    | | Liebe Leserinnen und Leser,
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| anbei die "Trade News" - Ausgabe Juli 2023. Enthalten sind handelspolitische Nachrichten aus Brüssel, Singapur, Peking und Washington.
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| Viel Spaß beim Lesen, Klemens Kober
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|  | | Einigung auf EU-Anti-Coercion Instrument |  |
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| Am 06.06.2023 haben sich die EU-Institutionen auf ein neues Instrument geeinigt, das Drittländer von wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen abschrecken soll. Das Instrument ist in erster Linie als Abschreckung gegen jeglichen möglichen wirtschaftlichen Zwang gedacht. Wenn dennoch wirtschaftlicher Zwang ausgeübt wird, bietet das Instrument eine Struktur, um das Drittland dazu zu bewegen, die Zwangsmaßnahmen durch Dialog und Engagement zu beenden. Dazu gehören die Einführung von Zöllen, Beschränkungen des Handels mit Dienstleistungen und Beschränkungen des Zugangs zu ausländischen Direktinvestitionen oder zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Das Europäische Parlament und der Rat müssen nun die Verfahren zur Annahme der neuen Verordnung abschließen, bevor sie in Kraft treten kann. Das Inkrafttreten wird voraussichtlich im Herbst 2023 erfolgen. Weitere Informationen finden Sie hier.
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 | | CBAM-Durchführungsverordnung |  |
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| Bereits am 01.10.2023 beginnt für betroffene Unternehmen die Übergangsphase des neuen EU-CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM, womit Berichtspflichten einhergehen. Am 13.06.2023 hat die EU-Kommission den Entwurf für die CBAM-Durchführungsvorschriften veröffentlicht, die bis zum Spätsommer 2023 förmlich angenommen werden sollen. Der Entwurf der Durchführungsverordnung sieht eine gewisse Flexibilität bezüglich der Berechnung der in den Einfuhren enthaltenen Emissionen vor. Im ersten Jahr der Umsetzung können Unternehmen zwischen drei Arten der Berichterstattung wählen: (a) vollständige Berichterstattung nach der neuen Methode (EU-Methode) (b) Berichterstattung auf der Grundlage gleichwertiger nationaler Systeme von Drittländern und (c) Berichterstattung auf der Grundlage von Referenzwerten. Zu den CBAM-Durchführungsvorschriften gelangen Sie hier.
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|  | | Unterzeichnung EU-Neuseeland Handelsabkommen |  |
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| Die EU und Neuseeland haben am 09.07.2023 ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Das Abkommen wird Unternehmen in der EU ab dem ersten Jahr der Anwendung einen Zollabbau in Höhe von jährlich etwa 140 Millionen Euro bringen. Laut Angaben der EU-Kommission soll der bilaterale Handel dadurch innerhalb eines Jahrzehnts um bis zu 30 % wachsen, und die EU-Exporte könnten jährlich um bis zu 4,5 Milliarden EUR steigen. Der Abkommenstext wird nun dem Europäischen Parlament zur Zustimmung übermittelt. Nachdem das Parlament seine Zustimmung erteilt hat, kann der Rat den Beschluss über den Abschluss verabschieden. Sobald Neuseeland mitgeteilt hat, dass es das Ratifizierungsverfahren ebenfalls abgeschlossen hat, kann das Abkommen in Kraft treten. Zum Text des Handelsabkommens gelangen Sie hier.
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 | | Verhandlungsabschluss EU-Kenia Handelsabkommen |  |
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| Die EU und Kenia haben am 19.06.2023 den politischen Abschluss ihrer Verhandlungen über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) angekündigt. Wie in anderen WPA ist auch im WPA zwischen der EU und Kenia eine asymmetrische Beseitigung der Zölle vorgesehen. In der Praxis bedeutet dies, dass die EU den Zugang zu ihrem Markt unmittelbar nach Inkrafttreten des WPA vollständig liberalisiert und alle Waren aus Kenia (außer Waffen) ohne Zölle oder Kontingente auf den EU-Markt gelangen können. Kenia hat sich verpflichtet, das Äquivalent von 82,6 % der wertmäßigen Einfuhren aus der EU zu liberalisieren. Sie werden innerhalb von 15 Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des WPA schrittweise liberalisiert. 2,9 % davon werden innerhalb von 25 Jahren liberalisiert. Kenia beschloss, verschiedene landwirtschaftliche Erzeugnisse, Weine und Spirituosen, Chemikalien, Kunststoffe, Papier auf Holzbasis, Textilien und Bekleidung, Schuhe, Keramikprodukte, Glaswaren, Artikel aus unedlen Metallen und Fahrzeuge von der Liberalisierung auszunehmen. Das WPA muss zunächst einer rechtlichen Überprüfung unterzogen und dann übersetzt werden, bevor es von der Kommission dem Rat zur Unterzeichnung und zum Abschluss vorgelegt wird. Nach der Annahme durch den Rat können die EU und Kenia das Abkommen unterzeichnen. Nach der Unterzeichnung wird der Text an das Europäische Parlament zur Zustimmung übermittelt. Die beiden Vertragsparteien können dann beschließen, Teile des Abkommens vorläufig anzuwenden. Sobald Kenia und die EU-Mitgliedstaaten es ratifiziert haben, tritt das Abkommen vollständig in Kraft.
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|  | | EU-Durchführungsbestimmungen für Subventionen aus Drittstaaten |  |
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| Im Januar 2023 trat die Verordnung für Subventionen aus Drittstaaten in Kraft. Am 10.07.2023 hat die EU-Kommission eine Durchführungsverordnung vorgelegt, in der die Verfahren zur konkreten Umsetzung der Verordnung festgelegt werden. In der Durchführungsverordnung, insbesondere in den Anmelde- und Meldeformularen ist festgelegt, welche Angaben für Zusammenschlüsse und öffentliche Vergabeverfahren vorzulegen sind. Die Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten gilt ab dem 12. Juli 2023. Ab dem 12. Oktober 2023 müssen Unternehmen Zusammenschlüsse und die Teilnahme an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge anmelden bzw. melden, in deren Rahmen drittstaatliche finanzielle Zuwendungen gewährt werden und die die einschlägigen Anmeldeschwellen erreichen. Zur Durchführungsverordnung gelangen Sie hier.
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 | | Verlängerung der EU-Handelspräferenzen für Entwicklungsländer |  |
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| Am 04.07.2023 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, das Allgemeine Präferenzsystem (APS) der EU, welches Zollpräferenzen für Entwicklungsländer regelt bis 2027 zu verlängern. Die derzeit geltenden Regeln laufen voraussichtlich Ende 2023 aus. Mit der Verlängerung könnten 65 betroffene Staaten weiterhin von Handelspräferenzen profitieren, die bis zur Zollfreiheit für die am wenigsten entwickelten Länder reichen. Im Jahr 2022 beliefen sich die Gesamteinfuhren in die Union im Rahmen des APS auf 80 Milliarden Euro. Nach einem Kommissionsvorschlag im September 2021 hatten sich die Mitgesetzgeber Rat und Europäisches Parlament bisher nicht auf eine Aktualisierung der APS-Regeln einigen können. Zum EU-Kommissionsvorschlag aus dem Jahr 2021 gelangen Sie hier.
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|  | | EU-Verhandlungsrichtlinien für EU-US Rohstoffabkommen |  |
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| Am 14.06.2023 hat die EU-Kommission ihre Verhandlungsrichtlinien für ein EU-US Rohstoffabkommen angenommen. Mit dem Abkommen sollen die transatlantischen Lieferketten für kritische Rohstoffe gestärkt werden, die für die Herstellung von Traktionsbatterien benötigt werden. Konkret geht es dabei um Handelserleichterungen, damit kritische Rohstoffe, die in der EU gewonnen oder verarbeitet werden, in Fahrzeugen verwendet werden können, die für die US-Steuervergünstigen für klimafreundliche Fahrzeuge infrage kommen. Der Rat prüft nun den Vorschlag, den Sie hier finden.
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 | | Ratifizierung des EU-Angola Investitionsabkommens schreitet voran |  |
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| Die EU-Kommission hat dem Rat am 16.06.2023 Vorschläge für die Unterzeichnung und den Abschluss des EU-Angola Abkommens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen übermittelt. Sobald der Rat grünes Licht gibt, kann die EU das Abkommen mit Angola unterzeichnen, und das Abkommen kann dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt werden. Nach der Zustimmung kann das Abkommen in Kraft treten. Zum Abkommen gelangen Sie hier.
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|  | | EU verlängert Handelsvorteile für die Ukraine |  |
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| Die Aussetzung der Einfuhrzölle, Kontingente und handelspolitischen Schutzmaßnahmen für ukrainische Ausfuhren in die Europäische Union bleiben ein weiteres Jahr in Kraft. Die EU lässt zugleich bis zum 15. September 2023 die am 2. Mai 2023 beschlossenen Schutzmaßnahmen auslaufen, die am 2. Mai 2023 für die Einfuhr von Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumensaat aus der Ukraine eingeführt worden waren. Der Geltungsbereich dieser Maßnahmen wird für die vier betroffenen Waren von 17 auf sechs Zolltarifpositionen reduziert. Zu den Maßnahmen gelangen Sie hier und hier.
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 | | Neue EU-Lateinamerikastrategie |  |
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| Am 07.06.2023 hat die EU-Kommission ihre neue Lateinamerikastrategie vorgestellt. Darin wird vorgeschlagen, die strategische Partnerschaft mit dieser Region durch die Förderung von Handel und Investitionen zu stärken. Die im Vorfeld des Gipfeltreffens EU-CELAC vom 17. bis 18. Juli in Brüssel veröffentlichte Mitteilung zielt darauf ab, die biregionalen Beziehungen neu auszurichten und zu erneuern. Für die EU hat dabei die Ratifizierung der Handelsabkommen mit Mercosur, Mexiko und Chile Priorität. Ebenso spielt Lateinamerika in der EU Global-Gateway-Investitionsstrategie eine wichtige Rolle. Schließlich plant die EU, lateinamerikanische Länder für einen globalen Rohstoffclub zu gewinnen. Zur neuen EU-Lateinamerikastrategie gelangen Sie hier.
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|  | | EU und Japan stärken Zusammenarbeit in den Bereichen digitaler Handel und wirtschaftliche Sicherheit |  |
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| Am 27.06.2023 haben die EU und Japan ihren dritten hochrangigen Wirtschaftsdialog abgehalten. Beide Seiten einigten sich dabei auf gemeinsame Grundsätze für den digitalen Handel zwischen der EU und Japan. Diese bauen auf international vereinbarten Grundsätzen wie den Grundsätzen für den digitalen Handel der G7 und den Verhandlungen über den elektronischen Geschäftsverkehr der Welthandelsorganisation auf und sind nicht verbindlich. Zudem erörterten die EU und Japan den Club für kritische Rohstoffe der EU. Zur Einigung auf gemeinsame EU-Japan Grundsätze für den digitalen Handel gelangen Sie hier.
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 | | Keine vorzeitige Beendigung der EU-Stahlschutzmaßnahmen |  |
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| Am 27.06.2023 veröffentlichte die EU-Kommission eine Durchführungsverordnung zur Aufrechterhaltung der EU-Stahlschutzmaßnahme bis zu ihrem Auslaufen am 30. Juni 2024. Alle Zollkontingente (TRQs) der Stahl-Schutzmaßnahmen werden ab dem 1. Juli 2023 weiterhin um 4 % erhöht (liberalisiert). Die Durchführungsverordnung folgt auf eine Untersuchung, in der geprüft wurde ob eine vorzeitige Beendigung der Schutzmaßnahme - bis Juni 2023 - gerechtfertigt war oder nicht. Im Rahmen der Überprüfung wurden Rückmeldungen von Stahlverwendern und Stahlherstellern in der EU sowie von Regierungen und ausführenden Herstellern in Drittländern eingeholt. Die Durchführungsverordnung aktualisiert zudem die Liste der Entwicklungsländer, die von den Schutzmaßnahmen betroffen oder ausgeschlossen sind. Zur Durchführungsverordnung gelangen Sie hier.
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|  | | EU geht gegen gedumpte Fässer aus China vor |  |
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| Die Kommission hat am 04.07.2023 endgültige Antidumpingzölle auf die Einfuhren von nachfüllbaren Fässern aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in China für einen Zeitraum von fünf Jahren eingeführt. Die eingeführten Zölle liegen zwischen 62,6 % und 69,6 %. Zu den EU-Maßnahmen gelangen Sie hier.
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 | | EU-Ursprungstool erweitert |  |
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| Das EU-Self Assessment Tool zu Ursprungsregeln deckt inzwischen den Großteil der EU-Handelsabkommen sowie das EU-Präferenzsystem für Entwicklungsländer ab und ist inzwischen in allen EU-Amtssprachen verfügbar. Die DIHK hat sich seit vielen Jahren für das EU-Ursprungstool eingesetzt, um die Nutzung von EU-Handelsabkommen für die Unternehmen zu erleichtern. Weitere Informationen finden Sie hier.
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|  | | Rat entscheidet über EU-Chile Handelsabkommen |  |
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| Die EU-Kommission hat am 05.07.2023 dem Rat das modernisierte EU-Chile Handelsabkommen vorgelegt. Dieser muss nun der Unterschrift des Abkommens zustimmen. Das modernisierte Abkommen besteht aus zwei Teilen, die das bestehende Abkommen aus dem Jahr 2002 ersetzen werden: Einem Advanced Framework Agreement (AFA) und einem Interim Trade Agreement (iTA). Durch das Abkommen werden 99,9 % der EU-Ausfuhren zollfrei sein, was laut EU-Kommission zu einer Steigerung der EU-Ausfuhren nach Chile um bis zu 4,5 Mrd. EUR führen soll. Zum Abkommenstext des Handelsabkommens gelangen Sie hier.
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 | | EU-Konsultation zu Gegenzöllen gegen Indonesien |  |
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| Am 30.11.2022 entschied ein WTO-Panel zugunsten der EU, dass indonesische Exportrestriktionen auf Nickel WTO-illegal sind. Indonesien ging daraufhin in Berufung, was angesichts des dysfunktionalen WTO-Berufungsgremiums einer Blockade der Streitbeilegung gleichkommt. Um sich bei derartigen Blockaden wehren zu können hatte die EU 2021 die Enforcement Regulation als Außenhandelsinstrument modernisiert, welches nun genutzt werden soll. Die EU-Kommission hat nun die HS-Kapitel 72 und 73 (Eisen- und Stahlprodukte) als Waren identifiziert, die beim Import aus Indonesien mit Zusatzzöllen belegt werden sollen. Unter dem Link besteht bis zum 11.08.2023 Zeit an der EU-Konsultation hierzu Rückmeldung zu geben.
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|  | | Nordmazedonien tritt WTO-Beschaffungsabkommen bei |  |
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| Am 07.06.2023 stimmten die Mitglieder des WTO-Beschaffungsabkommens GPA dem Beitritt Nordmazedoniens als 49. GPA-Mitglied zu. Der Beitritt wird 30 Tage nach der Hinterlegung des Beitrittsinstruments bei der WTO wirksam. Das GPA, dem auch die EU und USA angehören, zielt darauf ab, die öffentlichen Beschaffungsmärkte für den ausländischen Wettbewerb zu öffnen, und zwar auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und in dem zwischen den GPA-Parteien vereinbarten Umfang. Außerdem soll es das öffentliche Beschaffungswesen transparenter machen und eine gute Regierungsführung fördern. Das Abkommen bietet rechtliche Garantien für die Nichtdiskriminierung von Waren, Dienstleistungen und Lieferanten der GPA-Parteien im Rahmen der erfassten Beschaffungsaktivitäten, deren Wert auf jährlich 1,7 Billionen USD geschätzt wird. Weitere Informationen finden Sie hier.
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 | | 15. handelspolitische WTO-Überprüfung der EU |  |
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| Am 05.06.2023 fand die 15. handelspolitische Überprüfung der EU in der WTO statt. Die EU betonte dabei ihr Engagement für Offenheit und Multilateralismus sowie ihre Bereitschaft, mit Handelspartnern einen Dialog über Maßnahmen wie den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus CBAM oder die Entwaldungsverordnung aufzunehmen. Die WTO-Mitglieder lobten die Bemühungen der EU um eine Reform der WTO-Regelsetzungs-, Beratungs-, Streitbeilegungs- und Überwachungsfunktionen und stellten der EU über 1600 Fragen zu handelspolitischen Entscheidungen. Alle WTO-Mitglieder werden regelmäßig einer solchen Überprüfung unterzogen. Weitere Informationen finden Sie hier.
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|  | | Einigung auf WTO-Abkommen zu Investitionserleichterungen |  |
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| Am 06.07.2023 haben sich 113 Länder, darunter die EU, auf ein neues WTO-Abkommen zu Investitionserleichterungen (IFD) geeinigt. Das IFD-Abkommen soll insbesondere Investitionsbedingungen in Entwicklungsländern verbessern und gilt für ausländische Direktinvestitionen in allen Wirtschaftssektoren. Es wird den gesamten Lebenszyklus der Investitionen abdecken, einschließlich des Betriebs und der Ausweitung der Investitionen. Bestandteil des Abkommens sind unter anderem die Vereinfachung und Beschleunigung der Investitionsgenehmigungsverfahren, die Förderung von E-Government, Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung sowie die Einrichtung von Anlaufstellen für Investoren. Das Abkommen sieht vor, dass die Entwicklungsländer selbst bestimmen, wann sie die einzelnen Bestimmungen umsetzen. Jedes Land wird auch selbst entscheiden, ob es technische Hilfe oder Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten benötigt oder nicht. Derzeit laufen Verhandlungen zur Integration des IFD-Abkommens in das WTO-Regelwerk, was einen Konsens aller 164 WTO-Mitglieder erfordert. Weitere Informationen zum IFD finden Sie hier.
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 | | Neue WTO-Zollübersicht |  |
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| Die WTO hat am 06.07.2023 ihre jährliche Zollübersicht “World Tariff Profiles” veröffentlicht. Diese bietet Zollinformationen zu über 170 Ländern und Zollgebieten. Der weltweite Durchschnittszollsatz lag 2021 bei 8,9 Prozent. Zur Publikation gelangen Sie hier.
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|  | | EU ändert Verordnung zur Erleichterung des Stahlhandels zwischen Großbritannien und Nordirland im Rahmen des Windsor Framework |  |
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| Am 30.06.2023 änderte die EU-Kommission die EU-Stahlschutzverordnung und schuf zwei neue Zollkontingente (TRQ) für Stahlerzeugnisse, die aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs in den in Nordirland aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden. Die beiden Zollkontingente werden ausschließlich für Stahlerzeugnisse der Kategorien 7 und 17 der Stahlschutzverordnung gelten und am 1. Juli 2023 in Kraft treten. Die nordirischen Unternehmen können nun die Stahlzollkontingente der EU nutzen, um Zugang zu Stahl aus dem Vereinigten Königreich in den oben genannten Kategorien zu erhalten, ohne den Zollsatz von 25 % zahlen zu müssen, der mit den derzeit geltenden EU-Schutzmaßnahmen für Stahleinfuhren in die EU verbunden ist. Zu den Änderungen der Zollkontingente gelangen Sie hier.
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 | | | RGIT Corner - News aus Washington |
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|  | | ITC soll Treibhausgasemissionen untersuchen |  |
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| Das Büro der US-Handelsbeauftragten USTR hat die Internationale Handelskommission (ITC) gebeten, eine Untersuchung zu Treibhausgasemissionen durchzuführen. Die Untersuchung soll eine Umfrage bei amerikanischen Stahl- und Aluminiumherstellern umfassen. Darin werden Hersteller um Informationen zu ausländischem Eigentum und Emissionen gebeten, die der US-Umweltschutzbehörde EPA bislang noch nicht gemeldet wurden. Die Treibhausgasemissionen werden in drei Bereiche klassifiziert: (1) direkte Emissionen aus der Anlage, (2) indirekte Emissionen aus der eingekauften Energie der Anlagen und (3) indirekte Emissionen, die nicht unter (2) fallen und in der Wertschöpfungskette des befragten Unternehmens entstehen. In ihrem Schreiben an die ITC forderte die US-Handelsbeauftragte Katherine Tai die Fertigstellung des öffentlichen Berichts bis zum 28. Januar 2025. Gleichzeitig betonte sie das Ziel, die Verhandlungen über das globale Abkommen für nachhaltigen Stahl und Aluminium mit der EU bis Oktober 2023 abzuschließen.
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 | | | Asia Corner - News aus Singapur |
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|  | | IPEF: US-geführte Indo-Pazifik-Gespräche bringen Einigung über Frühwarnsysteme für Lieferketten |  |
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 | | RCEP tritt in den Philippinen in Kraft |  |
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| Herausgeber: DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer Breite Straße 29 D-10178 Berlin Telefon 030 20308-0 Fax 030 20308-1000 E-Mail info[a]dihk.de
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