E-Mail im Web-Browser ansehen.
JUSguide.VwGH 50/2025
 
Guten Tag,
 
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihre RDB-Redaktion
INHALT
Verfahrensrecht
Verwaltungsstrafrecht
Fremdenrecht
Arbeitsrecht
Ihr Wettbewerbsvorteil im Kartellrecht
bild: teaser
 
Präzise Antworten auf kartellrechtliche Fragen in einem kompakten Werk: Das bietet Ihnen die 3. Auflage des Kurzkommentars Kartellgesetz. Hochrangige Vertreter:innen der Justiz, der Amtsparteien sowie der Anwaltschaft kommentieren
 
das Kartellgesetz
das Wettbewerbsgesetz
das Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz sowie
die §§ 168b, 292c Strafgesetzbuch und § 209b Strafprozeßordnung
 
auf dem neuesten Stand - klar, praxisnah und zuverlässig.
Ein praxisorientierter Überblick über das Verfahren vor den Kartellgerichten sowie ausführliche Übersichten über die wichtigsten Entscheidungen der letzten Jahre erleichtern Ihnen die Verfahrensvorbereitung. Einschlägige Judikatur auf nationaler und EU-Ebene, die neuesten Leitlinien und Freistellungsverordnungen werden berücksichtigt.
 
 » Inhaltsverzeichnis online nachschlagen
INHALT
Verfahrensrecht
Maßnahmenbeschwerde (nach dem SPG)
Fundstelle JusGuide 2025/09/7141 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 5.11.2024, Ra 2024/01/0128

Bei der Ermittlung der Anzahl der Verwaltungsakte kann nicht allein darauf abgestellt werden, wie die zu Grunde liegende Beschwerde strukturiert ist und wie viele Einzelakte sie im Rahmen des bekämpften Amtshandelns zu erkennen vermeint;
» weitere Informationen
Verwaltungsstrafrecht
Verspätet erhobene Beschwerde gegen das vor Eintritt der Strafbarkeitsverjährung erlassene und bereits rechtskräftige Straferkenntnis
Fundstelle JusGuide 2025/09/7142 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 5.11.2024, Ra 2024/02/0165

IZm dem vom VwG angenommenen Ablauf der Strafbarkeitsverjährungsfrist ist darauf hinzuweisen, dass mit der Erlassung des Straferkenntnisses innerhalb der Frist des § 31 Abs 2 VStG gegenüber dem Beschuldigten der Eintritt der Strafbarkeit
» weitere Informationen
Fremdenrecht
Nichterteilung eines Aufenthaltstitels nach § 55 AsylG 2005 - Interessenabwägung iZm mehr als zehnjährigen Inlandsaufenthalt und Aufenthaltsehe
Fundstelle JusGuide 2025/09/7143 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 12.11.2024, Ra 2024/17/0139

Auch bei einem mehr als zehnjährigen Inlandsaufenthalt iVm dem Vorliegen gewisser integrationsbegründender Aspekte ist nicht zwingend von einem Überwiegen der persönlichen Interessen auszugehen, wenn dem Umstände entgegenstehen, die das
» weitere Informationen
Arbeitsrecht
§ 33 ASVG - An- und Abmeldung der Pflichtversicherten
Fundstelle JusGuide 2025/09/7144 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 7.11.2024, Ra 2024/08/0076

Übertretungen des § 33 ASVG sind nach der Rsp des VwGH Ungehorsamsdelikte iSd § 5 Abs 1 VStG, weil zum Tatbestand dieser Verwaltungsübertretung der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr nicht gehört; das verantwortliche Organ ist str
» weitere Informationen
Verstöße gegen melderechtliche Vorschriften iSd § 111 ASVG - Bevollmächtigter iSd § 35 Abs 3 ASVG
Fundstelle JusGuide 2025/09/7145 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 7.11.2024, Ra 2024/08/0076

Voraussetzung ist, dass Name und Anschrift des Bevollmächtigten und deren Mitfertigung dem zuständigen Versicherungsträger bekannt gegeben werden; auch ein Außenstehender kann zum Bevollmächtigten bestellt werden.
» weitere Informationen
Kontakt
Kundenbetreuung
Fragen zu Bestellungen
Mo - Do: 8 bis 17 Uhr
Fr: 8 bis 14 Uhr
+43 1 531 61-1000
bestellen@manz.at
Webshop
shop.manz.at
Kostenloser Versand
mit DPD ab 35,00 EUR
oder mit Hörerschein
Rechtsakademie
Tel.: +43 1 531 61-2000
rechtsakademie@manz.at
www.manz.at
 
© MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2‌025
Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH
Firmensitz: Kohlmarkt 1‌6, 1‌010 Wien. FN 1‌24 1‌81w - Handelsgericht Wien

Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletters.

Das E-Mail wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab.

 
Kein Interesse mehr an diesem Newsdienst? Sie können Ihre Adresse max.mustermann@manz.at mit zwei Klicks von diesem Newsletter abmelden.
 
Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen.
 
Änderungen wie E-Mail-Adresse, Name und Titel führen Sie bitte im Konto von rdb.manz.at unter "Meine Benutzerdaten" durch oder senden Sie eine E-Mail an: adressverwaltung@manz.at
 
Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at
 

Facebook     Instagram     Xing     LinkedIn     Youtube


Kontakt | Impressum | Cookies |​ AGB | Datenschutz