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| Liebe Leserinnen und Leser,
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| mit der Verabschiedung des Ergänzungshaushalts sind inzwischen – wie von der Bundesregierung angekündigt – auch die Ausgaben des Bundes zur Dämpfung von Folgen des Ukrainekrieges und die in Folge des Krieges erwarteten steuerlichen Mindereinnahmen im Bundeshaushalt abgebildet. Die Nettokreditaufnahme für 2022 steigt nochmals um fast 40 Milliarden Euro auf nunmehr knapp 139 Milliarden Euro. Nach den Berechnungsvorschriften der Schuldenbremse wäre 2022 eine Neuverschuldung von lediglich knapp 20 Milliarden Euro zulässig. Die Schuldenbremse dürfte aber durch einen weiteren Beschluss des Bundestages (wie schon 2020 und 2021) auch für dieses Jahr ausgesetzt werden. Die Vorschrift zur Tilgung der nun aufgenommenen Kredite der Bundesregierung gilt aber trotzdem. Das bedeutet: Ab 2028 müssen erste Tilgungen der nun aufgenommenen Kredite erfolgen. Wie gut zukünftig Tilgungen aus dem Bundeshaushalt möglich sein werden, hängt in erster Linie von der wirtschaftlichen Entwicklung der kommenden Jahre ab. Auf Grund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der noch immer ernsten Verwerfungen durch die Corona-Pandemie ist eine Projektion der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung derzeit mit ungewöhnlich hohen Unsicherheiten verbunden. Das betrifft auch die aktuelle Projektion der Steuereinnahmen durch den Arbeitskreis Steuerschätzung. Wir erläutern in unserem Newsletter, warum weiter steigende Steuereinnahmen erwartet werden. Die gesamten Steuereinnahmen des Staates sollen 2026 sogar die „Marke“ von 1 Billion Euro überschreiten. Wegen der hohen Unsicherheit hat die Bundesregierung aber bereits eine nochmals aktualisierte Projektion der wirtschaftlichen Entwicklung vor der konkreten Planung für den Haushalt des kommenden Jahres angekündigt. Dieser Projektion sollen dann neue Daten zugrunde liegen – was den Aussagen zu den zukünftigen Steuereinnahmen und der darauf basierenden Haushaltsplanung etwas mehr Sicherheit geben wird.
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| Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
| Rainer Kambeck
| Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik Mittelstand
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| | Aktuelle Haushaltspolitik |
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| Ergänzungshaushalt stellt Finanzierung von Unternehmenshilfen sicher | |
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Neuverschuldung des Bundes steigt um 40 Milliarden Euro
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| Das Bundeskabinett hat am 27. April 2022 den bereits im März angekündigten Ergänzungshaushalt beschlossen. Er komplettiert den am 16. März 2022 beschlossenen 2. Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022. Abgedeckt werden verschiedene Maßnahmen angesichts der stark gestiegenen Energiepreise und zur Abmilderung von wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges. Die finanzielle Wirkung des Ergänzungshaushalts beläuft sich auf einen Gesamtumfang von 39,2 Milliarden Euro, der komplett über eine Neuverschuldung gedeckt wird.
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| Steuereinnahmen im März deutlich über Vorjahresergebnis | |
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Stabile Beschäftigung und Konsum sorgen für Einnahmezuwächse
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| Die Steuereinnahmen in Deutschland (ohne Gemeindesteuern) stiegen im März 2022 um 17,2 Prozent gegenüber März 2021. Noch werden die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges und die weltwirtschaftlichen Störungen in den öffentlichen Einnahmen nicht sichtbar. Hier finden Sie die aktuellen Zahlen im Überblick.
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| Aktuelle Steuerschätzung rechnet weiterhin mit Steuer-Mehreinnahmen 2022 | |
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Vorausschau für die kommenden Jahre mit hohen Unsicherheiten behaftet
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| In diesem Jahr sollen die Steuereinnahmen von Bund, Ländern, Gemeinden und EU um 6,7 Prozent auf dann 889,3 Milliarden Euro steigen. In der aktuellen Prognose der Steuerschätzer liegen die jährlichen Steuereinnahmen am Ende des Planungszeitraumes bereits bei einer Billion Euro. Wie sich dieser Aufwärtstrend angesichts der aktuellen Krisen entwickelt, ist allerdings ungewiss.
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| Sondervermögen Bundeswehr: Sachverständige uneins über Ausgestaltung | |
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Anhörung im Bundestag zur Grundgesetzänderung offenbart unterschiedliche Bewertungen
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| Sowohl über den Umfang als auch über die Notwendigkeit der Änderung des Grundgesetzes im Zusammenhang mit dem geplanten Sondervermögen Bundeswehr waren die Sachverständigen in der Anhörung des Bundestags-Haushaltsausschusses uneinig. Das Sondervermögen soll eine Kreditermächtigung von bis zu 100 Milliarden Euro bekommen.
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| Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ wird weiterentwickelt | |
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„Klima- und Transformationsfonds“ soll auch pandemiebedingt verringerte Investitionen stimulieren
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| Die Bundesregierung plant die Weiterentwicklung des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKF) zu einem „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF). Neben den bisher schon förderfähigen Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzes sollen nun auch Investitionen zur Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie ermöglicht werden.
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| Finanzstarke Regionen bleiben der Süden, Südwesten und Hamburg | |
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Im Länderfinanzausgleich 2021 ändert sich vor allem die Position von Rheinland-Pfalz
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| Der seit 2020 reformierte bundesstaatliche Finanzausgleich reduziert die Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung der den Ländern zugewiesenen gesetzlichen Aufgaben. Eine Besonderheit ist 2021 die starke Zunahme der Finanzkraft von Rheinland-Pfalz.
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| Stabilität der öffentlichen Haushalte bleibt ungefährdet | |
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Hohe Krisenschulden sind keine Gefahr für Bund, Länder und Gemeinden
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| In seiner Sitzung am 28. April 2022 legte der Stabilitätsrat eine Projektion zur Entwicklung der öffentlichen Finanzen bis 2026 vor. In seinem Beschluss betont er ausdrücklich trotz aller Herausforderungen die Notwendigkeit, die Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte zu bewahren. Schließlich ermöglichen solide Staatsfinanzen fiskalisches Handeln in der Transformation sowie in Krisenzeiten, so die Begründung.
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| Bindende Fiskalregeln bleiben aus Sicht der Bundesbank für Währungsstabilität unverzichtbar | |
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Änderungen an der Systematik der Schuldenbremse könnte Haushaltspolitik verstetigen
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| Die Bundesbank hat Vorschläge für moderate Änderungen an der Schuldenbremse vorgelegt, die die Bindungswirkung dieser fundamentalen Fiskalregeln stärken soll. Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass solide Staatsfinanzen die fiskalische Handlungsfähigkeit erhalten – gerade auch in Krisenzeiten. Aus Sicht der Bundesbank schwächt ein flexibler Umgang mit der Schuldenbremse die Bindungswirkung. Deshalb sollte eher über moderate Änderungen am Regelwerk nachgedacht werden.
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| | Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht |
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| Digi-AfA auch für Bilanzierende | |
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BMF stellt klar: auch bilanzierende Unternehmen können losgelöst von der Handelsbilanz Digi-AfA nutzen
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| Damit können im Ergebnis die meisten Investitionen in Computerhardware und Software steuerlich sofort abgeschrieben werden.
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| Sachverständige wollen dauerhafte Homeoffice-Pauschale | |
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Corona-Steuerhilfe-Gesetz im Finanzausschuss beraten
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| Am 9. Mai 2022 gaben die Sachverständigen ihre Empfehlungen zum 4. Corona-Steuerhilfegesetz gegenüber dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages ab. Auch der DIHK hatte zu dem Gesetzentwurf eine Stellungnahme abgegeben und sprach sich insbesondere für eine verbesserte Verlustverrechnung aus.
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| Umsatzsteuer bei Telekommunikationsleistungen durch Vermieter /WEG | |
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Sind Vermieter beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften Steuerschuldner?
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| Wer schuldet die Umsatzsteuer, wenn Vermieter beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften Telekommunikationsdienstleistungen wie Internet- und/oder TV-Anschlüsse beziehen und diese an ihre Mieter beziehungsweise die Wohnungseigentümer weitergeben? Seit 2021 bestand hierzu Unsicherheit. Das Bundesfinanzministerium hat nunmehr seine Auffassung veröffentlicht.
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| Ukraine Krieg: Staatliche Beihilfen zur Unterstützung von deutschen Unternehmen | |
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EU-Kommission genehmigt Rahmenregelung zur Krisenunterstützung
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| Am 4. Mai 2022 hat die EU-Kommission einen Krisenrahmen mit einem Budget von circa 11 Milliarden Euro genehmigt. Mit diesem Geld möchte Deutschland Unternehmen aller Wirtschaftszweige unterstützen, die von den Auswirkungen des russischen Angriffs negativ betroffen sind. Von Russland kontrollierte Unternehmen, die mit Sanktionen belegt wurden, haben keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung.
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| Erste Teile des Ukraine-Hilfspakets für Unternehmen startklar | |
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Bürgschaften und KfW-Sonderprogramm
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| Die ersten beiden Programme aus dem Anfang April angekündigten Schutzschild für Unternehmen, die nachweislich unter den Folgen des Krieges in der Ukraine leiden, sind nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nun startklar. Das milliardenschwere Hilfspaket soll "Schritt für Schritt" umgesetzt werden.
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| Unternehmensfinanzierung durch Eigenkapital: Ausgleich des steuerlichen Nachteils | |
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Unternehmen sollen in Krisenzeiten widerstandsfähiger werden
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| Am 11. Mai hat die Europäische Kommission einen steuerlichen Freibetrag als Anreiz für mehr Eigenkapitalfinanzierung (DEBRA) vorgeschlagen. Damit soll der Zugang zu benötigten Finanzmitteln erleichtert und die Krisen-Resilienz von Unternehmen erhöht werden. Der Vorschlag sieht vor, dass Erhöhungen des Eigenkapitals eines Steuerpflichtigen von einem Steuerjahr zum nächsten von seiner Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden können, ähnlich wie Kosten für die Finanzierung durch Schulden.
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| Herausgeber: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29 D-10178 Berlin Telefon +49 30 20308 2608 E-Mail newsletter-wfm@dihk.de
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Verantwortlich für die Endredaktion: Dr. Kathrin Andrae
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