 | | | | JUSguide.VwGH 01/2026 Guten Tag,
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab. Mit freundlichen Grüßen Ihre RDB-Redaktion
| | |
| | | | |
 |
| | | | | Die beste Versorgung für Ihre Rechtskompetenz | |
Seit 28 Jahren gibt der Kommentar zum GuKG klar und verlässlich Auskunft zu den Rechten und Pflichten der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe. In der 10. Auflage wurden ua folgende rechtliche Neuerungen berücksichtigt:
| ● | GuKG-Novellen im Rahmen der jüngsten Pflegereformen
|
| | ● | Umsetzung der Schul- und Lehrlingsausbildungen für Pflegeassistenzberufe
|
| | ● | Änderungen aufgrund des OTA-Gesetzes
|
|
| Kommentiert wird außerdem, wie bisher, das Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG), inklusive der jüngsten Novelle 2025 im Zusammenhang mit dem Informationsfreiheitsgesetz ... » Inhaltsverzeichnis online nachschlagen
|
| | | | |
 |
 | |
 |
| | | |  | | Zum Aufwandersatz des Mitbeteiligten |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/01/7366 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 18.6.2025, Ro 2024/03/0015
Hier liegt nicht der Fall vor, dass der Mitbeteiligte gleichgerichtete rechtliche Interessen wie der Revisionswerber vertritt oder sich dessen Revision gewissermaßen "angeschlossen" hat; vielmehr vertreten der Mitbeteiligte (und Revision |  |
| |  |  |  |
| | | |  | | Zum Verbotsirrtum gem § 5 Abs 2 VStG |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/01/7367 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 12.6.2025, Ra 2023/02/0157
Selbst guter Glaube stellt den angeführten Schuldausschließungsgrund dann nicht dar, wenn es Sache der Partei ist, sich mit den einschlägigen Vorschriften vertraut zu machen und im Zweifel bei der Behörde nachzufragen.
|  |
| |  |  |  |
| | | |  | | Nichtbehebung von Baugebrechen (§ 129 Abs 10 Wr BauO) |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/01/7368 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 17.6.2025, Ra 2024/05/0021
Dass mit der Regelung des § 129 Abs 5 Wr BauO der Grundsatz der Amtswegigkeit zugunsten einer Mitwirkungspflicht des Eigentümers zurückgenommen wird, begegnet nach der Rsp des VfGH keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
|  |
| |  |  |  |
| | | |  | | Zum Waffenverbot iSd § 12 Abs 1 WaffG - Berücksichtigung des Ausnahmecharakters eines einmaligen Gewaltvorfalles? |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/01/7369 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 17.6.2025, Ra 2025/03/0005
Eine Bedrohung mehrerer Menschen mit dem Umbringen stellt eine konkrete Tatsache iSd § 12 Abs 1 WaffG dar, die ein für die Beurteilung der Voraussetzungen eines Waffenverbotes relevantes Bild von der Persönlichkeit eines Menschen vermitt |  |
| |  |  |  |
| | | |  | | Aufstellen und Abtragen von Gerüsten (§ 60 BauV) - zur Frage, ob die Ausnahmebestimmung des § 60 Abs 9 BauV hinsichtlich der Demontage lediglich auf Gerüstbauteile bezieht |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/01/7370 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 12.6.2025, Ra 2023/02/0157
Wenn § 60 Abs 9 BauV Ausnahmen von Sicherungsmaßnahmen gegen die Absturzgefahr regelt, so betrifft dies die Montage und Demontage von Gerüstbauteilen, also das Zusammensetzen und Zerlegen des Gerüstes als Ganzes.
|  |
| |  |  |  |
| | |
| | | |  | | Webshop
| | shop.manz.at Kostenloser Versand mit DPD ab 35,00 EUR oder mit Hörerschein
| |
|
| |
| | | | © MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2026
Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH
Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 124 181w - Handelsgericht Wien
Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletters.
Das E-Mail wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab. Kein Interesse mehr an diesem Newsdienst? Sie können Ihre Adresse max.mustermann@manz.at mit zwei Klicks von diesem Newsletter abmelden. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen. Änderungen wie E-Mail-Adresse, Name und Titel führen Sie bitte im Konto von rdb.manz.at unter "Meine Benutzerdaten" durch oder senden Sie eine E-Mail an: adressverwaltung@manz.at Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at

| | | | |
|
|