E-Mail im Web-Browser ansehen.
JUSguide.OGH 17/2024
 
Guten Tag,
 
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihre RDB-Redaktion
INHALT
Zivilrecht
Strafrecht
Wirtschaftsrecht
Verfahrensrecht
101 Beispiele zur GrESt in allen Lebensbereichen
bild: teaser
 
Die Grunderwerbsteuer begegnet uns in unterschiedlichsten Lebensbereichen – sei es beim Erwerb eines Baugrundes, einer Eigentumswohnung über betrieblich genutzte Grundstücke bis zur Erbschaft oder Schenkung von Immobilien.
 
Das Handbuch „GrESt in Beispielen“ arbeitet diese verschiedensten Fälle in 18 Kapiteln und über 100 Beispielen auf und stellt den jeweiligen Beispielfragen jeweils detaillierte Lösungen – oft veranschaulicht durch grafische Abbildungen – gegenüber.
 
 » Inhaltsverzeichnis online nachschlagen
INHALT
Zivilrecht
Zur Frage, ob ein benachrangter nach links einbiegender Fahrzeuglenker bei Vorhandensein einer Sperrfläche und eines Überholverbots unter allen Umständen davon ausgehen darf, dass von links kein Fahrzeug kommen kann
Fundstelle JusGuide 2024/15/21653 (OGH) zu Entscheidung OGH 20.2.2024, 2 Ob 16/24b

Ein Verkehrsteilnehmer, der eine Verkehrsfläche benutzt, die überhaupt nicht befahren werden darf, kann sich nicht auf die Vorrangregel berufen.
» weitere Informationen
Nicht lege artis durchgeführte Behandlung und unterlassene ärztliche Aufklärung
Fundstelle JusGuide 2024/15/21654 (OGH) zu Entscheidung OGH 21.2.2024, 6 Ob 15/24k

Wenn zwar feststeht, dass der Kläger anlässlich der Aufklärung über die drei Therapieformen und die Risiken der Infusionstherapie und der intratympanalen Therapie nicht alles verstand, was ihm die Oberärztin sagte, aber auch, feststeht,
» weitere Informationen
Zur Auslegung eines von einem Patienten mit einem Belegspital abgeschlossenen standardisierten Vertrag als totaler Krankenhausaufnahmevertrag
Fundstelle JusGuide 2024/15/21655 (OGH) zu Entscheidung OGH 13.2.2024, 10 Ob 2/24b

Soweit im Rekurs eine Haftung der Beklagten für ein Verhalten eines behandelnden Arztes generell in Abrede gestellt wird, weil es sich dabei um selbständige Ärzte handle, die nicht Erfüllungsgehilfen iSd § 1313a ABGB seien, übersieht die
» weitere Informationen
Zum "Mantelvertrag" (Vertretung von Gläubigern in Insolvenzverfahren)
Fundstelle JusGuide 2024/15/21656 (OGH) zu Entscheidung OGH 28.2.2024, 3 Ob 28/24z

Eine Vereinbarung, die insbesondere den Umfang der vom klagenden Gläubigerschutzverband zu erbringenden Leistungen und die Höhe des ihm gebührenden Erfolgshonorars für alle künftig von ihm zu bearbeitenden Fälle festlegt, ist ein Rahmenv
» weitere Informationen
Vorkaufsrecht; gehöriges Einlösungsanbot (hier: der Vorkaufsberechtigte wurde nicht darüber informiert, dass die Kaufvertragsparteien eine im Kaufvertrag enthaltene Bedingung (Vorbehalt des besseren Käufers) im Voraus abbedungen hatten)
Fundstelle JusGuide 2024/15/21657 (OGH) zu Entscheidung OGH 20.2.2024, 4 Ob 200/23z

Nach gesicherter Rsp muss das Einlösungsanbot dem Vorkaufsberechtigten zumindest die Informationen bieten, die er braucht, um über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheiden zu können; darunter fallen auch Bedingungen; ein unzureichende
» weitere Informationen
Weitergabe der Wohnung - zum Kündigungsgrund anch § 30 Abs 2 Z 4 MRG
Fundstelle JusGuide 2024/15/21658 (OGH) zu Entscheidung OGH 26.2.2024, 5 Ob 22/24g

Die Überlassung des Mietgegenstands an eine eintrittsberechtigte Person verwirklicht den Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG auch dann nicht, wenn die Voraussetzungen des § 12 Abs 1 MRG nicht vorliegen.
» weitere Informationen
§ 364 Abs 2 ABGB - zur Frage, ob Anrainern gegen eine durch einen nachträglich errichteten großen Spielplatz entstandene dauerhaft vorhandene Geräuschkulisse ein nachbarrechtlicher Unterlassungsanspruch zusteht
Fundstelle JusGuide 2024/15/21659 (OGH) zu Entscheidung OGH 28.2.2024, 3 Ob 20/24y

Nach den Feststellungen besteht die dauerhaft vorhandene - den Widmungsrichtwert aber nicht übersteigende - Geräuschkulisse nur bei hoher Besucherfrequenz va an gemäßigt warmen Tagen im Frühling und Herbst innerhalb der Öffnungszeiten de
» weitere Informationen
Zur Unterhaltsverwirkung nach § 94 Abs 2 ABGB
Fundstelle JusGuide 2024/15/21660 (OGH) zu Entscheidung OGH 28.2.2024, 3 Ob 29/24x

Ein Verlassen der Haushaltsgemeinschaft führt nur dann zur Unterhaltsverwirkung nach § 94 Abs 2 ABGB, wenn es grundlos, also ohne objektiven Grund, erfolgte.
» weitere Informationen
§ 231 ABGB - Anschaffung eines Schullaptops als Sonderbedarf?
Fundstelle JusGuide 2024/15/21661 (OGH) zu Entscheidung OGH 15.2.2024, 8 Ob 11/24m

Im vorliegenden Fall finden in den monatlich den Regelbedarf übersteigenden Unterhaltsbeiträgen innerhalb eines - gegenüber der üblichen Nutzungsdauer eines Laptops kurzen - Zeitraums von 8 Monaten die aufgewendeten Kosten Deckung, umso
» weitere Informationen
Strafrecht
§ 25 Abs 1 DSt - Übertragung der Durchführung des Disziplinarverfahrens an einen anderen Disziplinarrat
Fundstelle JusGuide 2024/15/21662 (OGH) zu Entscheidung OGH 16.2.2024, 22 Ns 6/23m

Ein wichtiger Grund iSd § 25 Abs 1 DSt wurde fallbezogen darin erblickt, dass der OGH im zu delegierenden Verfahren bereits zwei Erkenntnisse des Disziplinarrats und überdies ein weiteres, vom selben Disziplinarrat gegen die Beschuldigte
» weitere Informationen
Wirtschaftsrecht
Werbeaussagen als irreführende Tatsachenmitteilungen iSv § 2 UWG
Fundstelle JusGuide 2024/15/21663 (OGH) zu Entscheidung OGH 20.2.2024, 4 Ob 124/23y

Im vorliegenden Fall ist es nicht zu beanstanden, dass das Rekursgericht die Aussagen, dass "nirgendwo sonst" als bei den Ärzten die Gesundheit beginnt bzw die Medikamentenabgabe erfolgt, als objektiv nachprüfbare Tatsachenbehauptungen q
» weitere Informationen
Verfahrensrecht
Zum Gerichtsstand des § 92b JN (Verletzung eines Persönlichkeitsrechts in einem elektronischen Kommunikationsnetz)
Fundstelle JusGuide 2024/15/21664 (OGH) zu Entscheidung OGH 21.2.2024, 6 Ob 236/23h

Hat der Kläger seiner Ansprüche (denkmöglich) auch auf die DSGVO gestützt und ist über einen einheitlichen Sachverhalt zu entscheiden, so genügt es, wenn die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts in Ansehung dieses Rechtsgrunde
» weitere Informationen
Zur Nebenintervention
Fundstelle JusGuide 2024/15/21665 (OGH) zu Entscheidung OGH 20.2.2024, 4 Ob 209/23y

Es reicht aus, wenn der Nebenintervenient einen zu befürchtenden Rückgriff plausibel darstellen kann; die denkbaren rechtlichen Schritte in einem drohenden Regressprozess sind vom Nebenintervenienten nicht im Einzelnen konkret darzustell
» weitere Informationen
Zur Zulassungsvorstellung im AußStrG
Fundstelle JusGuide 2024/15/21666 (OGH) zu Entscheidung OGH 30.1.2024, 5 Ob 209/23f

Ob der Rechtsmittelschriftsatz als Zulassungsvorstellung an das Rekursgericht zu qualifizieren und daher diesem vorzulegen oder einem Verbesserungsverfahren zu unterziehen ist, obliegt (zunächst) der Beurteilung des Erstgerichts.
» weitere Informationen
Zum Rekursrecht naher Angehöriger im Erwachsenenschutzverfahren
Fundstelle JusGuide 2024/15/21667 (OGH) zu Entscheidung OGH 28.2.2024, 3 Ob 4/24w

Die Rekurslegitimation des nahen Angehörigen "im eigenen Namen" beschränkt sich auf die Entscheidung über die Person des gerichtlichen Erwachsenenvertreters.
» weitere Informationen
Zum Gerichtsstand des § 29 Abs 2 DSG
Fundstelle JusGuide 2024/15/21668 (OGH) zu Entscheidung OGH 21.2.2024, 6 Ob 236/23h

Das Medienprivileg nach § 9 Abs 1 DSG bewirkt, dass die Zuständigkeit nach § 29 Abs 2 DSG in einem Verfahren gegen eine Medieninhaberin keine Anwendung findet, soweit die Daten zu journalistischen Zwecken des Medienunternehmens oder Medi
» weitere Informationen
Kontakt
Kundenbetreuung
Fragen zu Bestellungen
Mo - Do: 8 bis 17 Uhr
Fr: 8 bis 14 Uhr
+43 1 531 61-1000
bestellen@manz.at
Webshop
shop.manz.at
Kostenloser Versand
mit DPD ab 35,00 EUR
oder mit Hörerschein
Rechtsakademie
Tel.: +43 1 531 61-2000
rechtsakademie@manz.at
www.manz.at
 
© MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2‌024
Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH
Firmensitz: Kohlmarkt 1‌6, 1‌010 Wien. FN 1‌24 1‌81w - Handelsgericht Wien

Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletters.

Das E-Mail wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab.

 
Kein Interesse mehr an diesem Newsdienst? Sie können Ihre Adresse unknown@unknown.invalid mit zwei Klicks von diesem Newsletter abmelden.
 
Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen.
 
Änderungen wie E-Mail-Adresse, Name und Titel führen Sie bitte im Konto von rdb.manz.at unter "Meine Benutzerdaten" durch oder senden Sie eine E-Mail an: adressverwaltung@manz.at
 
Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at
 

Facebook     Instagram     Xing     LinkedIn     Youtube


Kontakt | Impressum | Cookies |​ AGB | Datenschutz