 | | | | JUSguide.VwGH 30/2025 Guten Tag,
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab. Mit freundlichen Grüßen Ihre RDB-Redaktion
| | |
| | | | |
| | | | Ihr exklusives Handbuch für die neue Ära der europäischen Kollektivanlage | |
Mit 10.1.2024 trat das runderneuerte Rahmenwerk für European Long-Term Investment Funds (ELTIF), besser bekannt als ELTIF 2.0, in Kraft. Damit wurde das zuvor oft als „regulatory failure“ bezeichnete ELTIF 1.0-Regelwerk abgelöst und das EU-Kollektivanlagenrecht substantiell angepasst:
| ● | Deutliche Flexibilisierung der Produktregulierung für (spezifische) Alternative Investmentfonds
|
| | ● | Erweiterte Vielfalt und Kombinierbarkeit unterschiedlicher Vermögenswerte
|
| | ● | Abbau regulatorischer Hürden für Privatanleger:innen
|
|
| » Inhaltsverzeichnis online nachschlagen
|
| | | | |
 |
 | |
 |
| | | |  | Eine - wenn auch nach Ablauf der eingeräumten Frist, aber - vor Erlassung des Bescheides erstattete Stellungnahme ist von der Behörde zu berücksichtigen |  |
 | Fundstelle JusGuide 2025/18/7186 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 19.11.2024, Ra 2022/05/0114
Dies selbst dann, wenn der Bescheid schon vorher abgefertigt wurde; maßgeblich ist, ob sich ein Schriftsatz zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides in der Sphäre der belaBeh befindet; dies gilt gleichermaßen für das Verfahren vor dem |  |
| |  |  |  |
|  | Zur Nachforschungspflicht des VwG |  |
 | Fundstelle JusGuide 2025/18/7187 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 17.12.2024, Ra 2023/10/0373
Das VwG ist verpflichtet, für die Durchführung aller zur Klärung des Sachverhalts erforderlichen Beweise zu sorgen und auf das Parteivorbringen, soweit es für die Feststellung des Sachverhalts von Bedeutung sein kann, einzugehen. Beweisa |  |
| |  |  |  |
|  | Zur Zulässigkeit der Revision |  |
 | Fundstelle JusGuide 2025/18/7188 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 25.11.2024, Ra 2024/06/0169
Zwar kann der VwGH, wenn ihm bei Behandlung einer Revision Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit genereller Rechtsnormen erwachsen, einen Normprüfungsantrag an den VfGH stellen; die Zulässigkeit einer Revision iSd Art 133 Abs 4 B-VG kann |  |
| |  |  |  |
| | | |  | Asyl iZm Wehrdienstverweigerung |  |
 | Fundstelle JusGuide 2025/18/7189 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 5.11.2024, Ra 2024/14/0244
Die Verweigerung des Militärdienstes kann auch aus Gründen erfolgen, die in den Verfolgungsgründen von Art 1 Abschnitt A Z 2 GFK bzw Art 10 Statusrichtlinie keine Deckung finden; in diesem Sinne hat auch der VwGH wiederholt ausgesprochen |  |
| |  |  |  |
| | | |  | Ablesen der Uhrzeit als gerätespezifische Verwendung der Funktionen eines Mobiltelefons iSd § 102 Abs 3 KFG? |  |
 | Fundstelle JusGuide 2025/18/7190 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 26.11.2024, Ra 2024/11/0179
In welcher konkreten Weise der Revisionswerber beim Hantieren mit dem Mobiltelefon das Gerät (etwa durch "Drücken einer Taste" oder "Scrollen") bediente bzw bedienen musste, um die Uhrzeit auf dem Telefon abzulesen, ist im gegebenen Zusa |  |
| |  |  |  |
| | |
| | | |  | | Webshop
| | shop.manz.at Kostenloser Versand mit DPD ab 35,00 EUR oder mit Hörerschein
| |
|
| |
| | | | © MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2025
Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH
Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 124 181w - Handelsgericht Wien
Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletters.
Das E-Mail wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab. Kein Interesse mehr an diesem Newsdienst? Sie können Ihre Adresse max.mustermann@manz.at mit zwei Klicks von diesem Newsletter abmelden. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen. Änderungen wie E-Mail-Adresse, Name und Titel führen Sie bitte im Konto von rdb.manz.at unter "Meine Benutzerdaten" durch oder senden Sie eine E-Mail an: adressverwaltung@manz.at Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at

| | | | |
|
|