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| Liebe Leserinnen und Leser,
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| solide Haushalte mit einem so hohen Volumen und einer so ausgeprägten Komplexität zu planen, ist immer eine große Herausforderung. Derzeit ist es aber angesichts der großen Unsicherheiten, denen sich Politik und Wirtschaft gegenübersehen, besonders schwierig. Noch in diesem Monat werden wir Erkenntnisse darüber gewinnen, wie groß die Aufgabe einer verlässlichen Energieversorgung in den kommenden Monaten sein wird und welche Verpflichtungen sich daraus für die Bundesregierung und damit auch für den Bundeshaushalt ergeben. Aktuell hat das Bundeskabinett einen Entwurf für das Haushaltsgesetz 2023 und die Finanzplanung bis 2026 beschlossen. Geplant werden für das kommende Jahr Gesamtausgaben in Höhe von 445,2 Milliarden Euro – davon sollen mehr als 50 Milliarden Euro auf Investitionen entfallen. Wegen steigender Zinsen werden auch die Zinszahlungen des Bundes für Kredite wieder höher ausfallen. Eingeplant für 2023 sind etwa 30 Milliarden Euro, in 2022 sollen es noch nicht einmal 4 Milliarden Euro sein. Die Schuldenbremse soll 2023 wieder eingehalten werden. Das ist aber nur möglich, weil im kommenden Jahr allgemeine Rücklagen in Höhe von etwa 40 Milliarden Euro zur Finanzierung laufendender Aufgaben eingesetzt werden. Der aktuelle Newsletter berichtet von den wesentlichen Eckwerten des Kabinettbeschlusses. Das Gesetzgebungsverfahren beginnt im September, beschlossen wird der Haushalt sicherlich erst Mitte Dezember. Im Plenum des Europa-Parlaments in Straßburg ist in der vorigen Woche ebenfalls eine wichtige Entscheidung gefallen: In der EU werden künftig bestimmte Investitionen in Atomenergie und in Gasinfrastruktur als konform im Sinne der EU-Taxonomie und damit als klimafreundlich angesehen. Der Antrag, die von der EU-Kommission vorgelegte Erweiterung der EU-Taxonomie um bestimmte Investitionen in Atomenergie und Gasinfrastruktur zu blockieren, fand nicht die erforderliche Mehrheit. Ein Veto einlegen können jetzt noch die EU-Mitgliedstaaten im EU-Rat. Das gilt aber als unwahrscheinlich, weil sich dafür mindestens 20 Länder zusammenschließen müssten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten.
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| Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
| Rainer Kambeck
| Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik Mittelstand
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| | Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht |
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| Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung zur Betrugsbekämpfung | |
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| ©Natdanai Pankong / EyeEm / Getty Images
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BMF veröffentlicht Verwaltungssicht zu bereits seit 1. Januar 2020 geltender Regelung
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| Bei der Beteiligung an einer Steuerhinterziehung kann die Finanzverwaltung auf Grundlage des § 25f UStG den Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen und die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen versagen. Dies gilt bereits seit Januar 2020. Da auch ein „hätte wissen müssen“ ausreicht, können auch ehrliche Unternehmer betroffen sein. Worauf ein Unternehmer nach Ansicht der Finanzverwaltung achten muss, um entsprechende Risiken möglichst zu vermeiden, erfahren Sie hier.
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| Betriebsaufspaltung bei mittelbarer Beteiligung | |
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Änderung der Rechtsprechung bei Betriebsaufspaltungen
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| Der Bundesfinanzhof hat sich in einem speziellen Fall zur Abschirmwirkung einer Kapitalgesellschaft in Bezug auf die Beteiligung am Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung geäußert. Umstritten war vor allem, ob neben einer wirtschaftlichen auch eine personelle Verflechtung vorlag. Welche allgemeinen Schlussfolgerungen sich aus diesem Einzelfall ziehen lassen, muss noch geklärt werden.
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| BMF verlängert vereinfachtes Verfahren für „Registerfälle“ | |
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Vereinfachung betrifft Vergütungen für die Überlassung von eingetragenen Rechten
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| Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 29. Juni 2022 – rechtzeitig vor Auslaufen des Verfahrens zum 30. Juni 2022 - die Anwendung des „vereinfachten Verfahrens“ für sogenannte Registerfälle bis zum 30. Juni 2023 erneut verlängert.
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| | Aktuelle Haushaltspolitik |
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| Atomenergie und Gasinfrastruktur behalten Finanzierungsoptionen | |
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Erweiterung der EU-Taxonomie im EU-Parlament beschlossen
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| In der EU werden künftig bestimmte Investitionen in die Atomenergie und in die Gasinfrastruktur als konform im Sinne der EU-Taxonomie und damit als klimafreundlich angesehen. Die Taxonomie hat zum Ziel, Finanzmittel zukünftig stärker in ökologisch nachhaltige Investitionen zu fördern.
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| Steuereinnahmen auch im Mai über Plan | |
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| ©Viorika / E+ / Getty Images
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Stabile Beschäftigung sorgt für Einnahmezuwächse
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| Die Steuereinnahmen in Deutschland (ohne Gemeindesteuern) stiegen im Mai 2022 um 10,0 Prozent gegenüber Mai 2021. Neben einem Wachstum der Bemessungsgrundlage spielen auch statistische Effekte einer geringen Vorjahresbasis eine Rolle. Hier finden Sie die aktuellen Zahlen im Überblick.
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| Bundeshaushalt 2023: Hohe Investitionen und Rückkehr zur Schuldenbremse | |
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| © masterSergeant / iStock / Getty Images Plus
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Zinsausgaben werden wieder relevant, Rücklagen aufgelöst
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| Die Bundesregierung plant im kommenden Jahr mit Gesamtausgaben in Höhe von 445,2 Milliarden Euro. Die Investitionen sollen mehr als 50 Milliarden Euro betragen. Nach vielen Jahren rückläufiger Zinszahlungen für Staatsschulden rechnet der Bund nun wieder mit einer höheren Belastung. Die Schuldenbremse soll nicht zuletzt durch eine weitestgehende Auflösung der bisherigen Rücklage eingehalten werden. Die wesentlichen Eckwerte des Regierungsentwurfes zum Haushalt 2023, der am 1. Juli 2022 vom Kabinett beschlossen wurde, finden Sie hier.
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| | Internationale und Europäische Steuerpolitik |
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| Auszahlungen aus dem Next Generation EU-Fonds | |
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| ©Witthaya Prasongsin / Moment / Getty Images
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Verteilungsschlüssel für 2023 bedeutet mehr Geld für Deutschland
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| Deutschland erhält mehr Geld aus dem Corona-Wiederaufbaufonds Next Generation EU als angenommen. Statt 25,6 Milliarden Euro kann Deutschland bis zu 28 Milliarden Euro beantragen. Das ergibt sich aus einem aktualisierten Verteilungsschlüssel, den die Europäische Kommission am 30. Juni vorgelegt hat.
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| DIHK-Fachtagung zum OECD-Besteuerungsprojekt zeigt deutlichen Nachbesserungsbedarf auf | |
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Komplexe Regelungen in der Praxis kaum umsetzbar
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| Der DIHK hat am 14. Juni 2022 eine weitere Online-Fachtagung zum neuen Besteuerungsprojekt der OECD durchgeführt und gemeinsam mit Experten aus BMF, Europäischer Union, Wissenschaft und Unternehmen über die konkreten Details und den sich ergebenden Handlungsbedarf für Unternehmen diskutiert. Dabei wurden die spezifischen Probleme bei der Umsetzung in Unternehmen erörtert und Nachbesserungen angeregt. Bereits im Herbst 2022 wird der DIHK im Rahmen einer nächsten Fachtagung über die dann - voraussichtlich - finalisierten Detailregelungen informieren und Hilfestellung für Unternehmen bei der Durchführung der neuen Besteuerungsprozesse geben.
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| "Es droht viel unternehmerischer Geist verloren zu gehen" | |
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| ©Carol Yepes Creative / Moment / Getty Images
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DIHK stellt Report Unternehmensgründung 2022 vor
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| In vielen Regionen und klassischen Branchen wie Gastronomie und Einzelhandel hat das Interesse an Unternehmensgründungen spürbar nachgelassen; gleichzeitig möchten mehr Menschen zunächst nebenberuflich in die Selbstständigkeit starten. Zu diesen Ergebnissen kommt der DIHK in seinem Report Unternehmensgründung 2022.
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| Herausgeber: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29 D-10178 Berlin Telefon +49 30 20308 2608 E-Mail newsletter-wfm@dihk.de
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Verantwortlich für die Endredaktion: Brigitte Neugebauer
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