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| Liebe Leserinnen und Leser,
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| die Bundesregierung hat weitere Entlastungen für Bürger sowie Unternehmen und ihre Beschäftigten zur Abfederung der Folgen des Ukrainekriegs auf den Weg gebracht. In Gesetzentwürfe umgesetzt werden derzeit die Maßnahmen, auf die sich der Koalitionsausschuss bei seinem Treffen am 23./24. März 2022 verständigt hat. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen, mit denen den in Folge des Ukrainekriegs schnell und deutlich gestiegenen Energiekosten etwas entgegengesetzt werden soll. Zum Beispiel sollen die Energiesteuern auf Benzin und Diesel für drei Monate auf die europäischen Mindestbeträge gesenkt werden. Durch diese Maßnahmen werden auch viele mittelständische Betriebe und Selbständige entlastet. Belastungen kommen allerdings auf Arbeitgeber zu, weil sie die einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro umsetzen müssen. Die Maßnahmen an sich sind nicht zu kritisieren, allerdings wäre es besser gewesen, wenn die Ampelkoalitionäre die Unternehmen hier früher eingebunden hätten, um die nun entstehenden bürokratischen Belastungen zu vermeiden. Bereits im Gesetzgebungsverfahren befinden sich weitere Maßnahmen, wie die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags und die Erhöhung des Grundfreibetrags. Auch vielen Unternehmen in den Regionen dürfte es helfen, dass ihre Mitarbeiter davon profitieren, dass die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie erhöht werden. Über die steuerlichen Entlastungen durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz haben wir bereits berichtet. Hier hoffen wir noch immer, dass das Bundesfinanzministerium unsere Empfehlung zur Ausweitung der Verrechnungsmöglichkeiten von aktuell entstehenden Verlusten berücksichtigt. Das wäre für viele der jetzt vom Ukrainekrieg betroffenen Unternehmen eine wichtige Verbesserung und würde für diese Unternehmen bedeuten, dass sie gegebenenfalls nicht auf andere staatliche Hilfen angewiesen sind. Über das jüngst von der Bundesregierung angekündigte Hilfspaket für die Wirtschaft berichten wir in unserem nächsten Newsletter, wenn von den Ministerien die Details ausgearbeitet und veröffentlicht sind. Neben dem Ausgleich von Belastungen durch extrem hohe Energiekosten wurden Kreditprogramme zur kurzfristigen Absicherung der Liquidität angekündigt. Ferner sollen Maßnahmen kommen, mit denen besondere Härten zielgerichtet abgefedert und existenzbedrohende Situationen für einzelne Unternehmen vermieden werden können. Richtig ist, dass dabei auch eine Stärkung des Eigenkapitals der betroffenen Unternehmen angekündigt wurde.
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| Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
| Rainer Kambeck
| Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik Mittelstand
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| Wegen hoher Energiepreise: Energie-Entlastungspaket der Ampel-Koalitionäre | |
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| ©Mustapha GUNNOUNI / iStock / Getty Images Plus
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Paket aus 300 Euro Zuschuss und vorübergehend abgesenkter Energiesteuer
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| Alle Steuerzahler erhalten einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Die Pauschale unterliegt der regulären Einkommensteuer.
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| Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge | |
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| ©Bloomberg Creative / Bloomberg Creative Photos / Getty Images
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Finanzministerium schnürt Maßnahmenpaket
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| Wie werden Zuwendungen und andere Unterstützungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine steuerlich behandelt? Dazu hat sich das Bundesministerium für Finanzen (BMF) kürzlich geäußert. Das Ministerium nimmt sowohl Stellung zu Spendenerleichterungen als auch zur Unterbringung geflüchteter Personen sowie zu Arbeitslohnspenden. Die Details lesen Sie im BMF-Schreiben vom 17. März 2022.
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| Steuer- und Abgabenfreiheit bei Gutscheinen, Geldkarten: Welche Voraussetzungen? | |
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| ©Peter Dazeley / The Image Bank / Getty Images
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BMF zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug
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| Bei Gutscheinen und Geldkarten liegt seit 2022 ein Sachbezug nur vor, wenn diese ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erfüllen. Will ein Arbeitgeber ein lohnsteuerliches (Haftungs-)Risiko vermeiden, muss er daher prüfen, ob die eingesetzten Gutscheine/Geldkarten die im BMF-Schreiben vom 15. März 2022 festgelegten Voraussetzungen erfüllen.
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| Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern | |
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| ©Seiya Tabuchi / iStock / Getty Images Plus
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BMF präzisiert Sicht der Finanzverwaltung zum Leistungszeitpunkt und zur Zehn-Prozent-Grenze
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| Zu welchem Zeitpunkt ist die Aufsichtsratstätigkeit ausgeführt? Wie ist die 10 Prozent-Grenze bei einer gemischten Aufsichtsratsvergütung zu berechnen? Zu diesen beiden Aspekten gibt das Bundesfinanzministerium (BMF) mit dem neuen Schreiben vom 29. März 2022 nähere Erläuterungen.
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| | Aktuelle Haushaltspolitik |
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| Bundeshaushalt 2022: Planungen am aktuellen Rand | |
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Haushaltsaufstellung in unsicheren Zeiten schwierig
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| Das Bundeskabinett hat am 16. März 2022 den Entwurf für den Bundeshaushalt 2022 beschlossen. Der Haushaltsentwurf dokumentiert die Planung mit Stand vor Beginn des Ukraine-Krieges und ohne eine Berücksichtigung von gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges. Das, was aus heutiger Sicht an absehbaren zusätzlichen Ausgaben und gegebenenfalls Mindereinnahmen als Folge des Ukraine-Kriegs kommen wird, wird in einem sogenannten Ergänzungshaushalt abgebildet.
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| Gemeindefinanzen auch 2021 im Plus | |
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Starke Steuereinnahmen bescheren Kommunen einen Finanzierungsüberschuss
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| Die 2021 einsetzende konjunkturelle Erholung ließ die Steuereinnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände stärker als ihre Ausgaben steigen. Im Ergebnis wiesen sie für das Jahr 2021 einen Finanzierungsüberschuss von knapp 4,6 Milliarden Euro auf. Bereits 2020 konnten die Kommunen einen Finanzierungsüberschuss erzielen, wenngleich mit kräftiger Unterstützung von Bund und Ländern durch den „kommunalen Solidarpakt 2020“.
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| Steuereinnahmen im Februar 2022 deutlich über dem Vorjahresergebnis | |
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Steuereinnahmen steigen kräftig um 15,5 Prozent
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| Die Steuereinnahmen in Deutschland (ohne Gemeindesteuern) stiegen im Februar 2022 um 15,5 Prozent gegenüber Februar 2021. Bemerkenswert ist, dass die Einnahmen bereits deutlich über dem Vor-Corona-Niveau liegen.
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| Planungen des Bundes zum Sondervermögen Bundeswehr | |
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Regierung sieht Dotierung von 100 Milliarden Euro und eine Grundgesetzänderung vor
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| Zeitgleich mit dem Haushaltsgesetz 2022 hat der Bund auch die Planungen für das von Bundeskanzler Scholz angekündigte Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro vorgelegt.
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| Öffentliche Schulden 2021 auf Höchststand | |
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Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie lassen vor allem Schulden des Bundes steigen
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| Die öffentlichen Schulden sind durch die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie stark gestiegen. Die Gesamtschulden belaufen sich zum Ende 2021 auf 2.319,8 Milliarden Euro, das sind 146,9 Milliarden Euro mehr als zwölf Monate zuvor. Dabei fiel der Zuwachs, verteilt auf Bund und Länder, sehr unterschiedlich aus. Die Schulden des Bundes stiegen um 145 Milliarden Euro; bei den Ländern kamen nur 2,1 Milliarden Euro hinzu. Die Verschuldung der Gemeinden hingegen sank sogar.
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| Evaluierung des SURE-Programms zur Finanzierung nationaler Kurzarbeitergeld-Regelungen | |
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| ©Shannon Fagan / DigitalVision / Getty Images
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Erfolg bei der Sicherung von durch Corona bedrohten Arbeitsplätzen
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| 1,5 Millionen Menschen wurden mit SURE, dem 100-Milliarden-Euro-Instrument der EU zur Abfederung der Folgen der Covid-Pandemie, vor Arbeitslosigkeit bewahrt -dies ies berichtet die EU-Kommission in ihrem dritten Bericht, der kürzlich veröffentlicht wurde.
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| Green Deal: Ratseinigung zum europäischen CO2-Grenzausgleich | |
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| ©Querbeet / E+/ Getty Images
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Freie Zuteilung für Unternehmen weiter offen
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| Am 15. März haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf Ministerebene auf einen gemeinsamen Standpunkt zum laufenden Legislativvorhaben eines europäischen CO2-Grenzausgleichsmechanismus geeinigt. Wichtige Streitfragen bleiben jedoch ungeklärt.
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| EU-Kommission verabschiedet Beihilferegeln für Liquiditätsbeihilfen und Energie-Zuschüsse | |
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| ©Anton Petrus / Moment / Getty Images
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Unterstützung für betroffene Unternehmen gilt bis zum Jahresende
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| Die Europäische Kommission hat am 23. März einen befristeten Krisenrahmen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Invasion der Ukraine durch Russland angenommen, der rückwirkend ab dem 1. Februar angewandt wird.
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| Umsetzung der OECD-Vereinbarung über eine weltweite effektive Mindestbesteuerung | |
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| ©sukanya sitthikongsak / Moment / Getty Images
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Bislang keine Einigung im Rat der EU
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| Weder auf der Sitzung des Ecofin-Rates am 15. März noch auf der Sitzung am 5. April wurde eine Einigung auf den Text einer Richtlinie zur Umsetzung der zweiten Säule des OECD-Projekts zur Einführung einer 15-prozentigen effektiven weltweiten Mindeststeuer für bestimmte Unternehmen gefunden. Die Richtlinie sieht vor, die Gewinne weltweit tätiger Unternehmen, die einen jährlichen Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro erreichen, mit 15 Prozent zu besteuern.
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| | Internationales Steuerrecht |
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| USA planen neue Milliardärssteuer | |
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| ©Royce Bair / Moment / Getty Images
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Neben Gewinnen werden auch Wertsteigerungen von zum Beispiel Aktien erfasst
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| Mit einer neuartigen „Milliardärssteuer“ möchte US-Präsident Joe Biden die Finanzierung seiner Wirtschaftsagenda 2023 sicherstellen. Eine sogenannte Billionaire Minimum Income Tax soll wohlhabende Privatpersonen mit einem Vermögen von über 100 Millionen USD einer Minimumbesteuerung von 20 Prozent unterwerfen. Dabei soll die Steuer nicht nur die laufenden Einkünfte, sondern auch noch unrealisierte Wertsteigerungen in einem Jahr erfassen.
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| Herausgeber: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29 D-10178 Berlin Telefon +49 30 20308 2608 E-Mail newsletter-wfm@dihk.de
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Verantwortlich für die Endredaktion: Malte Weisshaar
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