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| Liebe Leserinnen und Leser,
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| die Bundesregierung hat angekündigt, den „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ (WSF) zu reaktivieren, um staatliche Maßnahmen zur Sicherung einer stabilen Energieversorgung zu finanzieren. Der Fonds soll für das laufende Jahr eine Kreditermächtigung von bis zu 200 Milliarden Euro erhalten. Eine solche Kreditaufnahme wird möglich, weil die Schuldenbremse durch Beschluss des Bundestages in diesem Jahr noch ausgesetzt ist. Formal wird damit die zusätzliche Neuverschuldung des Bundes dem laufenden Jahr 2023 zugerechnet. Die Mittel aus dem Fonds können allerdings bis Ende des Jahres 2024 verwendet werden. Zudem berichten wir in diesem Newsletter wie gewohnt über weitere steuerliche Maßnahmen, die den Unternehmen dabei helfen sollen, aktuelle Herausforderungen zu meistern. Zum Beispiel wurde ein BMF-Schreiben veröffentlicht, nach dem die Finanzämter, die ihnen gesetzlich zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume im Interesse der Unternehmen nutzen sollen. Ohne strenge Nachweispflichten sollen auf Antrag fällige Steuern gestundet, Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer angepasst sowie ein Aufschub von Vollstreckungen gewährt werden. Auch eine rückwirkende Herabsetzung von Vorauszahlungen für das Jahr 2022 und in Einzelfällen ein Verzicht auf die Erhebung von Stundungszinsen sind möglich. Weiterhin gelten die bereits mit vorangegangenen BMF-Schreiben verlängerten Steuererklärungsfristen für die Veranlagungszeiträume 2020 bis 2024. Um die Folgen der Inflation auszugleichen, hat der Bundesrat der sog. Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zugestimmt, die Arbeitgeber an Arbeitnehmer auszahlen können. Ferner berichten wir darüber, dass als Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ab dem kommenden Jahr die Gewerbesteuer vollständig digital erhoben werden soll. Angesichts der vielen daran beteiligten Akteure von Ministerien über Finanzverwaltungen bis hin zu Kommunen ist das aus Sicht des DIHK ein beachtlicher Erfolg. Dass auf dem Gebiet der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen noch viel zu tun ist, zeigt eine im Auftrag des Gemeinschaftsausschusses der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft erstellte Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach.
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| Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
| Rainer Kambeck
| Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik Mittelstand
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| | Aktuelle Steuerpolitik, aktuelles Steuerrecht |
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| Bundesregierung senkt Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme | |
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| ©Elena Popova / Moment Getty Images
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Abfederung steigender Energiepreise soll Verbraucher entlasten
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| Heizen soll nach dem Willen der Bundesregierung günstiger werden. Dazu senkt sie den Mehrwertsteuersatz für die Lieferung von Gas sowie Fernwärme von 19 Prozent auf 7 Prozent. Die Absenkung ist begrenzt auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 – den Zeitraum, für den ursprünglich die Gasbeschaffungsumlage vorgesehen war. Die Versorger werden aufgefordert, die Steuersenkung 1:1 an die Verbraucher weiterzugeben. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen profitieren von dieser Entlastungsmaßnahme nicht.
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| Gewerbesteuerbescheid bald digital | |
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| ©Traitov / iStock / Getty Images Plus
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Große Entlastung für Unternehmen
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| Bisher gibt es deutschlandweit 600 verschiedene Formate bei den Gewerbesteuerbescheiden – alle in Papierform. Für Unternehmen bedeutete dies einen enormen Bearbeitungsaufwand. Ab 2023 wird dies Geschichte sein. Denn dann soll der digitale Gewerbesteuerbescheid nach einer Pilotphase vollständig funktionieren. In ganz Deutschland können dann rund 3,9 Millionen Unternehmen davon profitieren.
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| Verfahrenserleichterungen für Unternehmen angesichts der Ukraine-Krise | |
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| ©ilkercelik / E+ / Getty Images
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Neues BMF-Schreiben ermöglicht Stundung und Herabsetzung der Vorauszahlungen
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| Angesichts der gestiegenen Energiekosten als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 6. Oktober 2022 ein BMF-Schreiben veröffentlicht, nach dem die Finanzämter die ihnen gesetzlich zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume im Interesse der erheblich betroffenen Unternehmen nutzen sollen. Ohne strenge Nachweispflichten sollen auf Antrag im Einzelfall fällige Steuern gestundet, Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer angepasst sowie Vollstreckungsaufschub gewährt werden.
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| Bis zu 3.000 Euro steuerfrei vom Arbeitgeber | |
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Inflationsausgleichsprämie soll Preissteigerungen abmildern
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| Um die Folgen der Inflation auszugleichen, hat der Bundesrat am 7. Oktober 2022 der sogenannten Inflationsausgleichsprämie zugestimmt. Konkret geht es um die Steuerbefreiung von freiwillig gezahlten Inflationsausgleichssonderzahlungen an den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber. Diese kann bis zu einer Summe von bis zu 3.000 Euro gewährt werden.
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| Auch 2023 gilt in der Gastronomie der ermäßigte Mehrwertsteuersatz | |
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Bundesrat stimmt Verlängerung zu
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| Speisen werden auch im Jahr 2023 im Restaurant nicht mit höherer Mehrwertsteuer belastet. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2022 der weiteren Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von sieben Prozent für Speisen zugestimmt. Lediglich für Getränke muss auch weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent angewendet werden.
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| Veröffentlichung von Steuerdaten wird umgesetzt | |
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| ©Lucas Ninno / Moment / Getty Images
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Begrenzte Ausnahmeregelung von der Offenlegungspflicht vorgesehen
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| Inländische Unternehmen, deren Umsatz mindestens 750 Millionen Euro beträgt, sollen künftig nicht nur gegenüber der Steuerverwaltung ihre Ertragsteuerinformationen offenlegen, sondern auch diese für die Allgemeinheit veröffentlichen müssen. Das Public Country-by-Country-Reporting betrifft inländische und ausländische Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland.
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| | Aktuelle Haushaltspolitik |
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| Steuereinnahmen im August rückläufig | |
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Sondereffekte bestimmen das Aufkommen
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| Die Steuereinnahmen in Deutschland (ohne Gemeindesteuern) lagen im August um 2,6 Prozent unter dem Ergebnis von August 2022. Ursache für den Einnahmerückgang sind vor allem die kassenwirksam gewordenen Entlastungen aus dem Steuerentlastungsgesetz 2022 sowie die temporären Änderungen der Energiesteuersätze. Die Einnahmen nach den ersten acht Monaten liegen dennoch weit über den Erwartungen. Hier finden Sie die aktuellen Zahlen im Überblick.
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| IfW Kiel veröffentlicht Ausgabenmonitor des Bundes | |
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| ©Peter Dazeley / The Image Bank / Getty Images
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Analyse für die Jahre 2000-2021: Bildung und Forschung kommen zu kurz
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| Die Sozialausgaben dominieren mit einem Anteil zwischen 35 und 40 Prozent die bereinigten Ausgaben des Bundeshaushaltes im Zeitraum 2000 bis 2021. Dieses ist ein Ergebnis des jüngst erschienenen Kieler Bundesausgabenmonitors vom Institut für Weltwirtschaft Kiel (IfW).
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| Bund reaktiviert Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Energiehilfen | |
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| ©Stadtratte / iStock / Getty Images Plus
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Sondervermögen soll Kreditermächtigung von bis zu 200 Milliarden Euro erhalten
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| Mit der Reaktivierung des Sondervermögens „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ und einer Kreditermächtigung von bis zu 200 Milliarden Euro nutzt der Bund die Verschuldungsmöglichkeit, die in diesem Jahr noch durch das Aussetzen der Schuldenbremse existiert. Finanziert werden sollen unter anderem ein Gaspreisdeckel sowie weitere Hilfen für Unternehmen.
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| | Internationale und europäische Steuerpolitik |
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| Bekämpfung der Steuervermeidung: Schwarze und Graue Liste werden erweitert | |
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| ©Sylvain Sonnet / The Image Bank
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Vier weitere Staaten und Gebiete kommen hinzu
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| Laut Beschluss des EU-Finanzministerrates vom 4. Oktober entstehen Nachteile für Unternehmen, die geschäftliche Aktivitäten mit Ländern unterhalten, die als "steuerlich nicht-kooperativ" eingestuft werden.
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| Gemeinschaftsausschuss veröffentlicht Ergebnisse einer Unternehmensbefragung | |
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| ©MicroStockHub / E+ / Getty Images
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Unternehmen sehen Defizite bei Dauer der Verfahren und der Digitalisierung der Verwaltung
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| Im Auftrag des Gemeinschaftsausschusses der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft befragte das Institut für Demoskopie Allensbach mehrere Hundert Unternehmen unter anderem zu ihrer Zufriedenheit mit der öffentlichen Verwaltung oder der Dauer von Verwaltungsprozessen. Das zentrale Ergebnis: Zwar ist die Mehrzahl der Unternehmen mit der Qualität der Arbeitsergebnisse der Verwaltung zufrieden, jedoch ist die Geschwindigkeit der Prozesse eine kritische Hürde für die betriebliche Praxis.
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| Herausgeber: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29 D-10178 Berlin Telefon +49 30 20308 2608 E-Mail newsletter-wfm@dihk.de
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Verantwortlich für die Endredaktion: Christian Lebrecht
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