 | | | | JUSguide.VwGH 51/2025 Guten Tag,
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab. Mit freundlichen Grüßen Ihre RDB-Redaktion
| | |
| | | | |
 |
| | | | | Nachhaltige und rechtssichere Lieferketten | |
Globale Liefer- und Wertschöpfungsketten stehen zunehmend im Fokus regulatorischer Anforderungen. Dieses Handbuch bietet einen praxisnahen Überblick über die rechtlichen Vorgaben und die Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten – von der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bis hin zur Entwaldungsverordnung (EUDR). Im Mittelpunkt stehen dabei immer die unternehmerischen Chancen, die unabhängig von Änderungen der Rechtslage (Stichwort: Omnibus-RL) bestehen und es ermöglichen, die eigenen Vertragspartner:innen besser zu kennen und die eigene Lieferkette umfassender zu verstehen. » Inhaltsverzeichnis online nachschlagen
|
| | | | |
 |
 | |
 |
| | | |  | | Revision iZm Bescheidbegründung des erstinstanzlichen Bescheides? |  |
 | Fundstelle JusGuide 2025/41/7301 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 29.4.2025, Ra 2025/06/0086
Der VwGH entscheidet gem Art 133 Abs 4 B-VG über die Revision gegen ein Erkenntnis eines VwG, nicht über einen "Bescheid der belBeh", weil die Sachentscheidung des VwG an die Stelle des angefochtenen Bescheides tritt.
|  |
| |  |  |  |
|  | | Vom VwGH aufzugreifende Unzuständigkeit des VwG? |  |
 | Fundstelle JusGuide 2025/41/7302 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 27.3.2025, Ra 2023/16/0110
Die Unzuständigkeit eines VwG ist vom VwGH von Amts wegen nur dann aufzugreifen, wenn der Revisionswerber eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung in der allein maßgeblichen Zulässigkeitsbegründung aufwirft.
|  |
| |  |  |  |
| | | |  | | § 10 StbG - zu den Verleihungshindernissen |  |
 | Fundstelle JusGuide 2025/41/7303 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 13.5.2025, Ra 2025/01/0089
Im Rahmen der von der belBeh entschiedenen "Sache" kommt dem VwG im Falle einer meritorischen Entscheidung nach § 28 Abs 2 VwGG volle Kognitionsbefugnis im Hinblick auf die Prüfung aller Verleihungshindernisse zu; das VwG ist dabei weder |  |
| |  |  |  |
| | | |  | | § 264 Abs 7 BAO stellt sicher, dass das VwG keine Pflicht trifft, über Vorlageanträge nach der Aufhebung der Beschwerdevorentscheidung zu entscheiden |  |
 | Fundstelle JusGuide 2025/41/7304 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 27.3.2025, Ra 2023/16/0110
Für die Anwendung des § 253 BAO bleibt dabei kein Raum.
|  |
| |  |  |  |
| | | |  | | Zu den subjektiv-öffentlichen Nachbarrechten iSd § 134a Wr BauO |  |
 | Fundstelle JusGuide 2025/41/7305 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 8.4.2025, Ra 2025/05/0063
Der VwGH hat bereits mehrfach festgehalten, dass die Einhaltung von Bestimmungen über den Brandschutz nicht zu den nach § 134a Wr BauO geltend machbaren Nachbarrechten zählt; daran hat sich durch die Beifügung des Ausdruckes "ausschließl |  |
| |  |  |  |
| | |
| | | |  | | Webshop
| | shop.manz.at Kostenloser Versand mit DPD ab 35,00 EUR oder mit Hörerschein
| |
|
| |
| | | | © MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2025
Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH
Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 124 181w - Handelsgericht Wien
Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletters.
Das E-Mail wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab. Kein Interesse mehr an diesem Newsdienst? Sie können Ihre Adresse max.mustermann@manz.at mit zwei Klicks von diesem Newsletter abmelden. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen. Änderungen wie E-Mail-Adresse, Name und Titel führen Sie bitte im Konto von rdb.manz.at unter "Meine Benutzerdaten" durch oder senden Sie eine E-Mail an: adressverwaltung@manz.at Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at

| | | | |
|
|