Von der Wirtschaft für die Wirtschaft – Schlaglichter der Handelspolitik
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Ausgabe Nr. 1 / 2026 
Liebe Leserinnen und Leser,
 
anbei die "Trade News" - Ausgabe Januar 2026. Enthalten sind handelspolitische Nachrichten aus Brüssel, Genf, Washington und Singapur.
 
 
Viel Spaß beim Lesen,
Klemens Kober
Inhalt
Update
Einigung zur Reform des Allgemeinen Präferenzsystems der EU
Ratsmandat für EU-Maßnahmen gegen Überkapazitäten im Stahlsektor
EU-Mitteilung zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit
Verstärkte EU-Einfuhr-Kontrollen
CBAM-Reform
EU-Mercosur: Rat und Parlament einigen sich auf Vorschriften zum Schutz des EU-Agrar- und Lebensmittelsektors
Bundesregierung hat neue Agrarexportstrategie vorgestellt
WTO
Handelspolitische Überprüfung Tunesiens
Handelspolitische Überprüfung Thailands
Handelspolitische Überprüfung Vanuatus
RGIT Corner - News aus Washington
US-UK Grundsatzdeal zu Arzneimittelpreisen
Neue Klagewelle gegen Trumps IEEPA-Zölle
Trump sagt Export von Spitzenhalbleitern nach China zu
Asia Corner - News aus Singapur
Verhandlungserfolg über bilaterales Freihandelsabkommen zwischen Indien und Neuseeland
Update
Einigung zur Reform des Allgemeinen Präferenzsystems der EU
Die Ratspräsidentschaft und die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments haben eine vorläufige Einigung über die überarbeitete Verordnung über das Allgemeine Präferenzsystem (APS) erzielt, mit der Entwicklungsländern Handelspräferenzen der EU gewährt werden. Der neue Rahmen sieht eine stärkere Verknüpfung der Handelspräferenzen mit der Achtung der Menschenrechte und der Umwelt sowie eine bessere Überwachung und Transparenz des Systems vor. Zudem wird eine neue Verknüpfung zwischen den Handelspräferenzen für begünstigte Länder und ihrer Zusammenarbeit in Migrationsfragen und bei der Rückübernahme ihrer illegal in der EU aufhältigen Staatsangehörigen eingeführt. Die vorläufige Einigung wird nun vom Rat und vom Parlament gebilligt, bevor sie förmlich angenommen wird. Die Rechtsvorschrift wird ab dem 1. Januar 2027 gelten.
 
Der überarbeitete Rahmen behält die drei Hauptsäulen der Unterstützung des derzeitigen Systems bei, nämlich Standard-APS, APS+ und EBA, und sieht folgende Veränderungen vor:
 
Internationale Übereinkommen: Um in den Genuss des APS zu kommen, müssen mehr internationale Übereinkommen über Menschen- und Arbeitsrechte eingehalten werden. Der Vorschlag sieht ein Dringlichkeitsverfahren für den raschen Entzug von Präferenzen im Falle von Verstößen gegen die Grundsätze dieser Übereinkommen vor.
 
Umweltfreundlicheres APS: Möglicher Entzug von APS-Vorteilen bei schwerwiegenden und systematischen Verstößen gegen die Grundsätze der Übereinkommen über Klimawandel und Umweltschutz
 
Regelungen für die ärmsten Länder: Länder, die im nächsten Jahrzehnt nicht mehr als am wenigsten entwickelte Länder (LDC) gelten und daher nicht mehr die umfassendste Unterstützung der EU im Rahmen der EBA-Regelung des APS erhalten, können weiterhin von großzügigen Zollpräferenzen im Rahmen der APS+-Unterstützung profitieren, wenn sie sich zu strengen Nachhaltigkeitsstandards verpflichten.
 
Schwellenwerte für den Ausschluss: Der Anteil der Einfuhren in einem bestimmten Sektor, ab dem ein Standard-APS-Land vorübergehend seine Präferenzen verliert, wird um 10 % gesenkt (von derzeit 57 % auf 47 %). Ziel ist es, die Präferenzen besser auf weniger wettbewerbsfähige Produkte zu konzentrieren und mehr Möglichkeiten für andere APS-Begünstigte, insbesondere die LDC, zu schaffen.
 
Ursprungsregeln: Mit der Überarbeitung wird ein spezifisches Verfahren eingeführt, um sicherzustellen, dass die Kumulierung der Ursprungsregeln den Entwicklungs-, Finanzierungs- und Handelsbedürfnissen des antragstellenden Landes entspricht.
 
Transparenz: Die neuen Vorschriften verbessern die Überwachung und Umsetzung der GSP+-Verpflichtungen, beispielsweise durch mehr Transparenz und die Einbeziehung der relevanten Interessengruppen.
 
GSP-Präferenzen können zukünftig entzogen werden, wenn ein begünstigtes Land bei der Rückübernahme seiner eigenen Staatsangehörigen nicht mit der EU zusammenarbeitet. Künftig wird die Kommission die Einhaltung der Rückübernahmeverpflichtungen überwachen und hat die Möglichkeit, Maßnahmen zu ergreifen. Um Transparenz zu gewährleisten, muss die Kommission das Parlament und den Rat informieren, wenn solche Entscheidungen getroffen werden. Die Vereinbarung enthält Bestimmungen zur Wiedereinführung von Zöllen im Falle eines plötzlichen und erheblichen Anstiegs der Einfuhren aus einem begünstigten Land, um die Hersteller in der Union zu schützen. Für Reisimporte wurde ein spezifischer automatischer Schutzmechanismus in Form eines Zollkontingents (TRQ) eingeführt. Im Rahmen dieses Mechanismus unterliegen Reisimporte, die deutlich über den historischen Durchschnittswerten für Importe in die EU liegen, für einen bestimmten Zeitraum den MFN-Zöllen (Meistbegünstigungszölle), um schwerwiegende Störungen des EU-Reismarktes zu verhindern. Die Mitgesetzgeber kamen überein, dass keine zusätzlichen automatischen Schutzmaßnahmen für andere landwirtschaftliche Erzeugnisse geschaffen werden sollten. Die Vereinbarung konzentriert sich auf spezifische Schutzmaßnahmen für Textil- und Ethanolimporte. Diese Schutzmaßnahmen würden für APS- und APS+-Länder gelten, jedoch nicht für alle Länder außer Waffen (EBA). Darüber hinaus würden die Schutzmaßnahmen nur dann greifen, wenn der Wert dieser Importe aus dem betreffenden Land 6 % des Wertes der gesamten EU-Importe des betreffenden Produkts und 47 % der Importe aller APS-Begünstigten übersteigt. Die Mitgesetzgeber schlagen außerdem vor, klare Fristen für die Bewertungen durch die Kommission im Rahmen eines besonderen Überwachungsmechanismus festzulegen und einen „Anstieg der Einfuhren“ als einen zu berücksichtigenden Faktor zu nennen. Darüber hinaus wurde der besondere Überwachungsmechanismus gestärkt, damit die EU Maßnahmen ergreifen kann, wenn Einfuhren von Agrarerzeugnissen Störungen auf dem EU-Markt verursachen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ratsmandat für EU-Maßnahmen gegen Überkapazitäten im Stahlsektor
Der Rat hat am 12. Dezember 2025 sein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die Verordnung zur Bekämpfung der negativen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf den EU-Stahlmarkt verabschiedet. Die neue Verordnung soll die bestehende Schutzmaßnahme für Stahl ersetzen, die am 30. Juni 2026 ausläuft. Das Mandat des Rates behält die wesentlichen Schutzelemente des Kommissionsvorschlags bei, insbesondere die erhebliche Senkung der Einfuhrkontingente (Begrenzung der zollfreien Einfuhrmengen auf 18,3 Millionen Tonnen pro Jahr, was einer Verringerung um 47 % gegenüber den Stahlkontingenten für 2024 entspricht) und die Verdopplung des Zollsatzes außerhalb der Kontingente auf 50 % gegenüber 25 % im Rahmen der derzeitigen Stahlschutzmaßnahmen. Gleichzeitig enthält er mehrere Änderungen, um die Flexibilität, die Rechtsklarheit und die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der nachgelagerten Verwender zu verbessern. Der Rat hat einen stärkeren Fokus auf die Ausgewogenheit zwischen dem Schutz der Stahlhersteller und den wirtschaftlichen Interessen der Stahl verarbeitenden nachgelagerten Industrien gelegt und dabei das Interesse der Union als Leitprinzip einbezogen, um sicherzustellen, dass alle Wirtschaftsakteure und Endverbraucher ausdrücklich berücksichtigt werden, wenn die Kommission Zollkontingente zuteilt, bilaterale Schutzmaßnahmen anwendet oder die Mengen der Zollkontingente ändert.
 
Die Vorschriften für die Verwaltung der Zollkontingente sollen zudem angepasst werden, um eine größere Flexibilität zu gewährleisten. Konkret fordert der Rat, dass nicht ausgeschöpfte Zollkontingente eines Quartals auf das nächste Quartal innerhalb desselben Jahreszeitraums der Anwendung des Zollkontingents übertragen werden können. Der Rat hat außerdem ein neues Element hinzugefügt, das bei der Änderung von Kontingenten zu berücksichtigen ist, um sicherzustellen, dass potenzielle erhebliche Preissteigerungen, die die Wettbewerbsfähigkeit der nachgelagerten Industrien ernsthaft beeinträchtigen könnten, berücksichtigt werden. Der in dieser Verordnung festgelegte Rahmen sieht Zollkontingente und einen Zollsatz außerhalb der Kontingente vor, die für alle Drittländer mit Ausnahme der EWR-Länder gelten. Die Kommission kann mittels eines delegierten Rechtsakts die Zollkontingentsmengen unter Berücksichtigung der Interessen der EU und einer Reihe von Faktoren anpassen. Der Rat hat klargestellt, dass der Gesamtwert dieser angepassten Kontingente auf 15,2 bis 22,2 Millionen Tonnen begrenzt werden muss.
 
Um Umgehungen zu vermeiden und die Transparenz der Lieferkette zu erhöhen, verpflichtet die Verordnung Importeure dazu, Nachweise über das Land der Schmelzung und des Gießens vorzulegen. Der Rat hat wichtige Klarstellungen hinsichtlich der Umsetzung dieser Verordnung vorgenommen: Die Verpflichtung für Importeure, Nachweise über das Land der Schmelzung und des Gießens vorzulegen, gilt ab dem 1. Oktober 2026; diese Übergangsfrist gibt den Wirtschaftsbeteiligten und Zollbehörden Zeit, sich auf die neue Regelung einzustellen. Innerhalb von zwei Jahren muss die Kommission prüfen, ob das Land der Schmelzung und des Gießens als Grundlage für die Zuteilung länderspezifischer Zollkontingente herangezogen werden soll. Wenn die Kommission zu dem Schluss kommt, dass dies notwendig ist, wird sie einen entsprechenden neuen Legislativvorschlag vorlegen. Der Rat betonte auch, dass die Kommission vor der Einführung von Anforderungen Konsultationen mit den relevanten Interessengruppen durchführen muss, um die potenziellen Verwaltungslasten für Importeure und Regierungsbehörden sorgfältig zu bewerten und eine wirksame Anforderung sicherzustellen.
 
Im Vergleich zum Vorschlag der Kommission sieht das Mandat des Rates vor, dass die Kommission die Möglichkeit einer Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung bereits nach 18 Monaten statt nach zwei Jahren prüfen muss. Außerdem wird sichergestellt, dass die Kommission bis zum 1. Oktober 2026 einen Konsultationsprozess mit den relevanten Interessengruppen einleitet. Der Zeitraum für die erste Gesamtüberprüfung der Auswirkungen der Verordnung auf den Stahlmarkt und die Interessen der EU wurde auf vier Jahre ab dem Datum des Inkrafttretens verkürzt, wobei anschließend alle zwei Jahre weitere Bewertungen erfolgen sollen. Der Rat hat außerdem festgelegt, dass bei der Überprüfung den Auswirkungen auf nachgelagerte Industriezweige besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Eine neue Bestimmung verpflichtet die Kommission außerdem, einen Online-Kontaktpunkt einzurichten, über den Wirtschaftsteilnehmer aus der EU relevante Informationen zur Umsetzung dieser Verordnung anfordern können.
 
Sobald das Europäische Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat, werden die Mitgesetzgeber Verhandlungen aufnehmen, um die Arbeiten an dem Text abzuschließen. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie vom Rat sowie vom Europaparlament angenommen und im Amtsblatt veröffentlicht worden ist. Weitere Informationen finden Sie hier.
EU-Mitteilung zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit
Die EU-Kommission hat am 03. Dezember 2025 eine Mitteilung zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit veröffentlicht. Darin werden konkrete Schritte skizziert, um die Widerstandsfähigkeit der EU angesichts der wachsenden externen wirtschaftlichen Bedrohungen zu stärken und gleichzeitig das die Offenheit für internationalen Handel und Investitionen zu wahren. Dazu gehören beispielsweise neue Leitlinien für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen, die Berücksichtigung von Erwägungen der wirtschaftlichen Sicherheit bei handelspolitischen Schutzuntersuchungen und die Priorisierung der Finanzierung von Projekten zur Verringerung der Abhängigkeiten der EU. Zudem wird die EU ihre Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Partnern noch weiter intensivieren, gemeinsame Standards für die wirtschaftliche Sicherheit fördern und nach Möglichkeit gemeinsame Maßnahmen zur Bewältigung der wichtigsten Herausforderungen ergreifen. Die Gemeinsame Mitteilung baut auf der Strategie für wirtschaftliche Sicherheit von 2023 auf, in der die übergeordneten Ziele der wirtschaftlichen Sicherheit festgelegt sind, nämlich die Förderung industrieller Stärken, der Schutz europäischer Interessen und die Partnerschaft mit gleichgesinnten Ländern. Zur Stärkung ihrer wirtschaftlichen Sicherheit wird die EU ihr Instrumentarium proaktiver einsetzen und ihre Analysekapazitäten verbessern, um EU-Entscheidungen zu treffen und die Koordinierung mit den Mitgliedstaaten und Unternehmen zu verbessern.
 
Die Mitteilung spiegelt einen Paradigmenwechsel wider, der von einer reaktiven Haltung zu einem proaktiveren und systematischeren Einsatz von Instrumenten übergeht. Die EU plant einen strategischeren Ansatz, wenn es darum geht, ihr wirtschaftliches Gewicht und den Zugang zu ihrem Binnenmarkt zu nutzen. Die Maßnahmen der EU sollen weiterhin zielgerichtet, verhältnismäßig und auf die Bewältigung spezifischer Situationen mit hohem Risiko ausgerichtet sein. Gleichzeitig betont die EU-Kommission, dass die Mitgliedstaaten und Unternehmen zunehmend die wirtschaftlichen Kosten akzeptieren müssen, die mit erhöhter Sicherheit und Widerstandsfähigkeit einhergehen.
 
Auf der Grundlage der Arbeiten zur Risikobewertung mit den Mitgliedstaaten wird sich die Kommission unmittelbar auf sechs vorrangige Bereiche mit hohem Risiko konzentrieren:
 
Verringerung strategischer Abhängigkeiten von Gütern und Dienstleistungen;
Gewinnung sicherer Investitionen in die EU;
Unterstützung einer dynamischen europäischen Verteidigungs- und Raumfahrtindustrie und anderer kritischer Industriezweige;
Sicherung der Führungsrolle der EU bei kritischen Technologien;
Schutz sensibler Informationen und Daten;
Abschirmung der kritischen Infrastruktur Europas.
 
Zur Mitteilung gelangen Sie hier.
Verstärkte EU-Einfuhr-Kontrollen
Die Europäische Kommission hat am 09. Dezember 2025 schärfere Kontrollen von Lebensmitteln, tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen, die in die EU eingeführt werden, angekündigt. Die angekündigten Maßnahmen umfassen:
 
50 Prozent mehr Prüfungen in den nächsten zwei Jahren in Nicht-EU-Ländern, das Kontrollniveau in den EU-Ländern wird beibehalten;
33 Prozent mehr Audits der Europäischen Grenzkontrollstellen, um zu überprüfen, ob die Mitgliedstaaten Grenzkontrollen im Einklang mit den EU-Anforderungen durchführen;
eine engere Überwachung nicht konformer Rohstoffe und Länder, wobei die Kontrollhäufigkeit bei Bedarf erhöht wird;
die EU-Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Durchführung dieser zusätzlichen Kontrollen;
Einrichtung einer speziellen EU-Taskforce, um die Effizienz der Einfuhrkontrollen zu verbessern. Sie wird sich insbesondere auf Pestizidrückstände, die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit und den Tierschutz konzentrieren und koordinierte EU-Überwachungsmaßnahmen für bestimmte eingeführte Erzeugnisse erwägen;
Schulung von rund 500 Bediensteten der nationalen Behörden zu amtlichen Kontrollen im Rahmen eines speziellen EU-Programms;
Aktualisierte Vorschriften für die Zulassung der Einfuhr von Erzeugnissen mit Spuren besonders gefährlicher Pestizide, die in der EU verboten sind, im Einklang mit kürzlich aktualisierten internationalen Standards.
 
Weitere Informationen finden Sie hier
CBAM-Reform
Die EU-Kommission hat am 17. Dezember 2025 eine CBAM-Reform vorgeschlagen. Ab dem 1. Januar 2028 wird der Anwendungsbereich des CBAM auf bestimmte Stahl- und Aluminium-intensive nachgelagerte Produkte ausgeweitet. Die Kommission schlägt auch Maßnahmen vor, um Schlupflöcher zu schließen, um Umgehungen zu verhindern, sowie einen vorübergehenden Dekarbonisierungsfonds. Die überwiegende Mehrheit (94 %) der 180 betroffenen nachgelagerten Waren sind Produkte der industriellen Lieferkette mit einem hohen Stahl- und Aluminiumgehalt (durchschnittlich 79 %), die in schweren Maschinen und Spezialausrüstungen wie z. B. Halterungen aus unedlen Metallen, Zylindern, Industrieheizkörpern oder Gießmaschinen verwendet werden. Ein geringer Anteil (6 %) der betroffenen nachgelagerten Waren sind auch Haushaltswaren. Um die Verwendung von Schrott zur Verringerung der Emissionen energieintensiver Produkte zu fördern, nimmt die Kommission nun Aluminium- und Stahlschrott aus Vorverbrauchern in die Berechnungen des CO2-Grenzausgleichssystems auf. Zu den Vorschlägen gehören auch verbesserte Berichterstattungsanforderungen für eine bessere Rückverfolgbarkeit von CBAM-Waren und die Bekämpfung falscher Angaben zur Emissionsintensität. Die Kommission erhält die Befugnis, evidenzbasierte Missbräuche zu bekämpfen, durch die die finanziellen Verantwortlichkeiten des CBAM umgangen werden, indem zusätzliche Nachweise verlangt werden, wenn tatsächliche Werte unzuverlässig sind, und in solchen spezifischen Fällen Länderwerte missachtet werden. Aus dem Dekarbonisierungsfonds wird ein Teil der CO2-Kosten des EU-EHS für Waren erstattet, die noch mit einem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen konfrontiert sind, wobei die Unterstützung von nachgewiesenen Dekarbonisierungsbemühungen abhängt. Die Finanzierung erfolgt aus Beiträgen der Mitgliedstaaten, die 25 % der Einnahmen aus dem Verkauf von CBAM-Zertifikaten in den Jahren 2026 und 2027 ausmachen, während die restlichen 75 % aus EU-Eigenmitteln stammen. Die EU-Kommission veröffentlichte schließlich einen Bericht über die Erfahrungen mit der Umsetzung des CBAM während des Übergangszeitraums von Oktober 2023 bis Ende 2025. Weitere Informationen finden Sie hier.
EU-Mercosur: Rat und Parlament einigen sich auf Vorschriften zum Schutz des EU-Agrar- und Lebensmittelsektors
Der Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben am 17. Dezember 2025 eine vorläufige Einigung über eine Verordnung zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel des Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und dem Mercosur sowie des Interimsabkommens zwischen der EU und dem Mercosur über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen erzielt. Die Verordnung stärkt den Schutz für EU-Landwirte und gewährleistet, dass Schutzmaßnahmen rasch und wirksam angewendet werden können, wenn Einfuhren aus Mercosur-Partnerländern einen ernsthaften Schaden verursachen oder zu verursachen drohen. Die Mitgesetzgeber einigten sich darauf, die Liste der sensiblen Agrarerzeugnisse, die einer verstärkten Überwachung und schnelleren Schutzverfahren unterliegen, um Zitrusfrüchte zu erweitern. Die Mitgesetzgeber haben einige Änderungen am Vorschlag der Kommission vorgenommen, um sicherzustellen, dass die EU rasch auf Marktstörungen reagieren kann, die durch erhöhte Agrarimporte aus dem Mercosur verursacht werden. Bei sensiblen Erzeugnissen gilt eine Preisunterbietung von 8 % bei Erzeugnissen in Verbindung mit entweder einem Anstieg der präferenziellen Einfuhrmengen um 8 % im Dreijahresdurchschnitt oder einem Rückgang der Einfuhrpreise um 8 % in der Regel als ausreichender Grund für die Einleitung einer Untersuchung. Das Abkommen bestätigt auch den vorgeschlagenen raschen Zeitrahmen für die Einleitung von Untersuchungen durch die Kommission, sobald ausreichende Beweise vorliegen. Bei sensiblen Produkten werden die Untersuchungen innerhalb von vier Monaten abgeschlossen, und in dringenden Fällen können innerhalb von 21 Tagen vorläufige Maßnahmen eingeführt werden. Die EU-Kommission wird die Einfuhren identifizierter sensibler Produkte kontinuierlich und proaktiv überwachen und dem Parlament und dem Rat mindestens alle sechs Monate über Marktentwicklungen und etwaige Risiken einer Schädigung der EU-Hersteller Bericht erstatten. Die Mitgesetzgeber haben vereinbart, diesen Rahmen zu stärken, indem sie eine Ausweitung der Überwachung auf andere Produkte, die nicht in der Liste der sensiblen Produkte aufgeführt sind, zulassen, sofern dies von der EU-Industrie ordnungsgemäß beantragt wird. Darüber hinaus wird die EU-Kommission bis zum 1. März 2026 technische Leitlinien herausgeben, um die Marktüberwachung auf nationaler und lokaler Ebene zu unterstützen. Der vereinbarte Text enthält auch Bestimmungen, die es der Kommission ermöglichen, bei Feststellung einer Umgehung von Schutzmaßnahmen tätig zu werden, indem sie den Anwendungsbereich der Maßnahmen ausweitet oder andere erforderliche Durchführungsmaßnahmen ergreift. Der Text der vorläufigen Vereinbarung muss nun von beiden Institutionen gebilligt und angenommen werden, bevor er im Amtsblatt veröffentlicht wird. Die Verordnung gilt für das Interimsabkommen ab dessen Inkrafttreten und bleibt auch nach Inkrafttreten des Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und dem Mercosur weiterhin gültig. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bundesregierung hat neue Agrarexportstrategie vorgestellt
Am 10. Dezember 2025 hat die Bundesregierung ihre neue Agrarexportstrategie vorgestellt. Zur Strategie gelangen Sie hier.
WTO
Handelspolitische Überprüfung Tunesiens
Am 25. November 2025 fand die vierte handelspolitische Überprüfung Tunesiens in der WTO statt. Weitere Informationen finden Sie hier.
 
Handelspolitische Überprüfung Thailands
Am 01. Dezember 2025 fand die neunte handelspolitische Überprüfung Thailands in der WTO statt. Weitere Informationen finden Sie hier.
 
Handelspolitische Überprüfung Vanuatus
Am 10. Dezember 2025 fand die zweite handelspolitische Überprüfung Vanuatus in der WTO statt. Weitere Informationen finden Sie hier.
 
RGIT Corner - News aus Washington
US-UK Grundsatzdeal zu Arzneimittelpreisen
Die USA und das Vereinigte Königreich haben eine „Grundsatzvereinbarung“ über Arzneimittelpreise erzielt. Im Rahmen der Vereinbarung werden die USA Arzneimittel, Inhaltsstoffe und Medizintechnik aus dem Vereinigten Königreich (UK) von möglichen Zöllen gemäß Section 232 ausnehmen und (für die Dauer der Amtszeit von Präsident Trump) davon absehen, die britischen Arzneimittelpreispraktiken in künftigen Untersuchungen gemäß Section 301 ins Visier zu nehmen. Im Gegenzug wird die UK die Nettopreise, die sein National Health Service (NHS) für neue Medikamente zahlt, um 25 Prozent erhöhen. Außerdem wird es Aspekte seines freiwilligen Programms für die Preisgestaltung, den Zugang und das Wachstum von Markenmedikamenten (VPAG) anpassen, darunter die Senkung der Rückzahlungsrate auf 15 Prozent im Jahr 2026. VPAG ist eine Vereinbarung zur Preisgestaltung für Arzneimittel, die Hersteller verpflichtet, einen Prozentsatz der Verkäufe von Markenmedikamenten, die einen bestimmten Grenzwert überschreiten, zurückzuzahlen. Das Vereinigte Königreich hat sich außerdem zur Sicherstellung verpflichtet, dass höhere Preise für neue Medikamente nicht durch umfassendere Zugeständnisse für das gesamte Portfolio oder andere Rabattmechanismen ausgeglichen werden.
 
Neue Klagewelle gegen Trumps IEEPA-Zölle
Mehrere Importeure, darunter der Einzelhändler Costco, haben vor dem Internationalen Handelsgericht neue Klagen gegen die IEEPA-Zölle von Präsident Trump eingereicht, in der Hoffnung auf eine beschleunigte Bearbeitung der Rückerstattungen. Die neuen Fälle haben keinen Einfluss darauf, ob der Oberste Gerichtshof die Zölle bestätigt oder aufhebt. Vielmehr haben diese Unternehmen Klage eingereicht, um sich ihre eigenen Rechte auf Rückerstattungen zu sichern, falls der Oberste Gerichtshof die Zölle für rechtswidrig erklärt. Unternehmen argumentieren, dass aufgrund des jüngsten Urteils des Supreme Court, das bundesweit geltende einstweilige Verfügungen einschränkt, nur Kläger mit eigenen Urteilen Anspruch auf Rückerstattungen haben könnten. In mehreren Klagen wird auch die Befürchtung geäußert, dass die Lieferungen den Zoll-„Liquidierungsprozess” (liquidation process) abschließen könnten, bevor der Oberste Gerichtshof seine Entscheidung trifft. Daraufhin könnte der Anspruch auf Rückerstattung verloren gehen. US-Regierungsbeamte sind bereit zu reagieren, sollten die Zölle für ungültig erklärt werden, haben sich jedoch nicht zu vollständigen Rückerstattungen für alle Importeure verpflichtet.
 
Trump sagt Export von Spitzenhalbleitern nach China zu
Laut einer aktuellen Aussage des US-Präsidenten soll der Export bislang streng kontrollierter Spitzenhalbleiter nach China künftig genehmigt werden. Weitere Details sollen vom US-Wirtschaftsministerium veröffentlicht werden; zum Redaktionsschluss lagen jedoch noch keine Informationen vor.
Nach Angaben des Präsidenten sollen 25 Prozent der Erlöse aus diesen Exporten an den US-Staat abgeführt werden. Die angekündigte Lockerung der US-Exportkontrollen stößt in beiden Kammern des Kongresses auf deutliche Kritik seitens der Demokraten.
 
 
Asia Corner - News aus Singapur
Verhandlungserfolg über bilaterales Freihandelsabkommen zwischen Indien und Neuseeland
Indien und Neuseeland haben am 22. Dezember 2025 die Verhandlungen über ein umfassendes Freihandelsabkommen abgeschlossen, welches 100% zollfreien Zugang für indische Exporte nach Neuseeland vorsieht und gleichzeitig für 95 % der neuseeländischen Exporte nach Indien Zollfreiheit oder reduzierte Zölle schafft. Das Abkommen wurde in nur neun Monaten verhandelt und zählt damit zu den schnellsten FTA-Abschlüssen Indiens. Bei einem derzeitigen bilateralen Handelsvolumen von rund EUR 1,82 Mrd. soll das Abkommen insbesondere Exportchancen in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Dienstleistungen, Investitionen und Mobilität ausbauen. Weitere Informationen finden Sie hier.
 
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News International
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RGIT Washington News
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