| | | | JUSguide.OGH 17/2024 Guten Tag,
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab. Mit freundlichen Grüßen Ihre RDB-Redaktion
| | |
| | | | |
| | | | 101 Beispiele zur GrESt in allen Lebensbereichen | |
Die Grunderwerbsteuer begegnet uns in unterschiedlichsten Lebensbereichen – sei es beim Erwerb eines Baugrundes, einer Eigentumswohnung über betrieblich genutzte Grundstücke bis zur Erbschaft oder Schenkung von Immobilien. Das Handbuch „GrESt in Beispielen“ arbeitet diese verschiedensten Fälle in 18 Kapiteln und über 100 Beispielen auf und stellt den jeweiligen Beispielfragen jeweils detaillierte Lösungen – oft veranschaulicht durch grafische Abbildungen – gegenüber. » Inhaltsverzeichnis online nachschlagen
|
| | | | |
|
| | | | | Zur Frage, ob ein benachrangter nach links einbiegender Fahrzeuglenker bei Vorhandensein einer Sperrfläche und eines Überholverbots unter allen Umständen davon ausgehen darf, dass von links kein Fahrzeug kommen kann | |
| Fundstelle JusGuide 2024/15/21653 (OGH) zu Entscheidung OGH 20.2.2024, 2 Ob 16/24b
Ein Verkehrsteilnehmer, der eine Verkehrsfläche benutzt, die überhaupt nicht befahren werden darf, kann sich nicht auf die Vorrangregel berufen.
| |
| | | | |
| | Nicht lege artis durchgeführte Behandlung und unterlassene ärztliche Aufklärung | |
| Fundstelle JusGuide 2024/15/21654 (OGH) zu Entscheidung OGH 21.2.2024, 6 Ob 15/24k
Wenn zwar feststeht, dass der Kläger anlässlich der Aufklärung über die drei Therapieformen und die Risiken der Infusionstherapie und der intratympanalen Therapie nicht alles verstand, was ihm die Oberärztin sagte, aber auch, feststeht, | |
| | | | |
| | Zur Auslegung eines von einem Patienten mit einem Belegspital abgeschlossenen standardisierten Vertrag als totaler Krankenhausaufnahmevertrag | |
| Fundstelle JusGuide 2024/15/21655 (OGH) zu Entscheidung OGH 13.2.2024, 10 Ob 2/24b
Soweit im Rekurs eine Haftung der Beklagten für ein Verhalten eines behandelnden Arztes generell in Abrede gestellt wird, weil es sich dabei um selbständige Ärzte handle, die nicht Erfüllungsgehilfen iSd § 1313a ABGB seien, übersieht die | |
| | | | |
| | Zum "Mantelvertrag" (Vertretung von Gläubigern in Insolvenzverfahren) | |
| Fundstelle JusGuide 2024/15/21656 (OGH) zu Entscheidung OGH 28.2.2024, 3 Ob 28/24z
Eine Vereinbarung, die insbesondere den Umfang der vom klagenden Gläubigerschutzverband zu erbringenden Leistungen und die Höhe des ihm gebührenden Erfolgshonorars für alle künftig von ihm zu bearbeitenden Fälle festlegt, ist ein Rahmenv | |
| | | | |
| | Vorkaufsrecht; gehöriges Einlösungsanbot (hier: der Vorkaufsberechtigte wurde nicht darüber informiert, dass die Kaufvertragsparteien eine im Kaufvertrag enthaltene Bedingung (Vorbehalt des besseren Käufers) im Voraus abbedungen hatten) | |
| Fundstelle JusGuide 2024/15/21657 (OGH) zu Entscheidung OGH 20.2.2024, 4 Ob 200/23z
Nach gesicherter Rsp muss das Einlösungsanbot dem Vorkaufsberechtigten zumindest die Informationen bieten, die er braucht, um über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheiden zu können; darunter fallen auch Bedingungen; ein unzureichende | |
| | | | |
| | Weitergabe der Wohnung - zum Kündigungsgrund anch § 30 Abs 2 Z 4 MRG | |
| Fundstelle JusGuide 2024/15/21658 (OGH) zu Entscheidung OGH 26.2.2024, 5 Ob 22/24g
Die Überlassung des Mietgegenstands an eine eintrittsberechtigte Person verwirklicht den Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG auch dann nicht, wenn die Voraussetzungen des § 12 Abs 1 MRG nicht vorliegen.
| |
| | | | |
| | § 364 Abs 2 ABGB - zur Frage, ob Anrainern gegen eine durch einen nachträglich errichteten großen Spielplatz entstandene dauerhaft vorhandene Geräuschkulisse ein nachbarrechtlicher Unterlassungsanspruch zusteht | |
| Fundstelle JusGuide 2024/15/21659 (OGH) zu Entscheidung OGH 28.2.2024, 3 Ob 20/24y
Nach den Feststellungen besteht die dauerhaft vorhandene - den Widmungsrichtwert aber nicht übersteigende - Geräuschkulisse nur bei hoher Besucherfrequenz va an gemäßigt warmen Tagen im Frühling und Herbst innerhalb der Öffnungszeiten de | |
| | | | |
| | Zur Unterhaltsverwirkung nach § 94 Abs 2 ABGB | |
| Fundstelle JusGuide 2024/15/21660 (OGH) zu Entscheidung OGH 28.2.2024, 3 Ob 29/24x
Ein Verlassen der Haushaltsgemeinschaft führt nur dann zur Unterhaltsverwirkung nach § 94 Abs 2 ABGB, wenn es grundlos, also ohne objektiven Grund, erfolgte.
| |
| | | | |
| | § 231 ABGB - Anschaffung eines Schullaptops als Sonderbedarf? | |
| Fundstelle JusGuide 2024/15/21661 (OGH) zu Entscheidung OGH 15.2.2024, 8 Ob 11/24m
Im vorliegenden Fall finden in den monatlich den Regelbedarf übersteigenden Unterhaltsbeiträgen innerhalb eines - gegenüber der üblichen Nutzungsdauer eines Laptops kurzen - Zeitraums von 8 Monaten die aufgewendeten Kosten Deckung, umso | |
| | | | |
| | | | | § 25 Abs 1 DSt - Übertragung der Durchführung des Disziplinarverfahrens an einen anderen Disziplinarrat | |
| Fundstelle JusGuide 2024/15/21662 (OGH) zu Entscheidung OGH 16.2.2024, 22 Ns 6/23m
Ein wichtiger Grund iSd § 25 Abs 1 DSt wurde fallbezogen darin erblickt, dass der OGH im zu delegierenden Verfahren bereits zwei Erkenntnisse des Disziplinarrats und überdies ein weiteres, vom selben Disziplinarrat gegen die Beschuldigte | |
| | | | |
| | | | | Werbeaussagen als irreführende Tatsachenmitteilungen iSv § 2 UWG | |
| Fundstelle JusGuide 2024/15/21663 (OGH) zu Entscheidung OGH 20.2.2024, 4 Ob 124/23y
Im vorliegenden Fall ist es nicht zu beanstanden, dass das Rekursgericht die Aussagen, dass "nirgendwo sonst" als bei den Ärzten die Gesundheit beginnt bzw die Medikamentenabgabe erfolgt, als objektiv nachprüfbare Tatsachenbehauptungen q | |
| | | | |
| | | | | Zum Gerichtsstand des § 92b JN (Verletzung eines Persönlichkeitsrechts in einem elektronischen Kommunikationsnetz) | |
| Fundstelle JusGuide 2024/15/21664 (OGH) zu Entscheidung OGH 21.2.2024, 6 Ob 236/23h
Hat der Kläger seiner Ansprüche (denkmöglich) auch auf die DSGVO gestützt und ist über einen einheitlichen Sachverhalt zu entscheiden, so genügt es, wenn die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts in Ansehung dieses Rechtsgrunde | |
| | | | |
| | Zur Nebenintervention | |
| Fundstelle JusGuide 2024/15/21665 (OGH) zu Entscheidung OGH 20.2.2024, 4 Ob 209/23y
Es reicht aus, wenn der Nebenintervenient einen zu befürchtenden Rückgriff plausibel darstellen kann; die denkbaren rechtlichen Schritte in einem drohenden Regressprozess sind vom Nebenintervenienten nicht im Einzelnen konkret darzustell | |
| | | | |
| | Zur Zulassungsvorstellung im AußStrG | |
| Fundstelle JusGuide 2024/15/21666 (OGH) zu Entscheidung OGH 30.1.2024, 5 Ob 209/23f
Ob der Rechtsmittelschriftsatz als Zulassungsvorstellung an das Rekursgericht zu qualifizieren und daher diesem vorzulegen oder einem Verbesserungsverfahren zu unterziehen ist, obliegt (zunächst) der Beurteilung des Erstgerichts.
| |
| | | | |
| | Zum Rekursrecht naher Angehöriger im Erwachsenenschutzverfahren | |
| Fundstelle JusGuide 2024/15/21667 (OGH) zu Entscheidung OGH 28.2.2024, 3 Ob 4/24w
Die Rekurslegitimation des nahen Angehörigen "im eigenen Namen" beschränkt sich auf die Entscheidung über die Person des gerichtlichen Erwachsenenvertreters.
| |
| | | | |
| | Zum Gerichtsstand des § 29 Abs 2 DSG | |
| Fundstelle JusGuide 2024/15/21668 (OGH) zu Entscheidung OGH 21.2.2024, 6 Ob 236/23h
Das Medienprivileg nach § 9 Abs 1 DSG bewirkt, dass die Zuständigkeit nach § 29 Abs 2 DSG in einem Verfahren gegen eine Medieninhaberin keine Anwendung findet, soweit die Daten zu journalistischen Zwecken des Medienunternehmens oder Medi | |
| | | | |
| | |
| | | | | | Webshop
| | shop.manz.at Kostenloser Versand mit DPD ab 35,00 EUR oder mit Hörerschein
| |
|
| |
| | | | © MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2024
Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH
Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 124 181w - Handelsgericht Wien
Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletters.
Das E-Mail wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab. Kein Interesse mehr an diesem Newsdienst? Sie können Ihre Adresse unknown@unknown.invalid mit zwei Klicks von diesem Newsletter abmelden. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen. Änderungen wie E-Mail-Adresse, Name und Titel führen Sie bitte im Konto von rdb.manz.at unter "Meine Benutzerdaten" durch oder senden Sie eine E-Mail an: adressverwaltung@manz.at Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at
| | | | |
|
|