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| | | | JUSguide.VwGH 10/2019 Guten Tag,
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab. Mit freundlichen Grüßen Ihre RDB-Redaktion
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| | | | Vorab über novellierte Normen informiert sein Entdecken Sie den neuen Gesetzesbutler: Bevor novellierte Normen in Kraft treten, werden Sie davon per Mail informiert. Das bedeutet weniger Arbeit. Und Sie sind immer auf dem aktuellsten Stand. Und so einfach funktionierts: in der rdb.at eine Norm suchen und den Gesetzesbutler anlegen. Eine genaue Erklärung zur Funktion des Gesetzesbutlers finden Sie in diesem Video:
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| | | | Hinterlegung iSd § 17 ZustG | |
| Fundstelle JusGuide 2019/10/5529 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 1.2.2019, Ro 2018/02/0014
Dem VwG ist entgegenzuhalten, dass es für die Wirksamkeit der Zustellung durch Hinterlegung gem § 17 Abs 3 ZustG gerade darauf ankommt, ob auf dem Zustellnachweis, der als öffentliche Urkunde Beweis über die Zustellung durch Hinterlegung liefert, Angaben über die erfolgte Verständigung von der Hi... | |
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| | Zuweisung und Abnahme von Rechtssachen iSd § 17 BVwGG | |
| Fundstelle JusGuide 2019/10/5530 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 14.12.2018, Ra 2018/01/0184
Nach § 17 Abs 3 BVwGG kann der Geschäftsverteilungsausschuss einem Einzelrichter oder Senat eine ihm zufallende Rechtssache durch Verfügung abnehmen, wenn der Einzelrichter oder Senat verhindert oder wegen des Umfangs seiner Aufgaben an deren Erledigung innerhalb einer angemessenen Frist gehinder... | |
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| | Verfahrensrechtliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG | |
| Fundstelle JusGuide 2019/10/5531 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 22.10.2018, Ro 2018/16/0028
Eine verfahrensrechtliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG liegt nur bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen tragende Verfahrensgrundsätze vor.
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| | | | | "Sache" des Beschwerdeverfahrens | |
| Fundstelle JusGuide 2019/10/5532 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 13.12.2018, Ra 2018/11/0200
Eine Befugnis des VwG zur Ausdehnung des Gegenstands des Verfahrens über die Sache des Verwaltungsstrafverfahrens iSd § 50 VwGVG hinaus, insbesondere durch Erweiterung des Tatvorwurfes, ist nicht zulässig.
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| | | | | Internationaler Schutz iZm westlichem Lebensstil einer Asylwerberin (hier: zweimal wöchentlich ausgeübter Laufsport)? | |
| Fundstelle JusGuide 2019/10/5533 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 14.12.2018, Ra 2018/01/0184
Nicht jede Änderung der Lebensführung einer Asylwerberin während ihres Aufenthalts in Österreich, die im Falle einer Rückkehr nicht mehr aufrecht erhalten werden könnte, führt dazu, dass der Asylwerberin deshalb internationaler Schutz gewährt werden muss.
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| | | | | Sicherheitsleistung iSd § 7m AVRAG aF | |
| Fundstelle JusGuide 2019/10/5534 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 13.12.2018, Ra 2016/11/0097
Auftraggeber iSd § 7m AVRAG aF kann nur eine inländische Person sein.
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| | | | | | | Hinweis Diese E-Mail wurde gesendet an: unknown@unknown.invalid Falls Sie diesen Newsdienst nicht mehr erhalten wollen, können Sie sich hier abmelden. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen. Adressänderungen senden Sie bitte an adressverwaltung@manz.at Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at Der Newsletter wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab. Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletter. © MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2019 Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 123 181w - Handelsgericht Wien
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