| Falls der Newsletter nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier | |
| | | | JUSguide.VwGH 16/2019 Guten Tag,
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab. Mit freundlichen Grüßen Ihre RDB-Redaktion
| | |
| | | | |
| | | | Neu in der RDB: Der Kommentar zum Arbeitszeitgesetz | |
Das Arbeitszeitgesetz wurde durch BGBl I 2018/53 – Arbeitszeitflexibilisierung – umfassend novelliert. Diese Änderungen, die politisch umstritten sind und zahlreiche neue Rechtsfragen aufwerfen, waren der letzte Anstoß dafür, die schon länger geplante Neuauflage der zuletzt 2011 bearbeiteten Kommentierung dieser Materie in Angriff zu nehmen. Auch im Rahmen dieser 4. Auflage wird besonderer Wert auf die Einbettung des Arbeitszeitrechts in den unionsrechtlichen Rahmen und das sonstige Arbeitsrecht gelegt. Dementsprechend finden sich die wichtigsten flankierenden Rechtsvorschriften wieder im Anhang zur eigentlichen Kommentierung. » Inhaltsverzeichnis online nachschlagen!
|
| | | | |
|
| | | | Fehlende Amtssignatur bei zugestellter Ausfertigung der angefochtenen Erledigung des VwG | |
| Fundstelle JusGuide 2019/16/5566 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 12.2.2019, Ra 2016/06/0132
Wurde der Revisionswerberin eine Ausfertigung der angefochtenen Erledigung des VwG zugestellt, bei der jedoch die Amtssignatur fehlte, hat diese Erledigung keine Erlassung eines Erkenntnisses gegenüber der Revisionswerberin bewirkt (vgl § 18 Abs 4 AVG iVm § 17 VwGVG), weshalb die dagegen erhobene... | |
| | | | |
| | Zur Bindungswirkung gem § 63 VwGG | |
| Fundstelle JusGuide 2019/16/5567 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 12.2.2019, Ra 2016/06/0132
Bei der Erlassung der Folgeentscheidung gem § 63 Abs 1 VwGG sind die Verwaltungsbehörden bzw Verwaltungsgerichte an die vom VwGH in seinem aufhebenden Erkenntnis geäußerte, für die Aufhebung tragende Rechtsanschauung gebunden; eine Ausnahme bildet der Fall einer wesentlichen Änderung der Sach- un... | |
| | | | |
| | Aufhebung des angefochtenen Bescheides und Zurückverweisung der Angelegenheit an die belBeh iSd § 28 Abs 3 zweiter Satz VwGVG | |
| Fundstelle JusGuide 2019/16/5568 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 31.1.2019, Ra 2018/07/0486
Es trifft nach der Rsp des VwGH zu § 28 VwGVG zu, dass dort ein prinzipieller Vorrang der meritorischen Entscheidungspflicht der Verwaltungsgerichte normiert ist, weswegen die in § 28 Abs 3 zweiter Satz leg cit vorgesehene Möglichkeit der Kassation eines verwaltungsbehördlichen Bescheides streng ... | |
| | | | |
| | | | | Rechtsmittel iZm Verfahrenseinstellung gem § 24 AsylG 2005 | |
| Fundstelle JusGuide 2019/16/5569 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 31.1.2019, Ra 2018/14/0100
Bei einem auf § 24 AsylG 2005 gestützten Einstellungsbeschluss handelt es sich um eine verfahrensleitende, nicht aber verfahrensbeendende Entscheidung; ein solcher Beschluss ist nicht der Rechtskraft fähig und entfaltet keine Bindungswirkung.
| |
| | | | |
| | | | | Zur Frage, ob die Bestimmung des § 25 Abs 8 Slbg BebauungsgrundlagenG analog auch auf unterirdische Bauten anzuwenden ist | |
| Fundstelle JusGuide 2019/16/5570 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 30.1.2019, Ra 2018/06/0319
Sowohl der Wortlaut des § 25 Abs 5 Slbg BebauungsgrundlagenG - wonach eine Unterschreitung des Mindestabstandes für unterirdische Bauten nur dann bewilligt werden kann, "wenn der Bau infolge einer schon bestehenden Bebauung oder wegen der Oberflächengestaltung oder Grundbeschaffenheit des Bauplat... | |
| | | | |
| | | | | § 17 WRG - Widerstreit zwischen geplanten Wasserbenutzungen | |
| Fundstelle JusGuide 2019/16/5571 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 31.1.2019, Ra 2018/07/0486
Die einzelnen Bewilligungsanträge sind nicht getrennt, sondern in einem Gesamtverfahren zu behandeln; die notwendigen Ermittlungen in diesem Gesamtverfahren können sich aber je nach Anzahl und Art der widerstreitenden Projekte durchaus unterschiedlich gestalten.
| |
| | | | |
| | |
|
| | | | | | | Hinweis Diese E-Mail wurde gesendet an: unknown@unknown.invalid Falls Sie diesen Newsdienst nicht mehr erhalten wollen, können Sie sich hier abmelden. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen. Adressänderungen senden Sie bitte an adressverwaltung@manz.at Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at Der Newsletter wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab. Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletter. © MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2019 Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 123 181w - Handelsgericht Wien
| | | | |
|
|
|