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Ausgabe Nr. 3 / 2022 
Titelbild Steuern Finanzen Mittelstand
Liebe Leserinnen und Leser,
 
bei vielen Unternehmen stehen derzeit die humanitären Hilfen der vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen im Vordergrund. Unter #WirtschaftHilft finden Sie hierzu weitere Informationen auf der DIHK-Homepage. Der Krieg hat unmittelbare und mittelbare Auswirkungen für Unternehmen in Deutschland – in vielen Fällen mit Standorten in der Ukraine und/oder in Russland. In der Politik werden verschiedene Hilfsmaßnahmen für Unternehmen diskutiert. Über den aktuellen Stand dazu werden wir in der nächsten Ausgabe unseres Newsletters berichten.
 
Es ist nachvollziehbar, dass derzeit andere Fachthemen weniger intensiv in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Wir wollen Sie mit unserem Newsletter darüber informieren, zu welchen steuerrechtlichen und haushaltspolitischen Themen es Aktuelles zu berichten gibt.
 
Das betrifft u.a. die weltweite Einführung einer globalen Mindeststeuer von effektiv 15 Prozent für große, international tätige Unternehmen zum Jahresbeginn 2023. In dieser Woche veröffentlichte das OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS dazu weitere Details. Die EU-Finanzminister konnten sich aber noch nicht auf eine entsprechende EU-Richtlinie einigen. Offensichtlich haben einige Mitgliedstaaten noch Klärungsbedarf. Der DIHK hat bereits darauf hingewiesen, dass der aktuelle Stand bei der Neuregelung zu großen Unsicherheiten bei den betroffenen Unternehmen führt – und hat deshalb eine Verschiebung der Inkraftsetzung empfohlen. Angesichts des späten Bekanntwerdens der genauen Regelungen ist es für die betroffenen Unternehmen kaum möglich, bereits bis Ende dieses Jahres verlässliche Prozesse zur Berechnung und Abführung der neuen Mindeststeuer einzuführen.
 
Im Newsletter finden Sie ferner u.a. Informationen zur lohnsteuerlichen Behandlung von Firmenwagen, zur umsatzsteuerlichen Behandlung der privaten Nutzung von E-Fahrzeugen und Fahrrädern, zur Verfassungsbeschwerde zum Arbeitslohn bei Betriebsveranstaltungen, zum Antragsverfahren für Unternehmen bezüglich der Finanzierungsmöglichkeiten zur Erschließung globaler Märkte, zur finanziellen Förderung durch den europäischen Forschungsrat und nicht zuletzt zum aktuellen Stand bei den Corona-Überbrückungshilfen.
 
 
Rainer Kambeck
Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik Mittelstand
Inhalt
Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht
Corona-Überbrückungshilfen nochmals verlängert 
Verfassungsbeschwerde zum Arbeitslohn bei Betriebsveranstaltungen 
Private Nutzung von E-Fahrzeugen und Fahrrädern in der Umsatzsteuer
Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines Firmenwagens
Internationale und Europäische Steuerpolitik
Finanzielle Förderung durch den Europäischen Forschungsrat
Rückläufiges Aufkommen aus Umweltsteuern in EU-Mitgliedstaaten
Europäischer Innovationsrat: Finanzierungsmöglichkeiten zur Erschließung globaler Märkte
OECD: Globale Mindeststeuer für große Unternehmensgruppen auf der Zielgeraden
OECD veröffentlicht „Verrechnungspreisleitlinien 2022“
EU einigt sich auf flexiblere Regeln für ermäßigte Mehrwertsteuersätze
Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht
Corona-Überbrückungshilfen nochmals verlängert 

©TPG / Kontributor / Getty Images News / Getty Images

Verlängerung bis 30. Juni 2022 
 
Die Corona-Überbrückungshilfen wurden nochmals verlängert. Bis zum 30. Juni 2022 können Unternehmen, die Corona bedingt Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent zur Vor-Pandemiezeit verkraften müssen, die Überbrückungshilfe IV oder die Neustarthilfe in Anspruch nehmen. 
 
 
   
Verfassungsbeschwerde zum Arbeitslohn bei Betriebsveranstaltungen 

©Hinterhaus Productions / DigitalVision / Getty Images

Bewertung von Arbeitslohn anlässlich einer Betriebsveranstaltung geht in die nächste Runde  
 
Beim Bundesverfassungsgericht ist unter dem Aktenzeichen BVerfG - 2 BvR 1443/21 eine Verfassungsbeschwerde zur Frage anhängig, ob es verfassungsgemäß ist, bei der Ermittlung des Umfangs der lohnsteuerpflichtigen Zuwendungen, die Arbeitnehmern im Rahmen einer Betriebsveranstaltung (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG) gewährt werden, auf die Anzahl der tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer abzustellen und sog. "No-Show-Kosten" für nicht anwesende Personen auf diese zu verteilen. 
 
 
   
Private Nutzung von E-Fahrzeugen und Fahrrädern in der Umsatzsteuer

©Henglein and Steets / Image Source / Getty Images

BMF veröffentlicht Anwendungsschreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung 
 
Die private Nutzung eines Fahrzeugs unterliegt der Umsatzsteuer, wenn bei Anschaffung der volle oder teilweise Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde. Das gilt auch für Fahrräder. Wie aber ist die private Nutzung von Elektrofahrzeugen, Hybridelektrofahrzeugen, Elektrofahrrädern und Fahrrädern sowie die Überlassung von Elektrofahrrädern und Fahrrädern an Arbeitnehmer umsatzsteuerrechtlich zu bewerten? Zu dieser Frage hat das Bundesfinanzministerium nun Hinweise veröffentlicht. Insbesondere sind danach die ertragsteuerlichen Sonderregelungen bei der Umsatzsteuer nicht anwendbar.
 
 
   
Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines Firmenwagens

©Geber86 / E+ / Getty Images

Unterjähriger Wechsel von Pauschal- zur Fahrtenbuchmethode (vice versa) nunmehr möglich 
 
Der geldwerte Vorteil ist nach Auffassung der Finanzverwaltung auch dann anzusetzen, wenn das Fahrzeug tatsächlich nicht für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird. Dafür ist nun auch die rückwirkende Änderung der Bewertungsmethode und sowohl dem Grunde nach, wie auch für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte möglich. Lesen Sie hier mehr.
 
 
   
Internationale und Europäische Steuerpolitik
Finanzielle Förderung durch den Europäischen Forschungsrat

©Howtogoto / iStock / Getty Images Plus

EU unterstützt Marktreife von 166 Projekten mit 25 Millionen Euro 
 
Der Europäische Forschungsrat (ERC) hat am 7. Februar 166 Forschende, darunter 13 aus Deutschland, als forschungswürdig ausgewählt. Die Forschenden erhalten jeweils Zuschüsse in Höhe von 150.000 Euro. Das Geld soll den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern dabei helfen, die frühe Phase der Vermarktung ihrer Forschungsergebnisse erfolgreich zu bewältigen. Dass der ERC in die Grundlagenforschung investiert und riskante, aber bahnbrechende Pionierforschung fördert, macht es innovativen Unternehmen leichter: Sie können mit ihrer angewandten Forschung auf den Ergebnissen der Pionierforscher aufsetzen.
 
 
   
Rückläufiges Aufkommen aus Umweltsteuern in EU-Mitgliedstaaten

©Romolo Tavani / iStock / Getty Images Plus

Vorschläge der Europäischen Umweltagentur zum weiteren Vorgehen 
 
Die European Environmental Agency (EEA) kritisiert, dass Umweltsteuern heute vielfach als Einnahmequelle für den Staat angesehen würden, nicht als Instrument zur Steuerung von menschlichem Verhalten. Die Mitgliedstaaten müssten ihre Steuerpolitik stärker an den Umwelt- und Klimazielen ausrichten und die Unternehmen abhängig von der Umweltschädlichkeit ihrer Energiequellen und Stoffe steuerlich belasten.
 
 
   
Europäischer Innovationsrat: Finanzierungsmöglichkeiten zur Erschließung globaler Märkte

©krisanapong detraphiphat / Moment / Getty Images

Vereinfachte Antragsverfahren für Unternehmen 
 
Mit über 1,7 Milliarden Euro finanziert der Europäische Innovationsrat (EIC) 2022 überragende Innovationen zum Beispiel in den Bereichen Quantencomputer, Batterien und der Gentherapie. Zu den Neuerungen zählt auch ein vereinfachtes Antragsverfahren.
 
 
   
OECD: Globale Mindeststeuer für große Unternehmensgruppen auf der Zielgeraden

©iSidhe / iStock / Getty Images Plus

Einigung unter den EU-Staaten lässt jedoch noch auf sich warten 
 
Die weltweite Einführung einer globalen Mindeststeuer von 15 Prozent für große, international tätige Unternehmen ab Jahresbeginn 2023 ist eigentlich beschlossen. In dieser Woche veröffentlichte die OECD detaillierte Regelungen dazu. Doch die EU-Finanzminister konnten sich noch nicht auf die Verabschiedung einer entsprechenden EU-Richtlinie einigen – zu groß waren die Vorbehalte etwa aus Schweden oder Polen. Der DIHK hat bereits auf die großen Umsetzungsschwierigkeiten für Unternehmen hingewiesen und eine Verschiebung der Erstanwendung gefordert.
 
 
   
OECD veröffentlicht „Verrechnungspreisleitlinien 2022“

©Thomas Trutschel / Kontributor / Photothek / Getty Images

Neue Regeln für international tätige Unternehmen 
 
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat am 20. Januar 2022 eine Neufassung ihrer „OECD-Verrechnungspreisleitlinien“ veröffentlicht und darin – neben redaktionellen Anpassungen – auch wichtige Neuregelungen aufgenommen. Unternehmen sollten diese im Blick haben, sofern sie im Ausland mit Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten aktiv sind.
 
 
   
EU einigt sich auf flexiblere Regeln für ermäßigte Mehrwertsteuersätze

©Sitthiphong / iStock / Getty Images Plus

Nach Ratseinigung stimmt nun auch das EP zu 
 
Mit fast drei Monaten Zeitverzug hat das Europäische Parlament (EP) am 9. März die Aktualisierung der bestehenden Steuerregeln angenommen. Die Abgeordneten stimmten für die Position des Rates und für größere Spielräume der Mitgliedstaaten bei der Festlegung von Produkten und Dienstleistungen, die ermäßigt besteuert werden können.
 
 
   
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