 | | | | JUSguide.VwGH 25/2025 Guten Tag,
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab. Mit freundlichen Grüßen Ihre RDB-Redaktion
| | |
| | | | |
| | | | Pflichtlektüre für Sachverständige! | |
Neben ihrem Wissen im jeweiligen Spezialgebiet müssen Sachverständige zunehmend auch über fundiertes rechtliches Grundlagenwissen verfügen. Daher bietet das vorliegende Handbuch bereits in vierter Auflage Wissen über:
| ● | Funktion, Wesen, Bedeutung und Formen des Sachverständigenbeweises
|
| | | | ● | das Verhältnis Richter – Sachverständige
|
| | | ● | diverse privatrechtliche Einzelfragen
|
| | ● | die Haftung der Sachverständigen sowie das
|
| |
| » Inhaltsverzeichnis online nachschlagen
|
| | | | |
 |
| | | |  | Revision iZm Aussetzungsentscheidung |  |
 | Fundstelle JusGuide 2025/14/7166 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 19.11.2024, Ra 2024/11/0005
Nach dem Ergehen einer Entscheidung des VwGH über eine Revision, aufgrund derer ein Verfahren ausgesetzt worden war, ist das Verfahren über die Revision gegen die Aussetzungsentscheidung für gegenstandslos geworden zu erklären und einzus |  |
| |  |  |  |
| | | |  | § 31 VStG - zur Verjährung iZm Unterlassungsdelikten |  |
 | Fundstelle JusGuide 2025/14/7167 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 25.11.2024, Ra 2022/10/0073
Die Verjährung beginnt bei Unterlassungsdelikten solange nicht, als die Verpflichtung zum Handeln besteht und die Handlung noch nachgeholt werden kann.
|  |
| |  |  |  |
| | | |  | § 206 BAO - Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung |  |
 | Fundstelle JusGuide 2025/14/7168 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 22.10.2024, Ra 2024/13/0002
Es entspricht der Absicht des Gesetzgebers, dass eine Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung gegenüber dem Abgabepflichtigen unabhängig davon möglich ist, ob für die betroffenen Abgaben persönliche Haftungen in Betracht kommen; einer In |  |
| |  |  |  |
| | | |  | Interpretation eines Bebauungsplans |  |
 | Fundstelle JusGuide 2025/14/7169 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 23.10.2024, Ro 2023/05/0003
Der VwGH hat bereits ausgesprochen, dass jedenfalls die Intention des Verordnungsgebers und die gesetzlichen Grundlagen der Verordnung zu beachten sind.
|  |
| |  |  |  |
| | | |  | Auflösung einer Versammlung - Bestrafung nach § 14 Abs 2 VersG |  |
 | Fundstelle JusGuide 2025/14/7170 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 25.11.2024, Ra 2024/01/0057
Die Rechtmäßigkeit der Auflösung der Versammlung wird nicht verlangt und ist daher entgegen der Auffassung des VwG auch nicht als Vorfrage zu prüfen; die Rechtmäßigkeit der Auflösung einer Versammlung kann vom Betroffenen vielmehr mit de |  |
| |  |  |  |
| | |
| | | |  | | Webshop
| | shop.manz.at Kostenloser Versand mit DPD ab 35,00 EUR oder mit Hörerschein
| |
|
| |
| | | | © MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2025
Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH
Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 124 181w - Handelsgericht Wien
Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletters.
Das E-Mail wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab. Kein Interesse mehr an diesem Newsdienst? Sie können Ihre Adresse max.mustermann@manz.at mit zwei Klicks von diesem Newsletter abmelden. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen. Änderungen wie E-Mail-Adresse, Name und Titel führen Sie bitte im Konto von rdb.manz.at unter "Meine Benutzerdaten" durch oder senden Sie eine E-Mail an: adressverwaltung@manz.at Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at

| | | | |
|
|