    | | Liebe Leserinnen und Leser,
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| anbei die "Trade News" - Ausgabe April 2026. Enthalten sind handelspolitische Nachrichten aus Brüssel, Genf und Washington.
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| Viel Spaß beim Lesen, Klemens Kober
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|  | | EU-Mercosur-Abkommen: vorläufige Anwendung ab 1. Mai 2026 |  |
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| Die EU-Kommission hat am 23. März 2026 bestätigt, dass das EU-Mercosur-Interimshandelsabkommen ab dem 1. Mai 2026 voraussichtlich mit Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay vorläufig angewendet wird. Weitere Informationen finden Sie hier.
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| |  | | Verhandlungsdurchbruch EU-Australien Handelsabkommen |  |
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| Die EU und Australien haben am 24.03.2026 die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Das Abkommen wird über 99 % der Zölle auf EU-Exporte nach Australien abschaffen. Die EU-Kommission rechnet mit bis zu einer Milliarde Euro an jährlichen Zollersparnissen für EU-Exporteure sowie mit einem Anstieg der jährlichen EU-Exporte um 33 % im Laufe des nächsten Jahrzehnts. EU-Exporteure von Maschinen, Kraftfahrzeugen und Chemikalien profitieren am unmittelbarsten davon. Die Zölle auf diese Waren, deren Exportwert sich auf mehrere Milliarden Euro beläuft, werden ab dem ersten Tag des Abkommens abgeschafft. Im Dienstleistungsbereich erhalten EU-Unternehmen einen besseren Zugang zu freiberuflichen und unternehmensbezogenen Dienstleistungen, zum Seeverkehr sowie zu Finanzdienstleistungen. EU-Landwirte werden neue Exportmöglichkeiten erhalten, da Australien Zölle auf wichtige Produkte wie Käse, Wein, Schokolade sowie Kekse und Brot abschafft. Für sensible Agrarsektoren – darunter Rind-, Schaf- und Ziegenfleisch, Zucker, Reis und bestimmte Milchprodukte – sieht das Abkommen vor, dass Einfuhren aus Australien nur in begrenzten Mengen und unter bestimmten Bedingungen zollfrei oder zu ermäßigten Zöllen erfolgen dürfen. Ein Schutzmechanismus ermöglicht es der EU, rasch zu reagieren, falls ein Anstieg der Einfuhren aus Australien zu Schwierigkeiten für die Landwirte in der EU führt. Das Abkommen schützt zudem die geografischen Angaben der EU, was bedeutet, dass Bezeichnungen wie „Nürnberger Bratwürste“ oder „Schwarzwälder Schinken“ nur für Produkte verwendet werden dürfen, die tatsächlich in den dafür vorgesehenen Regionen hergestellt wurden. Dies umfasst 165 Agrar- und Lebensmittelprodukte sowie 231 Spirituosen. Ein modernisiertes bilaterales Weinabkommen wird darüber hinaus mehr als 1.600 geografische Wein-Angaben der EU schützen. Australien ist zudem ein bedeutender Produzent von Aluminium, Lithium und Mangan. Das Abkommen wird die Zölle auf diese Rohstoffe senken oder ganz abschaffen. Die EU und Australien haben im Juli 2018 Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen aufgenommen. Das Abkommen kann nach der Ratifizierung durch die EU und Australien in Kraft treten. Hiermit wird 2027 gerechnet. Weitere Informationen finden Sie hier
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|  | | Globales E-Commerce Abkommen |  |
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| Am 28.03.2026 haben 66 WTO-Mitglieder, die etwa 70 % des weltweiten Handels abdecken, einen Fahrplan verabschiedet, um das WTO-Übereinkommen über den elektronischen Handel durch Übergangsregelungen in Kraft zu setzen und gleichzeitig weiter auf dessen Einbindung in den Rechtsrahmen der WTO hinzuarbeiten. Weitere Informationen finden Sie hier.
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| |  | | Grünes Licht für EU-UK Verhandlungen über Stromabkommen und Erasmus+ |  |
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| Der Rat hat am 30.03.2026 die EU-Kommission offiziell ermächtigt, Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich über zwei Abkommen aufzunehmen: zum einen über die Beteiligung des Vereinigten Königreichs am EU-Binnenmarkt für Strom und zum anderen über einen angemessenen finanziellen Beitrag des Vereinigten Königreichs zur EU-Kohäsionspolitik. Der Rat hat außerdem zugestimmt, dem Vereinigten Königreich die Teilnahme am EU-Programm „Erasmus+“ für das Jahr 2027 zu gestatten. Das Stromabkommen würde dem Vereinigten Königreich die Teilnahme am EU-Binnenmarkt für Strom – sowohl am Groß- als auch am Einzelhandelsmarkt – ermöglichen und sieht eine dynamische Angleichung der britischen Rechtsvorschriften an die EU-Vorschriften vor, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Parteien zu schaffen. Das Abkommen würde einen dauerhaften Mechanismus für einen angemessenen finanziellen Beitrag des Vereinigten Königreichs zur Verringerung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Ungleichheiten zwischen den Regionen der EU schaffen, der für das Stromabkommen und jedes weitere Abkommen gilt, das dem Vereinigten Königreich Zugang zum Binnenmarkt der Union gewährt. Der finanzielle Beitrag des Vereinigten Königreichs sollte die relative Größe der britischen Wirtschaft und den Anteil des Binnenmarkts, an dem das Vereinigte Königreich im Einklang mit der geltenden EU-Politik teilnehmen möchte, angemessen widerspiegeln. Für die EU ist es wichtig, dass beide Abkommen parallel verlaufen und gleichzeitig in Kraft treten und gelten. Der Beschluss des Rates ermöglicht die Assoziierung des Vereinigten Königreichs am Erasmus+-Programm der EU für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport für das Jahr 2027. Der Beschluss legt die konkreten Bedingungen, einschließlich der finanziellen, für die Teilnahme des Vereinigten Königreichs fest. Zehn Monate nach Beginn der Teilnahme des Vereinigten Königreichs ist eine Überprüfung vorgesehen, um eine fundierte Grundlage für künftige Entscheidungen über die mögliche weitere Teilnahme des Vereinigten Königreichs zu schaffen, ohne den erforderlichen Gesetzgebungsprozess, einschließlich des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2028–2034, vorwegzunehmen. Nach der Annahme ist die Kommission ermächtigt, Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich über die beiden betreffenden Abkommen aufzunehmen. Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind, müssen die Abkommen vom Rat gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten können. Was die Teilnahme des Vereinigten Königreichs am Programm „Erasmus+“ betrifft, so wird nun erwartet, dass der EU-UK-Fachausschuss für Unionsprogramme in Kürze den entsprechenden gemeinsamen Beschluss annimmt, wodurch die Teilnahme des Vereinigten Königreichs an dem Programm am 1. Januar 2027 ermöglicht wird. Weitere Informationen finden Sie hier.
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|  | | Europaparlament legt Position zu EU-US Deal fest |  |
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| Am 26.03.2026 hat das Europaparlament seinen Standpunkt zu zwei Vorschlägen zur Umsetzung der zollrechtlichen Aspekte des EU-US-Handelsabkommens festgelegt. Die Texte sehen vor, dass – sofern sie mit den EU-Mitgliedstaaten abgestimmt werden – die meisten Zölle auf US-Industriegüter abgeschafft werden und für eine breite Palette von US-Meeresfrüchten und Agrarprodukten ein präferenzieller Marktzugang gewährt wird, entsprechend den im Sommer 2025 zwischen der EU und den USA eingegangenen Verpflichtungen. Die Abgeordneten haben die vorgeschlagene Aussetzungsklausel verschärft, die es ermöglichen würde, die Zollpräferenzen gegenüber den USA unter bestimmten Bedingungen auszusetzen. So könnte die EU-Kommission beispielsweise vorschlagen, alle oder einige Handelspräferenzen auszusetzen, wenn die USA zusätzliche Zölle über die vereinbarte Obergrenze von 15 % hinaus oder neue Zölle auf EU-Waren erheben würden. Die Aussetzungsklausel könnte auch aktiviert werden, wenn die USA beispielsweise die Ziele des Abkommens untergraben, Wirtschaftsakteure der EU diskriminieren, die territoriale Integrität, die Außen- und Verteidigungspolitik der Mitgliedstaaten bedrohen oder wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen ergreifen. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben eine „Sunrise-Klausel“ eingeführt, wonach die neuen Zölle nur dann in Kraft treten würden, wenn die USA ihren Verpflichtungen nachkommen. Zu diesen Bedingungen gehört, dass die USA ihre Zölle auf EU-Produkte mit einem Stahl- und Aluminiumanteil von unter 50 % auf höchstens 15 % senken. Darüber hinaus würden für EU-Produkte mit einem Stahl- und Aluminiumanteil von über 50 % – sofern die USA ihre Zölle nicht auf maximal 15 % senken – die Zollpräferenzen der EU für US-Exporte von Stahl, Aluminium und deren Folgeprodukten sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung außer Kraft treten. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments einigten sich zudem darauf, dass die Hauptverordnung am 31. März 2028 ausläuft. Eine Verlängerung wäre nur durch einen neuen Legislativvorschlag möglich, der nach einer gründlichen Folgenabschätzung der Auswirkungen der Verordnung vorgelegt werden müsste. Die EU-Kommission würde mit der Überwachung der Auswirkungen der neuen Vorschriften beauftragt und könnte die neuen Zölle vorübergehend aussetzen, sollten die Einfuhren aus den USA ein Niveau erreichen, das der EU-Industrie ernsthaften Schaden zufügen könnte, beispielsweise im Falle eines Anstiegs der Einfuhren einer bestimmten Produktgruppe um 10 %. Die beiden Rechtsakte wurden mit 417 Ja-Stimmen, 154 Nein-Stimmen und 71 Enthaltungen (Anpassung der Zölle und Eröffnung von Zollkontingenten für die Einfuhr bestimmter Waren mit Ursprung in den USA) sowie mit 437 Ja-Stimmen, 144 Nein-Stimmen und 60 Enthaltungen (Befreiung von Zöllen auf Einfuhren bestimmter Waren) angenommen. Nun stehen Trilogverhandlungen mit dem Rat und der EU-Kommission an. Mit deren Abschluss und der endgültigen Ratifizierung wird im Sommer 2026 gerechnet. Weitere Informationen finden Sie hier.
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| |  | | Verhandlungen EU-Kanada Digitalabkommen |  |
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| Am 05.03.2026 starteten die Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der EU und Kanada über den digitalen Handel. Seit Beginn der vorläufigen Anwendung des EU-Kanada Handelsabkommens CETA im Jahr 2017 ist der bilaterale Warenhandel um über 75 % gestiegen. Der bilaterale Dienstleistungshandel ist um 97 % gewachsen. Weitere Informationen finden Sie hier
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|  | | Rat gibt grünes Licht für EU-Gibraltar-Abkommen |  |
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| Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat am 01.04.2026 den Wortlaut des Abkommens sowie die Beschlüsse über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Bezug auf Gibraltar gebilligt. Die Texte werden förmlich angenommen, sobald die Prüfung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen des Rates abgeschlossen ist. Das Abkommen soll voraussichtlich am 15. Juli 2026 vorläufig in Kraft treten. Das Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Bezug auf Gibraltar wird den durch das Handels- und Kooperationsabkommen geschaffenen Rechtsrahmen für die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vervollständigen. Gibraltar fällt nicht in den Anwendungsbereich des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, das seit 2021 in Kraft ist. Weitere Informationen finden Sie hier.
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| |  | | EU stärkt Handelskapazitäten in Entwicklungsländern |  |
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| Die Europäische Union stellt für den Zeitraum 2026–2027 eine Million Euro bereit, um Entwicklungsländer, darunter auch die am wenigsten entwickelten Länder, dabei zu unterstützen, ihre Teilnahme am multilateralen Handelssystem zu stärken. Dieser Beitrag zum Global Trust Fund der WTO soll dazu beitragen, die Umsetzung des technischen Hilfsprogramms der WTO durch gezielte Initiativen zum Kapazitätsaufbau zu finanzieren. Weitere Informationen finden Sie hier.
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|  | | EU-Kommission geht gegen gedumpte Einfuhren von Phosphorsäure aus China vor |  |
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| Die EU-Kommission hat am 18.03.2026 Antidumpingzölle auf Einfuhren von Phosphorsäure aus der Volksrepublik China in die EU verhängt. Der endgültige Antidumpingzoll beträgt 122,8 %. Weitere Informationen finden Sie hier
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| |  | | Kolumbien erleichtert deutsche Pommes-Exporte |  |
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| Kolumbien hat alle Antidumpingzölle auf Einfuhren von EU-Tiefkühlpommes frites aus Belgien, Deutschland und den Niederlanden aufgehoben und damit den uneingeschränkten Marktzugang für 85 % der EU-Exporte von Tiefkühlpommes frites wiederhergestellt, die von den Zöllen betroffen waren. Diese Wiederherstellung des uneingeschränkten Marktzugangs stellt eine vollständige Beilegung des seit sechs Jahren andauernden WTO-Streitfalls zwischen der EU und Kolumbien dar. Der Streitfall zeigt die Bedeutung des „Multi-Party Interim Appeal Arbitration Arrangement“ (MPIA), das unter den teilnehmenden Ländern ein voll funktionsfähiges Streitbeilegungssystem innerhalb der WTO gewährleistet. Es handelt sich um den ersten Streitfall, der im Rahmen des MPIA, der sowohl die EU als auch Kolumbien angehören, die Phase der vollständigen Einhaltung erreicht hat. Die Antidumpingzölle auf EU-Exporte von Tiefkühlpommes frites nach Kolumbien wurden durch den kolumbianischen Beschluss Nr. 108 vom 11. März 2026 aufgehoben. Der Wert der von der Maßnahme betroffenen EU-Exporte belief sich auf etwa 19,3 Millionen Euro pro Jahr. Zum WTO-Verfahren gelangen Sie hier.
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|  | | EU-Kommission leitet Schutzmaßnahmenuntersuchung zu Einfuhren von kornorientiertem Elektrostahl ein |  |
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| Die Europäische Kommission hat am 27.03.2026 eine Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob Schutzmaßnahmen für EU-Hersteller von kornorientierten Elektroblechen (GOES) erforderlich sind. Sollte die Untersuchung bestätigen, dass der EU-Wirtschaftszweig aufgrund gestiegener Einfuhren eine erhebliche Schädigung erleidet, kann die EU-Kommission Schutzmaßnahmen vorschlagen – sofern dies als im Interesse der Union liegend erachtet wird. In diesem Zusammenhang werden auch die Interessen der EU-Transformatorenhersteller (der Endverbraucher von GOES) sorgfältig geprüft. Die Einführung von Schutzmaßnahmen müsste von einer qualifizierten Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten unterstützt werden. Vorläufige Maßnahmen können nach vier oder fünf Monaten verhängt werden, sollte die Untersuchung bestätigen, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Werden vorläufige Maßnahmen verhängt, müssen innerhalb von 200 Tagen, spätestens jedoch neun Monate und höchstens elf Monate nach Einleitung endgültige Maßnahmen folgen. Der Untersuchungsgegenstand der aktuellen Untersuchung umfasst auch Laminate und Kerne, die durch die Weiterverarbeitung von GOES hergestellt und in Leistungstransformatoren eingebaut werden. Für GOES gelten bereits Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren aus fünf Herstellerländern (China, Japan, Südkorea, Russland und den Vereinigten Staaten), und sie fallen nicht unter die Stahlschutzmaßnahmen oder den Vorschlag für Maßnahmen nach Ablauf der Schutzmaßnahmen für Stahleinfuhren. Die derzeit geltenden Antidumpingmaßnahmen bestehen aus spezifischen Zöllen, die an einen Mindesteinfuhrpreis pro Tonne (MIP) gekoppelt sind. Im Laufe der Zeit hat sich der Marktpreis für GOES jedoch über die MIPs hinaus entwickelt, sodass diese der EU-Industrie keine ausreichende Entlastung mehr bieten. Zur Untersuchung gelangen Sie hier.
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| |  | | EU-Kommission legt CBAM-Preis mit 75,36€ pro Tonne fest |  |
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| Am 07.04.2026 hat die EU-Kommission den CBAM-Preis mit 75,36€ pro Tonne festgelegt. Ab 2027 wird der Preis wöchentlich statt vierteljährlich festgelegt. Weitere Informationen finden Sie hier.
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|  | | UK-Konsultation zur Zollvereinbarung mit der EU bis 23.04.2026 |  |
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| Bis zum 23.04.2026 konsultiert die britische Regierung zu den laufenden Verhandlungen zu einem gemeinsamen sanitären und phytosanitären Raum (SPS-Abkommen) mit der EU. Damit sollen der Warenhandel insbesondere im Agrarbereich ab Mitte 2027 erleichtert werden. Zur Konsultation gelangen Sie hier.
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|  | | 14. WTO-Ministerkonferenz: Globales Verbot von Digitalzöllen ausgelaufen |  |
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| Auf der 14. WTO-Ministerkonferenz in Kamerun konnten die 166 WTO-Mitglieder sich nicht auf eine Verlängerung des Moratoriums von Zöllen auf elektronischen Übertragungen einigen. Bisher hat noch kein Staat entsprechende Zölle eingeführt. Die Gespräche zur Verlängerung des Moratoriums sowie zum Reformprogramm der WTO sollen fortgeführt werden. Bei der Ministerkonferenz traten Barbados, Liechtenstein und Moldawien dem MPIA bei und 66 Länder, die etwa 70 % des weltweiten Handels abdecken, einigten sich auf ein plurilaterales E-Commerce Abkommen. Zudem einigten sich die EU und die Transpazifische Partnerschaft auf eine verstärkte Zusammenarbeit. Die DIHK hat das Ergebnis kommentiert.
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| |  | | Stellungnahme der EU zur WTO-Reform |  |
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| Die EU hat eine Stellungnahme zur WTO-Reform vorgelegt, die sich auf drei Punkte fokussiert: Vorhersehbarkeit, Fairness und Flexibilität. Hier gelangen Sie zur Stellungnahme.
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|  | | WTO Young Trade Leaders Programme 2026 |  |
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| Die WTO lädt bis zum 01.05.2026 zur Einreichung von Bewerbungen für das „Young Trade Leaders Programme“ 2026 ein, eine Initiative, die darauf abzielt, bei jungen Menschen ein besseres Verständnis für die Arbeit der WTO und den internationalen Handel zu fördern und ein Netzwerk junger Trade Leaders weltweit aufzubauen. Weitere Informationen finden Sie hier
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 | | | RGIT Corner - News aus Washington |
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|  | | National Trade Estimate Report 2026 |  |
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| In seinem jährlichen "National Trade Estimate Report", hebt das Büro des US Handelsbeauftragten die Verpflichtungen aus den „Agreements on Reciprocal Trade“ (ARTs) mit Handelspartnern hervor. Der deutlich erweiterte Bericht (130 Seiten länger als 2025) betont, dass neue ARTs darauf abzielen, langjährige Handelshemmnisse für US-Exporte und ausländische Direktinvestitionen abzubauen. USTR nennt dabei eine Vielzahl von Hindernissen – darunter restriktive Regeln für den digitalen Handel, sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen sowie regulatorische Unterschiede – und verweist zugleich auf Zusagen der Partnerländer, diese Probleme anzugehen, auch wenn viele ARTs noch nicht vollständig umgesetzt sind. Der Bericht betont zudem, dass in der Europäischen Union Unterschiede bei Regulierungssystemen, Normensetzung sowie Digital- und Industriepolitik weiterhin zentrale Konfliktpunkte darstellen und häufig mit marktverzerrenden oder nicht marktwirtschaftlichen Praktiken in Verbindung stehen. Deutschland wird dabei als Land mit erheblichen Marktzugangsbarrieren im Pharmabereich genannt, insbesondere aufgrund seines Preis- und Erstattungssystems im Rahmen des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG). US-Stakeholder argumentieren, dass dieses System Preisdruck erzeugt und innovative Medikamente benachteiligt, was Unternehmen teils dazu veranlasst, Produkteinführungen zu verschieben. Zudem weist der Bericht darauf hin, dass niedrige Erstattungsniveaus in Deutschland über Referenzpreissysteme auch globale Preise beeinflussen können und damit die Auswirkungen über den deutschen Markt hinaus verstärken. Schließlich hebt der Bericht die Dominanz von China bei kritischen Rohstoffen hervor und betont, dass Exportkontrollen für Seltene Erden und andere Materialien als Reaktion auf US-Zollerhöhungen Produktionsstopps in den USA und anderen Ländern verursacht haben.
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| |  | | Section 301 Untersuchung zu Überkapazitäten im verarbeitenden Gewerbe |  |
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| Die Untersuchungen gemäß Section 301 zu unfairen Handelspraktiken im Zusammenhang mit Überkapazitäten und Produktion im verarbeitenden Gewerbe betreffen China, die Europäische Union, Singapur, die Schweiz, Norwegen, Indonesien, Malaysia, Kambodscha, Thailand, Korea, Vietnam, Taiwan, Bangladesch, Mexiko, Japan und Indien. Zu den vom USTR identifizierten Ursachen, die potenziell zu Überkapazitäten beitragen, gehören Produktions- und Exportsubventionen, Lohndämpfung, Marktzugangsbarrieren, unzureichende Arbeits- und Umweltstandards sowie Finanz- und Währungspraktiken. Anzeichen für Überkapazitäten bei Handelspartnern können sich in Form eines Leistungsbilanzüberschusses, eines bilateralen Handelsüberschusses mit den USA oder in Form von ungenutzten Kapazitäten oder Überproduktion zeigen. Das Büro des US-Handelsbeauftragten nennt Deutschland als Beispiel für ein Land mit einem Warenhandelsüberschuss (102 Milliarden US-Dollar im Jahr 2024) gegenüber den USA, dessen Produktionsniveau über der inländischen Absorptionskapazität liegt. Die Bekanntmachung im Federal Register legt einen Zeitplan für die Untersuchungen fest, einschließlich einer öffentlichen Konsultationsphase vom 17. März bis zum 15. April und Anhörungen vom 5. bis 8. Mai. Zu den möglichen Gegenmaßnahmen könnten Zölle, Abgaben oder andere Maßnahmen gehören. Während US-Handelsbeauftragter Jamieson Greer betonte, dass das Ergebnis der Untersuchungen nicht vorbestimmt sei, erklärte Präsident Trump, seine Regierung könne das IEEPA-Zollregime unter Rückgriff auf Befugnisse wie Section 301 wieder einführen.
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|  | | Section 301 Untersuchungen zu Zwangsarbeit gegen 60 Handelspartner |  |
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| In einer Bekanntmachung im Federal Register räumt der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer ein, dass Handelspartner wie die Europäische Union Maßnahmen ergriffen haben, um die Einfuhr oder den Verkauf von Produkten zu unterbinden, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden. Jedoch hat keines der 60 Länder bzw. Handelsblöcke ein Einfuhrverbot für Produkte aus Zwangsarbeit verabschiedet und wirksam durchgesetzt. Ohne ein solches Einfuhrverbot können Unternehmen weiterhin importierte Produkte, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden, beziehen, verwenden und davon profitieren, selbst wenn die innerstaatlichen Gesetze deren Verwendung verbieten. Nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (einer Organisation der Vereinten Nationen) erzielten Unternehmen im Jahr 2024 insbesondere im Industrie- und Agrarsektor illegale Gewinne in Höhe von fast 64 Milliarden US-Dollar, indem sie Zwangsarbeit einsetzten, um die Preise künstlich zu senken. Diese Ausbeutung belastet globale Lieferketten durch Dutzende von nachgelagerten Produkten und kann sich negativ auf den US-Handel auswirken, da sie die Preiswettbewerbsfähigkeit von US-Exporten beeinträchtigen könnte. Öffentliche Stellungnahmen können bis zum 15. April 2026 eingereicht werden.
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| |  | | USTR veröffentlicht Handelspolitische Agenda 2026 und Jahresbericht 2025 |  |
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| Das Büro des US-Handelsbeauftragten kündigte an, die „America First“-Handelspolitik fortzusetzen, und legte sechs Prioritäten fest: (1) Fortsetzung der Verhandlungen über neue Abkommen zum gegenseitigen Handel (Agreements in Reciprocal Trade (ART) (2) Durchsetzung bestehender Abkommen und US-Handelsgesetze (3) Sicherung der Lieferketten für kritische Mineralien (4) Durchführung der vorgeschriebenen Überprüfung des Abkommens zwischen den USA, Mexiko und Kanada (USMCA) (5) Den Handel mit China im Hinblick auf Reziprozität und Ausgewogenheit gestalten (6) Förderung der US-Interessen in der WTO. Der Bericht geht nicht direkt auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ein, mit der die IEEPA-Zölle für ungültig erklärt wurden, erklärte jedoch, dass das ART-Programm unter Einsatz anderer rechtlicher Instrumente fortgesetzt wird. Unterzeichneten ARTs mit Argentinien, Bangladesch, Kambodscha, El Salvador, Guatemala, Indonesien, Malaysia und Taiwan sowie Rahmenabkommen mit Partnern wie der Europäischen Union, Indien, Japan, Südkorea und Vietnam wurden hervorgehoben und das USTR betonte, dass man weiterhin mit den Partnern zusammenarbeiten werde, um diese Abkommen umzusetzen. Zusätzlich zu den bereits angekündigten Section 301 Untersuchungen sind weitere Überprüfungen zu Themen wie Arzneimittelpreisen, Agrarpolitik und Praktiken im digitalen Handel zu erwarten. Das USTR wird zudem die laufenden Untersuchungen gemäß Section 301 gegen China fortsetzen. Darunter fallen die Einhaltung des Phase-1-Abkommens sowie Praktiken im Schiffbau, bei Halbleitern und bei erzwungenen Technologietransfers.
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| | | Herausgeber: DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer Breite Straße 29 D-10178 Berlin Telefon 030 20308-0 Fax 030 20308-1000 E-Mail info[a]dihk.de
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