 | | | | JUSguide.VwGH 09/2026 Guten Tag,
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab. Mit freundlichen Grüßen Ihre RDB-Redaktion
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| | | |  | | § 34 VwGG - Mängelbehebungsauftrag iZm Revision? |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/09/7406 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 24.6.2025, Ro 2024/15/0021
Unzulänglichkeiten eines Anbringens, die nicht die Vollständigkeit, sondern vielmehr seine Erfolgsaussichten beeinträchtigen, sind nicht als Mangel iSd § 34 Abs 2 VwGG anzusehen.
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|  | | Zur Begründungspflicht iSd § 29 Abs 1 VwGVG |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/09/7407 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 1.7.2025, Ra 2024/12/0083
In der Begründung eines Erkenntnisses sind die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, die für die Beweiswürdigung maßgeblichen Erwägungen sowie die darauf gestützte Beurteilung der Rechtsfrage klar und übersichtlich zusammenzufassen.
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|  | | Gerichtsgebühren iZm Verteilungsverfahren iSd § 352c EO |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/09/7408 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 26.6.2025, Ro 2024/16/0005
Für die Beurteilung, ob ein Urteil oder ein Beschluss vorliegt, ist nicht die tatsächlich gewählte, sondern die vom Gesetz vorgesehene Form der Entscheidung maßgebend ist.
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| | | |  | | Dienststelle iSd § 278 BDG |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/09/7409 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 1.7.2025, Ra 2024/12/0083
Der VwGH geht in seiner Rsp davon aus, dass zu den maßgebenden Faktoren für das Vorliegen einer Dienststelle neben dem Umstand der in einer einheitlichen Organisation und in relativer Selbständigkeit zu besorgenden Aufgaben auch die räum |  |
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| | | |  | | "Jegliche andere Verwendung des Mobiltelefons" iSd § 102 Abs 3 KFG |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/09/7410 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 12.6.2025, Ra 2023/11/0133
Das allein festgestellte Halten bzw "Umlagern" des Mobiltelefons stellt keine iSd § 102 Abs 3 fünfter Satz KFG unzulässige Verwendung eines Mobiltelefons dar.
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