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Ausgabe Nr. 6 / 2021 
Titelbild Steuern Finanzen Mittelstand
Liebe Leserinnen und Leser,
 
wir berichten im aktuellen Newsletter über Gesetze, die von Bundestag und Bundesrat noch in der aktuellen Legislaturperiode verabschiedet werden. Im Bundestag wurde das ATAD-Umsetzungsgesetz mit neuen Regelungen für internationale Unternehmensaktivitäten beschlossen. Unser Newsletter berichtet zudem über das vom Bundesrat verabschiedete Fondsstandortgesetz, mit dem u.a. Mitarbeiterbeteiligungen steuerlich stärker gefördert werden sollen.
 
Ferner berichten wir über den Startschuss für neue Umsatzsteuerregeln im eCommerce und die erforderlichen Vorbereitungen der Unternehmen. Die zweite Stufe des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets tritt zum 1. Juli 2021 in Kraft.
 
Weitere Steuerthemen sind das BFH-Urteil zu pauschalen Kilometersätzen bei Bahnreisen oder Flügen und das kürzlich veröffentlichte BFH-Urteil Urteil zur grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung. Aus Unternehmenssicht von großem Interesse ist zudem die Entscheidung des BFH zur Rentenbesteuerung.
 
Wie gewohnt finden Sie im Newsletter Informationen zur Entwicklung der Steuereinnahmen. Ebenfalls kurz erläutert wird das von der Bundesregierung veröffentlichte Stabilitätsprogramm 2021 mit Details zu Kerngrößen wie dem Finanzierungssaldo und der Schuldenstandsquote. Für das laufende Jahr wird ein Finanzierungsdefizit von rund 9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) erwartet. Die Schuldenstandsquote wird voraussichtlich Ende 2021 bei rund 74,5 Prozent des BIP liegen.
 
Der Blick nach Brüssel: Die EU-Kommission will mit einer neuen EU-Richtlinie stärker gegen Steuergestaltungen vorgehen. Hierzu wurde eine öffentliche Konsultation eingeleitet, mit der der Richtlinienvorschlag vorbereitet werden soll. Zudem hat sich die Kommission auf den Richtlinientext zum Öffentlichen Country-by-Country Reporting verständigt.
 
Last but not least berichten wir über praktische Vorschläge zu einer effizienten Datenerhebung. Konkret geht es um praktische Vereinfachungsvorschläge, die von Kammern, Unternehmen und Statistikämtern auf Initiative des DIHK erarbeitet wurden.
 
 
Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
 
Rainer Kambeck
Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik Mittelstand
Inhalt
Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht
Kein Ansatz von Kilometerpauschale bei Bahnreisen
Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung
Bundesrat verabschiedet Fondsstandortgesetz
BFH entscheidet über Rentenbesteuerung
Startschuss für neue Umsatzsteuerregeln im eCommerce steht bevor
Aktuelle Haushaltspolitik
Steuereinnahmen im April 2021: Kräftige Erholung von 32 Prozent
Deutsches Stabilitätsprogramm 2021: Trotz Corona weiterhin solide Finanzen
Internationale und Europäische Steuerpolitik
Neue Regelungen für internationale Unternehmensaktivitäten
EU-Kommission will stärker gegen Briefkastenfirmen vorgehen
Einigung auf Richtlinientext zum Öffentlichen Country-by-Country Reporting
EU-Agenda zur "Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert" vorgestellt
Bürokratieabbau
Statistische Meldepflichten belasten Unternehmen
Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht
Kein Ansatz von Kilometerpauschale bei Bahnreisen

©Constantine Johnny / Moment / getty images

BFH urteilt zu pauschalen Kilometersätzen bei Bahnreisen oder Flügen 
 
Der Ansatz der pauschalen Kilometersätze anstelle der tatsächlichen Aufwendungen für Dienstreisen kommt nicht in Betracht, wenn ein regelmäßig verkehrendes Beförderungsmittel i.S. des § 4 Abs. 1 BRKG benutzt wird: So haben die Richter des Bundesfinanzhofs (BFH) jüngst geurteilt. Lesen Sie hier die Einzelheiten.
 
 
   
Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung

©Rapeepong Puttakumwong / Moment / getty images

Keine Auswärtstätigkeit bei Verträgen im Ausland 
 
Bei Entsendung ins Ausland liegt eine erste Tätigkeitsstätte bei der ortsfesten betrieblichen Einrichtung des aufnehmenden Unternehmens vor, der der Arbeitnehmer im Rahmen eines eigenständigen Arbeitsvertrags mit dem aufnehmenden Unternehmen für die Dauer der Entsendung zugeordnet ist. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden.
 
 
   
Bundesrat verabschiedet Fondsstandortgesetz

©Rapeepong Puttakumwong / Moment / getty images

Mitarbeiterbeteiligungen werden steuerlich stärker gefördert 
 
Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 das Fondsstandortgesetz verabschiedet, wodurch es für Beschäftigte in Start-ups und anderen Kleinunternehmen ab dem 1. Juli 2021 attraktiver wird, Anteile an ihrer Firma zu übernehmen. Geregelt wurde, dass der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von 360 Euro im Jahr auf 1.440 Euro angehoben wird (§ 3 Nr. 39 EStG).
 
Zudem gibt es insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Startup-Unternehmen eine neue Regelung (§ 19a EStG), nach der die Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht besteuert werden. Dies gilt auch, wenn die Vermögensbeteiligungen mittelbar über Personengesellschaften gehalten werden. Die Besteuerung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt, in der Regel im Zeitpunkt der Veräußerung, spätestens nach 12 Jahren oder bei einem Arbeitgeberwechsel. Damit soll vermieden werden, dass die Übertragung einer Beteiligung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn (Sachbezug) bei der Arbeitnehmerin bzw. beim Arbeitnehmer führt, ohne dass ihm liquide Mittel zugeflossen sind.
 
Die Neuregelung gilt für Vermögenbeteiligungen, die nach dem 30. Juni 2021 übertragen werden.
BFH entscheidet über Rentenbesteuerung

©Filmfoto / iStock / Getty Images Plus / Getty Images

Keine Verfassungswidrigkeit wegen Doppelbesteuerung der Rentenzahlungen 
 
Der BFH hat in zwei Urteilen weitere Streitfragen zum Problem der sogenannten doppelten Rentenbesteuerung geklärt. Die Richter haben über die Behandlung von Leistungen aus der freiwilligen Höherversicherung zur gesetzlichen Altersrente und Fragen der sogenannten Öffnungsklausel entschieden. Lesen Sie hier mehr zu den vielbeachteten Urteilen.
 
 
   
Startschuss für neue Umsatzsteuerregeln im eCommerce steht bevor

©Zerbor / iStock / Getty Images Plus

Mehrwertsteuer-Digitalpaket – Start der zweiten Stufe am 1. Juli 2021 
 
Am 1. Juli 2021 tritt die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets in Kraft. Bereits seit 1. April 2021 können sich Betroffene für die neuen besonderen Besteuerungsverfahren anmelden. Die komplexen Regelungen des Digitalpakets erfordern einiges an Vorbereitung in den Unternehmen.
 
 
   
Aktuelle Haushaltspolitik
Steuereinnahmen im April 2021: Kräftige Erholung von 32 Prozent

©Viorika / E+ / Getty Images

Steuereinnahmen liegen nur 1,5 Prozent unter April 2019 
 
Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) stiegen im April 2021 um 31,9 Prozent gegenüber April 2020. Hierzu trug ein beträchtliches Plus im Aufkommen der Steuern vom Umsatz bei. Die konjunkturellen Auswirkungen der Corona-Krise belasteten hingegen weiterhin das Steueraufkommen, wenngleich eine behutsame Erholung sichtbar wird.
 
 
   
Deutsches Stabilitätsprogramm 2021: Trotz Corona weiterhin solide Finanzen

©Zerbor / iStock / Getty Images Plus / Getty Images

Corona-Hilfen sollen Wachstum anstoßen 
 
Die Bundesregierung stellt in ihrem Stabilitätsprogramm 2021 eine weiterhin solide Finanzlage fest. Kerngrößen sind der Finanzierungssaldo und die Schuldenstandsquote. Letztere ist durch Corona geringer als zur Zeit der Finanzkrise 2008. Lesen Sie hier die Analyse der weiteren Zahlen.
 
 
   
Internationale und Europäische Steuerpolitik
Neue Regelungen für internationale Unternehmensaktivitäten

©Luis Alvarez / DigitalVision / Getty Images

ATAD-Umsetzungsgesetz passiert den Deutschen Bundestag 
 
Der Deutsche Bundestag hat am 21. Mai 2021 das sogenannte „ATAD-Umsetzungsgesetz“, die Modernisierung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie, verabschiedet und zuvor einige Änderungen gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung vorgenommen. Leider wurden dabei die Verbesserungsvorschläge des DIHK insbesondere bei Wegzugsfällen nicht aufgenommen.
 
 
   
EU-Kommission will stärker gegen Briefkastenfirmen vorgehen

©Prapass Pulsub / Moment / Getty Images

Steuergestaltungen sollen mit einer neuen EU-Richtlinie unterbunden werden 
 
Die Europäische Kommission hat das Ziel, Briefkastenfirmen steuerlich zu reglementieren. Dafür hat sie entsprechende Arbeiten für eine vorbereitende Auswirkungsstudie vorgestellt. Hierzu soll bereits im Juni 2021 eine öffentliche Konsultation eingeleitet und im Anschluss ein Richtlinienvorschlag vorgelegt werden.
 
 
   
Einigung auf Richtlinientext zum Öffentlichen Country-by-Country Reporting

©Stadtratte / iStock / Getty Images

Meldepflicht gilt für "Schwarze" und "Graue" Liste nicht-kooperativer Länder 
 
Der vorläufige Richtlinientext zur Einführung einer länderspezifischen öffentlichen Berichtspflicht in Steuersachen steht. Damit ist ein Kompromiss nah am Standpunkt des Rats zum so genannten Public Country-by-Country Reporting erzielt worden. Genauere Details lesen Sie hier.
 
 
   
EU-Agenda zur "Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert" vorgestellt

©Santje09 / iStock / Getty Images Plus

Konkrete Maßnahmen will die EU-Kommission 2022 präsentieren 
 
Einheitliche Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung in der EU, eine gerechtere Aufteilung der Steuerhoheit zwischen den Mitgliedstaaten, mehr Transparenz über effektive Steuersätze international tätiger Großkonzerne, stärkere Anreize für Eigenkapital und mehr: Mit ihrer Agenda "Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert" kündigt die EU-Kommission umfangreiche Reformen an.
 
 
   
Bürokratieabbau
Statistische Meldepflichten belasten Unternehmen

©deimagine / E+

Praktische Vorschläge zur effizienten Datenerhebung – auf Initiative des DIHK 
 
Rund 350 Millionen Euro schwer ist die Belastung, die deutsche Unternehmen aufgrund von Statistikmeldepflichten schultern müssen. Dazu kommen Ärgernisse wegen des anfallenden Verwaltungsaufwands. Kammern, Unternehmen und Statistikämter haben nun auf Initiative des DIHK praktische Vereinfachungsvorschläge erarbeitet. Denn die daraus resultierenden Zahlen nützen ja wiederum vielen.
 
 
   
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