 | | | | JUSguide.VwGH 50/2025 Guten Tag,
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab. Mit freundlichen Grüßen Ihre RDB-Redaktion
| | |
| | | | |
| | | | | Ihr Guide zur neuen EU-Regulierungsstrategie | |
Mit der neuen Regulierungsstrategie „Sustainable Finance“ zielt die EU darauf ab, private Kapitalströme in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu lenken. Das neue Handbuch bietet Ihnen einen umfassenden und sektorübergreifenden Zugang zu diesem bedeutsamen Rechtsgebiet und vereint theoretische Grundlagen und praxisnahe Anwendungen gleichermaßen. Es werden folgende Themen behandelt:
| | ● | Offenlegung: Taxonomie und SFDR
|
| | ● | Produkt- und Vertriebsebene ...
|
|
| » Inhaltsverzeichnis online nachschlagen
|
| | | | |
 |
| | | |  | | Befangenheit des den Revisionsschriftsatz genehmigenden Organwalters |  |
 | Fundstelle JusGuide 2025/11/7151 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 4.11.2024, Ro 2022/12/0011
Die allfällige Befangenheit des eine Amtsrevision genehmigenden Organwalters kann - selbst wenn sie vorläge - auf dessen Zuständigkeit, namens der belBeh die Amtsrevision zu genehmigen, keinen Einfluss haben und sie kann die Zurechnung d |  |
| |  |  |  |
|  | | Zur Frage der Parteistellung (iZm Akteneinsicht) |  |
 | Fundstelle JusGuide 2025/11/7152 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 4.11.2024, Ro 2022/12/0011
Die bloße Feststellung, dass "Akten" geführt werden, in denen Vorwürfe gegen die Mitbeteiligte oder Missstände dokumentiert sind, lässt keine Beurteilung zu, ob diese Akten einen Bezug zu einem Verfahren haben, dessen potentieller Ausgan |  |
| |  |  |  |
|  | | Zum Ersuchen nach § 1 Abs 1 Z 2 lit b VVG |  |
 | Fundstelle JusGuide 2025/11/7153 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 29.10.2024, Fr 2024/06/0002
Die Gemeinden sind zur Vollstreckung der von ihren Behörden im eigenen Wirkungsbereich erlassenen Bescheide zunächst selbst berufen; durch ein Ersuchen gem § 1 Abs 1 Z 2 lit b VVG wird die Zuständigkeit der BVB begründet; mit der Übertra |  |
| |  |  |  |
| | | |  | | § 53 FPG - zur Erlassung eines unbefristeten Einreiseverbotes |  |
 | Fundstelle JusGuide 2025/11/7154 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 24.10.2024, Ra 2024/21/0082
Bei der Festsetzung der Dauer eines Einreiseverbotes ist immer eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, bei der nicht nur auf das bisherige Verhalten des Drittstaatsangehörigen und das deshalb prognostizierte Vorliegen der von ihm ausgehenden |  |
| |  |  |  |
| | | |  | | Zur Familienbeihilfe iZm einem Bachelorstudium |  |
 | Fundstelle JusGuide 2025/11/7155 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 30.10.2024, Ra 2024/16/0009
Wie der VwGH bereits mehrfach ausgesprochen hat, ist die Voraussetzung eines ernstlichen, zielstrebigen und nach außen erkennbaren Bemühens um einen Ausbildungserfolg seit dem Inkrafttreten der Änderung des § 2 Abs 1 lit b FLAG durch das |  |
| |  |  |  |
| | |
| | | |  | | Webshop
| | shop.manz.at Kostenloser Versand mit DPD ab 35,00 EUR oder mit Hörerschein
| |
|
| |
| | | | © MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2025
Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH
Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 124 181w - Handelsgericht Wien
Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletters.
Das E-Mail wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab. Kein Interesse mehr an diesem Newsdienst? Sie können Ihre Adresse max.mustermann@manz.at mit zwei Klicks von diesem Newsletter abmelden. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen. Änderungen wie E-Mail-Adresse, Name und Titel führen Sie bitte im Konto von rdb.manz.at unter "Meine Benutzerdaten" durch oder senden Sie eine E-Mail an: adressverwaltung@manz.at Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at

| | | | |
|
|