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Betretungsverbot und Entgelt
 
Sehr geehrter Herr Univ.-Prof. Mag. Dr. Felten,
 
für Verunsicherung sorgte das erste Covid-19-Gesetz des Nationalrats.
Die Frage, die im Raum stand: Müssen Arbeitnehmer weiterhin bezahlt werden – auch dann, wenn sie wegen des Betretungsverbots nicht mehr arbeiten dürfen?
 
Das zweite Covid-19-Gesetz vom 20. März schaffte nun Klarheit: Demnach haben Arbeitnehmer auch in diesem Fall Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Was das konkret bedeutet und welchen unerwünschten Negativeffekt ein besonderes Detail der Neuregelung haben könnte, schildern die MANZ-Fachautoren Elias Felten und Walter J. Pfeil in ihrem Beitrag. 
 
Ihr MANZ Team
 
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