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| | | | JUSguide.VwGH 47/2018 Guten Tag,
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab. Mit freundlichen Grüßen Ihre RDB-Redaktion
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| | | | Freie Beweiswürdigung durch das VwG | |
| Fundstelle JusGuide 2018/46/5448 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 10.9.2018, Ra 2018/19/0451
Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung gem § 17 VwGVG iVm § 45 Abs 2 AVG gilt auch für das Verfahren vor dem VwG uneingeschränkt.
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| | Ermessensentscheidung einer Behörde | |
| Fundstelle JusGuide 2018/46/5449 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 5.9.2018, Ra 2017/12/0118
Hat die Behörde eine Ermessensentscheidung zu treffen, ist es Aufgabe des VwG zu überprüfen, ob sich die Ermessensübung iSd Gesetzes erwies, ohne dass das VwG befugt wäre, in eine eigene Ermessensentscheidung einzutreten.
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| | Ordentliche Revision und Begründung | |
| Fundstelle JusGuide 2018/46/5450 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 5.9.2018, Ro 2017/11/0022
Ein Revisionswerber hat auch bei Erhebung einer ordentlichen Revision von sich aus die Zulässigkeit der Revision (gesondert) darzulegen, sofern er der Ansicht ist, dass die Begründung des VwG für die Zulässigkeit der Revision nicht ausreicht, oder er eine andere Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeut... | |
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| | | | | Vorsteuerabzug bei formellen Rechnungsmägeln? | |
| Fundstelle JusGuide 2018/46/5451 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 29.5.2018, Ra 2016/15/0068
Da das Grundprinzip der Mehrwertsteuerneutralität verlangt, dass der Vorsteuerabzug gewährt wird, wenn die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind, darf die Steuerverwaltung das Recht auf Vorsteuerabzug nicht allein deswegen verweigern, weil eine Rechnung nicht die in Art 226 Nr 6 der Richtlinie... | |
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| | Umsatzsteuerpflicht für Konsumenten beim Erwerb nachgebauter Kfz (Replica) aus anderen EU-Staaten? | |
| Fundstelle JusGuide 2018/46/5452 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 29.5.2018, Ra 2017/15/0027
Wieviele Kilometer einzelne Bauteile des Liefergegenstandes in ihrer früheren Verwendung in einem anderen Wirtschaftsgut wie etwa als Bestandteil eines früheren VW-Käfers und damit eines Aliuds gegenüber dem gelieferten Gegenstand zurückgelegt haben, ist unbeachtlich.
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| | | | | Antrag auf Gewährung eines Karenzurlaubs nach § 75 BDG | |
| Fundstelle JusGuide 2018/46/5453 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 5.9.2018, Ra 2017/12/0118
Die Ermessensentscheidung besteht in einer Abwägung der für bzw gegen die Gewährung des Karenzurlaubs sprechenden dienstlichen bzw privaten Interessen, wobei der Behörde jedoch gerade in Ansehung der Gewichtung dieser Interessen ein Ermessensspielraum zukommt; entscheidend ist, dass das Ergebnis ... | |
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| | | | | Entziehung der Lenkberechtigung iZm Übertretung nach § 99 Abs 2 lit c StVO | |
| Fundstelle JusGuide 2018/46/5454 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 19.9.2018, Ra 2018/11/0179
Weil § 99 Abs 2 lit c StVO einen Verstoß gegen die Bestimmungen der StVO ua unter besonders gefährlichen Verhältnissen betrifft, hatte das VwG auch vom Vorliegen einer Übertretung nach § 7 Abs 3 Z 3 FSG auszugehen, weshalb gem § 26 Abs 2a FSG eine Entziehung der Lenkberechtigung für die Dauer von... | |
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| | | | | | | Hinweis Diese E-Mail wurde gesendet an: unknown@unknown.invalid Falls Sie diesen Newsdienst nicht mehr erhalten wollen, können Sie sich hier abmelden. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen. Adressänderungen senden Sie bitte an adressverwaltung@manz.at Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at Der Newsletter wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab. Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletter. © MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2018 Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 123 181w - Handelsgericht Wien
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