 | | | | JUSguide.VwGH 13/2026 Guten Tag,
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab. Mit freundlichen Grüßen Ihre RDB-Redaktion
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| | | | Der AI Act (Verordnung über künstliche Intelligenz) soll einerseits die Entwicklung einer vertrauenswürdigen KI in Europa fördern, andererseits die Sicherheit und Grundrechte der Bürger durch einen risikobasierten Ansatz schützen. Je höher das potenzielle Risiko einer KI-Anwendung, desto strenger sind die Anforderungen. Dieses kompakte Werk versorgt Sie mit den wesentlichen Informationen ... » Inhaltsverzeichnis online nachschlagen
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| | | |  | | Revision iZm auf "e contrario"-Rechtswirkung eines Erkenntnisses? |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/13/7426 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 12.8.2025, Ra 2025/06/0158
Ein subjektiv-öffentliches Recht auf eine "e contrario" Rechtswirkung eines Erkenntnisses des VwG existiert nicht.
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|  | | Zur Befangenheit von Richtern |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/13/7427 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 16.7.2025, Ra 2025/20/0284
Aus einem allenfalls konfrontativen Fragestil der Richterin lässt sich kein Anhaltspunkt ableiten, dass die erkennende Richterin aus unsachlichen psychologischen Motiven an einer unparteiischen Entscheidungsfindung gehemmt gewesen wäre o |  |
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| | | |  | | § 22 VStG - Verhängung einer Gesamtstrafe anstatt Einzelstrafen |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/13/7428 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 18.8.2025, Ro 2024/04/0035
Das VwG hat für den Fall, dass die Verwaltungsbehörde rechtswidrig, nämlich in Verstoß gegen das Kumulationsprinzip des § 22 VStG, eine Gesamtstrafe anstelle von Einzelstrafen verhängt hat, mehrere Einzelstrafen zu verhängen; die Gesamts |  |
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|  | | Zur Strafbemessung des VwG |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/13/7429 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 18.8.2025, Ro 2024/04/0035
Sollte der Revisionswerber mit seinem Vorbringen auf die Regelung des § 42 VwGVG abzielen, genügt der Hinweis, dass das darin normierte Verbot der reformatio in peius einer eigenständigen Strafbemessung des VwG aufgrund eigenen Ermessens |  |
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| | | |  | | Entziehung der Gewerbeberechtigung und zur Frage, ob und inwieweit eine bedingte Strafnachsicht gem § 44 Abs 2 StGB bei der Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit iSd § 87 Abs 1 Z 1 GewO zu berücksichtigten ist |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/13/7430 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 18.8.2025, Ra 2025/04/0182
Auch in Fällen, in denen über den Vollzug der Strafe hinaus das Strafgericht auch die Rechtsfolgen des § 44 Abs 2 StGB bedingt nachgesehen hat, sind für das gewerbebehördliche Entziehungsverfahren gerichtliche Aussprüche über die bedingt |  |
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