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Ausgabe Nr.10 / 2022 
Titelbild Steuern Finanzen Mittelstand
Liebe Leserinnen und Leser,
 
die Bundesregierung hat angekündigt, den „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ (WSF) zu reaktivieren, um staatliche Maßnahmen zur Sicherung einer stabilen Energieversorgung zu finanzieren. Der Fonds soll für das laufende Jahr eine Kreditermächtigung von bis zu 200 Milliarden Euro erhalten. Eine solche Kreditaufnahme wird möglich, weil die Schuldenbremse durch Beschluss des Bundestages in diesem Jahr noch ausgesetzt ist. Formal wird damit die zusätzliche Neuverschuldung des Bundes dem laufenden Jahr 2023 zugerechnet. Die Mittel aus dem Fonds können allerdings bis Ende des Jahres 2024 verwendet werden.
 
Zudem berichten wir in diesem Newsletter wie gewohnt über weitere steuerliche Maßnahmen, die den Unternehmen dabei helfen sollen, aktuelle Herausforderungen zu meistern. Zum Beispiel wurde ein BMF-Schreiben veröffentlicht, nach dem die Finanzämter, die ihnen gesetzlich zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume im Interesse der Unternehmen nutzen sollen. Ohne strenge Nachweispflichten sollen auf Antrag fällige Steuern gestundet, Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer angepasst sowie ein Aufschub von Vollstreckungen gewährt werden. Auch eine rückwirkende Herabsetzung von Vorauszahlungen für das Jahr 2022 und in Einzelfällen ein Verzicht auf die Erhebung von Stundungszinsen sind möglich. Weiterhin gelten die bereits mit vorangegangenen BMF-Schreiben verlängerten Steuererklärungsfristen für die Veranlagungszeiträume 2020 bis 2024. Um die Folgen der Inflation auszugleichen, hat der Bundesrat der sog. Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zugestimmt, die Arbeitgeber an Arbeitnehmer auszahlen können.
 
Ferner berichten wir darüber, dass als Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ab dem kommenden Jahr die Gewerbesteuer vollständig digital erhoben werden soll. Angesichts der vielen daran beteiligten Akteure von Ministerien über Finanzverwaltungen bis hin zu Kommunen ist das aus Sicht des DIHK ein beachtlicher Erfolg. Dass auf dem Gebiet der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen noch viel zu tun ist, zeigt eine im Auftrag des Gemeinschaftsausschusses der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft erstellte Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach.
 
Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
 
Rainer Kambeck
Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik Mittelstand
Inhalt
Aktuelle Steuerpolitik, aktuelles Steuerrecht
Bundesregierung senkt Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme
Gewerbesteuerbescheid bald digital
Verfahrenserleichterungen für Unternehmen angesichts der Ukraine-Krise
Bis zu 3.000 Euro steuerfrei vom Arbeitgeber
Auch 2023 gilt in der Gastronomie der ermäßigte Mehrwertsteuersatz
Veröffentlichung von Steuerdaten wird umgesetzt
Aktuelle Haushaltspolitik
Steuereinnahmen im August rückläufig
IfW Kiel veröffentlicht Ausgabenmonitor des Bundes
Bund reaktiviert Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Energiehilfen
Internationale und europäische Steuerpolitik
Bekämpfung der Steuervermeidung: Schwarze und Graue Liste werden erweitert
Gewusst
Gemeinschaftsausschuss veröffentlicht Ergebnisse einer Unternehmensbefragung
Aktuelle Steuerpolitik, aktuelles Steuerrecht
Bundesregierung senkt Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme

©Elena Popova / Moment Getty Images

Abfederung steigender Energiepreise soll Verbraucher entlasten 
 
Heizen soll nach dem Willen der Bundesregierung günstiger werden. Dazu senkt sie den Mehrwertsteuersatz für die Lieferung von Gas sowie Fernwärme von 19 Prozent auf 7 Prozent. Die Absenkung ist begrenzt auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 – den Zeitraum, für den ursprünglich die Gasbeschaffungsumlage vorgesehen war. Die Versorger werden aufgefordert, die Steuersenkung 1:1 an die Verbraucher weiterzugeben. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen profitieren von dieser Entlastungsmaßnahme nicht.
 
 
   
Gewerbesteuerbescheid bald digital

©Traitov / iStock / Getty Images Plus

Große Entlastung für Unternehmen 
 
Bisher gibt es deutschlandweit 600 verschiedene Formate bei den Gewerbesteuerbescheiden – alle in Papierform. Für Unternehmen bedeutete dies einen enormen Bearbeitungsaufwand. Ab 2023 wird dies Geschichte sein. Denn dann soll der digitale Gewerbesteuerbescheid nach einer Pilotphase vollständig funktionieren. In ganz Deutschland können dann rund 3,9 Millionen Unternehmen davon profitieren.
 
 
   
Verfahrenserleichterungen für Unternehmen angesichts der Ukraine-Krise

©ilkercelik / E+ / Getty Images

Neues BMF-Schreiben ermöglicht Stundung und Herabsetzung der Vorauszahlungen 
 
Angesichts der gestiegenen Energiekosten als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 6. Oktober 2022 ein BMF-Schreiben veröffentlicht, nach dem die Finanzämter die ihnen gesetzlich zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume im Interesse der erheblich betroffenen Unternehmen nutzen sollen. Ohne strenge Nachweispflichten sollen auf Antrag im Einzelfall fällige Steuern gestundet, Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer angepasst sowie Vollstreckungsaufschub gewährt werden.
 
 
   
Bis zu 3.000 Euro steuerfrei vom Arbeitgeber

©Christian Horz / iStock / Getty Images Plus

Inflationsausgleichsprämie soll Preissteigerungen abmildern 
 
Um die Folgen der Inflation auszugleichen, hat der Bundesrat am 7. Oktober 2022 der sogenannten Inflationsausgleichsprämie zugestimmt. Konkret geht es um die Steuerbefreiung von freiwillig gezahlten Inflationsausgleichssonderzahlungen an den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber. Diese kann bis zu einer Summe von bis zu 3.000 Euro gewährt werden.
 
 
   
Auch 2023 gilt in der Gastronomie der ermäßigte Mehrwertsteuersatz

©Willie B. Thomas / DigitalVision / Getty Images

Bundesrat stimmt Verlängerung zu 
 
Speisen werden auch im Jahr 2023 im Restaurant nicht mit höherer Mehrwertsteuer belastet. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2022 der weiteren Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von sieben Prozent für Speisen zugestimmt. Lediglich für Getränke muss auch weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent angewendet werden.
 
 
   
Veröffentlichung von Steuerdaten wird umgesetzt

©Lucas Ninno / Moment / Getty Images

Begrenzte Ausnahmeregelung von der Offenlegungspflicht vorgesehen 
 
Inländische Unternehmen, deren Umsatz mindestens 750 Millionen Euro beträgt, sollen künftig nicht nur gegenüber der Steuerverwaltung ihre Ertragsteuerinformationen offenlegen, sondern auch diese für die Allgemeinheit veröffentlichen müssen. Das Public Country-by-Country-Reporting betrifft inländische und ausländische Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland.
 
 
   
Aktuelle Haushaltspolitik
Steuereinnahmen im August rückläufig

©Viorika / E+ / Getty Images

Sondereffekte bestimmen das Aufkommen 
 
Die Steuereinnahmen in Deutschland (ohne Gemeindesteuern) lagen im August um 2,6 Prozent unter dem Ergebnis von August 2022. Ursache für den Einnahmerückgang sind vor allem die kassenwirksam gewordenen Entlastungen aus dem Steuerentlastungsgesetz 2022 sowie die temporären Änderungen der Energiesteuersätze. Die Einnahmen nach den ersten acht Monaten liegen dennoch weit über den Erwartungen. Hier finden Sie die aktuellen Zahlen im Überblick.
 
 
   
IfW Kiel veröffentlicht Ausgabenmonitor des Bundes

©Peter Dazeley / The Image Bank / Getty Images

Analyse für die Jahre 2000-2021: Bildung und Forschung kommen zu kurz 
 
Die Sozialausgaben dominieren mit einem Anteil zwischen 35 und 40 Prozent die bereinigten Ausgaben des Bundeshaushaltes im Zeitraum 2000 bis 2021. Dieses ist ein Ergebnis des jüngst erschienenen Kieler Bundesausgabenmonitors vom Institut für Weltwirtschaft Kiel (IfW).
 
 
   
Bund reaktiviert Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Energiehilfen

©Stadtratte / iStock / Getty Images Plus

Sondervermögen soll Kreditermächtigung von bis zu 200 Milliarden Euro erhalten 
 
Mit der Reaktivierung des Sondervermögens „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ und einer Kreditermächtigung von bis zu 200 Milliarden Euro nutzt der Bund die Verschuldungsmöglichkeit, die in diesem Jahr noch durch das Aussetzen der Schuldenbremse existiert. Finanziert werden sollen unter anderem ein Gaspreisdeckel sowie weitere Hilfen für Unternehmen.
 
 
   
Internationale und europäische Steuerpolitik
Bekämpfung der Steuervermeidung: Schwarze und Graue Liste werden erweitert

©Sylvain Sonnet / The Image Bank

Vier weitere Staaten und Gebiete kommen hinzu 
 
Laut Beschluss des EU-Finanzministerrates vom 4. Oktober entstehen Nachteile für Unternehmen, die geschäftliche Aktivitäten mit Ländern unterhalten, die als "steuerlich nicht-kooperativ" eingestuft werden.
 
 
   
Gewusst
Gemeinschaftsausschuss veröffentlicht Ergebnisse einer Unternehmensbefragung

©MicroStockHub / E+ / Getty Images

Unternehmen sehen Defizite bei Dauer der Verfahren und der Digitalisierung der Verwaltung 
 
Im Auftrag des Gemeinschaftsausschusses der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft befragte das Institut für Demoskopie Allensbach mehrere Hundert Unternehmen unter anderem zu ihrer Zufriedenheit mit der öffentlichen Verwaltung oder der Dauer von Verwaltungsprozessen. Das zentrale Ergebnis: Zwar ist die Mehrzahl der Unternehmen mit der Qualität der Arbeitsergebnisse der Verwaltung zufrieden, jedoch ist die Geschwindigkeit der Prozesse eine kritische Hürde für die betriebliche Praxis.
 
 
   
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