| Betretungsverbot und Entgelt
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| Sehr geehrter Herr Univ.-Prof. Mag. Dr. Felten,
für Verunsicherung sorgte das erste Covid-19-Gesetz des Nationalrats. Die Frage, die im Raum stand: Müssen Arbeitnehmer weiterhin bezahlt werden – auch dann, wenn sie wegen des Betretungsverbots nicht mehr arbeiten dürfen? Das zweite Covid-19-Gesetz vom 20. März schaffte nun Klarheit: Demnach haben Arbeitnehmer auch in diesem Fall Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Was das konkret bedeutet und welchen unerwünschten Negativeffekt ein besonderes Detail der Neuregelung haben könnte, schildern die MANZ-Fachautoren Elias Felten und Walter J. Pfeil in ihrem Beitrag. Ihr MANZ Team
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| N0583 | 23.03.2020 © MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2020 Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 124 181w - Handelsgericht Wien Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletters. Das E-Mail wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab.
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