 | | | | JUSguide.VwGH 08/2026 Guten Tag,
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab. Mit freundlichen Grüßen Ihre RDB-Redaktion
| | |
| | | | |
 |
| | | | | ailex - Fachzeitschrift für KI-Recht | |
Technische Klarheit – juristische Sicherheit Österreichs erste interdisziplinäre Fachzeitschrift an der Schnittstelle von KI-Technologie und Recht. In einer Zeit, in der künstliche Intelligenz rechtliche Fragen neu definiert, bietet ailex fundierte Einblicke in technische Entwicklungen und deren juristische Auslegung – verständlich, praxisnah und interdisziplinär. ailex ist die erste österreichische interdisziplinäre Fachzeitschrift, die sich mit der Schnittstelle von KI-Technologien und Recht befasst.
4x im Jahr bietet ailex
| ● | Beiträge von Expert:innen aus Recht und Technik
|
| | ● | technische Sachverhalte verständlich erklärt
|
| | ● | aktuelle KI-rechtliche Entwicklungen
|
| |
| » Inhaltsverzeichnis online nachschlagen
|
| | | | |
 |
 | |
 |
| | | |  | | § 45 VwGG - Antrag auf Wiederaufnahme iZm neu hervorgekommener Beweismittel (Sachverständigengutachten) |  |
 | Fundstelle JusGuide 2025/52/7356 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 28.5.2025, Ra 2024/13/0110
Wenn der Antragsteller den Antrag im Ergebnis ("neue Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen") auf § 69 Abs 1 Z 2 AVG (bzw § 303 Abs 1 lit b iVm § 93a BAO) stützt, ist darauf hinzuweisen, dass der VwGH in dem Verfahren, dessen Wiedera |  |
| |  |  |  |
|  | | § 48 VwGG - zum Kostenbegehren des Mitbeteiligten |  |
 | Fundstelle JusGuide 2025/52/7357 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 27.5.2025, Ro 2025/15/0004
Das Kostenbegehren des Mitbeteiligten, welcher sich vor dem VwGH gem § 23 Abs 1 VwGG nur durch einen Rechtsanwalt oder (wie hier in Abgabensachen) durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vertreten lassen kann, war abzuweisen, we |  |
| |  |  |  |
| | | |  | | Vorschreibung von Kosten nach dem TSchG (iZm Tierabnahme) |  |
 | Fundstelle JusGuide 2025/52/7358 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 2.6.2025, Ra 2025/02/0010
Durch den Wegfall des rechtskräftigen Tierhaltungsverbotes nach § 39 Abs 1 TSchG und damit der Rechtsgrundlage für die Abnahme erweist sich die auf § 39 Abs 3 TSchG gestützte Abnahme im Nachhinein betrachtet als rechtswidrig; vor diesem |  |
| |  |  |  |
| | | |  | | Einvernahmen von Opfern bei Eingriffen in die sexuelle Selbstbestimmung (§ 20 AsylG 2005) - Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl durch einen weiblichen Organwalter unter Beiziehung eines männlichen Dolmetschers |  |
 | Fundstelle JusGuide 2025/52/7359 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 4.6.2025, Ra 2024/20/0149
Eine Heilung des in den Revisionen beanstandeten Verfahrensmangels ist im vorliegenden Fall durch die im Einklang mit § 20 Abs 2 AsylG 2005 von einer Richterin - im Beisein einer Dolmetscherin - geführten verwaltungsgerichtlichen Verfahr |  |
| |  |  |  |
| | | |  | | Mitarbeiterrabatt iSd § 3 Abs 1 Z 21 EStG - zur Arbeitnehmereigenschaft ehemaliger Mitarbeiter |  |
 | Fundstelle JusGuide 2025/52/7360 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 27.5.2025, Ro 2025/15/0004
§ 3 Abs 1 Z 21 EStG erfasst auch Vorteile, die aus einem früheren Dienstverhältnis entspringen.
|  |
| |  |  |  |
| | |
| | | |  | | Webshop
| | shop.manz.at Kostenloser Versand mit DPD ab 35,00 EUR oder mit Hörerschein
| |
|
| |
| | | | © MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2025
Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH
Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 124 181w - Handelsgericht Wien
Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletters.
Das E-Mail wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab. Kein Interesse mehr an diesem Newsdienst? Sie können Ihre Adresse max.mustermann@manz.at mit zwei Klicks von diesem Newsletter abmelden. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen. Änderungen wie E-Mail-Adresse, Name und Titel führen Sie bitte im Konto von rdb.manz.at unter "Meine Benutzerdaten" durch oder senden Sie eine E-Mail an: adressverwaltung@manz.at Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at

| | | | |
|
|