 | | | | JUSguide.VwGH 03/2026 Guten Tag,
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab. Mit freundlichen Grüßen Ihre RDB-Redaktion
| | |
| | | | |
| | | | | Intensivtagung Familienrechtliche Verfahren | |
Dienstag, 3. März 2026 Hotel Das Weitzer, Grieskai 12-16, 8020 Graz Montag, 9. März 2026 Austria Trend Hotel Congress Innsbruck Rennweg 12a, 6020 Innsbruck Donnerstag, 12. März 2026 Hilton Vienna Plaza Schottenring 11, 1010Wien Programm Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeiten: Online im MANZ Webshop oder per E-Mail: rechtsakademie@manz.at
|
| | | | |
 |
 | |
 |
| | | |  | | § 183 BAO - Absehen von beantragter Zeugeneinvernahme |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/03/7376 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 18.6.2025, Ra 2025/15/0039
Sofern die Zulässigkeitsbegründung vorbringt, dass das BFG zu Unrecht von der beantragten Einvernahme von Zeugen abgesehen habe, wird nicht dargelegt, zu welchem relevanten Beweisthema die in der Revision genannten Personen einvernommen |  |
| |  |  |  |
|  | | § 184 BAO - Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/03/7377 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 18.6.2025, Ra 2025/15/0039
Dass eine Schätzung mit Ungewissheiten und Ungenauigkeiten behaftet ist, bewirkt noch keine Unzulässigkeit der Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen durch Schätzung, sondern es muss derjenige, der zur Schätzung Anlass gibt, die mit ihr v |  |
| |  |  |  |
|  | | Zu den Fragen, zu welchem Zeitpunkt die Verjährung von Abgaben nach § 208 Abs 1 lit d iVm § 200 BAO beginnt und inwieweit gem § 209 Abs 4 BAO die Verjährung durch vorläufige Bescheide verlängert wird |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/03/7378 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 18.6.2025, Ra 2025/15/0039
Entscheidend für den - nach der Regelung des § 208 Abs 1 lit d BAO zu bestimmenden - Beginn der Verjährung ist, ob zum Zeitpunkt der Erlassung der in Rede stehenden vorläufigen Bescheide - objektiv gesehen - eine Ungewissheit bestanden h |  |
| |  |  |  |
| | | |  | | § 69 BDG - Verfall des Erholungsurlaubes |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/03/7379 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 23.6.2025, Ra 2022/12/0141
Der EuGH hat (ohne weitere Unterscheidung nach den näheren Umständen des Unterbleibens des Urlaubsverbrauchs) ausgesprochen, dass es mit Art 7 Abs 1 der Richtlinie 2003/88/EG vereinbar ist, wenn die innerstaatlichen Rechtsvorschriften di |  |
| |  |  |  |
|  | | Zur Urlaubsersatzleistung iSd § 13e GehG |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/03/7380 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 23.6.2025, Ra 2022/12/0141
Es trifft - entgegen dem, worauf das Zulässigkeitsvorbringen mit dem Hinweis auf den grundsätzlich lebenslangen Charakter des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses hinzuweisen scheint - nicht zu, dass die in § 13e GehG normierte Vor |  |
| |  |  |  |
| | |
| | | |  | | Webshop
| | shop.manz.at Kostenloser Versand mit DPD ab 35,00 EUR oder mit Hörerschein
| |
|
| |
| | | | © MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2026
Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH
Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 124 181w - Handelsgericht Wien
Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletters.
Das E-Mail wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab. Kein Interesse mehr an diesem Newsdienst? Sie können Ihre Adresse max.mustermann@manz.at mit zwei Klicks von diesem Newsletter abmelden. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen. Änderungen wie E-Mail-Adresse, Name und Titel führen Sie bitte im Konto von rdb.manz.at unter "Meine Benutzerdaten" durch oder senden Sie eine E-Mail an: adressverwaltung@manz.at Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at

| | | | |
|
|