Bekämpfung vor
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| Die Europäische Kommission geht gegen die Nutzung von "Briefkastenfirmen" für Steuerzwecke vor. Mit ihrem Vorschlag von Ende Dezember möchte die Kommission sicherstellen, dass Unternehmen, die keine oder nur eine minimale Geschäftstätigkeit unterhalten, weder Steuervorteile in Anspruch nehmen noch die Steuerzahler finanziell belasten können.
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| Corona-Wiederaufbau für die Wirtschaft mittels NextGenerationEU | |
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EU-Kommission richtet Aufbau- und Resilienz-Scoreboard ein
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| Die Europäische Kommission hat im Dezember 2021 das Aufbau- und Resilienz-Scoreboard gestartet. Auf der Online-Plattform wird dargestellt, welche Fortschritte die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne erzielt haben.
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| EU-Budget will Schuldenzurückzahlung sicherstellen | |
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EU-Kommission schlägt drei neue Eigenmittel vor
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| Um die Rückzahlung der für das Programm "NextGenerationEU" aufgenommenen Schulden sicherzustellen, hat die Europäische Kommission Ende Dezember 2021 drei neue Eigenmittel vorgeschlagen: Ein Teil der nationalen Einnahmen soll aus dem Emissionshandel (EHS), ein Teil der Einnahmen aus dem vorgeschlagenen CO2-Grenzausgleichssystem der EU (CBAM) und, ebenfalls, ein Teil aus der globalen Mindeststeuer gemäß eines kürzlich erfolgten OECD-Beschlusses, kommen.
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| OECD veröffentlicht „Model Rules“ zur globalen Mindeststeuer | |
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Internationale Unternehmensbesteuerung steht vor dem Umbruch
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| Die OECD hat am 20. Dezember 2021 detaillierte Regeln für eine Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung veröffentlicht, wonach multinationale Unternehmen ab 2023 einer globalen effektiven Mindestbesteuerung von 15 Prozent unterliegen.
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| EU-Richtlinienentwurf zur globalen Mindeststeuer (Säule 2) veröffentlicht | |
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Einheitliche Umsetzung der OECD-Vorgaben in der EU
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| Die EU-Kommission hat am 22. Dezember 2021 einen Richtlinienentwurf zur Mindestbesteuerung vorgestellt. Damit sollen die auf OECD -Ebene beschlossenen Maßnahmen zur Einführung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung von Unternehmen i. H. v. 15 Prozent möglichst einheitlich in den EU-Staaten implementiert werden. Hierzu hatte die OECD am 20. Dezember 2021 bereits umfangreiche Regelungen (Model Rules) veröffentlicht.
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| | Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht |
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| Ermäßigter Umsatzsteuersatz für digitale Medien | |
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BMF gibt Hinweise zur Anwendung der Ermäßigung
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| Bereits seit 18. Dezember 2019 gilt für elektronische Erzeugnisse wie z. B. E-Books und Zugänge zu Datenbanken mit entsprechenden Produkten auch der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent – bis dahin war er Printprodukten vorbehalten. Die Finanzverwaltung erläutert nun unter welchen Voraussetzungen die Ermäßigung anzuwenden ist. Die Erläuterungen gelten in allen offenen Fällen. Für Leistungen, die vor dem 1. Januar 2022 erbracht wurden, sieht die Finanzverwaltung sog. Nichtbeanstandungsregelungen vor.
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| Umsatzsteuer bei Nutzung eines Konsignationslagers im EU-Ausland | |
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Finanzverwaltung erläutert Voraussetzungen und Folgen
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| Die Finanzverwaltung hat im Dezember 2021 ihre lang erwartete Auffassung zur Anwendung der neuen Vorschriften zur Nutzung sogenannten Konsignationslager im EU-Ausland veröffentlicht. Dabei wurden auch Hinweise aus der Praxis zur seit zwei Jahren geltenden Vereinfachungsregelung aufgegriffen, die noch immer recht komplex ist.
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| Zusätzlichkeitserfordernis bei Gehaltsumwandlung | |
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BMF nimmt BFH-Rechtsprechung auf
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| Am 05.01.2022 erklärte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) zum lohnsteuerlichen Zusätzlichkeitserfordernis bei Gehaltsumwandlungen für anwendbar - allerdings nur bis einschließlich 2019.
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| Antragsstopp beim Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand | |
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| © Sorrasak Jar Tinyo / Moment / Getty Images
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Bundesregierung äußert sich
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| Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) nutzen viele Unternehmen als wichtige Unterstützung ihrer Innovationsaktivitäten. Seit einigen Monaten besteht für dieses Programm jedoch ein Antragsstopp. Die Bundesregierung möchte Förderprogramme wie das ZIM bedarfsgerecht und flexibel ausstatten und hat sich nun zum Antragsstopp geäußert.
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| Immer mehr Nachfolgerinnen und Nachfolger gesucht | |
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Institut für Mittelstandsforschung Bonn: Rund 38.000 Übergaben stehen jährlich an
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| Für insgesamt rund 190.000 Unternehmen steht nach Schätzungen des Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn in den kommenden fünf Jahren eine Nachfolge an. Das sind 27 Prozent mehr als in den fünf Jahren zuvor. Wo die meisten Übergaben stattfinden und wie die Unternehmen diese regeln, lesen Sie hier.
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| Herausgeber: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29 D-10178 Berlin Telefon +49 30 20308 2608 E-Mail newsletter-wfm@dihk.de
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Verantwortlich für die Endredaktion: Dr. Marc Evers
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