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| Liebe Leserinnen und Leser,
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| mitten im Hochsommer veröffentlichte das Bundesfinanzministerium das diesjährige Jahressteuergesetz mit überwiegend technischen Änderungen. Allerdings ist in dem Entwurf auch eine Rechtsgrundlage enthalten, die einen gesonderten Auszahlungsweg für öffentliche Leistungen an die Bürger vorsieht. Damit soll insbesondere der zum Teil kritisierte Auszahlungsweg über die Arbeitgeber, wie er bei der Energiepreispauschale gewählt wurde, vermieden werden. Aber nicht nur technische Änderungen sind aus dem BMF zu erwarten. Anfang August hat Bundesminister Lindner angekündigt, einen Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression vorzulegen. Erste Eckwerte sind bekannt, so sollen die Tarifstufen bei der Einkommensteuer deutlich angehoben werden. Allein die Tarifstufe der so genannten Reichensteuer (277.825 Euro) soll unberührt bleiben; systematisch richtig wäre eine Anhebung auch dieser Stufe. Die Pläne führen zu Entlastungen von über 10 Milliarden Euro im kommenden Jahr und etwa 17,5 Milliarden Euro im Jahr 2024. Wir dürfen gespannt sein, wie die politischen Diskussionen zu dieser richtigen Maßnahme verlaufen werden. Rückenwind hat Bundesminister Lindner dabei von den weiterhin stark steigenden Steuereinnahmen. Ohne Gemeindesteuern stiegen diese im Juni 2022 gegenüber dem Vorjahr um sage und schreibe 26 Prozent. Sicherlich spielen hier auch statistische Effekte wegen einer geringen Vorjahresbasis eine Rolle. Aber auch das nominal hohe Wirtschaftswachstum ist dafür verantwortlich. Diese Euphorie wird jedoch ein wenig getrübt durch den Rekord der öffentlichen Schulden in Deutschland. Zum Jahresende 2021 waren die öffentlichen Haushalte mit gut 2,3 Billionen Euro verschuldet, knapp 28.000 Euro pro Bundesbürger. Hier gilt es, die Balance zwischen notwendigen Entlastungen bei den Steuern einerseits und dem Einhalten der Schuldenbremse andererseits zu finden. Auch steuerliche Detailfragen stellen wir in unserem Newsletter dar. Interessant ist unter anderem das Urteil des Bundesfinanzhofes zu den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen bei der Anmietung von Messestandsflächen. Wiederholt musste sich der Bundesfinanzhof mit den Hinzurechnungen befassen. Zum wiederholten Male wies er die Finanzverwaltung in ihre Schranken. Für die noch letzten Wochen im Sommer 2022 wünschen wir Ihnen vor allem Gesundheit und trotz aller Krisen – auch die Coronakrise ist wohl noch nicht ganz überwunden – dass Sie Ihren Optimismus und Ihre Lebensfreude bewahren.
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| Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
| Jens Gewinnus
| Referatsleiter Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer
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| | Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht |
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| Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 vorgelegt | |
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Überwiegend technische und redaktionelle Änderungen im Steuerrecht
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| Die für Unternehmen relevanten Änderungen im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2022 umfassen Änderungen bei den Gebäudeabschreibungen und Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch eine Reihe weiterer Anpassungen. Details lesen Sie im Folgenden:
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| Hinzurechnungen bei Messestandfläche | |
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BFH urteilt wieder zu gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen
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| Wiederholt musste sich der Bundesfinanzhof mit den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen auseinandersetzen. In diesem Fall ging es um Messestandflächen, die ein produzierendes Unternehmen angemietet hatte.
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| Fälligkeitserfordernis bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben | |
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BFH bekräftigt Erfordernis der Fälligkeit bei Abzug regelmäßig wiederkehrender Zahlungen
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| Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen können im vorherigen Wirtschaftsjahr abgezogen werden, wenn sie bis zum 10 Januar des Folgejahrs gezahlt werden. Allerdings müssen sie auch im Zeitraum 1. bis 10. Januar fällig sein, so der BFH.
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| | Aktuelle Haushaltspolitik |
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| Staatsschulden 2021 auf neuem Höchststand | |
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Zweites Pandemie-Jahr hat Schulden der öffentlichen Haushalte erneut wachsen lassen
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| Mit 2.321,1 Milliarden Euro waren die öffentlichen Haushalte (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) zum Jahresende 2021 verschuldet. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes entspricht dies einer Pro-Kopf-Verschuldung von 27.922 Euro.
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| Einnahmen liegen insgesamt über den Erwartungen | |
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Einnahmen liegen insgesamt über den Erwartungen
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| Die Steuereinnahmen in Deutschland (ohne Gemeindesteuern) stiegen im Juni 2022 um 26,3 Prozent gegenüber Juni 2021. Neben einem Wachstum der Bemessungsgrundlage spielen auch statistische Effekte einer geringen Vorjahresbasis eine Rolle. Die Einnahmen für das erste Halbjahr liegen weit über den Erwartungen der aktuellen Steuerschätzung. Hier finden Sie die aktuellen Zahlen im Überblick.
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| | Internationale und Europäische Steuerpolitik |
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| EU-Mindeststeuer auf der Zielgraden? | |
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Tschechische EU-Ratspräsidentschaft arbeitet auf Annahme des Rechtsakts im Oktober hin
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| Der tschechische Finanzminister Zbynek Stanjura hat sich in einem Fernsehbeitrag zuversichtlich gezeigt, die Beratungen über die Umsetzung von „Säule II“ (der entsprechenden OECD-Vereinbarungen) bis Ende Oktober zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.
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| Für ein aktiveres Berufsrecht der Steuerberater | |
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EU-Kommission befragt Öffentlichkeit zur Möglichkeit eines strengeren Rahmens für das Berufsrecht
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| Nach eigenen Angaben geht es der Kommission nicht um eine Regelung der Tätigkeit von Steuerberatern im Detail. Vielmehr sollten zum Beispiel bestimmte Schwellenwerte beziehungsweise Schlüsselzahlen der Gefahr einer Beteiligung an „aggressiver Steuerplanung“ oder sogar Steuerhinterziehung entgegenwirken. Die Befragung läuft noch bis zum 12. Oktober 2022.
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| Klimarisiken sind auch für den Finanzsektor relevant | |
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Gemeinsamer Bericht von Europäischer Zentralbank und Europäischen Ausschuss für Systemrisiken
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| Die mikroprudenzielle und die makroprudenzielle Aufsicht sind die beiden Säulen des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS), um das Finanzsystem insgesamt krisenfester zu machen und so die Realwirtschaft besser zu schützen. Es bedarf dabei einer engen Verzahnung von makro- und mikroprudenziellen Maßnahmen, um das systemische Risiko Klimawandel zu beherrschen. Der aktuelle Klimabericht der Europäischen Zentralbank und des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken zeigt deutlich, vor welchen Herausforderungen die Finanzaufsicht und die Finanzierungspartner der Realwirtschaft stehen, um die Transformation der europäischen Volkswirtschaften in Richtung Klimaneutralität zu schaffen.
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| Kreditfinanzierung für Unternehmen wird mühsamer | |
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Private Banken verschärften im zweiten Quartal Bedingungen
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| Die im Rahmen des Bank Lending Survey (BLS) der Europäischen Zentralbank befragten privaten deutschen Banken verschärften im zweiten Quartal 2022 ihre Vergaberichtlinien für Unternehmenskredite geringfügig. Bei den privaten Wohnungsbaukrediten fiel die Verschärfung der Kreditrichtlinien so stark aus wie noch nie seit Einführung des BLS. Verschärft wurden auch die Richtlinien für Konsumenten- und sonstige Kredite. Die Verschärfungen begründeten die Banken in allen Kreditsegmenten in erster Linie mit einem ihrer Ansicht nach gestiegenen Kreditrisiko. Der BLS erfasst keine Sparkassen und Volksbanken.
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| Studie zur Resilienz von Unternehmen im Mittelstand veröffentlicht | |
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Resiliente Unternehmerinnen und Unternehmer wirken positiv auf Unternehmens-Prozesse
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| Resiliente Unternehmerinnen und Unternehmer zeichnen sich sowohl durch Flexibilität in ihrer Arbeitsweise und Bewältigungsstrategien als auch durch Lösungs-, Ziel- und Chancenorientierung aus. All dies wiederum wirkt sich positiv auf die Entscheidungs-, Veränderungs- und Innovationsprozesse im Unternehmen aus. Das hat eine Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung ergeben.
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| Stark gestiegene Energiepreise gefährden Produktion in Deutschland | |
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DIHK-Umfrage zeigt: Energieintensive Wirtschaft besonders stark betroffen
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| Immer mehr Betriebe geben wegen der stark gestiegenen Energiepreise ihre Produktion in Deutschland auf oder haben ihren Geschäftsbetrieb eingeschränkt. Das geht aus einer DIHK-Vorabauswertung des jährlichen Energiewendebarometers unter bundesweit rund 3.500 Unternehmen aus allen Branchen und Regionen hervor.
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| Herausgeber: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29 D-10178 Berlin Telefon +49 30 20308 2608 E-Mail newsletter-wfm@dihk.de
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Verantwortlich für die Endredaktion: Jens Gewinnus
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