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| | | | JUSguide.VwGH 01/2019 Guten Tag,
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab. Mit freundlichen Grüßen Ihre RDB-Redaktion
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| | | | Arbeitnehmer-Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle - jetzt online in der RDB | |
Aktueller österreichischer und europäischer datenschutzrechtlicher Rechtsstand per 9. November 2018 unter Berücksichtigung der VO der DSB zur Datenschutz-Folgenabschätzung („Blacklist“). Mitarbeiterkontrolle ist nicht mit Überwachung gleichzusetzen. Dieses Handbuch arbeitet die Grenzen zwischen erlaubter „Kontrolle“ und unerlaubter „Überwachung“ praxisorientiert und mithilfe von veranschaulichenden Beispielen heraus. » Inhaltsverzeichnis online nachschlagen!
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| | | | Fristsetzungsantrag und Rechtsschutzinteresse | |
| Fundstelle JusGuide 2019/01/5486 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 13.11.2018, Fr 2018/21/0024
Mit der Entscheidung des BVwG in der Hauptsache, also der Abweisung der Beschwerde des Antragstellers gegen die erstinstanzliche Entscheidung, ist das Rechtsschutzinteresse am vorliegenden Fristsetzungsantrag, mit dem die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde angestrebt wurde, jed... | |
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| | Recht auf Entscheidung durch die zuständige Behörde und auf Zuerkennung des ausreichenden Parteiengehörs | |
| Fundstelle JusGuide 2019/01/5487 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 19.11.2018, Ra 2018/02/0320
Mit dem Recht auf Entscheidung durch die zuständige Behörde und auf Zuerkennung des ausreichenden Parteiengehörs wird nicht dargetan, in welchen subjektiven Rechten der Revisionswerber nach dem Inhalt des verwaltungsgerichtlichen Abspruches verletzt ist; aus dem Vorbringen des Revisionswerbers, e... | |
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| | | | | Erlassung einer Rückkehrentscheidung gegen (nicht obsorgeberechtigten) Vaters eines österreichischen Kindes | |
| Fundstelle JusGuide 2019/01/5488 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 13.11.2018, Ra 2018/21/0115
Im Hinblick auf den dreijährigen Sohn des Fremden hätte das VwG ermitteln müssen, welche konkreten Auswirkungen eine Aufenthaltsbeendigung des Fremden auf die Beziehung zu seinem Sohn und auf dessen Wohl haben würde; dass der Fremde nicht obsorgeberechtigt ist und keinen Unterhalt leistet, spielt... | |
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| | | | | Rechtsanwaltskosten (Kontaktrechtsstreit) als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG? | |
| Fundstelle JusGuide 2019/01/5489 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 25.7.2018, Ro 2018/13/0002
Nach § 107 Abs 1 Z 1 AußstrG können sich die Parteien im Verfahren über die persönlichen Kontakte nur durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen; damit wird aber nur eine relative Anwaltspflicht vorgesehen; den Eltern steht es auch frei, sich nicht vertreten zu lassen und ihre Interessen selbst wa... | |
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| | | | | § 85 Wr BauO - Versagung der Baubewilligung iZm Ortsbild | |
| Fundstelle JusGuide 2019/01/5490 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 30.10.2018, Ra 2016/05/0071
Der VwGH hat zur Frage einer allfälligen Beeinträchtigung des örtlichen Stadtbildes bereits ausgesprochen, dass das Stadtbild (Ortsbild) anhand des konsentierten Bestandes zu beurteilen ist; für die Beurteilung einer allfälligen Störung des örtlichen Stadtbildes kommt es nicht darauf an, ob einze... | |
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| | | | | | | Hinweis Diese E-Mail wurde gesendet an: unknown@unknown.invalid Falls Sie diesen Newsdienst nicht mehr erhalten wollen, können Sie sich hier abmelden. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen. Adressänderungen senden Sie bitte an adressverwaltung@manz.at Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at Der Newsletter wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab. Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletter. © MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2019 Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 123 181w - Handelsgericht Wien
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