 | | | | JUSguide.VwGH 22/2026 Guten Tag,
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab. Mit freundlichen Grüßen Ihre RDB-Redaktion
| | |
| | | | |
| | | | | Von Parkplatz bis Paragleiten: Besitzstörung praxisnah | |
Nach dem Erfolg seiner vor 25 Jahren erschienenen umfassenden Untersuchung hat Georg Kodek den Klassiker zum Thema Besitzschutz nun grundlegend überarbeitet und stärker auf aktuelle Fragestellungen der Praxis abgestimmt. Anlass boten unter anderem die Entwicklungen rund um das Thema „Parkplatz-Abzocke“, die zu gesetzlichen Änderungen im Kosten- und Gerichtsgebührenrecht sowie bezüglich der Anrufbarkeit des OGH im Besitzstörungsverfahren führten ... » Inhaltsverzeichnis online nachschlagen
|
| | | | |
 |
 | |
 |
| | | |  | | Vertreter iSd § 10 AVG iZm Ausländer |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/22/7471 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 6.10.2025, Ra 2025/20/0294
Es obliegt der Partei eine für die Rechtsverfolgung ausreichende Kommunikation mit ihrem gewillkürten Vertreter sicherzustellen.
|  |
| |  |  |  |
|  | | § 27 VwGVG - zur Kognitionsbefugnis des VwG |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/22/7472 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 29.9.2025, Ro 2023/04/0045
Entscheidet das VwG in einer Angelegenheit, die überhaupt noch nicht oder in der von der Rechtsmittelentscheidung in Aussicht genommenen rechtlichen Art nicht Gegenstand des verwaltungsbehördlichen Verfahrens war, im Ergebnis erstmals in |  |
| |  |  |  |
|  | | Revision iZm Mängel der mündlich verkündeten Begründung |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/22/7473 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 8.9.2025, Ra 2025/20/0331
Ergibt sich erst durch die schriftliche Ausfertigung und die darin hervorkommende Begründung des angefochtenen Erkenntnisses die Zulässigkeit der Revision, so bezieht sich diese zwar auf das Erkenntnis als solches, wird aber erst nachträ |  |
| |  |  |  |
| | | |  | | Verfolgungshandlung einer - nach Aufhebung eines Gesetzes durch den VfGH - unzulässigen Behörde |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/22/7474 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 4.9.2025, Ra 2025/09/0020
Nach § 32 Abs 2 VStG ist Verfolgungshandlung jede von einer Behörde gegen eine bestimmte Person als Beschuldigten gerichtete Amtshandlung (Ladung, Vorführungsbefehl, Vernehmung, Ersuchen um Vernehmung, Beratung, Strafverfügung u dgl), un |  |
| |  |  |  |
| | | |  | | Unterbrechung des Verfahrens - zur Antragstellung nach §11 Abs 1 AHG |  |
 | Fundstelle JusGuide 2026/22/7475 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 16.9.2025, Fe 2024/11/0001
Nach der Rsp des OGH ist das Amtshaftungsgericht an die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Bescheids durch den VwGH gebunden; dabei ist es bedeutungslos, ob bloß die Rechtswidrigkeit des Bescheids gem § 67 VwGG festgestellt oder der |  |
| |  |  |  |
| | |
| | | |  | | Webshop
| | shop.manz.at Kostenloser Versand mit DPD ab 35,00 EUR oder mit Hörerschein
| |
|
| |
| | | | © MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2026
Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH
Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 124 181w - Handelsgericht Wien
Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletters.
Das E-Mail wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab. Kein Interesse mehr an diesem Newsdienst? Sie können Ihre Adresse max.mustermann@manz.at mit zwei Klicks von diesem Newsletter abmelden. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen. Änderungen wie E-Mail-Adresse, Name und Titel führen Sie bitte im Konto von rdb.manz.at unter "Meine Benutzerdaten" durch oder senden Sie eine E-Mail an: adressverwaltung@manz.at Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at

| | | | |
|
|