E-Mail im Web-Browser ansehen.
JUSguide.VwGH 04/2026
 
Guten Tag,
 
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihre RDB-Redaktion
INHALT
Verfahrensrecht
Fremdenrecht
Baurecht
Verkehrsrecht
Direktbezug ohne Zwischenstationen
bild: teaser
 
Power Purchase Agreements (PPAs) sind ein zentrales Instrument der Energiewende. Sie ermöglichen Unternehmen den direkten Bezug von Strom aus erneuerbaren Quellen – etwa aus Wind- oder Solarenergie – und schaffen gleichzeitig Investitionssicherheit für Projektentwickler.
 
Angesichts volatiler Energiepreise und zunehmend verbindlicher Nachhaltigkeitsvorgaben gewinnen PPAs als langfristige Beschaffungs- und Vermarktungsform an strategischer Bedeutung für Unternehmen, Politik und Gesellschaft.
 
 » Inhaltsverzeichnis online nachschlagen
INHALT
Verfahrensrecht
Kundmachungen von Anträgen im Großverfahren gem §§ 44a ff AVG
Fundstelle JusGuide 2026/05/7386 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 27.6.2025, Ra 2023/06/0182

Der VwGH hat zu den Anforderungen von Kundmachungen von Anträgen im Großverfahren gem §§ 44a ff AVG bereits ausgesprochen, dass der mit Edikt kundgemachte "Gegenstand des Antrages" und die "Beschreibung des Vorhabens" den Interessierten
» weitere Informationen
Zur Zulässigkeit der Revision
Fundstelle JusGuide 2026/05/7387 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 30.6.2025, Ro 2025/18/0001

Wird in der Zulässigkeitsbegründung des VwG das Vorliegen einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung nicht dargestellt und auch vom Revisionswerber nicht (gesondert) dargelegt, dass die Entscheidung der Revision von der Beantwortung ein
» weitere Informationen
Fremdenrecht
Zurückweisung eines Antrages auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gem § 55 AsylG 2005
Fundstelle JusGuide 2026/05/7388 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 30.6.2025, Ra 2024/17/0010

Nach der Rsp des VwGH ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der vom BFA unter dem Gesichtspunkt "entschiedene Sache" vorgenommenen Antragszurückweisung nach § 58 Abs 10 AsylG 2005 jener der Erlassung des behör
» weitere Informationen
Baurecht
Der VwGH geht bei der Zulässigkeit von Immissionen aus dem Blickwinkel der Flächenwidmung in stRsp zum Stmk BauG davon aus, dass das sog Widmungsmaß des zur Bebauung ausersehenen Bauplatzes insofern maßgeblich ist, als die Summe der vorhandenen Grundbelastung (des sog Ist-Maßes) und der aus dem Projekt hervorgehenden Zusatzbelastung (des sog Prognosemaßes) dieses Widmungsmaß nicht überschreiten darf
Fundstelle JusGuide 2026/05/7389 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 27.6.2025, Ra 2023/06/0182

In dem Fall, dass die Ist-Situation an Lärmimmissionen in einem Allgemeinen Wohngebiet bereits über dem Widmungsmaß liegt, ist der Wohncharakter des Gebietes in einem solchen zwar durch die das Widmungsmaß bereits übersteigenden Immissio
» weitere Informationen
Verkehrsrecht
Entziehung der Lenkberechtigung iZm Geschwindigkeitsüberschreitung - Bestreitung der Tat
Fundstelle JusGuide 2026/05/7390 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 1.7.2025, Ra 2024/11/0184

Einer rechtskräftigen Bestrafung kommt Bindungswirkung für das Verfahren nach dem FSG zu; von dieser Bindungswirkung sind auch Strafverfügungen erfasst.
» weitere Informationen
Kontakt
Kundenbetreuung
Fragen zu Bestellungen
Mo - Do: 8 bis 17 Uhr
Fr: 8 bis 14 Uhr
+43 1 531 61-1000
bestellen@manz.at
Webshop
shop.manz.at
Kostenloser Versand
mit DPD ab 35,00 EUR
oder mit Hörerschein
Rechtsakademie
Tel.: +43 1 531 61-2000
rechtsakademie@manz.at
www.manz.at
 
© MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2‌026
Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH
Firmensitz: Kohlmarkt 1‌6, 1‌010 Wien. FN 1‌24 1‌81w - Handelsgericht Wien

Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletters.

Das E-Mail wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab.

 
Kein Interesse mehr an diesem Newsdienst? Sie können Ihre Adresse max.mustermann@manz.at mit zwei Klicks von diesem Newsletter abmelden.
 
Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen.
 
Änderungen wie E-Mail-Adresse, Name und Titel führen Sie bitte im Konto von rdb.manz.at unter "Meine Benutzerdaten" durch oder senden Sie eine E-Mail an: adressverwaltung@manz.at
 
Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at
 

Facebook     Instagram     Xing     LinkedIn     Youtube


Kontakt | Impressum | Cookies |​ AGB | Datenschutz