| Falls der Newsletter nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier | |
| | | | JUSguide.VwGH 09/2019 Guten Tag,
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab. Mit freundlichen Grüßen Ihre RDB-Redaktion
| | |
| | | | |
| | | | Ortsunabhängig und DSGVO-konform arbeiten? Das können Sie jetzt mit der MANZ Cloud! Sie haben immer, überall und mit jedem Gerät Zugriff auf die eigenen Daten. Teilen Sie Dokumente und Dateien bzw. versenden Sie diese sicher an externe Kunden, Klienten und Partner. Die Daten werden synchronisiert, protokolliert und verschlüsselt. Mit Speicherort in Österreich! Die MANZ Cloud wird in unterschiedlichen Varianten, abhängig vom jeweiligen Speicherbedarf und der Nutzeranzahl, angeboten. Anfragen an vertrieb@manz.at, 01 531 61 - 650 oder via cloud. manz. at
|
| | | | |
|
| | | | Feststellungsantrag hinsichtlich der (Un-)Rechtmäßigkeit der Nichtbetrauung des Beamten mit der Leitung einer näher bestimmten Abteilung | |
| Fundstelle JusGuide 2019/09/5524 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 21.12.2018, Ra 2018/12/0051
In dem von der Dienstbehörde initiierten (Verwaltungs-)Verfahren der Abberufung des Mitbeteiligten von seiner Funktion als Leiter der Abteilung Pr 1 alt waren die vom Mitbeteiligten gegen seine Abberufung vorgebrachten Argumente zu prüfen; insofern fehlt es im vorliegenden Fall nicht an einer Rec... | |
| | | | |
| | Zulassungsgründe iSd § 28 Abs 3 VwGG iZm Verfahrensmängel | |
| Fundstelle JusGuide 2019/09/5525 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 20.12.2018, Ra 2018/14/0284
Es müssen jene Tatsachen dargestellt werden, die sich bei Vermeidung des Verfahrensfehlers als erwiesen ergeben hätten.
| |
| | | | |
| | | | | Innerstaatliche Fluchtalternative iSd § 11 AsylG 2005 | |
| Fundstelle JusGuide 2019/09/5526 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 5.12.2018, Ra 2018/20/0125
Wird durch die Behörde nach entsprechender Prüfung die Zumutbarkeit einer innerstaatlichen Fluchtalternative in Bezug auf ein Gebiet allgemein bejaht, so obliegt es dem Asylwerber, besondere Umstände aufzuzeigen, die gegen die Zumutbarkeit sprechen.
| |
| | | | |
| | | | | § 25 EStG - Stipendium (für Dissertation) an Universitätsassistenten, welches über die Universität ausbezahlt wird, einkommensteuerpflichtig? | |
| Fundstelle JusGuide 2019/09/5527 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 18.10.2018, Ra 2016/15/0070
Das Vorliegen eines Veranlassungszusammenhanges zwischen dem Dienstverhältnis zur Universität und dem Bezug des Stipendiums bejahte das BFG mit der Begründung, dass der Dienstvertrag dem Revisionswerber die Möglichkeit einräume, im Rahmen der Arbeitszeit als Universitätsassistent an seiner Disser... | |
| | | | |
| | | | | Personalmaßnahme gem § 40 Abs 2 iVm § 38 BDG | |
| Fundstelle JusGuide 2019/09/5528 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 21.12.2018, Ra 2018/12/0051
Es kommt bei Verwendungsänderungen innerhalb ein und derselben Dienststelle darauf an, ob noch auf einem der im Zuge einer Organisationsänderung neu gebildeten Arbeitsplätze mehr als 75 % der bisherigen Arbeitsplatzaufgaben des Beamten zusammengefasst erhalten geblieben sind, weil diesfalls jeden... | |
| | | | |
| | |
|
| | | | | | | Hinweis Diese E-Mail wurde gesendet an: unknown@unknown.invalid Falls Sie diesen Newsdienst nicht mehr erhalten wollen, können Sie sich hier abmelden. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen. Adressänderungen senden Sie bitte an adressverwaltung@manz.at Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at Der Newsletter wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab. Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletter. © MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2019 Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 123 181w - Handelsgericht Wien
| | | | |
|
|
|