E-Mail im Web-Browser ansehen.
JUSguide.VwGH 29/2026
 
Guten Tag,
 
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihre RDB-Redaktion
INHALT
Verfahrensrecht
Verwaltungsstrafrecht
Fremdenrecht
Sozialrecht
Verbandsstreitigkeiten in Liechtenstein
bild: teaser
 
Liechtenstein kennt mit Anstalt, Stiftung, Aktiengesellschaft und Trust Vermögenswidmungen, deren gesetzliche Struktur und vertragliche Ausgestaltung das Prozessrecht vor spezifische Aufgaben stellt.
 
Im Streitfall sind häufig mehrere Beteiligte betroffen. Daraus ergeben sich in der Praxis regelmäßig komplexe Fragen der Zulässigkeit der Verfahrensart, der Streitgenossenschaft und der Rechtsschutzformen, etwa bei Anfechtung von Organbeschlüssen, Geltendmachung von Begünstigtenrechten, Haftung von Organen oder bei Auskunfts- und Informationsansprüchen und im Insolvenzrecht.
 
Dieses Handbuch bietet eine umfassende, systematische Darstellung des liechtensteinischen Prozessrechts in Bezug auf diese Rechtsformen ...mehr
 
 » Inhaltsverzeichnis online nachschlagen
INHALT
Verfahrensrecht
Vorbringen hinsichtlich Befangenheit des Organwalters
Fundstelle JusGuide 2026/29/7506 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 13.11.2025, Ra 2025/05/0142

Mit den in der Revision ins Treffen geführten Überlegungen zum Vorliegen einer Befangenheit nach § 7 AVG übersieht der Revisionswerber, dass allfällige Verfahrensmängel infolge Mitwirkung befangener Organwalter im verwaltungsbehördlichen
» weitere Informationen
Antrag auf Zuerkennung von Aufwandersatz
Fundstelle JusGuide 2026/29/7507 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 20.10.2025, Fr 2025/12/0027

Hinsichtlich des Ausmaßes des zuerkannten Ersatzes - hier: der Eingabengebühr - ist auf das Antragsprinzip gem § 59 VwGG zu verweisen, wonach ziffernmäßig verzeichnete Kosten nur in der beantragten Höhe zuzusprechen sind.
» weitere Informationen
Verwaltungsstrafrecht
§ 48 VwGVG - zur Unmittelbarkeit des Verfahrens
Fundstelle JusGuide 2026/29/7508 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 21.10.2025, Ra 2023/12/0164

Ein Verstoß gegen den in § 48 VwGVG normierten Unmittelbarkeitsgrundsatz liegt nur dann vor, wenn die verwerteten Beweismittel auch sonst nicht in der Verhandlung "vorgekommen" sind.
» weitere Informationen
Fremdenrecht
Wiederholte Anträge auf internationalen Schutz iZm Sachverhaltsänderung
Fundstelle JusGuide 2026/29/7509 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 3.11.2025, Ra 2025/14/0343

Die Behörde hat sich bereits bei der Prüfung der Zulässigkeit des (neuerlichen) Asylantrags mit der Glaubwürdigkeit des Vorbringens des Bf (und gegebenenfalls mit der Beweiskraft von Urkunden) auseinander zu setzen; Ergeben die Ermittlun
» weitere Informationen
Sozialrecht
Dienstgeber iSd § 35 ASVG
Fundstelle JusGuide 2026/29/7510 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 6.11.2025, Ra 2022/08/0155

Die Person, auf deren Rechnung und Gefahr ein Betrieb geführt wird, ist jene, die nach rechtlichen (und nicht bloß tatsächlichen Gesichtspunkten) aus den im Betrieb getätigten Geschäften unmittelbar berechtigt und verpflichtet wird; es k
» weitere Informationen
Kontakt
Kundenbetreuung
Fragen zu Bestellungen
Mo - Do: 8 bis 17 Uhr
Fr: 8 bis 14 Uhr
+43 1 531 61-1000
bestellen@manz.at
Webshop
shop.manz.at
Kostenloser Versand
mit DPD ab 35,00 EUR
oder mit Hörerschein
Rechtsakademie
Tel.: +43 1 531 61-2000
rechtsakademie@manz.at
www.manz.at
 
© MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2‌026
Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH
Firmensitz: Kohlmarkt 1‌6, 1‌010 Wien. FN 1‌24 1‌81w - Handelsgericht Wien

Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletters.

Das E-Mail wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab.

 
Kein Interesse mehr an diesem Newsdienst? Sie können Ihre Adresse max.mustermann@manz.at mit zwei Klicks von diesem Newsletter abmelden.
 
Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen.
 
Änderungen wie E-Mail-Adresse, Name und Titel führen Sie bitte im Konto von rdb.manz.at unter "Meine Benutzerdaten" durch oder senden Sie eine E-Mail an: adressverwaltung@manz.at
 
Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at
 

Facebook     Instagram     Xing     LinkedIn     Youtube


Kontakt | Impressum | Cookies |​ AGB | Datenschutz