E-Mail im Web-Browser ansehen.
JUSguide.VwGH 50/2025
 
Guten Tag,
 
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihre RDB-Redaktion
INHALT
Verfahrensrecht
Verwaltungsstrafrecht
Steuerrecht
Der brandaktuelle Kommentar zur KI-VO
bild: teaser
 
Im Sommer 2‌024 trat die KI-VO der EU in Kraft und legte komplexe Regeln fest für alle, die KI nutzen. Verständlich werden diese Regeln mit dem Kurzkommentar KI-VO:
 
Eine Schnellübersicht in Grafiken bringt die KI-VO auf den Punkt.
Beiträge zu KI-Regulierung, KI-Technologie und KI-Ethik erläutern Zusammenhänge.
Praxistipps und Beispiele erleichtern es, Pflichten nach der KI-VO zu erfüllen ... mehr
 
 » Inhaltsverzeichnis online nachschlagen
INHALT
Verfahrensrecht
Herbeiführung eines Bescheids durch eine gerichtlich strafbare Handlung iSd § 69 Abs 1 Z 1 AVG
Fundstelle JusGuide 2025/05/7121 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 14.11.2024, Ra 2023/22/0183

Die Zulässigkeitsbegründung der Revision räumt ein, im vorliegenden Fall könne der Tatbestand des "Erschleichens" nach § 69 Abs 1 Z 1 AVG nicht als gegeben angesehen werden; sie lässt aber völlig offen, inwiefern - fallbezogen - der Besc
» weitere Informationen
Legitimation zur Revisionserhebung
Fundstelle JusGuide 2025/05/7122 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 14.11.2024, Ra 2024/22/0107

Eine Möglichkeit der Rechtsverletzung des Revisionswerbers besteht bei der vorliegenden Konstellation nicht, da der angefochtene Beschluss, dessen Gegenstand allein die Zurückweisung der Beschwerde eines Dritten war, weder an den Revisio
» weitere Informationen
Verwaltungsstrafrecht
Zur (unterbliebenen) Zeugeneinvernahme
Fundstelle JusGuide 2025/05/7123 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 18.11.2024, Ra 2023/12/0074

Das VwG darf die Einvernahme eines Zeugen nicht allein deshalb unterlassen, weil dieser trotz Ladung nicht erscheint; auch eine den Beschuldigten allenfalls treffende Mitwirkungspflicht enthebt das VwG nicht seiner aus dem Grundsatz der
» weitere Informationen
Zur Frage, ob Eingriffe, die zu einer vorübergehenden Beschädigung bzw zu einem vorübergehenden Verlust eines empfindlichen Körperteils führen, als verbotene Eingriffe iSd § 7 TSchG zu werten sind, oder nur solche Eingriffe von § 7 TSchG erfasst sein sollen, welche bleibende Beschädigungen eines empfindlichen Körperteils nach sich ziehen, wie dies bei den ausdrücklich im § 7 Abs 1 TSchG angeführten Eingriffen der Fall ist
Fundstelle JusGuide 2025/05/7124 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 18.11.2024, Ro 2022/02/0016

Eine Unterscheidung in eine vorübergehende oder dauernde Beeinträchtigung des Tieres durch den Eingriff (hier das Kürzen der Tasthaare) wird vom Gesetz nicht vorgenommen; für eine Einschränkung auf zeitlich befristete Veränderungen reich
» weitere Informationen
Steuerrecht
Antrag auf Wiedereinsetzung iZm Zustellung in FinanzOnline-DataBox
Fundstelle JusGuide 2025/05/7125 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 15.11.2024, Ra 2024/15/0058

Das BFG hat das Vorliegen eines minderen Grades des Versehens ua deswegen verneint, weil die Revisionswerberin aufgrund von Rückfragen bei den (weiteren) Gesellschaftern Kenntnis davon gehabt habe, "dass bei der X OG etwas passiere"; tro
» weitere Informationen
Kontakt
Kundenbetreuung
Fragen zu Bestellungen
Mo - Do: 8 bis 17 Uhr
Fr: 8 bis 14 Uhr
+43 1 531 61-1000
bestellen@manz.at
Webshop
shop.manz.at
Kostenloser Versand
mit DPD ab 35,00 EUR
oder mit Hörerschein
Rechtsakademie
Tel.: +43 1 531 61-2000
rechtsakademie@manz.at
www.manz.at
 
© MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2‌025
Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH
Firmensitz: Kohlmarkt 1‌6, 1‌010 Wien. FN 1‌24 1‌81w - Handelsgericht Wien

Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletters.

Das E-Mail wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab.

 
Kein Interesse mehr an diesem Newsdienst? Sie können Ihre Adresse max.mustermann@manz.at mit zwei Klicks von diesem Newsletter abmelden.
 
Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen.
 
Änderungen wie E-Mail-Adresse, Name und Titel führen Sie bitte im Konto von rdb.manz.at unter "Meine Benutzerdaten" durch oder senden Sie eine E-Mail an: adressverwaltung@manz.at
 
Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at
 

Facebook     Instagram     Xing     LinkedIn     Youtube


Kontakt | Impressum | Cookies |​ AGB | Datenschutz