| | | | JUSguide.OGH 18/2024 Guten Tag,
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab. Mit freundlichen Grüßen Ihre RDB-Redaktion
| | |
| | | | |
| | | | Intensivtagung KI und Arbeitsrecht | |
| | | | |
|
| | | | | Haftung für den Erfüllungsgehilfen nach § 1313a ABGB | |
| Fundstelle JusGuide 2024/17/21685 (OGH) zu Entscheidung OGH 6.3.2024, 7 Ob 19/24f
Die Vorinstanzen sind davon ausgegangen, dass die Beklagte für einen von ihr im Rahmen eines Umbaus eines Gebäudes beauftragten Baumeister nicht als Erfüllungsgehilfe gem § 1313a ABGB dem Kläger gegenüber haftet, wenn der Umbau mehrere J | |
| | | | |
| | Zum Beginn der Verjährung (iZm Arzthaftung) | |
| Fundstelle JusGuide 2024/17/21686 (OGH) zu Entscheidung OGH 12.3.2024, 5 Ob 24/24a
Bloße Mutmaßungen über die für den Kausalzusammenhang und das Verschulden maßgeblichen Umstände genügen nicht für den Beginn der Verjährungsfrist.
| |
| | | | |
| | Zum erweiterten Vorkaufsrecht | |
| Fundstelle JusGuide 2024/17/21687 (OGH) zu Entscheidung OGH 12.3.2024, 5 Ob 129/23s
Die gesetzliche Erbfolge löst - anders als etwa das Vermächtnis oder die Schenkung auf den Todesfall - den Vorkaufsfall nicht aus, weil mangels letztwilliger Verfügung gerade keine "andere Veräußerungsart" vorliegt.
| |
| | | | |
| | Zum Ersatz der "notwendigen und zweckentsprechenden Kosten" durch die Rechtsschutzversicherung | |
| Fundstelle JusGuide 2024/17/21688 (OGH) zu Entscheidung OGH 6.3.2024, 7 Ob 25/24p
Dass mehrere Schriftsätze innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 257 Abs 3 ZPO eingebracht werden, sagt noch nichts über deren Zweckmäßigkeit aus; diese ist in diesem Fall streng zu prüfen.
| |
| | | | |
| | Zur Führerscheinklausel in der Unfallversicherung ("Trial-Motorrad") | |
| Fundstelle JusGuide 2024/17/21689 (OGH) zu Entscheidung OGH 6.3.2024, 7 Ob 7/24s
Die Führerscheinklausel stellt darauf ab, ob der Lenker eine (allgemeine) Fahrberechtigung und damit eine gewisse Fahrsicherheit hat, egal auf welcher Fläche er das Fahrzeug lenkt; das Unfallrisiko eines bloßen Bedienungs-/Fahrfehlers is | |
| | | | |
| | Zum Kausalitätsgegenbeweis bei der Führerscheinklausel (Unfallversicherung) | |
| Fundstelle JusGuide 2024/17/21690 (OGH) zu Entscheidung OGH 6.3.2024, 7 Ob 7/24s
Für einen Fahrer ohne Lenkberechtigung bleibt nur ein eingeschränkter Kausalitätsgegenbeweis in der Richtung, dass der Unfall durch keinerlei Fahrfehler, etwa durch ein technisches Gebrechen oder das ausschließliche Verschulden eines Dri | |
| | | | |
| | Zur Betriebshaftpflichtversicherung (Schäden bei Abladevorgang) | |
| Fundstelle JusGuide 2024/17/21691 (OGH) zu Entscheidung OGH 6.3.2024, 7 Ob 159/23t
Wenn durch Art 7.10.4 AHVB Schäden an einer beweglichen Sache, die durch eine Tätigkeit des VN entstanden sind, ausgeschlossen sind und die BB 7878 expressis verbis einen davon abweichenden sekundären Risikoeinschluss vorsehen, so kann d | |
| | | | |
| | Zum Änderungsrecht des Wohnungseigentümers (WEG) | |
| Fundstelle JusGuide 2024/17/21692 (OGH) zu Entscheidung OGH 12.3.2024, 5 Ob 25/24y
Das einem Wohnungseigentümer im Kaufvertrag vom Wohnungseigentumsorganisator eingeräumte Recht auf Änderung seines Wohnungseigentumsobjekts ist rein obligatorischer Natur und bindet nur bei entsprechender Vereinbarung die Einzelrechtsnac | |
| | | | |
| | Zum Ausspruch des überwiegenden Verschuldens nach § 61 Abs 3 EheG | |
| Fundstelle JusGuide 2024/17/21693 (OGH) zu Entscheidung OGH 12.3.2024, 5 Ob 229/23x
Die Frage, ob die Ehe unheilbar zerrüttet ist, ist nach objektiven Maßstäben zu beurteilen und eine auf der Grundlage der Feststellungen zu beurteilende Rechtsfrage; die Frage, ob ein Ehegatte die Ehe subjektiv als unheilbar zerrüttet an | |
| | | | |
| | Zum Aufteilungsschlüssel bei der nachehelichen Aufteilung | |
| Fundstelle JusGuide 2024/17/21694 (OGH) zu Entscheidung OGH 5.3.2024, 1 Ob 197/23m
Dass die Vorinstanzen einen künftigen "Pensionsnachteil" aufgrund von Kinderbetreuungszeiten zugunsten der Antragsgegnerin nicht besonders berücksichtigt, sondern sie diesbezüglich auf einen (nachehelichen) Unterhaltsanspruch gegen den A | |
| | | | |
| | Anwendbarkeit des UbG auf Heilstättenschule? | |
| Fundstelle JusGuide 2024/17/21695 (OGH) zu Entscheidung OGH 6.3.2024, 7 Ob 2/24f
Nur die örtliche Nähe zur Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Einbettung des Besuchs dieser Schule in ein Gesamtbetreuungskonzept in der Kinder- und Jugendpsychiatrie führt nicht dazu, dass auf diese Schule deshalb das Ub | |
| | | | |
| | | | | Zum Unterbringungsverfahren | |
| Fundstelle JusGuide 2024/17/21696 (OGH) zu Entscheidung OGH 31.1.2024, 15 Os 1/24x
Im Verfahren zur Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 Abs 1 StGB ist die Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit der betroffenen Person nicht zulässig; die betroffene Person hat ein von Art 6 EMRK | |
| | | | |
| | | | | Zum Zwischenurteil | |
| Fundstelle JusGuide 2024/17/21697 (OGH) zu Entscheidung OGH 5.3.2024, 1 Ob 188/23p
Beurteilt das Gericht das Vorbringen zu einem abgegrenzten Teilbegehren als unschlüssig, so darf es über dieses Teilbegehren kein Zwischenurteil erlassen.
| |
| | | | |
| | Einstweilige Verfügung gem § 382b und § 382c EO | |
| Fundstelle JusGuide 2024/17/21698 (OGH) zu Entscheidung OGH 6.3.2024, 7 Ob 22/24x
Selbsthilfe (dh, eigenmächtige Herstellung eines dem Recht entsprechenden Zustands) ist im Allgemeinen nicht gestattet; der Staatsbürger hat sich sein Recht nicht selbst zu nehmen, sondern es bei einer Behörde zu suchen; wenn die Hilfe d | |
| | | | |
| | Unzumutbarkeit des Zusammenlebens nach § 382b EO | |
| Fundstelle JusGuide 2024/17/21699 (OGH) zu Entscheidung OGH 6.3.2024, 7 Ob 27/24g
Die Ausübung von "Psychoterror" rechtfertigt die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382b EO dann, wenn dadurch die psychische Gesundheit der gefährdeten Partei erheblich beeinträchtigt wird.
| |
| | | | |
| | § 382 Z 8 lit b EO - einstweilige Regelung der (Allein-)Benützung des ehelichen Gebrauchsvermögens | |
| Fundstelle JusGuide 2024/17/21700 (OGH) zu Entscheidung OGH 6.3.2024, 7 Ob 27/24g
Dem Sachverhalt lassen sich keine Anhaltspunkte entnehmen, dass der Antragsgegner von der Möglichkeit eines Zutritts zur ehelichen Liegenschaft in einer für die Antragstellerin unzumutbaren Weise Gebrauch machen würde, beabsichtigt er na | |
| | | | |
| | |
| | | | | | Webshop
| | shop.manz.at Kostenloser Versand mit DPD ab 35,00 EUR oder mit Hörerschein
| |
|
| |
| | | | © MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2024
Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH
Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 124 181w - Handelsgericht Wien
Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletters.
Das E-Mail wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab. Kein Interesse mehr an diesem Newsdienst? Sie können Ihre Adresse unknown@unknown.invalid mit zwei Klicks von diesem Newsletter abmelden. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen. Änderungen wie E-Mail-Adresse, Name und Titel führen Sie bitte im Konto von rdb.manz.at unter "Meine Benutzerdaten" durch oder senden Sie eine E-Mail an: adressverwaltung@manz.at Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at
| | | | |
|
|