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JUSguide.VwGH 09/2026
 
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INHALT
Verfahrensrecht
Arbeitsrecht
Verkehrsrecht
Für Ihren rechtssicheren Nachhaltigkeitsbericht!
bild: teaser
 
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Das Onlinehandbuch führt durch die Berichtspflichten, die österreichische Unternehmen in Folge der EU-Nachhaltigkeitsregulatorik treffen. Ein namhaftes Autor:innenteam behandelt dabei Schwerpunktthemen wie die Wesentlichkeitsanalyse, wichtige Angabepflichten und Herausforderungen bei der Prüfung und Aufsicht.
 
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INHALT
Verfahrensrecht
§ 34 VwGG - Mängelbehebungsauftrag iZm Revision?
Fundstelle JusGuide 2026/09/7406 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 24.6.2025, Ro 2024/15/0021

Unzulänglichkeiten eines Anbringens, die nicht die Vollständigkeit, sondern vielmehr seine Erfolgsaussichten beeinträchtigen, sind nicht als Mangel iSd § 34 Abs 2 VwGG anzusehen.
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Zur Begründungspflicht iSd § 29 Abs 1 VwGVG
Fundstelle JusGuide 2026/09/7407 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 1.7.2025, Ra 2024/12/0083

In der Begründung eines Erkenntnisses sind die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, die für die Beweiswürdigung maßgeblichen Erwägungen sowie die darauf gestützte Beurteilung der Rechtsfrage klar und übersichtlich zusammenzufassen.
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Gerichtsgebühren iZm Verteilungsverfahren iSd § 352c EO
Fundstelle JusGuide 2026/09/7408 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 26.6.2025, Ro 2024/16/0005

Für die Beurteilung, ob ein Urteil oder ein Beschluss vorliegt, ist nicht die tatsächlich gewählte, sondern die vom Gesetz vorgesehene Form der Entscheidung maßgebend ist.
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Arbeitsrecht
Dienststelle iSd § 278 BDG
Fundstelle JusGuide 2026/09/7409 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 1.7.2025, Ra 2024/12/0083

Der VwGH geht in seiner Rsp davon aus, dass zu den maßgebenden Faktoren für das Vorliegen einer Dienststelle neben dem Umstand der in einer einheitlichen Organisation und in relativer Selbständigkeit zu besorgenden Aufgaben auch die räum
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Verkehrsrecht
"Jegliche andere Verwendung des Mobiltelefons" iSd § 102 Abs 3 KFG
Fundstelle JusGuide 2026/09/7410 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 12.6.2025, Ra 2023/11/0133

Das allein festgestellte Halten bzw "Umlagern" des Mobiltelefons stellt keine iSd § 102 Abs 3 fünfter Satz KFG unzulässige Verwendung eines Mobiltelefons dar.
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