 | | | | JUSguide.VwGH 15/2026 Guten Tag,
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab. Mit freundlichen Grüßen Ihre RDB-Redaktion
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| | | | | Streikrecht systematisch und kompakt | |
Streikdrohungen und Streiks werden in Anbetracht nationaler und internationaler Krisen und erschwerter Kollektivvertragsverhandlungen auch in Österreich immer häufiger. Einschlägige Normen der EMRK und der GRC entfalten in diesem Bereich mittlerweile ihre Wirkung. Das Handbuch Streik beleuchtet die Rechtslage aus unterschiedlichen Blickwinkeln ... » Inhaltsverzeichnis online nachschlagen
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| | | |  | | § 19 AVG - Nichterscheinen zu einer Verhandlung |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/15/7436 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 3.9.2025, Ra 2025/19/0265
Die durch den Revisionswerber knapp vor dem Verhandlungstermin ohne nähere Konkretisierung vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsmeldung gibt keinerlei Aufschluss über die Art der Verhinderung; triftige Gründe für die Nichtteilnahme des Revision |  |
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|  | | Unterbliebene Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem VwG |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/15/7437 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 14.8.2025, Ra 2025/16/0010
Auf eine mündliche Verhandlung, wenn es der Einzelrichter für erforderlich hält (§ 274 Abs 1 Z 2 BAO), besteht kein Rechtsanspruch.
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| | | |  | | Verhängung einer Mutwillensstrafe iZm Übertretung der StVO - zur Zulässigkeit der Revision |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/15/7438 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 26.8.2025, Ra 2025/02/0137
Es handelt sich auch bei der Verhängung einer Ordnungsstrafe in einem Verfahren wegen einer Verwaltungsübertretung, das unter die Ausnahmebestimmung des § 25a Abs 4 VwGG fällt, um eine "Verwaltungsstrafsache" iS dieser Bestimmung; nichts |  |
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| | | |  | | Anwendung des VwGVG durch das VwG? |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/15/7439 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 14.8.2025, Ra 2025/16/0010
VwG der Länder haben in Abgabenangelegenheiten (die in erster Instanz von anderen Abgabenbehörden als jenen des Bundes besorgt werden) die BAO und nicht das VwGVG anzuwenden.
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|  | | In einem Verfahren nach der BAO ist - anders als in Verfahren nach dem VwGVG - gem § 279 Abs 1 BAO der "angefochtene Bescheid", also der erstinstanzliche Bescheid vom VwG abzuändern oder aufzuheben |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/15/7440 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 14.8.2025, Ra 2025/16/0010
Die Beschwerdevorentscheidung, deren Wirksamkeit gem § 264 Abs 3 BAO durch den Vorlageantrag nicht berührt wird, tritt mit dem Ergehen der abschließenden meritorischen Beschwerdeerledigung aus dem Rechtsbestand.
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